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Anlage JM 2
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Strafanzeige gegen Staatsanwältin Dr.
Reil über das Justizmininsterum Baden-Württemberg
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Anlage JM 2
Gertrud Moser, ....................Binzen, Tel.
0.......................................
Email .........
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de (Fall-Homepage)
www.polizei-justiz-anwaltsopfer.de (Info-Homepage)
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de (Info-Homepage)
Über die Startseite von www.hühnerwelt.de gelangt man
zu fast allen Homepages und Youtube-Kanälen von mir
PDF-Schreiben per Email und per Postbrief
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Landgericht Freiburg
Salzstraße 1779098 Freiburg i.Br.
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Ministerium der Justiz und für Migration
Schillerplatz 470173 Stuttgart
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Az 56/19 5 Ns 86 Js 17536/17
Nur zur Information |
Az JUMRIII-E-1402-1/287/9
Richterin Sonja Vees |
JUMRIII-E-1402-1/287/1
Richter David Selig |
11. September 2023
Strafanzeige und Strafantrag wegen mehrere Verstöße gegen das
Strafrecht, z.B. Verleumdung, unterlassene Ermittlungen,
Komplizenschaft mit einer faktischen langjährigen Straftäterin,
Rechtsbeugung
gegen
Staatsanwältin Dr. Reil, Staatsanwaltschaft Lörrach
aufgrund meiner Erkenntnisse aus der Akteneinsicht am 20. Juli
2023 bei der Staatsanwaltschaft Freiburg
zum Aktenzeichen AZ 210 Js 19162/23
(Angeblich soll ich Staatsanwältin Dr. Reil verleumdet haben)
Mein äußerst ungerechter, umfangreicher, teurer Rechtsfall seit
14 Jahren beruht auf vielen Falschaussagen der Nachbarin (Vor- und
Zuname) , die bedingungslos von der Polizei, Justiz und anderen
unterstützt wird, z.B. durch Untätigkeiten und Aktivitäten gegen
meinen Willen durch eigene Anwält/innen.
Daher schließe ich die Lörracher, Freiburger Justiz und Karlsruher
Justiz wegen Befangenheit bei dieser Strafanzeige aus. Das
Justizministerium BW wird hoffentlich kompetente, rechtsstaatlich
handelnde Personen für die Bearbeitung beauftragen.
I. Keine Beweise und Ermittlungen zu
meinen Gunsten bis heute
in Gerichts- und Strafverfahren
Durch die Akteneinsicht am 20.07.2023 ist mir plötzlich klar
geworden,
warum mir die bei meinem langjährigen Rechtsfall beteiligten
Richter/innen und Staatsanwält/innen wichtige Rechte verweigert
haben.
- 2 - |
G. Moser, Az 56/19 5 Ns 86 Js 17536/17,
Strafanzeige am 11.09.2023 gegen StA'in Dr. Reil
Seite 2
Teilweise wurde ich von ihnen beleidigt oder mindestens
gedemütigt.
PHk Pfaff verhöhnt mich wegen meiner bisherigen Aktivitäten. Er
unterstellte mir u.a. Verschwörungstheorie zu verbreiten. Thematisch
gibt es als Anlage 4 einen aktuellen Zeitungsartikel
zum Justizopfer Mollath "Wie eine Verschwörungstheorie".
Das Amtsgericht Lörrach und die Staatsanwaltschaft Lörrach sind
nebeneinander in einem Gebäudekomplex oder in zwei Gebäuden.
Daher sind leicht persönliche Kontakte zwischen Richter/innen und
Staatsanwält/innen möglich.
Einmal war ich zur Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft.
Während ich auf dem Flur wartete, ging Richter Frick an mir
vorbei.
II. Zu Unrecht abgelehnte
Strafanzeige gegen meine Nachbarin (Vor- und Zuname) .
Az 85 Js 9229/09
Daran waren auch der damals leitende Oberstaatsanwalt Inhofer,
die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe (Oberstaatsanwältin Scheck)
und das baden-württembergische Justizministerium (Staatsanwalt Dr.
Stohrer) beteiligt.
In den Ablehnungen sind subjektive Gründe enthalten. Auf schlimme
Falschaussagen der (Vor- und Zuname) wurde nicht eingegangen.
Aus den Ablehnungen war nicht zu erkennen, dass faktisch das mit
vielen Falschaussagen behaftete Gutachten von Dr. x........ der
Grund war.
Daher habe ich eine Abschrift gemacht, in die ich Kommentare bzw.
Stellungnahmen eingefügt habe und Anfang August per Postbrief an das
Landgericht Freiburg geschickt.
Dr. Reil und die anderen Beteiligten hätten erkennen können, dass
meine bis dahin eingegangenen Schreiben nicht zu den Falschaussagen
des Gutachters passen.
Möglicherweise oder vermutlich haben sie nicht einmal meine Gründe
durchgearbeitet,
anders ist ihr Verhalten nicht zu erklären.
Online sind meine Strafanzeige und die Ablehnung unter
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/strafanzeige1.htm
als Ereignisliste mit Links zu den zugehörigen Schreiben
dokumentiert.
Hier der Überblick dazu:
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G. Moser, Az 56/19 5 Ns 86 Js 17536/17, Strafanzeige
am 11.09.2023 gegen StA'in Dr. Reil
Seite 3
Da ich das Gutachten
erst nach einem halben Jahr als Kopie vom Amtsgericht bekam, kam bei mir
der Verdacht auf, dass Dr. x......... meine Nachbarin persönlich
kannte.
Ich
hatte ihm den Polizeibericht gebracht und auf die schrecklichen
Falschaussagen hingewiesen. Im Polizeibericht waren auch die
persönlichen Daten meiner Nachbarin enthalten.
Ich
sollte mir daher keine Sorgen machen für das künftige Gutachten.
Im Nachhinein war er
schlicht hinterhältig und bösartig, weil er relativ viele negative
Falschaussagen über mich gemacht hat.
Möglicherweise hätte ich mit diesem Gutachten entmündigt werden können.
Wie aber der Artikel der Süddeutschen Zeitung und auch Informationen in
den Medien zeigen, können psychiatrische Gutachten oft ungerecht und
fehlerbehaftet sein.
Erst seit dem 20.07.2023
weiß ich explizit, das Dr. Reil 2009 keine Ermittlungen zu meinen
Gunsten durchgeführt hat, weil das Gutachten von Dr.
x.....................
existiert hat.
Sie hat es als Beiakte meiner Strafanzeige gegen meine Nachbarin-X
übernommen.
Erst 2012 habe ich erfahren, dass sie eine Beiakte zum meiner
erfolglosen Strafanzeige gegen meine Nachbarin angelegt hat.
Ich
bin mir nicht sicher, ob meine Nachbarin dazu eine Akteneinsicht
bekommen hat.
Auf
meinen Brief von 2010 an Dr. x................... hat er nicht geantwortet.
(Straftäter dürfen bekanntlich schweigen). Als Anlage in den Akten
seit 2023 enthalten.
Das
Gutachten von 2009 hat damals Ermittlungen und Beweise durch die Polizei
und Staatsanwaltschaft verhindert.
Vermutlich
bzw.
ziemlich sicher hat das Gutachten bis heute jegliche Beweise und
Ermittlungen zu meinen Gunsten verhindert hat,
weil Dr. Reil persönliche Kontakte zur Polizei, Richter/innen und
Staatsanwält/innen hat.
