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Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Anlage JM 2 

 Strafanzeige gegen Staatsanwältin Dr. Reil über das Justizmininsterum Baden-Württemberg


Nach oben Anlage JM 1 Anlage JM 2 Anlage JM 3 Anlage JM 4 Anlage JM 5


Anlage JM 2

Gertrud Moser, ....................Binzen, Tel. 0.......................................
Email .........

www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de (Fall-Homepage)
www.polizei-justiz-anwaltsopfer.de (Info-Homepage)
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de (Info-Homepage)

Über die Startseite von www.hühnerwelt.de gelangt man
zu fast allen Homepages und Youtube-Kanälen von mir

PDF-Schreiben per Email und per Postbrief
 

Landgericht Freiburg
Salzstraße 17

79098 Freiburg i.Br.
 

Ministerium der Justiz und für Migration
Schillerplatz 4

70173 Stuttgart
 

Az 56/19 5 Ns 86 Js 17536/17
Nur zur Information
Az JUMRIII-E-1402-1/287/9
Richterin Sonja Vees
JUMRIII-E-1402-1/287/1
Richter David Selig


11. September 2023

Strafanzeige und Strafantrag wegen mehrere Verstöße gegen das Strafrecht, z.B. Verleumdung, unterlassene Ermittlungen, Komplizenschaft mit einer faktischen langjährigen Straftäterin, Rechtsbeugung

gegen

Staatsanwältin Dr. Reil, Staatsanwaltschaft Lörrach

aufgrund meiner Erkenntnisse aus der Akteneinsicht am 20. Juli 2023 bei der Staatsanwaltschaft Freiburg
zum Aktenzeichen AZ 210 Js 19162/23
(Angeblich soll ich Staatsanwältin Dr. Reil verleumdet haben)

Mein äußerst ungerechter, umfangreicher, teurer Rechtsfall seit 14 Jahren beruht auf vielen Falschaussagen der Nachbarin (Vor- und Zuname) , die bedingungslos von der Polizei, Justiz und anderen unterstützt wird, z.B. durch Untätigkeiten und Aktivitäten gegen meinen Willen durch eigene Anwält/innen.

Daher schließe ich die Lörracher, Freiburger Justiz und Karlsruher Justiz wegen Befangenheit bei dieser Strafanzeige aus. Das Justizministerium BW wird hoffentlich kompetente, rechtsstaatlich handelnde Personen für die Bearbeitung beauftragen.
 

I.     Keine Beweise und Ermittlungen zu meinen Gunsten bis heute
        in Gerichts- und Strafverfahren

Durch die Akteneinsicht am 20.07.2023 ist mir plötzlich klar geworden,
warum mir die bei meinem langjährigen Rechtsfall beteiligten Richter/innen und Staatsanwält/innen wichtige Rechte verweigert haben.

- 2 -


G. Moser, Az 56/19 5 Ns 86 Js 17536/17, Strafanzeige am 11.09.2023 gegen StA'in Dr. Reil                            Seite 2
 

Teilweise wurde ich von ihnen beleidigt oder mindestens gedemütigt.
PHk Pfaff verhöhnt mich wegen meiner bisherigen Aktivitäten. Er unterstellte mir u.a. Verschwörungstheorie zu verbreiten. Thematisch gibt es als Anlage 4 einen aktuellen Zeitungsartikel zum Justizopfer Mollath "Wie eine Verschwörungstheorie".

Das Amtsgericht Lörrach und die Staatsanwaltschaft Lörrach sind nebeneinander in einem Gebäudekomplex oder in zwei Gebäuden.
Daher sind leicht persönliche Kontakte zwischen Richter/innen und Staatsanwält/innen möglich.
Einmal war ich zur Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft.
Während ich auf dem Flur wartete, ging Richter Frick an mir vorbei.

 

II.      Zu Unrecht abgelehnte Strafanzeige gegen meine Nachbarin (Vor- und Zuname) .  
Az 85 Js 9229/09

Daran waren auch der damals leitende Oberstaatsanwalt Inhofer, die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe (Oberstaatsanwältin Scheck) und das baden-württembergische Justizministerium (Staatsanwalt Dr. Stohrer) beteiligt.

In den Ablehnungen sind subjektive Gründe enthalten. Auf schlimme Falschaussagen der (Vor- und Zuname)  wurde nicht eingegangen.
Aus den Ablehnungen war nicht zu erkennen, dass faktisch das mit vielen Falschaussagen behaftete Gutachten von Dr. x........ der Grund war.

Daher habe ich eine Abschrift gemacht, in die ich Kommentare bzw. Stellungnahmen eingefügt habe und Anfang August per Postbrief an das Landgericht Freiburg geschickt.

Dr. Reil und die anderen Beteiligten hätten erkennen können, dass meine bis dahin eingegangenen Schreiben nicht zu den Falschaussagen des Gutachters passen.
Möglicherweise oder vermutlich haben sie nicht einmal meine Gründe durchgearbeitet,
anders ist ihr Verhalten nicht zu erklären.

Online sind meine Strafanzeige und die Ablehnung unter
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/strafanzeige1.htm als Ereignisliste mit Links zu den zugehörigen Schreiben dokumentiert.

Hier der Überblick dazu:
   

Nr. 1 Okt 2009 Strafanzeige gegen Nachbarin-X wegen Falschaussagen bei der Polizei:
85 Js 9229/09
Staatsanwaltschaft Lörrach
Erfolglose
Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung aufgrund eines Polizeiberichts mit Falschaussagen im Auftrag von (Vor- und Zuname)  abgelehnt von Staatsanwältin Dr. Reil
  Nov. 2009 3 Zs 2606/09 Erfolglose Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe  (Oberstaatsanwältin Scheck)
  Okt 2010 E-1402.2010/884 Erfolglose Beschwerde bei beim baden-württembergischen Justizministerium (Staatsanwalt Dr. Stohrer)

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G. Moser, Az 56/19 5 Ns 86 Js 17536/17, Strafanzeige am 11.09.2023 gegen StA'in Dr. Reil                            Seite 3
 

 Da ich das Gutachten erst nach einem halben Jahr als Kopie vom Amtsgericht bekam, kam bei mir der Verdacht auf, dass Dr. x......... meine Nachbarin persönlich kannte.

Ich hatte ihm den Polizeibericht gebracht und auf die schrecklichen Falschaussagen hingewiesen.  Im Polizeibericht waren auch die persönlichen Daten meiner Nachbarin enthalten.

Ich sollte mir daher keine Sorgen machen für das künftige Gutachten.

Im Nachhinein war er schlicht hinterhältig und bösartig, weil er relativ viele negative Falschaussagen über mich gemacht hat.

Möglicherweise hätte ich mit diesem Gutachten entmündigt werden können.
Wie aber der Artikel der Süddeutschen Zeitung und auch Informationen in den Medien zeigen, können psychiatrische Gutachten oft ungerecht und fehlerbehaftet sein.

Erst seit dem 20.07.2023 weiß ich explizit, das Dr. Reil 2009 keine Ermittlungen zu meinen Gunsten durchgeführt hat, weil das Gutachten von Dr. x..................... existiert hat.
Sie hat es als Beiakte meiner Strafanzeige gegen meine Nachbarin-X übernommen.

Erst 2012 habe ich erfahren, dass sie eine Beiakte zum meiner erfolglosen Strafanzeige gegen meine Nachbarin angelegt hat.
Ich bin mir nicht sicher, ob meine Nachbarin dazu eine Akteneinsicht bekommen hat.

Auf meinen Brief  von 2010 an Dr. x...................  hat er nicht geantwortet.  (Straftäter dürfen bekanntlich schweigen).  Als Anlage in den Akten seit 2023 enthalten.

Das Gutachten von 2009 hat damals Ermittlungen und Beweise durch die Polizei und Staatsanwaltschaft verhindert.

Vermutlich bzw. ziemlich sicher hat das Gutachten bis heute jegliche Beweise und Ermittlungen zu meinen Gunsten verhindert hat,
weil Dr. Reil persönliche Kontakte zur Polizei, Richter/innen und Staatsanwält/innen hat.

Die Inhalte aus dem Gutachten hat Dr. Reil vermutlich bis heute an andere Staatsanwaltschaftsmitglieder und Richter/innen weitergegeben.

Nur so sind Beweisverweigerungen verbunden mit demütigenden Äußerungen von Richterin Dr. Puchinger und Richter Frick zu erklären.

Beide haben mich mit abfälligen schriftlichen und mündlichen Äußerungen gedemütigt und so die notorische Lügnerin (Vor- und Zuname)  ermuntert, bis heute und vermutlich auch künftig Falschaussagen über mich zu machen.

Dazu braucht sie keine üblichen Beweise zu erbringen und keine konkreten Angaben über mein angebliches Verhalten ihr gegenüber zu machen.

Nur eine mündliche Aussage wurde von dem Zeugen Pahle bestätigt, den ich in einer erfolglosen Strafanzeige der Falschaussage bezichtigt habe.

Staatsanwältin Sattler-Bartusch hat diese Anzeige abgelehnt,
und ein Schreiben an das gegenüberliegende Steuerberatungsbüro ignoriert,
mit dem seine Falschaussage vermutlich hätte bewiesen werden können.

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G. Moser, Az 56/19 5 Ns 86 Js 17536/17, Strafanzeige am 11.09.2023 gegen StA'in Dr. Reil                            Seite 4
 

In ihrer Begründung zur angeblichen Verleumdung übernimmt Dr. Reil die Falschaussagen der (Vor- und Zuname)  und stellt sie als Tatsachen dar.

Und dass, obwohl von mir eine ausführliche Strafanzeige existiert hat.

Die Art und Weise meines Schreib- und Ausdrucksstil passt nicht zu den (Falsch-)Aussagen des Gutachters .
Und so etwas merkt eine Staatsanwältin nicht ???

Bürger/innen werden wegen Dummheit bestraft, nicht aber Justizangehörige.

 

III. Vermutliche mündliche Weitergabe an andere Staatsanwält/innen und Richter/innen,
dass keine Beweise und Zeugen zum meinen Gunsten erforderlich sind,
weil das Gutachten von 2009 über mich existiert.

Begründungen bei Punkt II.
 

IV. Zu Unrecht eingeleitetes Strafverfahren wegen Erpressung gegen mich
durch die beiden Staatsanwältinnen Dr. Reil und Sattler-Bartusch

Az 200 Js 17515 /19 Staatsanwaltschaft Freiburg und
Az 35 Zs 865/20 Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
  

Ihre Gründe bzw. Beweise passen nicht zu den Voraussetzungen der Straftat Erpressung.

Das schlimme dabei ist, das auch noch die Staatsanwaltschaft Freiburg (OStA Rall) das Strafverfahren gegen mich eingeleitet hat.
Auch er hätte erkennen können, dass der Tatbestand der Erpressung nicht vorliegt.

Ich habe mich dann pünktlich vor Ablauf der Frist (Anfang Oktober) fachgerecht verteidigt.

Nach Ablauf der Frist (Ende Oktober) hat mein offizieller Verteidiger (Nachname)  auch ein Verteidigungsschreiben mit ähnlichem Inhalt wie ich eingereicht.
Nur er hat eine Antwort bekommen und ich musste die Rechtsanwaltskosten bezahlen.

