Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?
Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich
beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition) |
Der Deutsche Bundestag möge beschließen,
dass das Gerichtsschreiben für die Einleitung eines gerichtliches
Betreuungsverfahren für die betroffene Person verständlich formuliert,
begründet und in einer menschenwürdigen Ausdrucksweise verfasst wird.
Außerdem müssen die vermutlichen Rechtsfolgen genau angegeben und mit
typischen Beispielen versehen werden, z.B. Einschränkung der vollen
Geschäftsfähigkeit auf die beschränkte Geschäftsfähigkeit, keine freie Wahl
des Aufenthaltsorts. |
Bitte begründen Sie Ihre Petition! |
1. |
Gerichtliche Betreuungsverfahren sollten
nur für Menschen eingeleitet werden, die tatsächlich eine Hilfe bei der
gesetzlichen Vertretung, bei der Vermögenssorge und der Personensorge
bedürfen. In diesem Fall sind bestimmte juristische Formulierungen oft nicht
verständlich, die Folgen sind unklar und können somit große Angst bei den
Betroffenen bewirken. |
2. |
Da ein gerichtliches Betreuungsverfahren
grundlegende Bürgerrechte entziehen kann, sind genaue Gründe anzugeben,
warum dies beabsichtigt ist. Da die Einleitung eines gerichtlichen
Betreuungsverfahrens formfrei ist, kann jeder die Betreuung anregen. Die
Praxis hat gezeigt, dass auch arglistigen Motiven oder aus unwichtigen
Gründen ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet wird. Damit ist
die Gefahr für die Zwangspsychiatrisierung von Bürger/innen relativ hoch,
weil psychiatrische Gutachten umstritten sind. |
3. |
Staatliche Institutionen empfehlen
zuweilen Bürgern und Bürgerinnen aus unzureichenden Gründen eine Betreuung
ohne auf den tatsächlichen Ablauf eines Betreuungsverfahrens und die
tatsächlichen Rechtsfolgen hinzuweisen. |
4. |
Bei nicht ausreichenden Gründen soll es
der betroffenen Person ermöglicht werden, Einspruch zu erheben,
damit das Gerichtsverfahren abgebrochen wird und der Zwang zu einem
psychiatrischen Gutachten entfällt. |
5. |
Wer tatsächlich Hilfe über ein
gerichtliches Betreuungsverfahren benötigt, für den sind höfliche,
menschliche Formulierungen angebracht, die auf die Hilfsmaßnahmen hinweisen.
Pures Juristendeutsch ist nicht angebracht. |
6. |
Die Praxis hat gezeigt, dass gerichtliche
Betreuungsverfahren oft gegen Rechte verstoßen, die im Grundgesetz, in den
Menschenrechten und in anderen Gesetzen enthalten sind. |
Bundestag-Antwort 1
Bundestag-Antwort 2 |
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