Die Inhalte aus dem Gutachten hat Dr. Reil vermutlich bis heute an
andere Staatsanwaltschaftsmitglieder und Richter/innen weitergegeben.
Nur so sind Beweisverweigerungen verbunden mit demütigenden
Äußerungen von Richterin Dr. Puchinger und Richter Frick zu erklären.
Beide haben mich mit abfälligen schriftlichen und mündlichen
Äußerungen gedemütigt und so die notorische Lügnerin (Vor- und
Zuname)
ermuntert, bis heute und vermutlich auch künftig Falschaussagen über
mich zu machen.
Dazu braucht sie keine üblichen Beweise zu erbringen und keine
konkreten Angaben über mein angebliches Verhalten ihr gegenüber zu
machen.
Nur eine mündliche Aussage wurde von dem Zeugen Pahle bestätigt,
den
ich in einer erfolglosen Strafanzeige der Falschaussage bezichtigt habe.
Staatsanwältin Sattler-Bartusch hat diese Anzeige abgelehnt,
und ein
Schreiben an das gegenüberliegende Steuerberatungsbüro ignoriert,
mit
dem seine Falschaussage vermutlich hätte bewiesen werden können.
- 4 - |
G. Moser, Az 56/19 5 Ns 86 Js 17536/17, Strafanzeige
am 11.09.2023 gegen StA'in Dr. Reil
Seite 4
In ihrer Begründung zur angeblichen Verleumdung übernimmt
Dr. Reil die Falschaussagen der (Vor- und Zuname) und stellt sie als
Tatsachen dar.
Und dass, obwohl von mir eine ausführliche
Strafanzeige existiert hat.
Die Art und Weise meines Schreib- und Ausdrucksstil
passt nicht zu den (Falsch-)Aussagen des Gutachters .
Und so etwas merkt eine Staatsanwältin nicht ???
Bürger/innen werden wegen Dummheit bestraft, nicht aber
Justizangehörige.
|
III. |
Vermutliche mündliche Weitergabe an andere Staatsanwält/innen und
Richter/innen,
dass keine Beweise und Zeugen zum meinen Gunsten erforderlich sind,
weil das Gutachten von 2009 über mich existiert.Begründungen bei
Punkt II.
|
IV. |
Zu Unrecht eingeleitetes Strafverfahren wegen Erpressung gegen mich
durch die beiden Staatsanwältinnen Dr. Reil und Sattler-Bartusch
Az 200 Js 17515 /19 Staatsanwaltschaft Freiburg und
Az 35 Zs 865/20 Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
|
Ihre Gründe bzw. Beweise passen nicht zu den Voraussetzungen der
Straftat Erpressung. Das schlimme dabei ist, das auch noch die
Staatsanwaltschaft Freiburg (OStA Rall) das Strafverfahren gegen mich
eingeleitet hat.
Auch er hätte erkennen können, dass der Tatbestand der Erpressung nicht
vorliegt.
Ich habe mich dann pünktlich vor Ablauf der Frist (Anfang Oktober)
fachgerecht verteidigt.
Nach Ablauf der Frist (Ende Oktober) hat mein offizieller Verteidiger
(Nachname) auch ein Verteidigungsschreiben mit ähnlichem Inhalt wie ich
eingereicht.
Nur er hat eine Antwort bekommen und ich musste die Rechtsanwaltskosten
bezahlen.
Daher habe ich mich bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
beschwert.
Diese Beschwerde hat die Erste Staatsanwältin Kottisch-Borchmann
abgelehnt.
Mit diesem ungerechten Verfahren wird wieder bewiesen, dass hier
Angehörige der Justiz grobe Rechtsverstöße begehen und sich dabei
gegenseitig schützen.
Damit ist das rechtstaatliche Prinzip der Gewaltenteilung zur
gegenseitigen Kontrolle wieder einmal in meinem langjährigen Rechtsfall
mißachtet worden.
- 5 -
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G. Moser, Az 56/19 5 Ns 86 Js 17536/17, Strafanzeige
am 11.09.2023 gegen StA'in Dr. Reil
Seite 5
|
IV. |
Zu Unrecht eingeleitetes Strafverfahren wegen Verleumdung gegen mich:
AZ 210 Js 19162/23 StA Freiburg (Az 34 Js 9711/23 StA Lörrach)
|
Dazu meine Verteidigungsschreiben ohne vorherige Akteneinsicht |
Anlage 1 |
Nach der Akteneinsicht schrieb ich eine Stellungnahme
zur Begründung von Dr. Reil |
Anlage 2 |
Später nochmals eine Stellungnahme
zum bearbeitenden Staatsanwalt Dr. Bertolini |
Anlage 3 |
In der Anlage waren auch beleidigende Kommentare über mich von PHK
Pfaff.
Daher habe ich auch hierzu eine Stellungnahme geschrieben.
U.a.
behauptet er, dass ich Verschwörungstheorien verbreite.
Das ist nicht
der Fall.
Dazu passt der folgende Artikel der Süddeutschen Zeitung. Dort
wird darauf hingewiesen, dass es eine Verschwörungstheorie bei der
bayerischen Justiz gab. Analoges gilt auch für mich bei der
baden-württembergischen Polizei und Justiz.Mit freundlichem Gruß
G. Moser
|
G. Moser, Az 56/19 5 Ns 86 Js 17536/17, Strafanzeige
am 11.09.2023 gegen StA'in Dr. Reil
Seite 6
Anlage 1
Abschrift mit etwas
anderer Struktur:
Gertrud Moser, ....................Binzen, Tel.
0.......................................
Email ....
|
Per Einwurfeinschreiben und E-Mail
Polizeirevier Weil am Rhein,
Basler Str. 7,
79576 Weil am Rhein
E-Mail: weil-am-rhein.prev@polizei.bwl.de |
Per Einwurfeinschreiben und E-Mail
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und
Kommunen Baden-Württemberg,
Willy-Brandt-Straße 41,
70173 Stuttgart,
poststelle@im.bwl.de |
Per Einwurfeinschreiben und E-Mail
Ministerium der Justiz und für Migration
Schillerpl. 4,
70173 Stuttgart
.............@jum.bwl.de |
Binzen, 27. April 2023
Aktenzeichen ST/0650523/2023
Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft Lörrach: nicht bekannt
Ermittlungsverfahren gegen mich:
Angebliche Verleumdung gemäß § 187 StGB von Staatsanwältin Dr.
Reil in meinem Schreiben vom 31.03.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Samstag, den 15. April 2023 ging ein fehlerhaftes Schreiben
vom Polizeirevier Weil am Rhein ein. Einer der Gründe befindet sich
in Anlage 1
Im folgenden meine Sicht dazu.
Begründung gegen die angebliche Verleumdung nach § 187 StGB
Zunächst die Abschrift der Paragraphen:
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__187.html
Strafgesetzbuch (StGB) § 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf
einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet,
welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen
Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet
ist,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und,
wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten
eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis
zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
|
1. |
Ich werde seit 2009 vielfach verleumdet,
und zwar unter den Augen von Polizei und Justiz.Nicht die Staatsanwältin Dr. Reil verleumde ich,
sondern ich werde seit 2009 durch meine Nachbarin (Vor- und Zuname)
verleumdet, und zwar vor der Polizei, vor Gerichten und vor der
Staatsanwaltschaft.
- 2 - |
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Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023
Seite 2
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|
Daher können sie und ihr Ehemann ungeniert Rufmord in der
Nachbarschaft betreiben, der nicht mehr zurückgenommen werden kann.