Daher habe ich mich bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe beschwert.
Diese Beschwerde hat die Erste Staatsanwältin Kottisch-Borchmann abgelehnt.

Mit diesem ungerechten Verfahren wird wieder bewiesen, dass hier Angehörige der Justiz grobe Rechtsverstöße begehen und sich dabei gegenseitig schützen.

Damit ist das rechtstaatliche Prinzip der Gewaltenteilung zur gegenseitigen Kontrolle wieder einmal in meinem langjährigen Rechtsfall mißachtet worden.


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G. Moser, Az 56/19 5 Ns 86 Js 17536/17, Strafanzeige am 11.09.2023 gegen StA'in Dr. Reil                            Seite 5
 
IV. Zu Unrecht eingeleitetes Strafverfahren wegen Verleumdung gegen mich:

AZ 210 Js 19162/23 StA Freiburg (Az 34 Js 9711/23 StA Lörrach)
 

 

Dazu meine Verteidigungsschreiben ohne vorherige Akteneinsicht Anlage 1

Nach der Akteneinsicht schrieb ich eine Stellungnahme
zur Begründung von Dr. Reil
Anlage 2

Später nochmals eine Stellungnahme
zum bearbeitenden Staatsanwalt Dr. Bertolini
Anlage 3

In der Anlage waren auch beleidigende Kommentare über mich von PHK Pfaff.
Daher habe ich auch hierzu eine Stellungnahme geschrieben.
U.a. behauptet er, dass ich Verschwörungstheorien verbreite.
Das ist nicht der Fall.
Dazu passt der folgende Artikel der Süddeutschen Zeitung. Dort wird darauf hingewiesen, dass es eine Verschwörungstheorie bei der bayerischen Justiz gab. Analoges gilt auch für mich bei der baden-württembergischen Polizei und Justiz.

Mit freundlichem Gruß

G. Moser
 


G. Moser, Az 56/19 5 Ns 86 Js 17536/17, Strafanzeige am 11.09.2023 gegen StA'in Dr. Reil                            Seite 6

Anlage 1

Abschrift mit etwas anderer Struktur:

Gertrud Moser, ....................Binzen, Tel. 0.......................................
Email ..
..
 

Per Einwurfeinschreiben und E-Mail

Polizeirevier Weil am Rhein,
Basler Str. 7,
79576 Weil am Rhein

E-Mail: weil-am-rhein.prev@polizei.bwl.de

Per Einwurfeinschreiben und E-Mail

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg,
Willy-Brandt-Straße 41,
70173 Stuttgart,
poststelle@im.bwl.de

Per Einwurfeinschreiben und E-Mail

Ministerium der Justiz und für Migration
Schillerpl. 4,
70173 Stuttgart

.............@jum.bwl.de


 

Binzen, 27. April 2023

Aktenzeichen ST/0650523/2023
Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft Lörrach: nicht bekannt

Ermittlungsverfahren gegen mich:

Angebliche Verleumdung gemäß § 187 StGB von Staatsanwältin Dr. Reil in meinem Schreiben vom 31.03.2023


Sehr geehrte Damen und Herren,

am Samstag, den 15. April 2023 ging ein fehlerhaftes Schreiben vom Polizeirevier Weil am Rhein ein. Einer der Gründe befindet sich in Anlage 1

Im folgenden meine Sicht dazu.

Begründung gegen die angebliche Verleumdung nach § 187 StGB
 

Zunächst die Abschrift der Paragraphen:
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__187.html

Strafgesetzbuch (StGB) § 187 Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 

1. Ich werde seit 2009 vielfach verleumdet,
und zwar unter den Augen von Polizei und Justiz.

Nicht die Staatsanwältin Dr. Reil verleumde ich,
sondern ich werde seit 2009 durch meine Nachbarin (Vor- und Zuname)  verleumdet, und zwar vor der Polizei, vor Gerichten und vor der Staatsanwaltschaft.

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Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023                                              Seite 2
 
  Daher können sie und ihr Ehemann ungeniert Rufmord in der Nachbarschaft betreiben, der nicht mehr zurückgenommen werden kann.
Das wissen von etwas weiter entfernten, neu zugezogene Nachbarn.

Fatal ist das Verhalten fast aller bisherigen Anwälte durch Unterlassen meiner "Wünsche" an sie. Das ist auch online und in den Akten belegt

2009 hatte ich keine Erfahrungen mit der Polizei und Justiz und wurde daher von dem Polizeibericht im Auftrag von (Vor- und Zuname)  völlig überrumpelt und geschockt.
Das belegen die unzähligen Akten, die in der Folge entstanden sind.

Dabei haben sich die zuständigen Personen bei der Polizei und Justiz als völlig argumente-resistent wie in einem totalitären Staat verhalten.
Das belegen die unzähligen Akten auch.

Mögliche Ideen zur Wahrheitsfindung, wie Nachbarschaftsbefragung, Zeugenbefragung, Befragung von (Vor- und Zuname)  zu Beweisen von ihren Behauptungen, polizeiliche und staatsanwaltliche Ermittlungen zu meinem Gunsten sind abgelehnt worden.

Somit ist die Staatsanwältin Dr. Reil neben Amtsgericht und Polizeirevier Weil am Rhein zur Komplizin der (Vor- und Zuname)  geworden.

Nachbarin-X (Vor- und Zuname)  weiß das und so konnte sie im Laufe der Jahre weitere Falschaussagen bei der Polizei und bei der Justiz machen.

Alle Sanktionen der Polizei und Justiz gegen mich bauen auf einem umfangreichen Lügengebilde der Nachbarin-X (Vor- und Zuname)  auf.

Was ist  (Fehler: ich) nicht weiß, wie viele Bürger/innen hat Nachbarin-X  (Vor- und Zuname)  bisher angezeigt?
Die Antwort bekomme ich natürlich nicht von der Polizei und Justiz.

Weil Polizei und Justiz bis heute (trotz inzwischen Anträgen von mir) ihre Berufsangaben nicht überprüft haben, weiß ich erst durch Online-Recherche im Sommer 2019, dass sie seit 1993 bei der Lebenshilfe in einer der beiden Werkstätten arbeitet. Zufällig bin ich genau in diesem Jahr wieder von auswärts in mein Elternhaus eingezogen. Seit 2009 hat sie diverse Berufsangaben gemacht !!!

Was Polizei und Justiz angeblich nicht bemerken, dass es besonders hinterhältig und bösartig ist, wenn eine Mitarbeiterin der Lebenshilfe schlimme Falschaussagen über mich macht. Dies scheint laut Staatsanwaltschaft nicht von öffentlichem Interesse zu sein.

Während ich bisher viele Zahlungen für meinen äußerst ungerechten Rechtsfall leisten musste, bekam Nachbarin-X (Vor- und Zuname)  2018 und 2019 Geld vom Amtsgericht für ihr Erscheinen als nicht befragte Zeugin und 2019 als befragte Zeugin.
Meiner Meinung nach hätten diese Zahlungen mindestens vorläufig sein sollen, weil ich sie mit Falschaussagen belastet habe.

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Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023                                              Seite 3
 
  Die Befragung in der zweiten Verhandlung vom Richter, Staatsanwalt und meinem eigenen Anwalt war eindeutig nicht einem Rechtsstaat angemessen.
Die Gründe dafür sind in einem anderen Schreiben in den Akten enthalten.

Was die Staatsanwältin Dr. Reil nicht weiß, ist folgendes:

Ich habe damals die Kopie des Polizeiberichts von 2009 dem Gutachter im Rahmen des gerichtlichen Betreuungsverfahrens aufgrund des Polizeiberichts gegeben und dabei betont, dass die Angaben gelogen sind.

Er meinte damals, dass ich mir wegen des Gutachtens keine Sorgen machen müsse. Ich habe ihm geglaubt.

Weil aber das Verfahren relativ lange dauerte und ich erhebliche Ängste hatte, bin ich in der Folge mehrfach zu ihm. Nach einiger Zeit hatte ich plötzlich ein ungutes Gefühl bei ihm aufgrund seines Verhaltens.

Und so kam ich erst im Februar 2010 auf die Idee, Akteneinsicht beim Amtsgericht zu beantragen.
Erst dann konnte ich das Gutachten lesen und bekam ein Kopie davon.
Das war wieder ein Schock.

Grundsätzlich ist das Gutachten ungünstig für mich.

Das hat ein späterer Anwalt ausdrücklich betont.

Der Gutachter hat sich meines Erachtens doch an den Falschaussagen meiner Nachbarin orientiert.

Natürlich habe ich ihm dazu einen Brief geschrieben und keine Antwort erhalten. Natürlich bin ich nicht mehr persönlich zu ihm.

Dann noch ein Schock:

Dr. Reil hat aufgrund meiner ausführlichen Strafanzeige gegen meine Nachbarin nicht dazu ermittelt, sondern die Betreuungsakte samt dem Gutachten ohne meine Wissen angefordert.

 Bei der Ablehnung ihrer Strafanzeige wusste ich davon nichts bzw. sie hat mich dazu nicht informiert. Ich vermute, dass sie das Gutachten als Grund für ihre unterlassenen Ermittlungen genommen hat.

Es ist allgemein bekannt, dass psychiatrische Gutachter sehr unterschiedlich ausfallen können und somit keine objektive Grundlage für die Beschuldigungen der (Vor- und Zuname)  gegen mich sind.

Außerdem hat der Gutachter Anspielungen auf meine Wohnungssituation in Kombination mit Tieren gemacht. Er war aber nie bei mir zuhause und die Anspielung geht in Richtung Tier-Messie.
Zu meinen Tieren gibt es diverse Videos im Internet, auch auf meinen Youtube-Kanälen HenDaisy, AnimalDaisy und Bobtail-OES.

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Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023                                              Seite 4
 
  Das ist aus meiner Sicht nationalsozialistisches Denken.
Meine Nachbarin hat mich als psychisch krank denunziert und mit schlimmen Falschaussagen belastet.

Das bedeutet, das mir als angeblich psychisch Kranke rechtsstaatlicher Ermittlungen zu meinen Gunsten verweigert wurden.
Analoges gilt für die Polizei und den damaligen Richter Trefzer.

Die Polizei, das Amtsgericht und die Staatsanwalt haben genügend Schreiben mit Falschaussagen-Hinweisen und Methoden zur Wahrheitsfindung bekommen.

Beispiel:
Mit Schreiben vom 28.10.2010 an Dr. Reil habe ich ihr dieses neue Wissen mitgeteilt und eine Nachbarschaftsbefragung zur Wahrheitsfindung vorgeschlagen. Natürlich ist sie nicht darauf eingegangen und hat auf ihr Recht auf Akteneinsicht hingewiesen.

Somit hat sie das Fehlverhalten der Nachbarin-X (Vor- und Zuname)  völlig unterstützt.

Anscheinend ist der Polizei und Justiz noch nicht aufgefallen, dass ich die einzige auf der Welt bin, die Nachbarin-X (Vor- und Zuname)  belästigen soll.
(Oder gibt es noch mehr Personen, die Ähnliches wie ich mir ihr erleben bzw. erlebt haben?)

