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"psychisch-krank"-Beweis (Posse)
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Im Polizeibericht von Nachbarin-X sind dazu
entsprechende Hinweise.
Die gegnerische Rechtsanwältin erbrachte folgenden Beweis:
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2. |
Frau M. gilt in polizeilichen Kreisen als psychisch krank,
jedoch wurden in dieser Sache noch keine Maßnahmen getroffen. |
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Quelle: |
Polizeibericht 9.7.2009 |
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Kommentar: |
Die Polizei hat diese Aussage durch die Weiterleitung an zwei
weitere staatliche Institutionen bestätigt, obwohl sie falsch ist.
Andererseits weist die Polizei jegliche Verantwortung dafür ab, weil
sie nur die Aussagen von Nachbarin-X aufgenommen und weitergeleitet
hat.
Sie enthält auch keine konkreten Verhaltensweisen, die das belegen
könnten. |
3. |
Frau M. gilt in familiären Kreisen als psychisch krank, jedoch
wurden in dieser Sache noch keine Maßnahmen getroffen. |
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Quelle: |
Polizeibericht 9.7.2009 |
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Kommentar: |
Lüge. Später wurde ohne sein Wissen mein Bruder als Beweis angegeben. Auch hier
wird angedeutet, dass Maßnahmen zu ergreifen sind, ohne zu begründen
und zu belegen, warum. Pures Mobbing,
das von
der Polizei, den Zivilgerichten und der Staatsanwaltschaft
akzeptiert wird. |
55. |
Falls eine psychische Beeinträchtigung der Klägerin gegeben sein
sollte besteht diese bereits seit längerem. Beweis:
Sachverständigengutachten |
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Quelle: |
Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014 |
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Kommentar: |
Gemeine Unterstellung. Die Gegenseite dürfte normalerweise keine
Kopie vom Gutachten besitzen und hatte auch keine Einsicht. Diese
Aussage erweckt den Eindruck, dass sie das Gutachten kennt. |
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