Das wissen von etwas weiter entfernten, neu zugezogene Nachbarn.
Fatal ist das Verhalten fast aller bisherigen Anwälte durch
Unterlassen meiner "Wünsche" an sie. Das ist auch online und in den
Akten belegt
2009 hatte ich keine Erfahrungen mit der Polizei und Justiz und
wurde daher von dem Polizeibericht im Auftrag von (Vor- und Zuname)
völlig überrumpelt und geschockt.
Das belegen die unzähligen Akten, die in der Folge entstanden sind.
Dabei haben sich die zuständigen Personen bei der Polizei und
Justiz als völlig argumente-resistent wie in einem totalitären
Staat verhalten.
Das belegen die unzähligen Akten auch.
Mögliche Ideen zur Wahrheitsfindung, wie Nachbarschaftsbefragung,
Zeugenbefragung, Befragung von (Vor- und Zuname) zu Beweisen von ihren
Behauptungen, polizeiliche und staatsanwaltliche Ermittlungen zu
meinem Gunsten sind abgelehnt worden.
Somit ist die Staatsanwältin Dr. Reil neben Amtsgericht und
Polizeirevier Weil am Rhein zur Komplizin der (Vor- und Zuname)
geworden.
Nachbarin-X (Vor- und Zuname) weiß das und so konnte sie im Laufe der Jahre
weitere Falschaussagen bei der Polizei und bei der Justiz machen.
Alle Sanktionen der Polizei und Justiz gegen mich bauen auf einem
umfangreichen Lügengebilde der Nachbarin-X (Vor- und Zuname) auf.
Was ist (Fehler: ich) nicht weiß, wie viele Bürger/innen
hat Nachbarin-X (Vor- und Zuname) bisher angezeigt?
Die Antwort bekomme ich natürlich nicht von der Polizei und Justiz.
Weil Polizei und Justiz bis heute (trotz inzwischen Anträgen von
mir) ihre Berufsangaben nicht überprüft haben, weiß ich erst durch
Online-Recherche im Sommer 2019, dass sie seit 1993 bei der
Lebenshilfe in einer der beiden Werkstätten arbeitet. Zufällig bin
ich genau in diesem Jahr wieder von auswärts in mein Elternhaus
eingezogen. Seit 2009 hat sie diverse Berufsangaben gemacht !!!
Was Polizei und Justiz angeblich nicht bemerken, dass es
besonders hinterhältig und bösartig ist, wenn eine Mitarbeiterin der
Lebenshilfe schlimme Falschaussagen über mich macht. Dies scheint
laut Staatsanwaltschaft nicht von öffentlichem Interesse zu sein.
Während ich bisher viele Zahlungen für meinen äußerst ungerechten
Rechtsfall leisten musste, bekam Nachbarin-X (Vor- und Zuname) 2018 und 2019 Geld
vom Amtsgericht für ihr Erscheinen als nicht befragte Zeugin und
2019 als befragte Zeugin.
Meiner Meinung nach hätten diese Zahlungen
mindestens vorläufig sein sollen, weil ich sie mit Falschaussagen
belastet habe.
- 3 - |
Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023
Seite 3
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Die Befragung in der zweiten Verhandlung vom Richter,
Staatsanwalt und meinem eigenen Anwalt war eindeutig nicht einem
Rechtsstaat angemessen.
Die Gründe dafür sind in einem anderen Schreiben in den Akten
enthalten.Was die Staatsanwältin Dr. Reil nicht weiß, ist
folgendes:
Ich habe damals die Kopie des Polizeiberichts von 2009 dem
Gutachter im Rahmen des gerichtlichen Betreuungsverfahrens aufgrund
des Polizeiberichts gegeben und dabei betont, dass die Angaben
gelogen sind.
Er meinte damals, dass ich mir wegen des Gutachtens keine Sorgen
machen müsse. Ich habe ihm geglaubt.
Weil aber das Verfahren relativ lange dauerte und ich erhebliche
Ängste hatte, bin ich in der Folge mehrfach zu ihm. Nach einiger
Zeit hatte ich plötzlich ein ungutes Gefühl bei ihm aufgrund seines
Verhaltens.
Und so kam ich erst im Februar 2010 auf die Idee,
Akteneinsicht beim Amtsgericht zu beantragen.
Erst dann konnte ich das Gutachten lesen und bekam ein Kopie
davon.
Das war wieder ein Schock.
Grundsätzlich ist das Gutachten ungünstig für mich.
Das hat ein späterer Anwalt ausdrücklich betont.
Der Gutachter hat sich meines Erachtens doch an den
Falschaussagen meiner Nachbarin orientiert.
Natürlich habe ich
ihm dazu einen Brief geschrieben und keine Antwort erhalten.
Natürlich bin ich nicht mehr persönlich zu ihm.
Dann noch ein Schock:
Dr. Reil hat aufgrund meiner ausführlichen Strafanzeige gegen
meine Nachbarin nicht dazu ermittelt, sondern die Betreuungsakte
samt dem Gutachten ohne meine Wissen angefordert.
Bei der Ablehnung ihrer Strafanzeige wusste ich davon
nichts bzw. sie hat mich dazu nicht informiert. Ich vermute, dass
sie das Gutachten als Grund für ihre unterlassenen Ermittlungen
genommen hat.
Es ist allgemein bekannt, dass psychiatrische Gutachter sehr
unterschiedlich ausfallen können und somit keine objektive Grundlage
für die Beschuldigungen der (Vor- und Zuname) gegen mich sind.
Außerdem hat der Gutachter Anspielungen auf meine
Wohnungssituation in Kombination mit Tieren gemacht. Er war aber nie
bei mir zuhause und die Anspielung geht in Richtung Tier-Messie.
Zu meinen Tieren gibt es diverse Videos im Internet, auch auf meinen
Youtube-Kanälen HenDaisy, AnimalDaisy und Bobtail-OES.
- 4 - |
Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023
Seite 4
|
|
Das ist aus meiner Sicht nationalsozialistisches Denken.
Meine
Nachbarin hat mich als psychisch krank denunziert und mit schlimmen
Falschaussagen belastet.Das bedeutet, das mir als angeblich
psychisch Kranke rechtsstaatlicher Ermittlungen zu meinen Gunsten
verweigert wurden.
Analoges gilt für die Polizei und den damaligen Richter Trefzer.
Die Polizei, das Amtsgericht und die Staatsanwalt haben genügend
Schreiben mit Falschaussagen-Hinweisen und Methoden zur
Wahrheitsfindung bekommen. Beispiel:
Mit Schreiben vom 28.10.2010 an Dr. Reil habe ich ihr dieses neue
Wissen mitgeteilt und eine Nachbarschaftsbefragung zur
Wahrheitsfindung vorgeschlagen. Natürlich ist sie nicht darauf
eingegangen und hat auf ihr Recht auf Akteneinsicht hingewiesen.
Somit hat sie das Fehlverhalten der Nachbarin-X (Vor- und Zuname)
völlig unterstützt. Anscheinend ist der Polizei und Justiz noch nicht aufgefallen, dass
ich die einzige auf der Welt bin, die Nachbarin-X (Vor- und Zuname) belästigen
soll.
(Oder gibt es noch mehr Personen, die
Ähnliches wie ich mir ihr erleben bzw. erlebt haben?) Dazu
gibt es keine Zeugen. In dieser langen Zeit seit 2009 müssten ja
anderen Bürger/innen unerwünschtes Verhalten von mir aufgefallen
sein.
