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Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
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Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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AE-Posse:   AE = Anzeigenerstatter/in


Im Polizeibericht wird mehrfach die Abkürzung AE verwendet.
Sie bedeutet Anzeigenerstatter/in.
Weil ich Abkürzung in Texten meist für unpraktisch halte, habe ich in meinen Briefen bzw. Schriftstücken das Kürzel AE nicht verwendet, sondern die ausführliche Schreibweise Anzeigenerstatterin.
(In den offiziellen Schriftstücken der Zivil- und Strafjustiz wird sie auch als Anzeigenerstatterin bezeichnet.)

Daraus entstanden dann  Vorwürfe durch die gegnerische Rechtsanwältin



Ausschnitte aus der "Horrorliste seit 2009" :
 

9a. Bezüglich des Unterbringungsgesetzes mussten keine Hinweise gegeben werden, da die AE (= Anzeigenerstatterin) selbst als Betreuerin für psychisch Kranke arbeitet.
  Quelle: Polizeibericht 9.7.2009
 
  Kommentar: Die Berufsangabe ist bis heute (2016) nicht bewiesen.
Wer sich so wie hier äußert, ist in diesem Beruf fehl am Platze.
    
14. Sie bezeichnen Nachbarin-X als Anzeigeerstatterin
  Quelle: Abmahnschreiben vom 13.08.2013 auf meine neue Seite im Internet, die nach der ungerechten Petitionsbearbeitung entstand
 
  Kommentar: Im Polizeibericht und in Schriftstücken der Zivilgerichte wird sie so bezeichnet, allerdings mit dem Kürzel AE.
Unberechtigter, dämlicher Vorwurf.
    
15a. Die Beklagte Nachbarin-X hat niemals eine Anzeige zu Lasten der Klägerin veranlaßt. Wie aus der Anlage G 1 ersichtlich, ist die Beklagte am 08.07.2009 auf dem Polizeirevier Weil am Rhein erschienen. Die Beklagte erschien dort lediglich, um Rat zu suchen.
  Quelle: Klageerwiderung beim Amtsgericht Lörrach vom 7.11.2014
  Kommentar: Falschaussage und dämliche Erklärung.
   
15b. Es wird vor allen Dingen darauf hingewiesen, dass die Beklagte niemals eine Anzeige zu Lasten der Klägerin veranlasst hat. Wie aus der Anlage K 4 zu erkennen ist, ist die Beklagte lediglich am 08.07.2009 auf dem Polizeirevier Weil am Rhein erschienen, um Rat zu suchen.
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
 
  Kommentar: Überflüssig, scheinheilig, weil damit Falschaussagen verbunden sind. Staatsanwaltschaft und Zivilgerichte haben dieses Argument akzeptiert, für normale mündige Bürger und Bürgerinnen ist das ein Witz.
   
18. Zudem muss festgestellt werden, dass der Bericht der Polizei aufgrund einer Ratsuche der Beklagten erstellt wurde. Die Beklagte hat zu keinem Zeitpunkt die Richtigkeit des Protokolls bzw. der Telefonnotiz unterschrieben.
  Quelle: Klageerwiderung beim Landgericht Freiburg vom 7.04.2015
 
  Kommentar: Hier wird bestätigt, dass es einen Anruf und ein späteres Erscheinen von Nachbarin-X gab. Die Polizei hat auf Nachfrage von Rechtsanwalt M. den Anruf verneint und nur das persönliche Erscheinen bestätigt.
     

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Geändert am:   11.02.2022

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