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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Rat-Posse


1. Teil:

 Angebliche Ratsuche bei der Polizei

Mitteilung über psychisch auffällige Person

Sachverhalt
Am 08.07.2009 erschien die o.a. Frau Nachbarin x..... ratsuchend persönlich beim Polizeirevier Weil am Rhein und teilte folgenden Sachverhalt mit.

Sie selbst wohnt in Binzen in der Straße x. In Unmittelbarer Nachbarschaft wohnt die oben genannte Frau Moser (Straße x).

Frau Moser gilt, so die Anzeigeerstatterin, in polizeilichen und familiären Kreisen als psychisch krank, jedoch wurden in dieser Sache bislang keine Maßnahmen getroffen. Sie selbst habe bisher ebenfalls keine weiteren Stellen von dem Zustand der Frau Moser in Kenntnis gesetzt.

Am gestrigen Tag (07.07.2009, 7.30 - 8.00 Uhr) erschien Frau Moser auf dem Gehweg im Bereich der Anwesen Straße ..... und belästigte die auf der gegenüberliegenden Straßenseite arbeitenden Bauarbeiter mit lauten Zurufen. Hierbei beschuldigte sie diese, mit dem Bagger ihre Festplatte am Computer kaputt gemacht zu haben und trug weitere haltlose, nicht zusammenhängende Beschuldigungen an die Bauarbeiter heran. Des weitere tobte sie in einer Psychose auf dem Gehweg herum.

Die o.a. AE welche Bauherrin der Baustelle ist, war bei diesem Vorfall ebenfalls anwesend und entschloss sich nach diesem Vorfall (ähnliche Vorfälle ereignen sich laut der Anruferin andauernd), die Polizei hinzu zu ziehen und dort um Rat zu fragen.

Maßnahmen

Der o.a. wurden zunächst die polizeirechtlichen Möglichkeiten erläutert. Bezüglich des Unterbringungsgesetzes mussten keine Hinweise gegeben werden, da die AE selbst als Betreuerin für psychisch Kranke arbeitet.
Auch auf Straf- und Privatrechtliche Möglichkeiten wurde die AE hingewiesen.
Ein Bericht an die Gemeinde Binzen  und das Landratsamt Lörrach wurde gefertigt. 
Polizist B, PM

Kommentar 1.12.2015:
Die sogenannte Ratsuche bei der Polizei wurde mit völlig falschen Angaben versehen.
Die möglichen Maßnahmen kannte die Anzeigenerstatterin schon, weil sie sich als Betreuerin für psychisch Kranke ausgab.
Zum Letzteren habe ich bis heute keinen Beweis. Den Ehemann als Beweis für diese Berufsausübung anzugeben, ruft bei Bürgern mit normalen gesundem Menschenverstand Erheiterung, Unverständnis, Kopfschütteln und ähnliches hervor.
Hier werden eindeutig die Grundlagen dazu gelegt, ein gerichtliches Betreuungsverfahren gegen die Betroffene einzuleiten.

2. Teil:

Der Polizeibericht wird ans Landratsamt Lörrach ohne Dezernatangabe geschickt

Da die Dezernatangabe fehlt, kann bis heute nicht mehr nachvollzogen werden, welche Mitarbeiter/innen des Landratsamts ihn gelesen und weitergegeben haben.
Dazu gibt es widersprüchliche mündliche und schriftliche Auskünfte.
Damit die Polizeibericht-Bearbeitung wirklich nicht mehr nachzuvollziehen ist, gab es eine dreimalige Aktenvernichtung.
Grundsätzlich wissen normale Bürger/innen mit gesundem Menschenverstand, dass es ein Aufbewahrungspflicht für wichtige Schriftstücke gibt. Aktenvernichtung kann daher ein Straftatbestand sein.

Es gibt ein Schriftstück, nach dem eine der Betreuungsbehörde nebengeordnete soziale Behörde, den Polizeibericht mit einem Weiterleitungsschreiben an des Amtsgericht geschickt hat. Im Weiterleitungsschreiben wurde die Frage gestellt, ob in diesem Fall eine gesetzliche Betreuung erforderlich sein. Mit der angeblich ratsuchenden Anzeigenerstatterin hat sich das Landratsamt nicht in Verbindung gesetzt.
Das Landratsamt hat vermutlich erkannt, dass die Anzeigenerstatterin sich auskennt und keine Beratung benötigt.


