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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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6. Öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag Antrag 25.7.2014
https://epetitionen.bundestag.de   Petition 53772, Pet 4-18-07-312-009150


Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen? Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Staatsanwaltschaft die Zustimmung bei der betroffenen Person einholen muss, wenn sie sich bei einem Zivilgericht ein ärztliches Gutachten beschaffen möchte. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die betroffene Person eine Strafanzeige und/oder Strafantrag gegen eine andere Person gestellt hat.
Bitte begründen Sie Ihre Petition!
Konkreter Fall:
Ein gerichtliches Betreuungsverfahren wurde aufgrund eines einzigen Polizeiberichts mit Falschaussagen eingeleitet. Obwohl die Betroffene sofort nach der Akteneinsicht auf die Falschaussagen im Polizeibericht hinwies und sich umgehend bei der Polizei beschwerte, haben weder die Polizei noch das Betreuungsgericht etwas unternommen, was der Wahrheitsfindung dienlich war. Das gerichtliche Betreuungsverfahren wurde durchgeführt mit dem Zwang zu einem psychiatrischen Gutachten, d.h. ärztliche Zwangsvorführung aufgrund von Falschaussagen.

Da das Gericht auch in der Folgezeit nicht unternahm, um die Aussagen im Polizeibericht zu prüfen, erstattete die Betroffene Strafanzeige und Strafantrag gegen die Anzeigeerstatterin.
Die Staatsanwaltschaft gab ihrem Anliegen nicht statt und interpretierte den Polizeibericht als gutgemeinte Tat einer Nachbarin.

Erst etwa zwei Jahre später erfuhr die Betroffene, dass die Staatsanwaltschaft Teile der Betreuungsakte einschließlich des ärztlichen Gutachtens kopiert hatte und auf allen drei Ebenen bis hin zum Justizministerium verwendet hatte. Aus den Ablehnungen der Beschwerden war dieses Vorgehen für die Betroffene nicht ersichtlich.

Zudem wurde die Betroffene vom Gutachter falsch informiert. Er meinte, sie solle sich keine Sorgen machen.
Daher überprüfte sie erst etwa ein halbes Jahr später im Rahmen einer Akteneinsicht das Gutachten und beschwerte sich erfolglos beim Gutachter und beim Landgericht, später erfolglos beim Oberlandesgericht. Das Gutachten enthielt objektiv nachprüfbare Fehler.

Ein Straftäter darf schweigen und muss nicht aussagen.
Nach der derzeitigen Rechtslage scheint sich aber die Staatsanwaltschaft ärztliche Gutachten beschaffen zu dürfen, wenn von einer Person eine Strafanzeige und/oder Strafantrag gestellt wird und die betroffene Person muss nicht einmal informiert werden.

 Bundestag-Antwort
Recht auf Zeugen Falschaussagen Betreuungsgerichte Konkrete Antworten Falschaussagen bei Polizei Arztgutachten für die Staatsanwaltschaft Betreuungsverfahren einleiten Verteidigung bei Betreuungsverfahren Recht auf Euthanasie Schutz vor Denunzianten

The Wings (Native American Music)
Veröffentlicht am 29.09.2013 von Motega Roots  https://youtu.be/-Z9PhUI5oUE
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Geändert am:   28.01.2019

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