Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?
Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich
beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition) |
Der Deutsche Bundestag möge Formvorschriften für die Einleitung bzw. Anregung eines gerichtlichen
Betreuungsverfahrens für erwachsene Personen beschließen.
Die betroffene Person muss vorher informiert werden, damit sie ein Gerichtsverfahren verhindern kann. |
Bitte begründen Sie Ihre Petition! |
1. |
Verharmlosung der Einleitung mit dem Begriff
„Anregung" |
2. |
Die Anregung ist bisher formlos, d.h. einfaches Schreiben genügt. Damit wird Denunziantentum begünstigt.
Unlautere Absichten sind mit der Anregung ebenfalls möglich, z.B. um an das Vermögen, Grundstück usw. der
betroffenen Person zu kommen. Die betroffenen Person ist plötzlich in einem Gerichtsverfahren und erfährt erst dann
die Gründe für die Einleitung des Verfahrens. Daher bedarf es vorgeschriebener Inhalte für die Anregung. Wenn
möglich, müssen mehrere unabhängige Personen hinzugezogen werden. Ärzte haben i.d.R. mehr Gewicht. Die
betroffene Person muss i.d.R. vor dem Verfahren über die Anregung informiert werden. |
3. |
Nach der Einleitung des Verfahrens gibt es keine angemessene Frist für die Informations- und
Rechtsanwaltssuche. |
4. |
Bundesweit informieren die Amtsgerichte in unterschiedlicher Art und Weise über die gerichtlichen
Betreuungsverfahren. Manchmal wird sofort ein Anregungsformular zum Download angeboten, was die Einleitung
begünstigen kann. |
5. |
Im Rahmen der gerichtlichen und behördlichen Informationsangebote wird immer wieder betont, dass die
Betreuung keine Entmündigung sei.
Faktisch ist sie eine, weil meist die Verfügungsgewalt über das Geld- und Sachvermögen entzogen wird. Ebenfalls wird die Selbstbestimmung über den Aufenthaltsort entzogen, d.h. oft
werden Betroffene vom Eigenheim in ein Altersheim, Pflegeheim od. ähnliches verlegt. Es fehlen ausführliche Listen
mit Beispielen, welche Rechte den Betroffenen entzogen werden. |
6. |
Die rechtliche Vertretung als mögliche Folge schränkt die üblichen Grundrechte der Betroffenen erheblich ein.
Meist werden die Betroffenen geschäftsunfähig (Rechte eines Kindes bis 7 J.) oder beschränkt geschäftsfähig
(Rechte eines Jugendlichen). |
7. |
Die bisherigen Gerichtsschreiben sind ungeeignet. Personen, für die eine gesetzliche Betreuung angebracht ist,
können sie möglicherweise nicht richtig verstehen und werden unnötiger Angst ausgesetzt.
Wer keine Betreuung benötigt, ist in der Regel schockiert, weil z.B. die Zeit, das Geld und das Wissen fehlt, um sich wirksam wehren zu
können. |
8. |
Nach ihren AGB bieten fast alle Rechtsschutzversichungen keinen Schutz bei gerichtlichen Betreuungsverfahren. |
9. |
Nach der Einleitung des Verfahrens muss ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden, auch bei einer nicht
notwendigen Anregung. Folge: Ärztliche Zwangsvorführung. Gerade psychiatrische Gutachten sind besonders
umstritten und können unterschiedlich ausfallen. |
10. |
Experten schätzen, dass jede dritte gesetzliche Betreuung in der Bundesrepublik überflüssig ist. (Zitat aus der
ARD-Reportage vom 4.6.2012 „Entmündigt”) |
11. |
Einem Straftäter können eventuell Teile des Vermögens entzogen werden, einem Menschen mit gesetzlicher
Vetretung wird die Verfügung über das gesamte Vermögen entzogen. |
12. |
Wer Vermögen hat, muss selbstverständlich den Berufsbetreuer aus seinem Vermöglen bezahlen. (u.U.
Zwangsversteigerung) |
Wenn Sie Anregungen (z.B. Stichworte oder Fragen) für die Online-Diskussion geben
wollen, können Sie dieses Feld nutzen. |
Bitte suchen Sie in Ihrem Umkreis betroffene Menschen und beschreiben Sie hier die Ungerechtigkeiten, die ihnen
widerfahren sind. |
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