Das kann aber nicht sein, weil sie eine notorische Lügnerin ist,
die von der Polizei und Justiz durch Verhalten und Aussagen
bedingungslos unterstützt wird. Dazu habe ich nicht einmal die
Zeit, wenn man sich die Rechtsfallbelastung und meine Tier-Homepages
seit 2011 ansieht.
Außerdem habe ich Haus und Garten und kann mir aufgrund der hohen
jahrelangen Rechtskosten keine Hilfe dazu leisten. Demnächst soll
ich ein künstliches Kniegelenk bekommen.
Das wird relativ lange dauern bis ich mich wieder normal bewegen
kann.
Davor habe ich an einem umfangreichen Mathematik-Lexikon gearbeitet.
Aufgrund der Rechtsbelastung habe ich es eingestellt.
Beweise dazu wären die vielen Festplatten.
Herr Pfaff hat doch sowieso schon mal eine Computer-Beschlagnahme
bei mir vorgeschlagen. Für die vielen Falschaussagen über mich
brauchte Nachbarin-X (Vor- und Zuname) keine Beweise und genaue Beschreibungen zu
geben.
Ihre unkonkreten, negativen Äußerungen werden nachweislich von
der Polizei und Justiz bedingungslos akzeptiert.
- 5 - |
Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023
Seite 5
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|
Der einzige von der Polizei und Justiz befragte Zeuge (Vor- und
Zuname aus Schopfheim)
hat eine Falschaussage gemacht.
Um sie zu widerlegen hat das
Gericht und die Staatsanwaltschaft meine Vorschläge verweigert.
Auch
das Polizeirevier Weil am Rhein hat mich nicht geantwortet, ob der
Mitarbeiter Lindermer persönlich beim Steuerberatungsbüro
vorbeigekommen ist und den "Zeugen" zu seiner schriftlichen Aussage
ermuntert hat.
Es ist bekannt, dass Nachbarin-X (Vor- und Zuname) und der Zeuge
sich dazu im Steuerberatungsbüro abgesprochen haben.
Weil es nun
einen Zeugen für eine mündliche (Falschaussage) von mir, durfte
Nachbarin-X (Vor- und Zuname) für das Ereignis einen umfangreiche Lügengeschichte
mit weiteren angeblichen Aussagen und Verhaltensweisen von mir, die
wesentlich schlimmer waren als die "bezeugte" Falschaussage. Ich habe den Eindruck, dass den zuständigen Personen bei der Polizei
und Justiz nicht bekannt ist, dass auch Zeugen Falschaussagen
machen können.
Denn dazu gab es keine kritischen Fragen und Beobachtungen zu
Verhaltensweisen, wenn Personen Falschaussagen machen.
|
2. |
Aus den Gründen in Punkt 1. ist das Verfahren einzustellen
|
3. |
und endlich ein rechtsstaatliches Verfahren einzuleiten, bei dem
die Falschaussagen meiner Nachbarin-X belegt werden.
So schwer kann das nicht sein!!!Schon 2009 hatte
ich die richtige Idee, die bis heute gültig ist.
Eine Nachbarschaftsbefragung.
Wenn die Behauptungen der Nachbarin-X (Vor- und Zuname) wahr sind, dann
müsste seit 2009 doch irgend jemand in der Umgebung etwas
mitbekommen haben.
Ein Fragebogenentwurf von mir hat die Polizei und die
Staatsanwaltschaft abgelehnt. Warum eigentlich??
Heute müsste er verbessert werden,
z.B. der Umfang der Lärmbelastung in meiner Umgebung.
Hier würden immer noch das Ehepaar Nachbarn-X ( Nachname), junior an der Spitze
stehen.
Als ich heute (17.04.2023) vom Hundespaziergang und Einkaufen
zurückkam, hat natürlich ihr Hund wegen mir gebellt. Das tut er wenn
ich mich auf der Nachbarseite auf meinem Grundstück aufhalte und
wenn andere Menschen vorbeigehen.
Wenn jemand bei mir am Tor steht, dann haben meine beiden letzten
Bobtailhündinnen nicht gebellt. Youtube-Kanal: Bobtail-OES, aber der
Nachbarin-X-Hund.
In der Kriminalistik ist eine Motivsuche für unerwünschte
Verhaltensweisen üblich.
Das habe ich bei der Polizei und Justiz seit 2009 noch nicht
bemerkt.
Motivsuche bei meinem einzigen Weinanfall auf der Straße, und
Motivsuche für die vielen Falschaussagen der Nachbarin-X (Vor- und
Zuname) .
Zu meinem Motiv gibt es ein Schreiben bei der Staatsanwaltschaft,
was uninteressant war.
- 6 - |
Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023
Seite 6
|
|
Wie schlampig die Polizei und Justiz in meinem Fall ist, belegen
auch die vielen Verlinkungen auf meiner relativ neuen Homepage
Polizei-Justiz-Anwaltsopfer bei der Schaltfläche
"Tatsachenberichte":
www.polizei-justiz-anwalts-opfer.de,
www.polizei-justiz-anwaltsopfer.de, www.polizei-justiz-opfer.de,
www.polizei-justizopfer.de
Während ich Tiervideos in den
vergangen Jahren an einem Computer gemacht habe, lief nebenher einer
der verlinkten Tatsachenberichte aus demokratischen Ländern.
http://www.polizei-justiz-anwalts-opfer.de/tatsachenberichte.htm
Daher weiß ich, dass es weltweit sehr fähige Polizeiangehörige
und Angehörige der Justiz gibt.
Manchmal sind auch unfähige Personen dabei, so dass es immer
wieder zu Justizopfern kommt.
Der jetzt entstandene Rufmord kann nicht mehr rückgängig gemacht
werden.
Die Akten belegen eindeutig das jahrelange rechtsstaatswidrige
Verhalten von Polizei und Justiz mir gegenüber.
Dabei gehören auch eigene Anwält/innen dazu.
Aber auch ohne Anwält/innen haben Polizei und Justiz genügend
Argumente von mir bekommen, dass die Nachbarin-X (Vor- und Zuname) eine
notorische Lügnerin ist.
|
4. |
Was ich seit 2009 mit der Polizei und Justiz an
rechtsstaatwidrigem Verhalten erlebe, gehört in die Öffentlichkeit!
Daher habe ich bekanntlich ab dem 10.01.2012 angefangen,
meinen äußerst ungerechten, äußerst belastenden und äußerst
kostspieligen Rechtsfall zu online zu veröffentlichen.
Dieser langjährige Psychoterror kann ein objektiver Grund für
einen Suizid sein.
Das wird jeder rechtsstaatlich arbeitende Kriminalpsychologe
bestätigen.
Aufgrund neuer unangenehmer Ereignisse durch die
Anzeigenerstatterin Nachbarin-X (Vor- und Zuname) habe ich am 28.11.2019 eine neuen
Homepage mit ähnlichen Adressen veröffentlicht:
www.polizei-justiz-anwalts-opfer.de,
www.polizei-justiz-anwaltsopfer.de,
www.polizei-justiz-opfer.de,
www.polizei-justizopfer.dehttp://www.polizei-justizopfer.de
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- 7 - |
Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023
Seite 7
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5. |
Laut einziger Anlage im Schreiben vom Polizeirevier Weil am Rhein
vom 13. April 2023 soll ich ein Formular ausfüllen Ich
habe es mit meinem Computer eingelesen und teilweise ausgefüllt.
