23.11.2015
In Sachen Nachbarin-X ./. Moser seit 2009
Mobbing durch Nachbarn-X mit Hilfe folgender
staatlichen Institutionen und durch unterlassener wichtiger
Aktivitäten meiner bisherigen Anwälte zw. Anwältinnen bis auf
eine Ausnahme:
Polizei bis zum Innenministerium, Landratsamt Lörrach,
Amtsgericht Lörrach, Landgericht Freiburg, Staatsanwaltschaft
Lörrach bzw. Freiburg, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe,
Petitionsausschuss im Landtag von Baden-Württemberg
Laut Kostenfestsetzungsbeschluss vom 29.09.2015, eingegangen
am 19.11.2015 bei Anwalt 12, muss ich neben meinen bisherigen
verschiedenen hohen Kosten, die Anwaltskosten für meine
erfolgslosen Klagen beim Amts- und Landgericht bezahlen.
Diese Kosten sind ausgelöst
durch falsche Aussagen von
Nachbarin-X bei der Polizei,
und Beleidigungen, Demütigungen, nicht konkrete negative und
falsche Aussagen bei der Staatsanwaltschaft, beim Amtsgericht
und beim Landgericht
und natürlich an mich
mit Hilfe der Kanzlei x...........
Alle oben genannten staatlichen Institutionen haben mir seit
2009 übliche rechtsstaatliche Mittel und Beweise zu meinen
Gunsten verweigert,
obwohl der der Arbeits-, Geld- und Zeitaufwand nicht sehr hoch
ist.
Ich halte daher den
Kostenfestsetzungsbeschluss für sittenwidrig,
weil mit Hilfe der Rechtsanwaltskanzlei x.....
Prozessbetrug mir gegenüber begangen wurde. Die Begründungen
dafür habe ich in einer umfangreichen Stellungnahme belegt.
Ich plane daher, den Geldbetrag in Höhe von etwa 1.650 Euro
nicht auf das von der Kanzlei x......... angegebene Anderkonto
zu überweisen,
sondern auf das Konto der vom DZI anerkannten gemeinnützige
Organisation
Plan International e.V.
Postbank (Giro)
IBAN: DE26200100200105010204
BIC: PBNKDEFF
Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich die Spende in meinem
Namen oder im Auftrag von Nachbarin-X überweisen soll.
Sie ist die Übeltäterin,
die mein Leben nachhaltig negativ
beeinflusst hat und ein umfangreiches Rechtschaos verursacht
hat, teilweise dokumentiert auf
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de.
Die obengenannten staatlichen Institutionen können sich ja
die Kosten aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss untereinander
aufteilen und auf das folgende Anderkonto
1.601,25 Euro laut Berechnungen von RA 12 überweisen:
Kanzlei x.............., Anderkonto ......, IBAN
DE..................
G. Moser |