Dazu gibt es keine Zeugen. In dieser langen Zeit seit 2009 müssten ja anderen Bürger/innen unerwünschtes Verhalten von mir aufgefallen sein.

Das kann aber nicht sein, weil sie eine notorische Lügnerin ist,
die von der Polizei und Justiz durch Verhalten und Aussagen bedingungslos unterstützt wird.

Dazu habe ich nicht einmal die Zeit, wenn man sich die Rechtsfallbelastung und meine Tier-Homepages seit 2011 ansieht.

Außerdem habe ich Haus und Garten und kann mir aufgrund der hohen jahrelangen Rechtskosten keine Hilfe dazu leisten.

Demnächst soll ich ein künstliches Kniegelenk bekommen.
Das wird relativ lange dauern bis ich mich wieder normal bewegen kann.
Davor habe ich an einem umfangreichen Mathematik-Lexikon gearbeitet.
Aufgrund der Rechtsbelastung habe ich es eingestellt.

Beweise dazu wären die vielen Festplatten.
Herr Pfaff hat doch sowieso schon mal eine Computer-Beschlagnahme bei mir vorgeschlagen.

Für die vielen Falschaussagen über mich brauchte Nachbarin-X (Vor- und Zuname)  keine Beweise und genaue Beschreibungen zu geben.

Ihre unkonkreten, negativen Äußerungen werden nachweislich von der Polizei und Justiz bedingungslos akzeptiert.

 

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Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023                                              Seite 5
 
  Der einzige von der Polizei und Justiz befragte Zeuge  (Vor- und Zuname aus Schopfheim) hat eine Falschaussage gemacht.

Um sie zu widerlegen hat das Gericht und die Staatsanwaltschaft meine Vorschläge verweigert.

Auch das Polizeirevier Weil am Rhein hat mich nicht geantwortet, ob der Mitarbeiter Lindermer persönlich beim Steuerberatungsbüro vorbeigekommen ist und den "Zeugen" zu seiner schriftlichen Aussage ermuntert hat.

Es ist bekannt, dass Nachbarin-X (Vor- und Zuname)  und der Zeuge sich dazu im Steuerberatungsbüro abgesprochen haben.

Weil es nun einen Zeugen für eine mündliche (Falschaussage) von mir, durfte Nachbarin-X (Vor- und Zuname)  für das Ereignis einen umfangreiche Lügengeschichte mit weiteren angeblichen Aussagen und Verhaltensweisen von mir, die wesentlich schlimmer waren als die "bezeugte" Falschaussage.

Ich habe den Eindruck, dass den zuständigen Personen bei der Polizei und Justiz nicht bekannt ist, dass auch Zeugen Falschaussagen machen können.
Denn dazu gab es keine kritischen Fragen und Beobachtungen zu Verhaltensweisen, wenn Personen Falschaussagen machen.
 

2. Aus den Gründen in Punkt 1. ist das Verfahren einzustellen
 
3. und endlich ein rechtsstaatliches Verfahren einzuleiten, bei dem die Falschaussagen meiner Nachbarin-X belegt werden.
So schwer kann das nicht sein!!!

Schon 2009 hatte ich die richtige Idee, die bis heute gültig ist.

Eine Nachbarschaftsbefragung.

Wenn die Behauptungen der Nachbarin-X (Vor- und Zuname)  wahr sind, dann müsste seit 2009 doch irgend jemand in der Umgebung etwas mitbekommen haben.

Ein Fragebogenentwurf von mir hat die Polizei und die Staatsanwaltschaft abgelehnt. Warum eigentlich??

Heute müsste er verbessert werden,
z.B. der Umfang der Lärmbelastung in meiner Umgebung.
Hier würden immer noch das Ehepaar Nachbarn-X ( Nachname), junior an der Spitze stehen.

Als ich heute (17.04.2023) vom Hundespaziergang und Einkaufen zurückkam, hat natürlich ihr Hund wegen mir gebellt. Das tut er wenn ich mich auf der Nachbarseite auf meinem Grundstück aufhalte und wenn andere Menschen vorbeigehen.
Wenn jemand bei mir am Tor steht, dann haben meine beiden letzten Bobtailhündinnen nicht gebellt. Youtube-Kanal: Bobtail-OES, aber der Nachbarin-X-Hund.

In der Kriminalistik ist eine Motivsuche für unerwünschte Verhaltensweisen üblich.
Das habe ich bei der Polizei und Justiz seit 2009 noch nicht bemerkt.
Motivsuche bei meinem einzigen Weinanfall auf der Straße, und Motivsuche für die vielen Falschaussagen der Nachbarin-X (Vor- und Zuname) .
Zu meinem Motiv gibt es ein Schreiben bei der Staatsanwaltschaft, was uninteressant war.

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Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023                                              Seite 6
 
  Wie schlampig die Polizei und Justiz in meinem Fall ist, belegen auch die vielen Verlinkungen auf meiner relativ neuen Homepage Polizei-Justiz-Anwaltsopfer bei der Schaltfläche "Tatsachenberichte":

www.polizei-justiz-anwalts-opfer.de, www.polizei-justiz-anwaltsopfer.de, www.polizei-justiz-opfer.de, www.polizei-justizopfer.de

Während ich Tiervideos in den vergangen Jahren an einem Computer gemacht habe, lief nebenher einer der verlinkten Tatsachenberichte aus demokratischen Ländern.
http://www.polizei-justiz-anwalts-opfer.de/tatsachenberichte.htm

Daher weiß ich, dass es weltweit sehr fähige Polizeiangehörige und Angehörige der Justiz gibt.

Manchmal sind auch unfähige Personen dabei, so dass es immer wieder zu Justizopfern kommt.

Der jetzt entstandene Rufmord kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Die Akten belegen eindeutig das jahrelange rechtsstaatswidrige Verhalten von Polizei und Justiz mir gegenüber.

Dabei gehören auch eigene Anwält/innen dazu.
Aber auch ohne Anwält/innen haben Polizei und Justiz genügend Argumente von mir bekommen, dass die Nachbarin-X (Vor- und Zuname)  eine notorische Lügnerin ist.

 

4. Was ich seit 2009 mit der Polizei und Justiz an rechtsstaatwidrigem Verhalten erlebe, gehört in die Öffentlichkeit!

Daher habe ich bekanntlich ab dem 10.01.2012 angefangen, meinen äußerst ungerechten, äußerst belastenden und äußerst kostspieligen Rechtsfall zu online zu veröffentlichen.

Dieser langjährige Psychoterror kann ein objektiver Grund für einen Suizid sein.
Das wird jeder rechtsstaatlich arbeitende Kriminalpsychologe bestätigen.

Aufgrund neuer unangenehmer Ereignisse durch die Anzeigenerstatterin Nachbarin-X  (Vor- und Zuname)  habe ich am 28.11.2019 eine neuen Homepage mit ähnlichen Adressen veröffentlicht:
www.polizei-justiz-anwalts-opfer.de, www.polizei-justiz-anwaltsopfer.de,
www.polizei-justiz-opfer.de, www.polizei-justizopfer.dehttp://www.polizei-justizopfer.de
 

 
 

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Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023                                              Seite 7
 

 

5. Laut einziger Anlage im Schreiben vom Polizeirevier Weil am Rhein vom 13. April 2023 soll ich ein Formular ausfüllen

Ich habe es mit meinem Computer eingelesen und teilweise ausgefüllt.

Anlage 2

So soll ich auch meine finanzielle Einkommenssituation bekanntgeben,
obwohl meine Schuld nicht bewiesen ist.
Das ist für mich bürgerfeindliches und obrigkeitsstaatliches Verhalten was nicht zum Rechtsstaat Bundesrepublik bzw. zu Baden-Württemberg passt.

Dafür bekommen sie einen Überblick über nicht einmal alle Rechtskosten seit 2009,
die durch die bedingungslos akzeptierten Falschaussagen meiner Nachbarin entstanden sind. Sie hat Kenntnis davon.

Anlage 3


Ein Teil der Erklärungen für meine
Rechtskosten in folgender Anlage enthalten:

Anlage 4

Und natürlich ist Nachbarin-X  (Vor- und Zuname)  sehr stolz, weil sie mit Hilfe der Polizei und Justiz diesen Schaden ohne Rechtsfolgen für sie verursachen konnte. Das habe ich im Laufe der Jahre von ihr zu spüren bekommen, wenn ich sie manchmal sehe.

Sicherlich haben die beteiligten Angehörigen bei der Polizei und Justiz keine Anteilnahme für mich, was man online und an den vielen Akten sehen kann, welchen Zeit- und Belastungsanteil dieser ungerechte Rechtsfall in meinem Leben einnimmt.

Aus dem Schreiben der Polizei entnehme ich,
dass die Dr. Reil mich wieder bestrafen möchte, z.B. mit Strafzahlung, Anwaltskosten, Haft.

Ich habe schon überlegt, wie ich ihr entgegen kommen soll.
Vielleicht sogar die faktische Todesstrafe, d.h. nicht sofort, sondern zu einem von mir gewählten Zeitpunkt? Mit der neuen Aktivität von Polizei und Staatsanwalt Lörrach wird doch erneut bewiesen, dass ich menschlicher Müll bin.

In bin in einem Sterbeverein, mit dem man in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen Suizid begehen kann. Allerdings gefällt mir die zulässige Methode nicht.
Humaner finde ich es, wenn ich eingeschläfert werden könnte, wie ein Hund.

Dazu müssten aber Mediziner/innen straffrei agieren können.
So eine Bescheinigung wäre sehr, sehr hilfreich für mich.

Ein Erlaubnis zur Entsorgung meiner künftigen Urne zusammen mit meinen Hunde-Urnen auf der Kreismülldeponie Lörrach habe ich noch nicht.

Die Staatsanwaltschaft Lörrach ist doch völlig unabhängig, weil nach meiner Erfahrung alle ihre Aktivitäten von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und dem Justizministerium Baden-Württemberg geduldet werden.

Mit freundlichem (?) Gruß

G. Moser

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Schreiben an Polizei und andere vom 27.04.2023 Anlage 1


Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023                                              Seite 8
 

Anlage 1

Laut Seite 1 vom Schreiben am 13.04.2023 sollte folgendes vorhanden sein:

"Auf Seite 2 folgt eine umfassende Belehrung nach den §§ 136, 163a Strafprozessordnung (StPO)."

Diese Seite fehlte jedoch. Daher habe ich sie online recherchiert und sie auf diese Seite kopiert, aber anders formatiert zwecks der besseren Lesbarkeit.

Ebenfalls sollte als vermerkte Anlage "JGG - Merkblatt zum Jugendstrafverfahren" Vorhanden sein. Da ich inzwischen 71 Jahre alt bin, ist das Fehlen natürlich eine Papierersparnis bei der Polizei.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__136.html

Strafprozeßordnung (StPO) § 136 Vernehmung
 

(1) Bei Beginn der Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zu Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen.

Er ist darauf hinzuweisen, daß es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen.

Möchte der Beschuldigte vor seiner Vernehmung einen Verteidiger befragen, sind ihm Informationen zur Verfügung zu stellen, die es ihm erleichtern, einen Verteidiger zu kontaktieren.

Auf bestehende anwaltliche Notdienste ist dabei hinzuweisen.

