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Auszug aus dem Polizeibericht von 2009:
Die o.a. AE welche Bauherrin der Baustelle ist,
(Erklärung: Die oben angegebene Anzeigenerstatterin, welche
Bauherrin der Baustelle ist.) |
GM-Kommentar:
Sie war nicht die Bauherrin, sondern ihr Mann und dessen Bruder. |
Auszug aus meiner erfolglosen Beschwerde gegen die Einstellung
der Strafanzeige gegen Nachbarin-X vom November 2009: 13.
Eigentlich unwichtig:
Nachbar-X hat mir erzählt, dass er und sein Bruder bauen.
Im Polizeibericht steht, dass
Nachbarin-X Bauherrin ist.
Die Wahrheit gehört zum Datenschutz und geht mich nichts an.
Familie Nachbarn-X darf aber verbreiten, dass ich eine psychisch
Kranke bin.
Da ich daneben und direkt gegenüber keine anderen Nachbarn habe,
befürchte ich weitere Falschaussagen in der Zukunft, die mir schaden
können. |
Einzige Frage der Richterin an Nachbarin-X im Dezember 2014:
Waren Sie die Bauherrin?
Nachbarin-X bejahte.
Dieses Ereignis stand später nicht im sogenannten Kurzprotokoll.
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GM-Kommentar:
Die Richterin hat nur eine einzige, völlig unwichtige Frage an
Nachbarin-X gestellt und sie hat sie wieder falsch beantwortet.
Wollte die Richterin nur mal ihre Stimme hören oder
wollte sie die knapp bemessene Zeit totschlagen? |
Eine darüber hinausgehende Informationspflicht besteht für die
Beklagte bzw. ihren Ehemann nicht. Weiterhin ist hier darauf
hinzuweisen, dass es sich um ein Baugesuch bzw. ein Unternehmen des
Ehemannes der Beklagten handelt, nicht der Beklagten selbst. |
Quelle: |
Klageerwiderung der Gegenpartei beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015,
Teil aus dieser Homepage Schaltfläche "Horror
seit 2009"
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Kommentar: |
Siehe 64.
Seine Frau hat aber im Polizeibericht
angegeben, dass sie die Bauherrin ist. |
Erstattung von 1.562,83 Euro gegnerische Anwaltskosten
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Am 15.9.2015 ging der Kostenfeststellungsbeschluss vom Amtsgericht
beim Rechtsanwalt
ein:
Weil ich im Dezember 2014 und im Frühjahr 2015 gegen meine Nachbarn
verloren habe, hat die Anwältin meiner Nachbarn eine Rechnung in
Höhe von 962,12 Euro + 600,71 Euro = 1.562,83 Euro beim
Amtsgericht Lörrach eingereicht, die ich ziemlich sicher demnächst
zu bezahlen habe.
Natürlich habe ich auch die Gerichtskosten in der
I. und II. Instanz bezahlt.
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Kommentar:
Bis heute am 12.09.2016 weigere ich mich, für den Prozessbetrug
und die langjährigen Falschaussagen und Beleidigungen der
gegnerischen Partei zu zahlen. Stattdessen habe ich an die
gemeinnützige
Organisation am 1.12.2015
1650 Euro überwiesen und davon die
gegnerische
Kanzlei informiert. Zur Zeit läuft eine
Zwangsvollstreckung gegen
mich. Es ist mir nicht möglich, für die vielen Falschaussagen und
Beleidigungen von Nachbarin-X
noch mehr zu bezahlen.
Siehe Kosten.
Das belastet mich natürlich auch sehr. Folgen: Benommenheit,
Schlaflosigkeit, Herzbeschwerden. Der über 7jährige Albtraum geht
weiter und weiter und weiter.... |
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