Anlage 2 So soll ich auch meine finanzielle
Einkommenssituation bekanntgeben,
obwohl meine Schuld nicht bewiesen ist.
Das ist für mich bürgerfeindliches und obrigkeitsstaatliches
Verhalten was nicht zum Rechtsstaat Bundesrepublik bzw. zu
Baden-Württemberg passt. Dafür bekommen sie einen Überblick über
nicht einmal alle Rechtskosten seit 2009,
die durch die bedingungslos akzeptierten Falschaussagen meiner
Nachbarin entstanden sind. Sie hat Kenntnis davon.
Anlage 3
Ein Teil der Erklärungen für meine
Rechtskosten in folgender
Anlage enthalten:
Anlage 4
Und natürlich ist
Nachbarin-X (Vor- und Zuname) sehr stolz, weil sie mit Hilfe der
Polizei und Justiz diesen Schaden ohne Rechtsfolgen für sie
verursachen konnte. Das habe ich im Laufe der Jahre von ihr zu
spüren bekommen, wenn ich sie manchmal sehe.
Sicherlich haben die beteiligten Angehörigen bei der Polizei und
Justiz keine Anteilnahme für mich, was man online und an den vielen
Akten sehen kann, welchen Zeit- und Belastungsanteil dieser
ungerechte Rechtsfall in meinem Leben einnimmt.
Aus dem Schreiben der Polizei entnehme ich,
dass die Dr. Reil mich wieder bestrafen möchte, z.B. mit
Strafzahlung, Anwaltskosten, Haft. Ich habe schon überlegt, wie
ich ihr entgegen kommen soll.
Vielleicht sogar die faktische Todesstrafe, d.h. nicht sofort,
sondern zu einem von mir gewählten Zeitpunkt? Mit der neuen
Aktivität von Polizei und Staatsanwalt Lörrach wird doch erneut
bewiesen, dass ich menschlicher Müll bin.
In bin in einem
Sterbeverein, mit dem man in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen
Suizid begehen kann. Allerdings gefällt mir die zulässige Methode
nicht.
Humaner finde ich es, wenn ich eingeschläfert werden könnte, wie ein
Hund. Dazu müssten aber Mediziner/innen straffrei agieren können.
So eine Bescheinigung wäre sehr, sehr hilfreich für mich.
Ein Erlaubnis zur Entsorgung meiner künftigen Urne zusammen mit
meinen Hunde-Urnen auf der Kreismülldeponie Lörrach habe ich noch
nicht. Die Staatsanwaltschaft Lörrach ist doch völlig unabhängig,
weil nach meiner Erfahrung alle ihre Aktivitäten von der
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und dem Justizministerium
Baden-Württemberg geduldet werden.
Mit freundlichem (?) Gruß G. Moser
- 8 - |
Schreiben an Polizei und andere vom 27.04.2023 Anlage 1
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Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023
Seite 8
Anlage 1
Laut Seite 1 vom Schreiben am 13.04.2023 sollte folgendes
vorhanden sein:
"Auf Seite 2 folgt eine umfassende Belehrung nach den §§ 136,
163a Strafprozessordnung (StPO)."
Diese Seite fehlte jedoch. Daher habe ich sie online recherchiert
und sie auf diese Seite kopiert, aber anders formatiert zwecks der
besseren Lesbarkeit.
Ebenfalls sollte als vermerkte Anlage "JGG - Merkblatt zum
Jugendstrafverfahren" Vorhanden sein. Da ich inzwischen 71 Jahre alt
bin, ist das Fehlen natürlich eine Papierersparnis bei der Polizei.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__136.html
Strafprozeßordnung (StPO) § 136 Vernehmung
|
(1) |
Bei Beginn der Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche
Tat ihm zu Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht
kommen.
Er ist darauf hinzuweisen, daß es ihm nach dem Gesetz freistehe,
sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen
und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu
wählenden Verteidiger zu befragen.
Möchte der Beschuldigte vor seiner Vernehmung einen Verteidiger
befragen, sind ihm Informationen zur Verfügung zu stellen, die es
ihm erleichtern, einen Verteidiger zu kontaktieren.
Auf bestehende anwaltliche Notdienste ist dabei hinzuweisen.
Er ist ferner darüber zu belehren,
daß er zu seiner Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen
und unter den Voraussetzungen des § 140 die Bestellung eines
Pflichtverteidigers nach Maßgabe des § 141 Absatz 1 und des § 142
Absatz 1 beantragen kann; zu Letzterem ist er dabei auf die
Kostenfolge des § 465 hinzuweisen.
In geeigneten Fällen soll der Beschuldigte auch darauf, dass er sich
schriftlich äußern kann, sowie auf die Möglichkeit eines
Täter-Opfer-Ausgleichs hingewiesen werden.
|
(2) |
Die Vernehmung soll dem Beschuldigten Gelegenheit geben, die gegen
ihn vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen und die zu seinen
Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen.
|
(3) |
Bei der Vernehmung des Beschuldigten ist zugleich auf die Ermittlung
seiner persönlichen Verhältnisse Bedacht zu nehmen.
|
(4) |
Die Vernehmung des Beschuldigten kann in Bild und Ton aufgezeichnet
werden. Sie ist aufzuzeichnen, wenn
|
|
1. |
dem Verfahren ein vorsätzlich begangenes Tötungsdelikt zugrunde
liegt und der Aufzeichnung weder die äußeren Umstände noch die
besondere Dringlichkeit der Vernehmung entgegenstehen oder |
|
- 9 - |
Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023
Seite 9
|
|
2. |
die schutzwürdigen Interessen von Beschuldigten, die erkennbar
unter eingeschränkten geistigen Fähigkeiten oder einer
schwerwiegenden seelischen Störung leiden, durch die Aufzeichnung
besser gewahrt werden können.
|
§ 58a Absatz 2 gilt entsprechend.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__58a.html
Strafprozeßordnung (StPO) § 58a Aufzeichnung der Vernehmung in Bild
und Ton
|
(1) |
Die Vernehmung eines Zeugen kann in Bild und Ton aufgezeichnet
werden. Sie soll nach Würdigung der dafür jeweils maßgeblichen
Umstände aufgezeichnet werden und als richterliche Vernehmung
erfolgen, wenn |
|
1. |
damit die schutzwürdigen Interessen von Personen unter 18 Jahren
sowie von Personen, die als Kinder oder Jugendliche durch eine der
in § 255a Absatz 2 genannten Straftaten verletzt worden sind,
besser gewahrt werden können oder |
|
2. |
zu besorgen ist, dass der Zeuge in der Hauptverhandlung nicht
vernommen werden kann und die Aufzeichnung zur Erforschung der
Wahrheit erforderlich ist.
|
Die Vernehmung muss nach Würdigung der dafür jeweils maßgeblichen
Umstände aufgezeichnet werden und als richterliche Vernehmung
erfolgen, wenn damit die schutzwürdigen Interessen von Personen,
die durch Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174
bis 184j des Strafgesetzbuches) verletzt worden sind, besser gewahrt
werden können und der Zeuge der Bild-Ton-Aufzeichnung vor der
Vernehmung zugestimmt hat.
|
(2) |
Die Verwendung der Bild-Ton-Aufzeichnung ist nur für Zwecke der
Strafverfolgung und nur insoweit zulässig, als dies zur Erforschung
der Wahrheit erforderlich ist. § 101 Abs. 8 gilt entsprechend. Die
§§ 147, 406e sind entsprechend anzuwenden, mit der Maßgabe, dass den
zur Akteneinsicht Berechtigten Kopien der Aufzeichnung überlassen
werden können. Die Kopien dürfen weder vervielfältigt noch
weitergegeben werden. Sie sind an die Staatsanwaltschaft
herauszugeben, sobald kein berechtigtes Interesse an der weiteren
Verwendung besteht. Die Überlassung der Aufzeichnung oder die
Herausgabe von Kopien an andere als die vorbezeichneten Stellen
bedarf der Einwilligung des Zeugen.
|
(3) |
Widerspricht der Zeuge der Überlassung einer Kopie der Aufzeichnung
seiner Vernehmung nach Absatz 2 Satz 3, so tritt an deren Stelle die
Überlassung des Protokolls an die zur Akteneinsicht Berechtigten
nach Maßgabe der §§ 147, 406e.