Er ist ferner darüber zu belehren,
daß er zu seiner Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen
und unter den Voraussetzungen des § 140 die Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Maßgabe des § 141 Absatz 1 und des § 142 Absatz 1 beantragen kann; zu Letzterem ist er dabei auf die Kostenfolge des § 465 hinzuweisen.

In geeigneten Fällen soll der Beschuldigte auch darauf, dass er sich schriftlich äußern kann, sowie auf die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs hingewiesen werden. 
 

(2) Die Vernehmung soll dem Beschuldigten Gelegenheit geben, die gegen ihn vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen und die zu seinen Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen.
 
(3) Bei der Vernehmung des Beschuldigten ist zugleich auf die Ermittlung seiner persönlichen Verhältnisse Bedacht zu nehmen. 
 
(4) Die Vernehmung des Beschuldigten kann in Bild und Ton aufgezeichnet werden. Sie ist aufzuzeichnen, wenn

 
  1. dem Verfahren ein vorsätzlich begangenes Tötungsdelikt zugrunde liegt und der Aufzeichnung weder die äußeren Umstände noch die besondere Dringlichkeit der Vernehmung entgegenstehen oder
 

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Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023                                              Seite 9
 
  2. die schutzwürdigen Interessen von Beschuldigten, die erkennbar unter eingeschränkten geistigen Fähigkeiten oder einer schwerwiegenden seelischen Störung leiden, durch die Aufzeichnung besser gewahrt werden können.
 
§ 58a Absatz 2 gilt entsprechend.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__58a.html

Strafprozeßordnung (StPO) § 58a Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton
 

(1) Die Vernehmung eines Zeugen kann in Bild und Ton aufgezeichnet werden. Sie soll nach Würdigung der dafür jeweils maßgeblichen Umstände aufgezeichnet werden und als richterliche Vernehmung erfolgen, wenn
  1. damit die schutzwürdigen Interessen von Personen unter 18 Jahren sowie von Personen, die als Kinder oder Jugendliche durch eine der in § 255a Absatz 2 genannten Straftaten verletzt worden sind, besser gewahrt werden können oder
  2. zu besorgen ist, dass der Zeuge in der Hauptverhandlung nicht vernommen werden kann und die Aufzeichnung zur Erforschung der Wahrheit erforderlich ist.
 
Die Vernehmung muss nach Würdigung der dafür jeweils maßgeblichen Umstände aufgezeichnet werden und als richterliche Vernehmung erfolgen, wenn damit die schutzwürdigen Interessen von Personen, die durch Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 bis 184j des Strafgesetzbuches) verletzt worden sind, besser gewahrt werden können und der Zeuge der Bild-Ton-Aufzeichnung vor der Vernehmung zugestimmt hat.
 
(2) Die Verwendung der Bild-Ton-Aufzeichnung ist nur für Zwecke der Strafverfolgung und nur insoweit zulässig, als dies zur Erforschung der Wahrheit erforderlich ist. § 101 Abs. 8 gilt entsprechend. Die §§ 147, 406e sind entsprechend anzuwenden, mit der Maßgabe, dass den zur Akteneinsicht Berechtigten Kopien der Aufzeichnung überlassen werden können. Die Kopien dürfen weder vervielfältigt noch weitergegeben werden. Sie sind an die Staatsanwaltschaft herauszugeben, sobald kein berechtigtes Interesse an der weiteren Verwendung besteht. Die Überlassung der Aufzeichnung oder die Herausgabe von Kopien an andere als die vorbezeichneten Stellen bedarf der Einwilligung des Zeugen.
 
(3) Widerspricht der Zeuge der Überlassung einer Kopie der Aufzeichnung seiner Vernehmung nach Absatz 2 Satz 3, so tritt an deren Stelle die Überlassung des Protokolls an die zur Akteneinsicht Berechtigten nach Maßgabe der §§ 147, 406e.
Das Recht zur Besichtigung der Aufzeichnung nach Maßgabe der §§ 147, 406e bleibt unberührt.
Der Zeuge ist auf sein Widerspruchsrecht nach Satz 1 hinzuweisen.
 
   
(5) § 58b gilt entsprechend.
 

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__58b.html
Strafprozeßordnung (StPO) § 58b Vernehmung im Wege der Bild- und Tonübertragung
Die Vernehmung eines Zeugen außerhalb der Hauptverhandlung kann in der Weise erfolgen, dass dieser sich an einem anderen Ort als die vernehmende Person aufhält und die Vernehmung zeitgleich in Bild und Ton an den Ort, an dem sich der Zeuge aufhält, und in das Vernehmungszimmer übertragen wird.

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Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023                                             Seite 10


Strafprozeßordnung (StPO)
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__136a.html

§ 136a Verbotene Vernehmungsmethoden; Beweisverwertungsverbote
  
(1)   Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Mißhandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose.
Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht dies zuläßt.
Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzulässigen Maßnahme und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten.
 
(2) Maßnahmen, die das Erinnerungsvermögen oder die Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten beeinträchtigen, sind nicht gestattet.
 
(3) Das Verbot der Absätze 1 und 2 gilt ohne Rücksicht auf die Einwilligung des Beschuldigten.
Aussagen, die unter Verletzung dieses Verbots zustande gekommen sind, dürfen auch dann nicht verwertet werden, wenn der Beschuldigte der Verwertung zustimmt.
  
 
Strafprozeßordnung (StPO) § 163a Vernehmung des Beschuldigten

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__163a.html
 

(1)   Der Beschuldigte ist spätestens vor dem Abschluß der Ermittlungen zu vernehmen, es sei denn, daß das Verfahren zur Einstellung führt.
In einfachen Sachen genügt es, daß ihm Gelegenheit gegeben wird, sich schriftlich zu äußern.
 
(2) Beantragt der Beschuldigte zu seiner Entlastung die Aufnahme von Beweisen, so sind sie zu erheben, wenn sie von Bedeutung sind.
 
(3) Der Beschuldigte ist verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen.
Die §§ 133 bis 136a und 168c Abs. 1 und 5 gelten entsprechend.
Über die Rechtmäßigkeit der Vorführung entscheidet auf Antrag des Beschuldigten das nach § 162 zuständige Gericht.
Die §§ 297 bis 300, 302, 306 bis 309, 311a und 473a gelten entsprechend.
Die Entscheidung des Gerichts ist unanfechtbar.
 
(4) Bei der Vernehmung des Beschuldigten durch Beamte des Polizeidienstes ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird.
Im übrigen sind bei der Vernehmung des Beschuldigten durch Beamte des Polizeidienstes § 136 Absatz 1 Satz 2 bis 6, Absatz 2 bis 5 und § 136a anzuwenden.
§ 168c Absatz 1 und 5 gilt für den Verteidiger entsprechend.
 
(5) Die §§ 186 und 187 Absatz 1 bis 3 sowie § 189 Absatz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes gelten entsprechend.
 
 

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Anlage 2

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Anlage 3

 


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Anlage 4

 

Rechtskosten-Überblick etwas ausführlicher mit Erklärungen

Stand: 27. April 2023

2009

30.07.2009, Donnerstag ca. 17 Uhr,
Rechtsfallbeginn für mich
Brief vom Amtsgericht über die Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens gegen mich ohne Grundangabe, Zeit zur Anwaltssuche und Rechtsbehelfsbelehrung. Einspruch schien nicht möglich zu sein.
 

Anwalt 1: Durch Herumtelefonieren "empfohlen".
Im Nachhinein war er total die falsche Wahl, was meine umfangreiche Dokumentation beweist.
Er informiert mich bei ersten und einzigen persönlichen Besuch, dass mein Rechtsschutz für diesen Fall nicht zuständig sei.
Weil er für Familienrecht zuständig war, bekam ich als Neuling in der Gerichts- und Staatsanwaltschafts-Branche den Eindruck, dass er nicht für Strafrecht zuständig sei.

2012 bekam ich über die Rechtsanwältin Grether die Information, dass er sie erfolgreich in ein Strafverfahren gebracht hatte.
Wenn es also um seine persönlichen Belange geht, kann er knallhart vorgehen. Es scheint aber noch mehr juristische Verfahren gegeben zu haben, bei denen er ähnlich vorgegangen ist.
 

Anwalt 2: Aufgrund eines Hundevorfalls, den ich nicht gesehen habe.
Meine Bobtail-Hündin verhielt sich angeblich zum Nachteil von Nachbarin-X und ihrem Ehemann. Ebenfalls umfangreich dokumentiert.
Anwalt 2 kam deswegen zu mir nach Hause. Dabei zeigte ich ihm zusätzlich die Unterlagen zu meine Parkplatz-Einspruch.
Weil dafür der damalige Bürgermeister May zuständig war, den er gut kannte, lehnte er eine anwaltliche Vertretung für mich ab und ich musste nur 226,10 € Beratungsgebühr bezahlen. Online-Dokumentation dazu.
 
Anwalt 3: Weil Anwalt 1 meine Wünsche per Email an ihn ignoriert hatte und Ende Oktober 2009 von sich aus das Mandat beendet, hatte ich eine Weile keinen Anwalt.

Anfang Oktober 2009 erstellte ich meine erste Strafanzeige in meinem Leben.
Es war eine Strafanzeige gegen meine Nachbarin-X, von der Staatsanwältin Dr. Reil, abgelehnt wurde.

Nach meiner Beschwerde wurde sie auch von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe abgelehnt. Online-Dokumentation dazu.

Schließlich fand ich Anwalt 3, der sehr gemäßigt sein schien, was mir am Anfang auch recht war.

Im Laufe der Jahre und mit mehr Erfahrungen war er im Nachhinein total ungeeignet.

Beispiel: Sein Schreiben an meine Nachbarin-X war und ist eine totale Lachnummer. Daher war für mich klar, dass sie darauf nicht antworten wird.

Seine Schreiben per Email im rtf- oder .txt-Format waren so schlecht, dass ich sie für mich nochmals bearbeitet werden mussten.
Daher existieren nicht immer Original-Schreiben von ihm.

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Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023                                            Seite 14
 
  Am Anfang wollte ich ihm mal Nachhilfe in Textverarbeitung geben, weil er keine/n Mitarbeiter/in hatte. Zum Glück habe ich ihm dies nicht vorgeschlagen.
Zu einem im Nachhinein schlechten Anwalt brauche ich keine Textverarbeitungshilfe anbieten.

Auch er stellte sein Mandat 2010 ein, was ich allerdings sehr spät merkte, weil ich schon oft sehr geduldig bin.
Vermutlich hat er sich dazu entschlossen, als er von mir eine Email bekam, dass ich klagen wollte.

In Gesprächen mit ihm habe ich auch erfahren, dass andere Mandanten mit ihm unzufrieden sind.
Das war wohl in der Anfangsphase, als ich ihn lobte, wie gemäßigt er vorging.
 

Am Jahresende 2009 sind also 2.182,03 € reine Anwaltskosten entstanden,
d.h. ohne Verwaltungskosten, Fahrkosten und Arztkosten durch die brutale Rechtsbelastung.

Siehe Online-Dokumentation: Zeitreihe 2009

 

2010

Keine Anwalts- und Gerichtskosten,
aber diverse Verwaltungskosten, Fahrkosten und Arztkosten durch die brutale Rechtsbelastung. Erfolgloser Besuch bei einer Anwältin.

