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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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8. Öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag Antrag 23.9.2014
https://epetitionen.bundestag.de   Petition 54960


Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen? Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)
Verteidigerpflicht bei der Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens analog Strafprozeßordnung § 140
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei der Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahreneine Verteidigerpflicht analog der Strafprozeßordnung besteht.
Falls die mögliche rechtliche Betreuung nicht als dringlich nachgewiesen werden kann, ist der betroffenen Person eine angemessene Frist zu gewähren, um eine geeignete Rechtsvertretung zu suchen.
Bitte begründen Sie Ihre Petition!
Im Rahmen eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens wird geprüft, ob eine/r Bürger/in die wichtigsten Rechte entzogen werden:
Volle Geschäftsfähigkeit, damit verbunden z.B. Recht auf Verfügung über das Geldvermögen, Recht auf Verfügung über Haus- und Grundbesitz, Bei vorhandenem Vermögen muss der gesetzliche Betreuer selbst bezahlt werden, Brief und Pakete werden zuerst an den Betreuer zugestellt, Recht auf Aufenthaltsbestimmung (Wohnrecht zuhause oder in einem Heim), Zwang zu einem psychiatrischen Gutachten, Fremdbestimmung über die Gesundheit, usw.

Wenn Straftäter bei schwerwiegenden Straftaten ein Recht auf einen Pflichtverteidiger haben, dann muss es auch eine Pflichtverteidigung geben, wenn der Staat ein gerichtliches Betreuungsverfahren einleitet.

§ 140 StPO gibt es zum Schutz der Bürgers, wenn der Staat mit möglichen schwerwiegende Rechtsfolgen gegen ihn vorgeht.
Gerichtliche Betreuungsverfahren sind auch mit schwerwiegenden Rechtsfolgen verbunden.

Recht auf Zeugen Falschaussagen Betreuungsgerichte Konkrete Antworten Falschaussagen bei Polizei Arztgutachten für die Staatsanwaltschaft Betreuungsverfahren einleiten Verteidigung bei Betreuungsverfahren Recht auf Euthanasie Schutz vor Denunzianten

The Wings (Native American Music)
Veröffentlicht am 29.09.2013 von Motega Roots  https://youtu.be/-Z9PhUI5oUE
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Geändert am:   28.01.2019

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