Das Recht zur Besichtigung der Aufzeichnung nach Maßgabe der §§ 147,
406e bleibt unberührt.
Der Zeuge ist auf sein Widerspruchsrecht nach Satz 1 hinzuweisen.
|
|
(5) |
§ 58b gilt entsprechend.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__58b.html
Strafprozeßordnung (StPO) § 58b Vernehmung im Wege der Bild- und
Tonübertragung
Die Vernehmung eines Zeugen außerhalb der Hauptverhandlung kann in
der Weise erfolgen, dass dieser sich an einem anderen Ort als die
vernehmende Person aufhält und die Vernehmung zeitgleich in Bild und
Ton an den Ort, an dem sich der Zeuge aufhält, und in das
Vernehmungszimmer übertragen wird.
- 10 - |
Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023
Seite 10
Strafprozeßordnung (StPO)
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__136a.html
§ 136a Verbotene Vernehmungsmethoden; Beweisverwertungsverbote
|
(1) |
Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung
des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Mißhandlung,
durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von
Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose.
Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht
dies zuläßt.
Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzulässigen Maßnahme
und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils
sind verboten.
|
(2) |
Maßnahmen, die das Erinnerungsvermögen oder die
Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten beeinträchtigen, sind nicht
gestattet.
|
(3) |
Das Verbot der Absätze 1 und 2 gilt ohne Rücksicht auf die
Einwilligung des Beschuldigten.
Aussagen, die unter Verletzung dieses Verbots zustande gekommen
sind, dürfen auch dann nicht verwertet werden, wenn der Beschuldigte
der Verwertung zustimmt.
|
Strafprozeßordnung (StPO) § 163a Vernehmung des Beschuldigten
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__163a.html
|
(1) |
Der Beschuldigte ist spätestens vor dem Abschluß der
Ermittlungen zu vernehmen, es sei denn, daß das Verfahren zur
Einstellung führt.
In einfachen Sachen genügt es, daß ihm Gelegenheit gegeben wird,
sich schriftlich zu äußern.
|
(2) |
Beantragt der Beschuldigte zu seiner Entlastung die Aufnahme von
Beweisen, so sind sie zu erheben, wenn sie von Bedeutung sind.
|
(3) |
Der Beschuldigte ist verpflichtet, auf Ladung vor der
Staatsanwaltschaft zu erscheinen.
Die §§ 133 bis 136a und 168c Abs. 1 und 5 gelten entsprechend.
Über die Rechtmäßigkeit der Vorführung entscheidet auf Antrag des
Beschuldigten das nach § 162 zuständige Gericht.
Die §§ 297 bis 300, 302, 306 bis 309, 311a und 473a gelten
entsprechend.
Die Entscheidung des Gerichts ist unanfechtbar.
|
(4) |
Bei der Vernehmung des Beschuldigten durch Beamte des
Polizeidienstes ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm
zur Last gelegt wird.
Im übrigen sind bei der Vernehmung des Beschuldigten durch Beamte
des Polizeidienstes § 136 Absatz 1 Satz 2 bis 6, Absatz 2 bis 5 und
§ 136a anzuwenden.
§ 168c Absatz 1 und 5 gilt für den Verteidiger entsprechend.
|
(5) |
Die §§ 186 und 187 Absatz 1 bis 3 sowie § 189 Absatz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes gelten entsprechend.
|
|
- 11 - |
Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023
Seite 11
Anlage 2
- 12 - |
Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023
Seite 12
Anlage 3
|
Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023
Seite 13
Anlage 4
|
Rechtskosten-Überblick etwas
ausführlicher mit Erklärungen
Stand: 27. April 2023
2009
30.07.2009, Donnerstag ca. 17 Uhr,
Rechtsfallbeginn für mich
Brief vom Amtsgericht über die Einleitung eines gerichtlichen
Betreuungsverfahrens gegen mich ohne Grundangabe, Zeit zur
Anwaltssuche und Rechtsbehelfsbelehrung. Einspruch schien nicht
möglich zu sein.
|
Anwalt 1: |
Durch Herumtelefonieren "empfohlen".
Im Nachhinein war er total die falsche Wahl, was meine umfangreiche
Dokumentation beweist.
Er informiert mich bei ersten und einzigen persönlichen Besuch, dass
mein Rechtsschutz für diesen Fall nicht zuständig sei.
Weil er für Familienrecht zuständig war, bekam ich als Neuling in
der Gerichts- und Staatsanwaltschafts-Branche den Eindruck, dass er
nicht für Strafrecht zuständig sei.2012 bekam ich über die
Rechtsanwältin Grether die Information, dass er sie erfolgreich in
ein Strafverfahren gebracht hatte.
Wenn es also um seine persönlichen Belange geht, kann er knallhart
vorgehen. Es scheint aber noch mehr juristische Verfahren gegeben zu
haben, bei denen er ähnlich vorgegangen ist.
|
Anwalt 2: |
Aufgrund eines Hundevorfalls, den ich nicht gesehen habe.
Meine Bobtail-Hündin verhielt sich angeblich zum Nachteil von
Nachbarin-X und ihrem Ehemann. Ebenfalls umfangreich dokumentiert.
Anwalt 2 kam deswegen zu mir nach Hause. Dabei zeigte ich ihm
zusätzlich die Unterlagen zu meine Parkplatz-Einspruch.
Weil dafür der damalige Bürgermeister May zuständig war, den er gut
kannte, lehnte er eine anwaltliche Vertretung für mich ab und ich
musste nur 226,10 € Beratungsgebühr bezahlen. Online-Dokumentation
dazu.
|
Anwalt 3: |
Weil Anwalt 1 meine Wünsche per Email an ihn ignoriert hatte und
Ende Oktober 2009 von sich aus das Mandat beendet, hatte ich eine
Weile keinen Anwalt.
Anfang Oktober 2009 erstellte ich meine erste Strafanzeige in
meinem Leben.
Es war eine Strafanzeige gegen meine Nachbarin-X, von der
Staatsanwältin Dr. Reil, abgelehnt wurde.
Nach meiner Beschwerde wurde sie auch von der
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe abgelehnt. Online-Dokumentation
dazu.
Schließlich fand ich Anwalt 3, der sehr gemäßigt sein schien, was
mir am Anfang auch recht war.
Im Laufe der Jahre und mit mehr Erfahrungen war er im Nachhinein
total ungeeignet.
Beispiel: Sein Schreiben an meine Nachbarin-X war und ist eine
totale Lachnummer. Daher war für mich klar, dass sie darauf nicht
antworten wird.
