Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

Startseite - Home
Vorgeschichte
Polizeirevier Weil
Mathematik-Lexikon
Ermittlungsverfahren
Falsche Verdächtigung
Verfahrensbeginn
Nachbarin-X
Polizei
Anwälte
Staatsanwaltschaft
Amtsgericht
Landgericht
Oberlandesgericht
Verwaltungsgericht
Ereignisse 2019
Ereignisse 2018 ab 7
Ereignisse 2018 bis 6
Ereignisse 2017 ab 7
Ereignisse 2017 bis 6
Ereignisse 2016 ab 7
Ereignisse 2016 bis 6
Ereignisse 2015
Ereignisse 2014
Aktenberg !!!
Ereignisse 2013
Ereignisse 2012
Ereignisse 2011
Ereignisse 2010
Ereignisse 2009
Landratsamt  Bau
Landratsamt Sozial
Anwaltskammer
Europ. Gerichtshof
European Court
Belastungen
Kosten
Ablenkung ???
Nachbar X
Nachbarn X
Einzelpetition 2013
Petitionen
Prozessbetrug ?
Datenschutzbehörde
Verfahrensfehler
Keine Zeugen
Betreuung für ...
"psychisch krank"
Stigmatisierung
Heile Welt !!??
Rechtsschutz
Humor
Staatl. Informationen
Hunde
Weinende Justitia
Bestattungsvorsorge
Impressum    

7. Öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag Antrag 26.7.2014
https://epetitionen.bundestag.de   Petition 53781


Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen? Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)
Der Deutsche Bundestag möge beschließen,
dass das Gerichtsschreiben für die Einleitung eines gerichtliches Betreuungsverfahren für die betroffene Person verständlich formuliert, begründet und in einer menschenwürdigen Ausdrucksweise verfasst wird.
Außerdem müssen die vermutlichen Rechtsfolgen genau angegeben und mit typischen Beispielen versehen werden, z.B. Einschränkung der vollen Geschäftsfähigkeit auf die beschränkte Geschäftsfähigkeit, keine freie Wahl des Aufenthaltsorts.
Bitte begründen Sie Ihre Petition!
1. Gerichtliche Betreuungsverfahren sollten nur für Menschen eingeleitet werden, die tatsächlich eine Hilfe bei der gesetzlichen Vertretung, bei der Vermögenssorge und der Personensorge bedürfen. In diesem Fall sind bestimmte juristische Formulierungen oft nicht verständlich, die Folgen sind unklar und können somit große Angst bei den Betroffenen bewirken.
2. Da ein gerichtliches Betreuungsverfahren grundlegende Bürgerrechte entziehen kann, sind genaue Gründe anzugeben, warum dies beabsichtigt ist. Da die Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens formfrei ist, kann jeder die Betreuung anregen. Die Praxis hat gezeigt, dass auch arglistigen Motiven oder aus unwichtigen Gründen ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet wird. Damit ist die Gefahr für die Zwangspsychiatrisierung von Bürger/innen relativ hoch, weil psychiatrische Gutachten umstritten sind.
3. Staatliche Institutionen empfehlen zuweilen Bürgern und Bürgerinnen aus unzureichenden Gründen eine Betreuung ohne auf den tatsächlichen Ablauf eines Betreuungsverfahrens und die tatsächlichen Rechtsfolgen hinzuweisen.
4. Bei nicht ausreichenden Gründen soll es der betroffenen Person ermöglicht werden, Einspruch zu erheben,
damit das Gerichtsverfahren abgebrochen wird und der Zwang zu einem psychiatrischen Gutachten entfällt.
5. Wer tatsächlich Hilfe über ein gerichtliches Betreuungsverfahren benötigt, für den sind höfliche, menschliche Formulierungen angebracht, die auf die Hilfsmaßnahmen hinweisen.
Pures Juristendeutsch ist nicht angebracht.
6. Die Praxis hat gezeigt, dass gerichtliche Betreuungsverfahren oft gegen Rechte verstoßen, die im Grundgesetz, in den Menschenrechten und in anderen Gesetzen enthalten sind.
 Bundestag-Antwort 1  Bundestag-Antwort 2
Recht auf Zeugen Falschaussagen Betreuungsgerichte Konkrete Antworten Falschaussagen bei Polizei Arztgutachten für die Staatsanwaltschaft Betreuungsverfahren einleiten Verteidigung bei Betreuungsverfahren Recht auf Euthanasie Schutz vor Denunzianten

Geändert am:   28.01.2019

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de