Siehe Online-Dokumentation: Zeitreihe 2010
 

2011

Keine Anwalts- und Gerichtskosten,
aber diverse Verwaltungskosten, Fahrkosten und Arztkosten durch die brutale Rechtsbelastung. Wahrscheinlich auch telefonische Anwaltserstkontakte, die ich nicht dokumentiert habe.
Neu: Es entstehen Homepage-Kosten, weil ich ab Dezember 2011 die Informations-Homepage über gerichtliche Betreuungsverfahren für Erwachsene veröffentlicht habe:

Info-Webseite:
Gerichtliches Betreuungsverfahren für Erwachsene:
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de

Es war mein Weihnachtsgeschenk für das Amtsgericht Lörrach.

Siehe Online-Dokumentation: Zeitreihe 2011
 

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Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023                                             Seite 15
 

2012

Anwältin 4 war die erste, die anhand meiner Unterlagen erkannt hat, dass die Staatsanwaltschaft in meinem Fall hätte aktiv werden sollen.

Sie war sehr verarmt und auch umstritten. Daher konnte Anwalt 1 sie erfolgreich vermutlich in diesem Jahr mit einem Strafverfahren belasten. Mehr weiß ich nicht.

Daher habe ich ihr zuerst einen warmen Parka und als ich dann die Computersituation (Nur 1 PC) gesehen hatte, habe ich ihr ein Notebook mit Tasche geschenkt.

Eine Zeitlang war ich mit ihr befreundet, so dass sie auch mal einige Tage bei mir gewohnt hat und ich habe sie oft besucht. Einmal habe ich sie in einer juristischen Sache begleitet, und zwar als seelischen Beistand.

2012 habe ich zuerst alleine Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft bekommen. Dabei habe ich sehr unerfreuliches entdeckt, eine Beiakte.

Bald darauf konnte Anwältin 4 Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft nehmen und ich durfte sie begleiten. Sie hat ein wenig Aufsehen erregt, weil sie laut zu meinen ungerechten Fall wurde. Mir hat das sehr gut getan.

Als dann herauskam, dass die Beiakte fehlte, wollte man sie ihr nicht geben, weil die zuständige Staatsanwältin Dr. Reil nicht anwesend war. Nachdem sie wieder etwas laut geworden war, bekam sie doch die Beiakte.

Später erstellte Sie ein Schreiben an das Oberlandesgericht.
Der Inhalt hat mich sehr amüsiert.
Aber sie hat sich kurz und prägnant ausgedrückt, während von mir viele ausführliche Schreiben kamen. Hier ging es um die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft in meinem Fall und dass das eine grobe Rechtsverletzung war.

Als dann eine abschlägige Antwort kam, meinte sie, dass ich jetzt zu einem höheren Gericht kann. Leider war meine Anwaltssuche mit Telefonaten erfolglos.
Dazu habe ich keine Aufzeichnungen gemacht.

Weil Anwältin 4 aber leider gesundheitlich beeinträchtigt war und ein Suchtproblem hatte, konnte sie mich nicht weiter vertreten.
Nach einiger Zeit hatte ich keinen Kontakt mehr mit ihr.
Das Haus, in dem sie wohnte, ist irgendwann in der Folgezeit abgebrannt.

Seither habe ich nichts mehr von ihr gehört. Ich befürchte, dass sie womöglich nicht mehr am Leben ist, weil sie ein ähnliches Alter wie ich hatte.
Ab und zu suche ich online nach ihr.

Am Jahresende 2012 sind also 1289,46 €, davon 1162,33 € Anwaltskosten, entstanden,
d.h. ohne Verwaltungskosten, Fahrkosten und Arztkosten durch die brutale Rechtsbelastung.

Siehe Online-Dokumentation: Zeitreihe 2012

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Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023                                             Seite 12
 

2013

Positive, dann negative Erfahrungen mit einem Journalisten von März 2010 bis 2013.

Letztendlich ist er ohne Vorwarnung sofort mit einem Rechtsanwalt vorgegangen.
Wie die Ereignisse belegen, habe ich ihm auch Material und Ideen zum künftigen Zeitungsartikel geschickt. Er ließ sich lange Zeit. Als der Artikel erschien habe ich ihn auf meiner Homepage veröffentlicht. Weil die relativ neu war, gab es nicht viele Aufrufe. Weil eine gute Bekannte mir ihn emp-fohlen hatte, hätte er sich erst mal an mich wenden können und ein Honorar verlangen, was ich auch bezahlt hatte.
Aber so fand ich sein Verhalten unverschämt, so dass ich mich wehrte bis zu einem Amtsgerichtsurteil. Das gab mir teilweise recht und ich musste einen Teilbetrag zahlen.

Weil ich aber keine Erfahrungen mit einem Gerichtsurteil hatte, kannte ich den Verfahrensablauf nicht. Ich zahlte dann relativ schnell bzw. zu früh, aber nicht dem üblichen Ablauf entsprechend

Erst einige Jahre später mit mehr Gerichtserfahrung stellt ich fest, dass ich zu viel bezahlt hatte.
Natürlich hat mir dies weder der zuständige Anwalt noch der Journalist mitgeteilt.

401,88 € Zahlungen an den Rechtsanwalt eines Journalisten, der gegen mich vorgegangen ist.

Siehe Online-Dokumentation:

www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/presse.htm

und www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/presse1.htm

Siehe Online-Dokumentation: Zeitreihe 2013

 

2014

Weil ich die vom Polizeirevier Weil am Rhein festgesetzte Frist einhalten muss, reicht mir die Zeit nicht, die Kostenerklärungen bis 2023 fertigzustellen.
Daher veröffentliche ich diesen letzten Teil und den Rest online.
Da ich sehr viel zu tun habe, ist es relativ unsicher, wann ich dieses Thema fertigstelle.

Siehe Online-Dokumentation: Zeitreihe 2014

 

2015

Siehe Online-Dokumentation: Zeitreihe 2015

 

 

2016

Siehe Online-Dokumentationen:
Zeitreihe 2016 bis 6
Zeitreihe 2016 ab 7

 


2017

Siehe Online-Dokumentationen:
Zeitreihe 2017 bis 6
Zeitreihe 2017 ab 7



usw.
 



Nach der Akteneinsicht schrieb ich eine Stellungnahme
zur Begründung von Dr. Reil

Anlage 2

 

Anlage 1

Gertrud Moser, Johann-Peter-Hebel-Straße 9, 79589 Binzen, Tel. 07621/64467

210 Js 19162/23


In dem Ermittlungsverfahren gegen
      Gertrud Ida Moser
wegen Verleumdung von Staatsanwältin Dr. Reil, StA Lörrach

 

Hier: Stellungnahme und Berichtigungen
zu den Aussagen von Dr. Reil in der Akte
  

Binzen, 31. Juli 2023

Da ich ohne Beauftragung eines Rechtsanwalts Akteneinsicht bekommen habe, gibt es i.d.R. keine kostenlosen Kopien von der betreffenden Akte. Daher habe ich Fotos gemacht und schreibe von den Fotos die Texte ab, von denen ich keine Originale oder Kopien habe.
Im vorliegenden Fall wurde ich innerhalb von 14 Tagen zu einer Antwort im Ermittlungsverfahren gezwungen, obwohl ich keine ausreichenden Informationen hatte.

Obwohl das Strafverfahren gegen mich von Staatsanwalt Dr. Bertolini, Staatsanwaltschaft Freiburg eingestellt wurde, war ich nach der Akteneinsicht schockiert über die Inhalte.

Frau Dr. Reil hat eine Strafanzeige und ein Strafantrag gegen mich gestellt,
obwohl sie sich nicht mehr genau an die Vorgänge erinnert,

aber an einen wichtigen, fatalen Vorgang für mich schon.

Daher gibt sie vermutete Gründe an, was für mich rechtswidrig ist,
und dass als Staatsanwältin, d.h. Vertreterin eines Rechtsstaats.
Dabei gibt sie neue Falschaussagen über mich an.

Sie scheint sich sehr sicher zu sein,
dass sie keine Fehler in meinem langjährigen Rechtsfall gemacht hat.

Wieder eine Fortsetzung zu meinem langjährigen Albtraum.

Und ich habe hier die Aufgabe, Ihre Aussagen zu widerlegen.

Da ich die entstehenden schrecklichen Ereignisse für mich seit 2009 online dokumentiere, kann man dort ihr Verhalten mir gegenüber überprüfen.

Selbstverständlich habe ich dazu die Akten noch in Papierform und digitaler Form.

- 2 -


G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 2


Abschrift am 22.07.2023 von G. Moser von Fotos.  Textteile davon umrahmt
   

1. Textteil:

                    Abschreibetext:                                                     AS 63

Bertolini, Sebastian Dr. (StA Freiburg)                                                     

 

Von: Reil, Vorname Dr. (StA Lörrach)
Gesendet: Montag, 5. Juni 2023 10:59
An: Bertolini, Vorname Dr. (StA Freiburg)
Betreff: Ermittlungsverfahren gegen Gertrud Moser

Sehr geehrter Herr Dr. Bertolini,

zur Vorgeschichte des aktuellen Verfahrens kann ich – unter Bezugnahme auf die mir soeben mündlich durch Herrn LOStA Orschitt erteilte Aussagegenehmigung –
aus der Erinnerung (die Akten sind offenbar schon vernichtet, die entsprechenden Dateien gelöscht) Folgendes mitteilen,
wobei ich betone, dass aufgrund des Zeitablaufs meine Erinnerung möglicherweise nicht ganz präzise ist:
 

 

1. 

Kommentar von G. Moser:

  Frau Dr. Reil hat eine Strafanzeige und ein Strafantrag gegen mich gestellt, obwohl sie sich nicht mehr genau an die Vorgänge erinnert.

Daher gibt sie vermutete Gründe an, was für mich rechtswidrig ist,
und dass als Staatsanwältin, d.h. Vertreterin eines Rechtsstaats.

Sie scheint sich sehr sicher zu sein,
dass sie keine Fehler in meinem langjährigen Rechtsfall gemacht hat.

Wieder eine Fortsetzung zu meinem langjährigen Albtraum.
 

 

2. Textteil:

Etwa 2009 hatte Frau Moser Anzeige gegen ihre Nachbarin-X, (Vor- und Zuname) , erstattet.

 

2. Kommentar von G. Moser:
  Wahre Aussage
Online: http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/staatsanwaltschaft.htm

 

Nr. 1 Okt 2009 Strafanzeige gegen Nachbarin-X wegen Falschaussagen bei der Polizei:
85 Js 9229/09
Staatsanwaltschaft Lörrach
Erfolglose
Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung aufgrund eines Polizeiberichts mit Falschaussagen im Auftrag von (Vor- und Zuname)  abgelehnt von Staatsanwältin Dr. Reil
  Nov. 2009 3 Zs 2606/09 Erfolglose Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe  (Oberstaatsanwältin Scheck)
  Okt 2010 E-1402.2010/884 Erfolglose Beschwerde bei beim baden-württembergischen Justizministerium (Staatsanwalt Dr. Stohrer)

Online: http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/strafanzeige1.htm:

- 3 -


G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 3

   
1. Strafanzeige und -antrag 2009

Weder die Polizei, noch das Amtsgericht Lörrach, noch mein erster Anwalt (Anwalt 1)
unternahmen etwas gegen den schrecklichen Polizeibericht von 2009.