Seine Schreiben per Email im rtf- oder .txt-Format waren so
schlecht, dass ich sie für mich nochmals bearbeitet werden mussten.
Daher existieren nicht immer Original-Schreiben von ihm.
- 14 - |
Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023
Seite 14
|
|
Am Anfang wollte ich ihm mal Nachhilfe in Textverarbeitung geben,
weil er keine/n Mitarbeiter/in hatte. Zum Glück habe ich ihm dies
nicht vorgeschlagen.
Zu einem im Nachhinein schlechten Anwalt brauche ich keine
Textverarbeitungshilfe anbieten.Auch er stellte sein Mandat 2010
ein, was ich allerdings sehr spät merkte, weil ich schon oft sehr
geduldig bin.
Vermutlich hat er sich dazu entschlossen, als er von mir eine Email
bekam, dass ich klagen wollte.
In Gesprächen mit ihm habe ich auch erfahren, dass andere
Mandanten mit ihm unzufrieden sind.
Das war wohl in der Anfangsphase, als ich ihn lobte, wie gemäßigt er
vorging.
|
Am Jahresende 2009 sind also 2.182,03 € reine
Anwaltskosten entstanden,
d.h. ohne Verwaltungskosten, Fahrkosten und Arztkosten durch die
brutale Rechtsbelastung.Siehe Online-Dokumentation:
Zeitreihe 2009
2010
Keine Anwalts- und Gerichtskosten,
aber diverse Verwaltungskosten, Fahrkosten und Arztkosten durch die
brutale Rechtsbelastung. Erfolgloser Besuch bei einer Anwältin.
Siehe Online-Dokumentation: Zeitreihe 2010
2011
Keine Anwalts- und Gerichtskosten,
aber diverse Verwaltungskosten, Fahrkosten und Arztkosten durch die
brutale Rechtsbelastung. Wahrscheinlich auch telefonische
Anwaltserstkontakte, die ich nicht dokumentiert habe.
Neu: Es entstehen Homepage-Kosten, weil ich ab Dezember 2011 die
Informations-Homepage über gerichtliche Betreuungsverfahren für
Erwachsene veröffentlicht habe:
Info-Webseite:
Gerichtliches Betreuungsverfahren für Erwachsene:
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de
Es war mein Weihnachtsgeschenk für das Amtsgericht Lörrach.
Siehe Online-Dokumentation: Zeitreihe 2011
- 15 - |
Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023
Seite 15
2012
Anwältin 4 war die erste, die anhand meiner Unterlagen erkannt
hat, dass die Staatsanwaltschaft in meinem Fall hätte aktiv werden
sollen.
Sie war sehr verarmt und auch umstritten. Daher konnte Anwalt 1
sie erfolgreich vermutlich in diesem Jahr mit einem Strafverfahren
belasten. Mehr weiß ich nicht.
Daher habe ich ihr zuerst einen warmen Parka und als ich dann die
Computersituation (Nur 1 PC) gesehen hatte, habe ich ihr ein
Notebook mit Tasche geschenkt.
Eine Zeitlang war ich mit ihr befreundet, so dass sie auch mal
einige Tage bei mir gewohnt hat und ich habe sie oft besucht. Einmal
habe ich sie in einer juristischen Sache begleitet, und zwar als
seelischen Beistand.
2012 habe ich zuerst alleine Akteneinsicht bei der
Staatsanwaltschaft bekommen. Dabei habe ich sehr unerfreuliches
entdeckt, eine Beiakte.
Bald darauf konnte Anwältin 4 Akteneinsicht bei der
Staatsanwaltschaft nehmen und ich durfte sie begleiten. Sie hat ein
wenig Aufsehen erregt, weil sie laut zu meinen ungerechten Fall
wurde. Mir hat das sehr gut getan.
Als dann herauskam, dass die Beiakte fehlte, wollte man sie ihr
nicht geben, weil die zuständige Staatsanwältin Dr. Reil nicht
anwesend war. Nachdem sie wieder etwas laut geworden war, bekam sie
doch die Beiakte.
Später erstellte Sie ein Schreiben an das Oberlandesgericht.
Der Inhalt hat mich sehr amüsiert.
Aber sie hat sich kurz und prägnant ausgedrückt, während von mir
viele ausführliche Schreiben kamen. Hier ging es um die Untätigkeit
der Staatsanwaltschaft in meinem Fall und dass das eine grobe
Rechtsverletzung war.
Als dann eine abschlägige Antwort kam, meinte sie, dass ich jetzt
zu einem höheren Gericht kann. Leider war meine Anwaltssuche mit
Telefonaten erfolglos.
Dazu habe ich keine Aufzeichnungen gemacht.
Weil Anwältin 4 aber leider gesundheitlich beeinträchtigt war und
ein Suchtproblem hatte, konnte sie mich nicht weiter vertreten.
Nach einiger Zeit hatte ich keinen Kontakt mehr mit ihr.
Das Haus, in dem sie wohnte, ist irgendwann in der Folgezeit
abgebrannt.
Seither habe ich nichts mehr von ihr gehört. Ich befürchte, dass
sie womöglich nicht mehr am Leben ist, weil sie ein ähnliches Alter
wie ich hatte.
Ab und zu suche ich online nach ihr.
Am Jahresende 2012 sind also 1289,46 €, davon
1162,33 € Anwaltskosten, entstanden,
d.h. ohne Verwaltungskosten, Fahrkosten und Arztkosten durch die
brutale Rechtsbelastung.
Siehe Online-Dokumentation: Zeitreihe 2012
- 16- |
Gertrud Moser am 27.04.2023 zu ST/0650523/2023
Seite 12
2013
Positive, dann negative Erfahrungen mit einem Journalisten von
März 2010 bis 2013.
Letztendlich ist er ohne Vorwarnung sofort mit einem Rechtsanwalt
vorgegangen.
Wie die Ereignisse belegen, habe ich ihm auch Material und Ideen zum
künftigen Zeitungsartikel geschickt. Er ließ sich lange Zeit. Als
der Artikel erschien habe ich ihn auf meiner Homepage
veröffentlicht. Weil die relativ neu war, gab es nicht viele
Aufrufe. Weil eine gute Bekannte mir ihn emp-fohlen hatte, hätte er
sich erst mal an mich wenden können und ein Honorar verlangen, was
ich auch bezahlt hatte.
Aber so fand ich sein Verhalten unverschämt, so dass ich mich wehrte
bis zu einem Amtsgerichtsurteil. Das gab mir teilweise recht und ich
musste einen Teilbetrag zahlen.
Weil ich aber keine Erfahrungen mit einem Gerichtsurteil hatte,
kannte ich den Verfahrensablauf nicht. Ich zahlte dann relativ
schnell bzw. zu früh, aber nicht dem üblichen Ablauf entsprechend
Erst einige Jahre später mit mehr Gerichtserfahrung stellt ich
fest, dass ich zu viel bezahlt hatte.
Natürlich hat mir dies weder der zuständige Anwalt noch der
Journalist mitgeteilt.
401,88 € Zahlungen an den Rechtsanwalt eines Journalisten,
der gegen mich vorgegangen ist.
Siehe Online-Dokumentation:
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/presse.htm
und
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/presse1.htm
Siehe Online-Dokumentation: Zeitreihe 2013
2014
Weil ich die vom Polizeirevier Weil am Rhein festgesetzte Frist
einhalten muss, reicht mir die Zeit nicht, die Kostenerklärungen bis
2023 fertigzustellen.
