Im Rahmen eines gerichtlichen
Betreuungsverfahrens wird geprüft, ob eine/r Bürger/in die wichtigsten
Rechte entzogen werden:
Volle Geschäftsfähigkeit, damit verbunden z.B. Recht auf Verfügung über das
Geldvermögen, Recht auf Verfügung über Haus- und Grundbesitz, Bei
vorhandenem Vermögen muss der gesetzliche Betreuer selbst bezahlt werden,
Brief und Pakete werden zuerst an den Betreuer zugestellt, Recht auf
Aufenthaltsbestimmung (Wohnrecht zuhause oder in einem Heim), Zwang zu einem
psychiatrischen Gutachten, Fremdbestimmung über die Gesundheit, usw.Wenn
Straftäter bei schwerwiegenden Straftaten ein Recht auf einen
Pflichtverteidiger haben, dann muss es auch eine Pflichtverteidigung geben,
wenn der Staat ein gerichtliches Betreuungsverfahren einleitet.
§ 140 StPO gibt es zum Schutz der Bürgers, wenn der Staat mit möglichen
schwerwiegende Rechtsfolgen gegen ihn vorgeht.
Gerichtliche Betreuungsverfahren sind auch mit schwerwiegenden Rechtsfolgen
verbunden. |