Daher erstattete ich im Oktober 2009 allein die 1. Strafanzeige in meinem Leben.
Später kamen weitere hinzu, alle als Folge vom Polizeibericht und aufgrund neuer Falschaussagen von
Nachbarin-X.

2009

     
04.10.2009 Moser Staats-
anwalt

Lörrach

Strafanzeige: Mehr...
04.10.2009 Moser Staats-
anwalt

Lörrach

Folgen des Polizeiberichts für mich als Anlage zur Strafanzeige vom 4.10.2009 Mehr...
05.10.2009 Staats-
anwalt
Moser Aktenzeichen-Vergabe 85 .............. Mehr...
06.11.2009 Staats-
anwalt
Dr. Reil
Moser Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung eingestellt. Mehr...
19.11.2009 Moser Staats-
anwalt
Beschwerde gegen die Entscheidung vom 6.11.2009 Mehr....
19.11.2009 Moser Staatsan-
wältin Dr. Reil
Ankündigung der Beschwerde mit Bitte um Gespräch Mehr...
27.11.2009 Oberstaats-
anwalt
Karlsruhe
Moser Beschwerde abgelehnt. Moser hat sich wiederholt Mehr...
Dez 2009      
14.12.2009 PD
Lörrach
Moser Antwort auf 19.10.2009, E-Mail 22.10. und 27.10.2009, Brief vom 22.10.2009 an Polizeirevier Weil am Rhein Mehr...
15.12.2009 Tages-
zeitung
Allgemeinheit Polizei und Schulen: Daten-
schutz mangelhaft
Mehr...
17.12.2009 PD
Lörrach
Moser Dienstaufsichtsbeschwerde PM Polizist B. abgelehnt Mehr....
18.12.2009 Moser Polizeidirektion Lö Stellungnahme zum Polizeibericht Mehr...
18.12.2009 Anwalt 3 Polizei
Landratsamt Betreuung
Begleitschreiben zur Stellungnahme Mehr...
19.12.2009 Daten-
schutz
Moser Info von Polizei. Es gibt nur eine Anzeige über mich, die von der Nachbarin x..... Mehr...
19.12.2009 Moser Gemeinde Bitte Termin beim Ortsplaner Mehr.....
19.12.2009 Moser Anwalt 3 Information über Daten-
schutzantwort
Mehr....
23.12.2009 Moser Daten-
schutz
Email: Danke Mehr...

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G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 4

 

2010

     
Feb 2010      
18.02.2010 Moser Amts-
gericht
2. Akteneinsicht mit handschriftlichen Notizen und Aktenkopien Dabei entdecke ich, dass Staatsan-
wältin Dr. Reil. die Akten zur Einsicht hatte.
28.02.2010 Moser Staats-
anwältin
Dr. Reil
Einige Fragen, auch zur Akteneinsicht Mehr...
Mrz 2010      
01.03.2010 Staats-
anwältin
Dr. R.
Moser Dr. Reil hat alles gelesen, muss sich nicht an meine Ermittlungswünsche halten, , d.h. keine Befragung bzw. keine Zeugen möglich Mehr...

 

Okt 2010    
04.10.2010 Moser Regierungspräsidium
Referat 21 – Baurecht
Referat 22 – Gewerberecht
Referat 23 – Rechtsaufsicht Sozialwesen
Referat 24 – Amtshaftung
Referat 14 – Rechtsaufsicht Verwaltung
Referat 61 – Amtshaftung im Zusammenhang mit polizeilichem Handeln
Land-
gericht Freiburg
Justizministerium Abteilung III –
Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften
x-Rechtsschutz, Finanzamt x z.Hd. xx,Ratgeber Recht SWR, Daten-
schutz
Beschwerde: Überblick über Anwaltskosten, 4 Ziele, Anträge an versch. Staatl. Inst.
Mehr...

 

08.10.2010 Justiz-
min.
Staats-
anwalt
Dr. Stohrer
Moser Auslegung des Schreibens vom 5.10.2010 als weitere Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Generalstaats-
anwalt Karlsruhe , daher ihm zugeschickt zur erneuten Prüfung.
Mehr...
22.10.2010 Moser Justiz-
min.
Staats-
anwalt
Mehr...
Nov 2010      
02.11.2010 Justiz-
min.
Staats-
anwalt
Moser Beschwerde abgelehnt Mehr...
23.11.2010 Moser Land-
gericht
Stellungnahme zum Schreiben vom 9.11.2010 und weitere Informationen dazu. Beschwerde gegen die Einleitung und Durchführung eines Betreuungsverfahrens gegen mich durch Richter Trefzer Mehr...
 

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G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 5

2012

     
Mai 2012      
15.05.2012 Anwältin 4 Land-
gericht
Fax Denn wenn der Staats-
anwalt nicht wahrheitsgemäß ermitteln kann, brechen Völkerrecht und hier StGB und StPO auf einen Schlag zusammen. Das ist Revisionsrecht: meine ich.
Mehr...
22.05.2012 Moser Staats-
anwalt
Akteneinsicht. Keine Ermittlungen erkennbar. Es gibt aber eine Beiakte, die Kopien aus der Betreuungsakte des Amtsgericht enthält. Dabei ist auch das ärztliche Gutachten.
23.05.2012 Moser Staats-
anwalt
Brief mit Erkenntnissen aus der Akteneinsicht und Beschwerdeankündigung. Mehr.....
28.05.2012 Moser Staats-
anwalt
Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund meiner Erkenntnisse aus der Akteneinsicht vom 22.05.2012. Mehr....
Jul 2012      
06.07.2012 Moser Staats-
anwalt
Email mit Briefanhang Mehr....
06.07.2012 Moser Staats-
anwalt
Brief zur obigen Email Mehr....
30.07.2012 Staats-
anwalt
Moser Es liegen keine Gesichtspunkte vor, die eine Wiederaufnahme des eingestellten Verfahrens begründen können Mehr....

unvollständig - wird demnächst ergänzt

3. Textteil:

Durch von Frau ( Nachname) veranlasste Bauarbeiten

3.     Kommentar von G. Moser:

Falschaussage

In meinen Akten ist mehrfach angegeben,
dass nicht sie die Bauherrin war, sondern ihr Mann und dessen Bruder.

Im Laufe dieses langjährigen, ungerechten Rechtsfall
halte ich Nachbarin-X (Vor- und Zuname)  vermutlich völlig zu Recht für geltungssüchtig.

Diese Sucht haben Polizei, Justiz und eigene Anwält/innen durch Untätigkeit vielfach unterstützt.

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G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 6
 

4. Textteil:

und die hiervon ausgelösten Vibrationen sei es zu einer Beschädigung des Computers der Frau Moser gekommen.

5.     Kommentar von G. Moser:

Wahre Aussage von Dr. Reil und der Schaden ist tatsächlich mit entsprechen-dem Computerwissen denkbar. Das ist auch in verschiedenen Akten von mir und Rechtsanwalt 12 bewiesen worden, und zwar mit entsprechen-den Belegen und Texten.

Das Fatale war nun, dass diese Aussage der Nachbarin-X ( Nachname) bei der Polizei, beim Landratsamt Lörrach,beim Amtsgericht Lörrach (mehrfach, auch bei Richterin Dr. Puchinger), bei der Staatsanwalt Lörrach und höheren Ebenen dazu geführt hat,
dass ich wohl geistig gestört bin.

Ursache für diese fatale Fehleinschätzung:
Mangelhafte Computerkenntnisse und
Faulheit, sich online darüber zu informieren.

Der Auslöser für mein Verhalten auf der Straßen war aber nicht dieser belegte Computerschaden,
sondern die Erlebnisse am Tag zuvor und auch Jahre davor,
die sich bei mir angestaut hatten.

Die Beschreibungen dazu hatte ich zunächst nicht angegeben, um den Fall nicht aufzubauschen.

Weil mein gesamter untergerechter Rechtsfall mit Ereignissen im Juli 2009 begann und immer noch andauert, bitte ich das Justizministerium BW um Hilfe.

Nachbarin-X ( Nachname) durfte wieder 2017 vor der Polizei behaupten, dass ich sie seit 2009 belästige usw.
Es gibt zwei Übersichten über die vielen Falschaussagen der (Vor- und Zuname)  über mich.

Die erste Übersicht ist in den Akten des noch nicht abgeschlossenen Strafver-fahrens wegen Beleidigung gegen mich enthalten

(Falschaussagen Nr.1 bis Nr. 69 in Anlage S6, alle ohne Beweise)

In ähnlicher Form auch online veröffentlicht: http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/horror.htm

Die zweite Übersicht muss ich noch fertigstellen.
Sie enthält dann Falschaussagen ab Nr. 70

 

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G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 7
 

6. Textteil:

Ich meine mich zu erinnern, dass Frau Moser deswegen schreiend auf die Straße (zu den Bauarbeitern?) gerannt sei,

6.     Kommentar von G. Moser:

Falsche Aussage.

Frau Dr. Reil übernimmt hier Falschaussagen von Nachbarin-X ( Nachname).

a)    Ich habe nicht geschrien.

b)      Ich habe weder Blickkontakt noch an die Bauarbeiter sonstige Kontaktaufnahmen aufgenommen.

Aus meinem in den Akten enthaltenen Entschuldigungsschreiben habe ich mich nur an Ihren Mann gewandt.

Von dem erzählt sie nichts, auch nicht später vor dem Amtsgericht, weil sie zu diesem Zeitpunkt m.E. nicht außerhalb ihres Grundstücks war. Wann sie dann auch auf die Straße gekommen ist, habe ich nicht beobachtet.

Mit den Bauarbeitern hatte ich nichts zu tun, weil die weiter entfernt auf der Baustelle arbeiteten und ich nur auf der öffentlichen Straße.
Dieser Widerspruch ist der Polizei und Justiz bis heute nicht aufgefallen.
 

7. Textteil:

weswegen Nachbarin-X ( Nachname) die Polizei verständigt habe

7.     Kommentar von G. Moser:

Das ist richtig.
Bei der Polizei hat sie ganz schlimme, haarsträubende Falschaussagen über mich gemacht
und das darf sie bis heute, wie die Falschaussagenlisten von ihr belegen.
Und so bin ich bis zum heutigen Tag
dem Psychoterror meiner Nachbarin, der Polizei und Justiz ausgesetzt.

 

8. Textteil:

, die dann den Vorfall der Betreuungsbehörde gemeldet habe.

8.     Kommentar von G. Moser:

Das ist nicht richtig.
Der damalige Polizist (Böning) scheint überhaupt nicht nach Beispielen für die schrecklichen Vorwürfe über mich nachgefragt zu haben.

Das rechtliche Gehör wurde mir verweigert.
Hinter meinem Rücken wurde dieser schlimme Polizeibericht an die Gemeinde Binzen und an das Landratsamt Lörrach geschickt.

Da der Polizist Böning kein Dezernat genannt hat, ist das Schreiben bei der Poststelle gelandet.