3. Teil:

Das Amtsgericht leitet ein gerichtliches Betreuungsverfahren ein

Einwendungen von der Betroffenen gegen den Polizeibericht und Hinweise auf Falschaussagen werden vom Amtsgericht nicht respektiert, vermutlich weil der Bericht so drastisch und damit glaubwürdig war.
Welche normale Bürgerin kommt schon auf die Idee, eine derart drastische falsche Schilderung mit angeblicher Ratsuche bei der Polizei anzugeben.

4. Teil:

Polizei lehnt gemeinsames Gespräch mit der Anzeigenerstatterin ab.

Ein solches Gespräch bei der Polizei mit der angeblich Ratsuchenden wurde von der Polizei als nicht durchführbar bezeichnet.  Brief an Polizei  2. Brief an Polizei


5. Teil:

Brief an die "ratsuchende" Anzeigenerstatterin

Daraus ein wichtiger Teil:
kürzlich war ich auf dem Polizeirevier Weil am Rhein, um mich näher über den von Ihnen veranlassten Polizeibericht zu erkundigen. Zuvor habe ich einen Brief geschrieben.

Darin schlug ich u.a. vor, dass Sie nochmals zu den Angaben befragt werden, die Sie Anfang Juli bei der Polizei gemacht haben. Ein Teil davon entspricht nicht der Wahrheit oder ist übertrieben. Außerdem enthält der Bericht Angaben über mich, deren Quelle(n) ich gerne erfahren würde. Des weiteren sollten Sie informiert werden, dass Sie Ihre Anzeige auch zurückziehen könnten.
Mein Vorschlag ist aber nicht über die Polizei durchführbar.

Kommentar am 1.12.2015:
Selbstverständlich bekam ich von der "Ratsuchenden" keine schriftliche Antwort. Auch auf spätere Schreiben von mir hat sie nicht geantwortet.
Bis heute (1. Dez. 2015) weiß ich nicht, ob sie in der Lage ist, ein ordentliches Schreiben selbst zu verfassen. Daher stellt sich die Frage, ob möglicherweise die sogenannte "Ratsuchende" unter gesetzliche Betreuung gestellt werden sollte. Dann hätten ihre Falschaussagen vermutlich keine so verheerenden rechtlichen Folgen.

6. Teil:

Strafanzeige gegen die Anzeigenerstatterin wird abgelehnt

Die Staatsanwaltschaft beschäftigt sich nicht mit den drastischen falschen Angaben, sondern bezieht sich in ihrer Ablehnung darauf, dass ich mein Verhalten angeblich in diversen Schreiben zugegeben habe.
1. Strafanzeige mit Folgenangabe2. Eingangsbestätigung der Strafanzeige,  3.  Ablehnung der Strafanzeige, 5. Vergebliche Bitte um ein Gespräch bei der Staatsanwaltschaft, 6. Beschwerde gegen die Ablehnung  7. Ablehnung der Beschwerde von der Generalstaatsanwaltschaft trotz ausführlicher Begründung.

7. Teil:

Protokoll und Urteil des Amtsgerichts Lörrach zu meiner Klage, das vom Landgericht Freiburg bestätigt wurde

Ausschnitt aus dem Protokoll:

   Das Gericht ist derzeit der Auffassung, dass der Tatbestand einer falschen Verdächtigung nicht vorliegt.

Aus der Anzeige ist nicht ersichtlich, dass die Beklagte als Ratsuchende die Klägerin mit einer rechtswidrigen Tat wider besseren Wissens bezichtigt hat.
Ausreichend für eine falsche Verdächtigung ist es auch nicht, wenn die behaupteten Tatsachen in Details unrichtig geschildert werden oder Übertreibungen stattfinden.

Kommentar am 1.12.2015: Eine äußerst ungerechte Entscheidung des Gerichts. Die entstandene Akte mit den Falschaussagen über mich darf nicht gelöscht bzw. vernichtet werden, obwohl mir bis heute wichtige Rechte zu meinen Gunsten mehrfach bzw. vielfach verweigert wurden.
Daher muss ich die Gerichtskosten und die gegnerischen Anwaltskosten bezahlen. Zur Zahlung der gegnerischen Anwaltskosten weigere ich mich.

Ich überweise stattdessen den Zahlbetrag an eine gemeinnützige Organisation.
Dieser Rechtsfall hat mein Leben grundlegend ins Negative verändert,
wie an anderen Stellen dieser Homepage belegt wird.


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Geändert am:   11.09.2019

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