Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

Startseite - Home
Vorgeschichte
Polizeirevier Weil
Mathematik-Lexikon
Ermittlungsverfahren
Falsche Verdächtigung
Verfahrensbeginn
Nachbarin-X
Polizei
Anwälte
Staatsanwaltschaft
Amtsgericht
Landgericht
Oberlandesgericht
Verwaltungsgericht
Ereignisse 2019
Ereignisse 2018 ab 7
Ereignisse 2018 bis 6
Ereignisse 2017 ab 7
Ereignisse 2017 bis 6
Ereignisse 2016 ab 7
Ereignisse 2016 bis 6
Ereignisse 2015
Ereignisse 2014
Aktenberg !!!
Ereignisse 2013
Ereignisse 2012
Ereignisse 2011
Ereignisse 2010
Ereignisse 2009
Landratsamt  Bau
Landratsamt Sozial
Anwaltskammer
Europ. Gerichtshof
European Court
Belastungen
Kosten
Ablenkung ???
Nachbar X
Nachbarn X
Einzelpetition 2013
Petitionen
Prozessbetrug ?
Datenschutzbehörde
Verfahrensfehler
Keine Zeugen
Betreuung für ...
"psychisch krank"
Stigmatisierung
Heile Welt !!??
Rechtsschutz
Humor
Staatl. Informationen
Hunde
Weinende Justitia
Bestattungsvorsorge
Impressum    

3. Öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag Antrag 23.6.2012
https://epetitionen.bundestag.de   https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition   Pet 4-17-07-4034-037530


Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen? Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)
Der Deutsche Bundestag möge Formvorschriften für die Einleitung bzw. Anregung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens für erwachsene Personen beschließen.
Die betroffene Person muss vorher informiert werden, damit sie ein Gerichtsverfahren verhindern kann.
Bitte begründen Sie Ihre Petition!
1. Verharmlosung der Einleitung mit dem Begriff „Anregung"
2. Die Anregung ist bisher formlos, d.h. einfaches Schreiben genügt. Damit wird Denunziantentum begünstigt.
Unlautere Absichten sind mit der Anregung ebenfalls möglich, z.B. um an das Vermögen, Grundstück usw. der betroffenen Person zu kommen. Die betroffenen Person ist plötzlich in einem Gerichtsverfahren und erfährt erst dann die Gründe für die Einleitung des Verfahrens. Daher bedarf es vorgeschriebener Inhalte für die Anregung. Wenn möglich, müssen mehrere unabhängige Personen hinzugezogen werden. Ärzte haben i.d.R. mehr Gewicht. Die betroffene Person muss i.d.R. vor dem Verfahren über die Anregung informiert werden.
3.  Nach der Einleitung des Verfahrens gibt es keine angemessene Frist für die Informations- und Rechtsanwaltssuche.
4.  Bundesweit informieren die Amtsgerichte in unterschiedlicher Art und Weise über die gerichtlichen Betreuungsverfahren. Manchmal wird sofort ein Anregungsformular zum Download angeboten, was die Einleitung begünstigen kann.
5. Im Rahmen der gerichtlichen und behördlichen Informationsangebote wird immer wieder betont, dass die Betreuung keine Entmündigung sei. 
Faktisch ist sie eine, weil meist die Verfügungsgewalt über das Geld- und Sachvermögen entzogen wird. Ebenfalls wird die Selbstbestimmung über den Aufenthaltsort entzogen, d.h. oft werden Betroffene vom Eigenheim in ein Altersheim, Pflegeheim od. ähnliches verlegt. Es fehlen ausführliche Listen mit Beispielen, welche Rechte den Betroffenen entzogen werden.
6. Die rechtliche Vertretung als mögliche Folge schränkt die üblichen Grundrechte der Betroffenen erheblich ein.
Meist werden die Betroffenen geschäftsunfähig (Rechte eines Kindes bis 7 J.) oder beschränkt geschäftsfähig (Rechte eines Jugendlichen).
7. Die bisherigen Gerichtsschreiben sind ungeeignet. Personen, für die eine gesetzliche Betreuung angebracht ist, können sie möglicherweise nicht richtig verstehen und werden unnötiger Angst ausgesetzt. 
Wer keine Betreuung benötigt, ist in der Regel schockiert, weil z.B. die Zeit, das Geld und das Wissen fehlt, um sich wirksam wehren zu können.
8. Nach ihren AGB bieten fast alle Rechtsschutzversichungen keinen Schutz bei gerichtlichen Betreuungsverfahren.
9. Nach der Einleitung des Verfahrens muss ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden, auch bei einer nicht notwendigen Anregung. Folge: Ärztliche Zwangsvorführung. Gerade psychiatrische Gutachten sind besonders umstritten und können unterschiedlich ausfallen.
10. Experten schätzen, dass jede dritte gesetzliche Betreuung in der Bundesrepublik überflüssig ist. (Zitat aus der ARD-Reportage vom 4.6.2012 „Entmündigt”)
11. Einem Straftäter können eventuell Teile des Vermögens entzogen werden, einem Menschen mit gesetzlicher Vetretung wird die Verfügung über das gesamte Vermögen entzogen.
12. Wer Vermögen hat, muss selbstverständlich den Berufsbetreuer aus seinem Vermöglen bezahlen. (u.U. Zwangsversteigerung)
Wenn Sie Anregungen (z.B. Stichworte oder Fragen) für die Online-Diskussion geben wollen, können Sie dieses Feld nutzen.
Bitte suchen Sie in Ihrem Umkreis betroffene Menschen und beschreiben Sie hier die Ungerechtigkeiten, die ihnen widerfahren sind.
1. Öffentliche Petition 2. Öffentliche Petition Ablehnung der 1. Öffentlichen Petition Widerspruch gegen die Ablehnung der 1. Petition 3. Öffentliche Petition = 1. Öffentliche Petition Ablehnung des Widerspruchs gegen die 1. Petition Eingangsbestätigung der 3. Petition Ablehnung der 2. Petition Ablehnung der 3. Petition Richtlinien Verfahrensgrundsätze

Geändert am:   28.01.2019

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de