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G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 8
 
    Welchen Weg bzw. Stellen dieser Polizeibericht beim Landrat durchlaufen hat, ist nicht geklärt worden. Es gibt dazu offensichtliche und vermutliche Falschaussagen von Frau Herrmann, der Leiterin der Betreuungsbehörde.

Laut meiner telefonischen Auskunft von mir, wusste sie nichts vom Polizeibericht.
Das kann wahr sein, weil eine nebengeordnete Stelle den Polizeibericht an das Amtsgericht weitergeleitet hat.
Bei späteren Akteneinsichtsversuchen durch mich und den damaligen Anwalt 3 hat sie behauptet, dass die Akten vernichtet worden seien. (Vermutliche Straftat). Da war eine Falschaussage. Behörden und Bürger/innen müssen bestimmte Belege mehrere Jahre aufbewahren.

Bei einem der 6 Verwaltungsgerichtsverfahren, die der Anwalt x (Anwalt 12) unprofessionell ohne meine Wünsche zu berücksichtigen, habe ich nach einer erfolglosen Gerichtsverhandlung eine unbekannte Notiz von damals einer Landratsamtsmitarbeiterin bekommen.
Die Akten waren also nicht vernichtet worden.

 

9. Textteil:

Ich weiß nicht mehr,
ob dann wirklich ein Betreuungsverfahren eingeleitet wurde und
ob der von Frau Moser gegen Nachbarin-X ( Nachname) erhobene Tatvorwurf der der Sachbeschädigung oder der falschen Verdächtigung (im Hinblick auf die Verständigung der Betreuungsbehörde) gewesen ist.

9.     Kommentar von G. Moser:

 

      Falschaussage von Dr. Reil und Schock:

Jetzt muss ich mir zum ersten Mal in meinem Leben den Tatvorwurf der Sachbeschädigung gefallen lassen !!!!!

Davon war auch nicht in den vielen Falschaussagen der Nachbarin-X (Vor- und Zuname)  die Rede.
Wenn PHK Pfaff davon erfährt, wäre es denkbar, dass er diese Information künftig gegen mich verwendet.

Frau Dr. Reil, LOStA Inhofer und die Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe haben hier ohne Ermittlungen zur tatsächlichen „Falschen Verdächtigung" der Nachbarin-X (Vor- und Zuname)  verweigert.

Dabei hatte ich Vorschläge mit Fragebogen für die Nachbarschaft geschickt. Bekanntlich haben Polizei und Justiz bis heute Ermittlungen zu meinen Gunsten und Strafanzeigen gegen Nachbarin-X (Vor- und Zuname)  abgelehnt. Online weitgehend dokumentiert.
Ein Albtraum für mich.

 

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G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 9
 

10. Textteil:

Ich habe in der Folge nach Erhebung von Unterlagen betreffend den Zustand von Frau Moser das Verfahren gegen Nachbarin-X ( Nachname) gemäß § 170 Abs. 2 eingestellt.
Meiner Meinung nach hat Frau Moser hiergegen (erfolgslos) Beschwerde eingelegt.

10.     Kommentar von G. Moser:

Diese Aussage finde ich schockierend.

Aus den Ablehnungsschreiben der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft 2009 war dies nicht direkt erkennbar.

Leider habe ich damals dem beauftragten Gutachter den Polizeibericht gegeben und erzählt, wie sehr mich diese schrecklichen Falschaussagen belasten.

Er meinte, dass ich mir deswegen keine Sorgen machen müsse und hat mich beruhigt.

In vollsten Vertrauen zu ihm bin ich in der Folgezeit mehrfach zu ihm, weil das Verfahren von Juli bis Ende Oktober 2009 gedauert hat und der damalige Anwalt trotz meiner Schreiben nicht gegen den Polizeibericht vorgegangen ist.

Irgendwann habe ich dann bei dem Gutachter den Eindruck bekommen,
dass irgendetwas nicht stimmt.

Ich weiß noch, was es für eine Qual für mich war als ich den letzten Gesprächstermin bei ihm hatte. Daher kam ich auf den Gedanken, eine zweite Akteneinsicht beim Amtsgericht zu beantragen.

Dort habe ich im Februar 2010 zum ersten Mal das Gutachten von ihm gelesen und war schockiert.
Auf mein Schreiben am 17.03.2010                                              Anlage 3

dazu an ihn hat er natürlich nicht geantwortet. Ich habe noch überlegt, ob ich noch Rechnungen von ihm bezahlen soll, habe es dann doch getan.

Leider hat der damalige Rechtsanwalt 3 auch das Gutachten gelesen und es für falsch gehalten, aber keine Vorschläge gemacht, wie ich rechtlich dagegen vorgehen könnte.

Was ich auch nicht aus dem ersten Ablehnungsschreiben der Staatsanwaltschaft erfahren hatte, ist, dass Dr. Reil eine Beiakte mit dem psychiatrischen Gutachten angelegt hat.

Es ergibt aus diesem Gutachten m.E. keinen Grund,
die Ermittlungen zu den schrecklichen Falschaussagen meiner Nachbarin zu meinen Gunsten zu unterlassen.
Einen derartigen Grund hätte es nur in der Nazi-Zeit gegeben, aber nicht in einem Rechtsstaat.

Daher beurteile ich das Verhalten von Dr. Reil und die der sie unterstützenden Staatsanwält/innen als rechtsstaatwidrig .
 

 

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G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 10
 

11. Textteil:

Ich meine, sie hat dann (im Ergebnis ebenso erfolglos) jedenfalls noch den Petitionsausschuss angerufen.

 

11.     Kommentar von G. Moser:
 
Online belegt, dass der Petitionsausschuss nicht, wie versprochen, irgendeine Untersuchung gemacht hat.

Aus den eingereichten Belegen wurde eine Zusammenfassung geschrieben und das ganze für rechtens erklärt.

Dabei bewertete er die (schnelle) Aktenvernichtung des Landratsamts als positive Tat statt darin eine Straftat zu erkennen.

Mehr Online genau dokumentiert:
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/petitionbw-2013.htm

In der Folgezeit wurde mehrfach von der Polizei und Justiz der Petitionsausschuss praktisch als Beweis genannt, dass die Polizei und Justiz keine Fehler gemacht haben.
M.E. Lächerlich.
 

12. Textteil:

Ich hatte mit Frau Moser danach nichts mehr zu tun,
ihr Buchstabe fiel nicht in meine (damalige örtliche) Zuständigkeit.

 

12.     Kommentar von G. Moser:
 
Danach ist vage bzw. ungenau.
Weil durch die unterlassenen Ermittlungen und dabei auch ablehnende Demütigungen habe ich mit Datum vom

1. April 2019 vier Schreiben an Richter Trefzer, Staatsanwältin Dr. Reil, Staatsanwältin Sattler-Bartusch und an die ehemalige Richterin beim AG Lörrach, dann StA’in in Lörrach Schadenersatz beansprucht,

weil sehr hohe Kosten durch ihre unzureichende Bearbeitung meiner Fälle entstanden sind. Das ist mit richtigen Gründen in unserem Rechtsstaat möglich.
 

Daraus haben StA’in Dr. Reil und StA’in Sattler Bartusch ein Erpressungsverfahren gegen mich eingeleitet.

Das ist skandalös, weil offensichtlich der Tatbestand der Erpressung nicht vorlag.

Und dann bekommen sie noch Unterstützung von der Staatsanwaltschaft Freiburg. Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hat dann festgestellt,
dass der Tatbestand nicht erfüllt war. So sind gemäß wurde dann geschrieben, dass ich doch eine gewisse Schuld trage.

Für mich ein unmögliches Verhalten der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, und zwar bei allen Strafverfahren, also auch meine abgelehnten Strafanzeigen.
Für mich ist die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eine rechtsstaatswidrige Institution.

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G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 11

 
Interne Homepage:
 
Nr. 17 Juli
2019
Az ST/1177815/2019 Polizeirevier Weil am Rhein
Ihre Vorladung vom 8. Juli zum 25. Juli 2019 wegen angeblicher Erpressung zum Nachteil Staatsanwältin Dr. Reil und Erster Staatsanwältin Sattler-Bartusch durch meine Schreiben vom 1. April 2019
Ereignisse,
Nr. 18 Sep-
2019
Az 86 Js 11983/19
Anzeigensache gegen Zeuge-x und Nachbarin-X wegen des Verdachts der falschen uneidlichen Aussage abgelehnt von StA’in Sattler-Bartusch
Ereignisse,
Nr. 19 Okt
2019
200 Js 17515/19 Staatsanwaltschaft Freiburg
Ermittlungsverfahren wegen Erpressung
Ereignisse, AS-Liste
  Juni.
2020
35 Zs 865/20 Ablehnung der Beschwerde vom 22.05.2020 durch Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe (Erste Staatsanwältin Kottisch-Borchmann)

13a. Textteil:

Irgendwann später wurde mir bekannt, dass sie auf ihrer Homepage ehrenrührige Äußerungen zu meinem Nachteil
(... 13b Textteil .....)
veröffentlicht hatte,

 

13a.     Kommentar von G. Moser:
  Wenn die Online sind, warum hat sie dann nicht wenigstens ein Beipiel angegeben?
   

13b. Textteil:

(und jedenfalls auch dem von RiinLG Dr. Puchinger)
Gemeint: Auch ehrenrührige Äußerungen zu Dr. Puchinger

 

13b.     Kommentar von G. Moser:
 
Wieso gibt Dr. Reil Beweise dazu nicht einmal ansatzweise an.

Bei der Justiz muss man doch Behauptungen beweisen.
Meine Kommentare zu Dr. Puchingen sind online.
Sachliche Kritik und Kommentare sind in einem Rechtsstaat zulässig.

Online: Klage beim Amtsgericht Lörrach 2014 Az 2 C 1446/14
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/amtsgericht-2c1446-14.htm

Ich habe zum ersten Mal alleine geklagt, weil der Rechtsanwalt Dr. Dr. (Vorname Nachname) (Online Anwalt 7) mich hintergangen hat, indem er beispielsweise mir vorgegaugelt hat, dass er eine Klage eingereicht hat.

Dr. Puchinger hat keine beantragten Zeugen geladen. Die anwesende Rechtsanwältin (Vorname Zuname) (Online: Anwältin 10) hat mir unnötigerweise vor eingeschärft, ich soll ja nicht die Richterin unterbrechen.
 

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G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 12
 
  Bei der Verhandlung hatte sie keine Unterlagen vor mir auf dem Tisch.
Obwohl sie von mir die schriftlich die Berichtigungen der Falschaussagen der Nachbarin-X (Vor- und Zuname)  hatte, hat sie keinen einzigen Kommentar dazu abgegeben, als Nachbarin-X (Vor- und Zuname)  und ihre Anwältin darüber berichteten.

Ich hatte zu großen Respekt vor der Richterin, um dann einzugreifen.
Als ich später die Anwältin verklagt habe, hat sie negativ über mich geschrieben und bekam nochmals eine Anwaltsvergütung.

Nach dem Urteil des Amtsgericht Lörrach
muss also eine Rechtsanwältin weder etwas Schriftliches bei Gericht einreichen noch in der Verhandlung auf die Falschaussagen hinweisen,
die schon in der schriftlichen Klageerwiderung kamen.

Online aus meiner Zeitreihe 2014 und

http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/zeitreihe2014.htm
 

   
Datum Von An Kurzinhalt
30.12.2014
 
Amts-
gericht
Moser,
Nachbarin-X
2 C 1446/14 Demütigendes Urteil von der Richterin Dr. Puchinger.
Klage wird abgewiesen, daher muss ich alle Rechtskosten tragenn.
Mehr...
Eingang am 7.1.2015
 
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2014/2014-12/2014-12-30-amtsgericht-urteil.htm

Unten mein Kommentar

GM-Kommentar:
Ein Keulenhieb der Richterin Dr. Puchinger gegen mich.
Ihre Demütigungen, tendenziösen und unsachlichen Urteilsbestandteile und unterlassenen Untersuchungen zum tatsächlichen Tatbestand (Zeugen, Befragung der skrupellosen Denunziantin) verursachen bei mir Herzbeschwerden.
Daher ist sie auch verantwortlich für die drastische Verringerung meiner Lebenserwartung in diesem umfangreichen Mobbingfall.
(Aktuell: Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017)
Am 13.12.2024: Inzwischen vermutlich Richterin beim Landgericht Freiburg.

Siehe Urteilskritik vom Dezember 2016 und vom 26.04.2017

http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2016/2016-12/2016-12-21-urteilskritik.htm

http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2017/2017-04/2017-04-26-urteilskritik.htm
 

  

14. Textteil:

.weswegen ich zu einem nicht mehr näher bekannten Zeitpunkt schon einmal Strafanzeige erstattet und Strafantrag gegen sie gestellt hatte.

 

14.     Kommentar von G. Moser:
 
Strafanzeige wegen Erpressung in Kooperation mit StA’in Sattler-Bartusch,
obwohl der Tatbestand der Erpressung offensichtlich nicht gegeben war.

Eine Schande für den deutschen Rechtsstaat und
ein rechtsstaatswidriges Verhalten der beteiligten Staatsanwält/innen.

Siehe Kommentar 13a

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G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 13
 

15. Textteil:

Es gibt ein Urteil erster Instanz, das auch einige Jahre alt sein dürfte.
Über die Berufung der Frau Moser hat das LG immer noch nicht entschieden.

 

15.     Kommentar von G. Moser:
  Ja, dass ist richtig. (Ergänzt am 13.12.2024: Stimmt immer noch)

2017 machte meine Nachbarin-X (Vor- und Zuname)  wieder verheerende Falschaussagen über die Polizei über meine angeblichen Äußerungen und mein Verhalten.

Nur eine angebliche mündliche Aussage von mir wurde durch einen Zeugen bestätigt.
Für die restlichen unbewiesenen, viel schlimmeren Aussagen hat Richter Frick sie für glaubwürdig erklärt und mich anschließend noch beleidigt.

Dies hat der zuständige „Strafverteidiger (Nachname) " fast widerspruchslos akzeptiert und ein kurzes Berufungschreiben abgegeben ohne es mir vorher vorzulegen.
In der Verhandlung hat er auch keine Beweisanträge gestellt, obwohl das laut Protokoll möglich war.

Am Anfang habe ich mich im Januar 2018 selbst verteidigt und die erste Verhandlung ohne Anwalt erlebt. Hinterher habe ich mich online kundig gemacht wie ein zweites Verfahren vor dem Amtsgericht stattfinden kann.
Das ist 2019 geschehen, und zwar wieder mit umfangreichen Demütigungen für mich.

Meiner Meinung nach habe ich im Januar 2018 genügend übersichtliche Gründe zu meiner Verteidigung schriftlich abgegeben.

Da Polizei, Justiz und eigene Anwälte offensichtlich in meinem Fall argumente-resistent sind,
habe ich kein Recht mehr auf ein normales Leben und
bin zum menschlichen Müll geworden.

Daher sollen nach meinem Tod meine Urne und meine Hundeurnen in einem doppelten Müllsack auf der Kreismülldeponie Lörrach entsorgt werden.

Dieser schriftliche Wunsch hat dann wieder ein Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung von StA’in Dr. Reil gegen ausgelöst.

Ich als menschlicher Müll, werde also seit 2009 von meiner Nachbarin, der Polizei, Justiz, eigenen Anwält/innen u.a gedemütigt und gequält,
so dass inzwischen über 30.000 Euro Rechtskosten entstanden sind.

 

16. Textteil:

Seit damals ist Frau Moser immer wieder mit demselben Sachverhalt vorstellig geworden (die Justiz habe ihr Unrecht getan), wobei sie immer wieder dieselben Personen bezichtigt.

 

16.     Kommentar von G. Moser:
 
Analog 15. Kommentar
von mir
  

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G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 14
 
 

17. Textteil:

Sofern Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne noch einmal.

Mit besten Grüßen

Dr. Jutta Reil
Erste Staatsanwältin
StA Lö- Adresse .....
 

 

17.     Kommentar von G. Moser:
 
Dazu gab es offensichtlich noch ein Telefonat mit dem Staatsanwalt Dr. Bertolini. Er wollte von ihr die Zustimmung für die Einstellung des Verfahrens.
Die hat Dr. Reil verweigert.

Daher ist es ein kleiner Lichtblick,
dass Dr. Bertolini das Verfahren trotzdem eingestellt hat.

 

Abschließende Stellungnahme:

Wie online dokumentiert, haben 2009 die fatale rechtsstaatwidrige und menschenrechtswidrige Verhaltensweisen meiner Nachbarin-X ( Nachname), der Polizei, der Gerichte, der Staatsanwaltschaft, eigene Anwält/innen, Petitionsausschuss usw. mein Leben und meinen Ruf zerstört.
Und es ist kein Ende abzusehen. Ich werde seit 2009 unmenschlich gequält.

Vor Richter/innen darf ich nachweislich über Jahre hinweg von meinem ehemaligen Rechtsanwalt 12 schriftlich vielfach beleidigt werden, während er sich vielfach meinen Wünschen widersetzt. Es gibt dazu relativ viele Aktenzeichen und er war für mich der bisher teuerste Anwalt ohne eine einzigen rechtlichen Erfolg.
Online unter Anwalt 12 dokumentiert.

Einmal habe ich ihn erfolglos wegen Erpressung bei der Staatsanwaltschaft Lörrach angezeigt.

Ich bitte, unbedingt diesen Fall (online dokumentiert) zu überprüfen

und mit dem Ablauf des Erpressungsverfahrens gegen mich von den Staatsan-wältinnen Dr. Reil und Sattler-Bartusch zu vergleichen.

Das hat wieder viel Geld und Nerven gekostet.
Hier lag eindeutig keine Erpressung vor, sondern eine normale Schadenersatzforderung mit Begründung wie es in unserem deutschen Rechtsstaat üblich ist.

Dieses Verhalten war eindeutig rechtsstaatwidrig und skandalös.
Dabei haben noch Mitglieder der Staatsanwaltschaft Freiburg und der General-staatsanwaltschaft Karlsruhe kooperiert.
 

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G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 15
 

Im Moment ist dieser Fall noch nicht online, aber als Aktenzeichen auf meiner Homepage veröffentlicht.

Mein Fall und meine Akten dokumentieren eindeutig vielfach das rechtsstaatwidrige Handeln gegen mich.

Welchen Sachverstand und juristische Kenntnisse haben eigentlich ein Teil der beteiligten Personen in meinem Fall?

Ich denke bewiesen zu haben, dass er miserabel ist und das können angeblich polizeiliche und juristische Personen auf höheren Ebenen nicht erkennen?
Klar, wenn man Schreiben nicht gründlich durchliest, sondern vermutlich nur über-fliegt oder einfach ignoriert.

In den Akten ist erkennbar, dass Staatsanwäl/tinnen keine ausführlichen richtigen Gründe angeben müssen. Da gibt es oft Markierungen oder Ausrufezeichen.
Ablehnungen sind oft teilweise typische Textteile, die vermutlich schon als Textbausteine bei der Staatsanwaltschaft vorhanden sind.

Es ist wohl sicher, dass begründete Strafanzeigen von der Staatsanwaltschaft abgelehnt werden, vor allem wenn sie nicht von Rechtsanwält/innen geschrieben sind.
Das ist in meiner Aktendokumentation belegt.
Dann aber werden sie faktisch zu Kompliz/innen von Straftäter/innen und können bei den Betroffenen verheerende Belastungen, sowohl psychisch als auch finanziell.

Der finanzielle Schaden ist dann um ein vielfaches höher, wie bei Ladendiebstählen, die bei Wiederholungen oft zu Haft führen, obwohl der Schaden unter 1000 oder 2000 Euro liegt.

Beispiel 1 von Dr. Reil:
Badische Zeitung, 20.12.2002
74 Jahre, 15. Diebstahl
Von Stefan Sahli Laufenburg
Laufenburger Rentner zu drei Monaten Haft verurteilt / Lebensmittel und Vogelfutter stibitzt.

Quelle: https://www.badische-zeitung.de/74-jahre-15-diebstahl--164008694.html

Beispiel 2
Am 8. April 2019 habe ich als Zuschauerin an einem Strafverfahren wegen wiederholtem Ladendiebstahl teilgenommen. Zuvor war die beschuldigte Frau schon einmal in Haft. Jetzt sollte sie wieder ins Gefängnis gehen, falls die Berufung durch ihre Strafverteidigerin misslingt.
Aus diesem Anlass habe ich mich näher mit den Folgen von Ladendiebstahl befasst.
Dabei habe ich festgestellt, dass Ladendiebstahl sehr hart bestraft wird.

Durch Falschaussagen meiner Nachbarin-X habe ich seit 10 Jahren erhebliche, ungerechte Rechtsfolgen und Rechtskosten und sie hat immer noch keine Rechtsfolgen. Das finde äußerst ungerecht im Vergleich zu Ladendieb-stahlfällen.
Online bei http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/ladendiebstahl.htm

 

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G. Moser              Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023                           Seite 16
 

Beispiel 3
Stern: Diebstahl aus Altersarmutsgründen? 85-Jährige muss nun ins Gefängnis

Eine 85-jährige Rentnerin muss sich wegen wiederholten Ladendiebstahls vor Gericht verantworten – und verliert. Für geklaute Waren im Gesamtwert von 18,73 Euro muss sie nun hinter Gitter.

10. April 2019: https://www.stern.de/panorama/stern-crime/diebstahl-aus-altersarmutsgruenden--85-jaehrige-muss-nun-ins-gefaengnis-8661154.html


Mein Schaden beträgt mindestens 30.000 Euro.
Dann müssten auch mal Polizisten, Richter/innen und Staatsanwält/innen analog belangt werden.

Schlimm ist auch meine Anwaltsdokumentation.
Offensichtlich ist man der Willkür von Rechtsanwält/innen ausgeliefert und meine Falldokumentation belegt, dass die Justiz das offensichtliche rechtswidrige Verhalten von Rechtsanwält/innen duldet.
Paradebeispiel ist online Anwalt 12 (Rechtsanwalt Vorname, Nachname)

G. Moser

 


Geändert am:   24.12.2024

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GM-Kommentar:

J


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