Daher veröffentliche ich diesen letzten Teil und den Rest online.
Da ich sehr viel zu tun habe, ist es relativ unsicher, wann ich
dieses Thema fertigstelle.
Siehe Online-Dokumentation: Zeitreihe 2014
2015
Siehe Online-Dokumentation: Zeitreihe 2015
2016
Siehe Online-Dokumentationen:
Zeitreihe 2016 bis 6
Zeitreihe 2016 ab 7
2017
Siehe Online-Dokumentationen:
Zeitreihe 2017 bis 6
Zeitreihe 2017 ab 7
usw.
|
Nach der Akteneinsicht schrieb ich eine Stellungnahme
zur Begründung von Dr. Reil
Anlage 2
Anlage 1
Gertrud Moser, Johann-Peter-Hebel-Straße 9, 79589
Binzen, Tel. 07621/64467
210 Js 19162/23
In dem Ermittlungsverfahren gegen
Gertrud Ida Moser
wegen Verleumdung von Staatsanwältin Dr. Reil, StA Lörrach
|
Hier: |
Stellungnahme und Berichtigungen
zu den Aussagen von Dr. Reil in der Akte
|
Binzen, 31. Juli 2023
Da ich ohne Beauftragung eines Rechtsanwalts
Akteneinsicht bekommen habe, gibt es i.d.R. keine kostenlosen Kopien
von der betreffenden Akte. Daher habe ich Fotos gemacht und schreibe
von den Fotos die Texte ab, von denen ich keine Originale oder
Kopien habe.
Im vorliegenden Fall wurde ich innerhalb von 14 Tagen zu einer
Antwort im Ermittlungsverfahren gezwungen, obwohl ich keine
ausreichenden Informationen hatte.
Obwohl das Strafverfahren gegen mich von
Staatsanwalt Dr. Bertolini, Staatsanwaltschaft Freiburg eingestellt
wurde, war ich nach der Akteneinsicht schockiert über die Inhalte.
Frau Dr. Reil hat eine Strafanzeige und ein Strafantrag gegen
mich gestellt,
obwohl sie sich nicht mehr genau an die Vorgänge erinnert,
aber an einen wichtigen, fatalen Vorgang für mich schon.
Daher gibt sie vermutete Gründe an, was für mich rechtswidrig ist,
und dass als Staatsanwältin, d.h. Vertreterin eines Rechtsstaats.
Dabei gibt sie neue Falschaussagen über mich an.
Sie scheint sich sehr sicher zu sein,
dass sie keine Fehler in meinem langjährigen Rechtsfall gemacht hat.
Wieder eine Fortsetzung zu meinem langjährigen Albtraum.
Und ich habe hier die Aufgabe, Ihre Aussagen zu widerlegen.
Da ich die entstehenden schrecklichen Ereignisse für mich seit
2009 online dokumentiere, kann man dort ihr Verhalten mir gegenüber
überprüfen.
Selbstverständlich habe ich dazu die Akten noch in Papierform und
digitaler Form.
- 2 - |
G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 2
Abschrift am 22.07.2023 von G. Moser von
Fotos. Textteile davon umrahmt
1. Textteil:
Abschreibetext:
AS 63
Bertolini, Sebastian Dr. (StA Freiburg)
Von: |
Reil, Vorname Dr. (StA Lörrach) |
Gesendet: |
Montag, 5. Juni 2023 10:59 |
An: |
Bertolini, Vorname Dr. (StA Freiburg) |
Betreff: |
Ermittlungsverfahren gegen Gertrud Moser |
Sehr geehrter Herr Dr. Bertolini,
zur Vorgeschichte des aktuellen Verfahrens kann ich – unter
Bezugnahme auf die mir soeben mündlich durch Herrn LOStA
Orschitt erteilte Aussagegenehmigung –
aus der Erinnerung (die Akten sind offenbar schon vernichtet,
die entsprechenden Dateien gelöscht) Folgendes mitteilen,
wobei ich betone, dass aufgrund des Zeitablaufs meine Erinnerung
möglicherweise nicht ganz präzise ist:
|
|
1. |
Kommentar von G.
Moser: |
|
Frau Dr. Reil hat eine Strafanzeige und ein Strafantrag gegen mich
gestellt, obwohl sie sich nicht mehr genau an die Vorgänge erinnert.
Daher gibt sie vermutete Gründe an, was für mich rechtswidrig ist,
und dass als Staatsanwältin, d.h. Vertreterin eines Rechtsstaats.
Sie scheint sich sehr sicher zu sein,
dass sie keine Fehler in meinem langjährigen Rechtsfall gemacht hat.
Wieder eine Fortsetzung zu meinem langjährigen Albtraum.
|
2. Textteil:
Etwa 2009 hatte Frau Moser Anzeige gegen ihre Nachbarin-X,
(Vor- und Zuname) , erstattet. |
Online:
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/strafanzeige1.htm:
- 3 - |
G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 3
1. Strafanzeige und -antrag 2009
Weder die Polizei, noch das Amtsgericht
Lörrach, noch mein erster Anwalt (Anwalt 1)
unternahmen etwas gegen den schrecklichen Polizeibericht von 2009.
Daher erstattete ich im Oktober 2009 allein die 1.
Strafanzeige in meinem Leben.
Später kamen weitere hinzu, alle als Folge vom Polizeibericht und
aufgrund neuer Falschaussagen von Nachbarin-X.
2009 |
|
|
|
04.10.2009 |
Moser |
Staats-
anwaltLörrach |
Strafanzeige:
Mehr... |
04.10.2009 |
Moser |
Staats-
anwaltLörrach |
Folgen des Polizeiberichts für mich als Anlage zur
Strafanzeige vom 4.10.2009
Mehr... |
05.10.2009 |
Staats-
anwalt |
Moser |
Aktenzeichen-Vergabe 85 ..............
Mehr... |
06.11.2009 |
Staats-
anwalt
Dr. Reil |
Moser |
Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung
eingestellt.
Mehr... |
19.11.2009 |
Moser |
Staats-
anwalt |
Beschwerde gegen die Entscheidung vom 6.11.2009
Mehr.... |
19.11.2009 |
Moser |
Staatsan-
wältin
Dr. Reil |
Ankündigung der Beschwerde mit Bitte um Gespräch
Mehr... |
27.11.2009 |
Oberstaats-
anwalt
Karlsruhe |
Moser |
Beschwerde abgelehnt. Moser hat sich wiederholt
Mehr... |
Dez 2009 |
|
|
|
14.12.2009 |
PD
Lörrach |
Moser |
Antwort auf 19.10.2009, E-Mail 22.10. und 27.10.2009, Brief vom
22.10.2009 an Polizeirevier Weil am Rhein
Mehr...
|
15.12.2009 |
Tages-
zeitung |
Allgemeinheit |
Polizei und Schulen: Daten-
schutz mangelhaft
Mehr... |
17.12.2009 |
PD
Lörrach |
Moser |
Dienstaufsichtsbeschwerde PM Polizist B. abgelehnt
Mehr.... |
18.12.2009 |
Moser |
Polizeidirektion Lö |
Stellungnahme zum Polizeibericht
Mehr... |
18.12.2009 |
Anwalt 3 |
Polizei
Landratsamt Betreuung |
Begleitschreiben zur Stellungnahme
Mehr... |
19.12.2009 |
Daten-
schutz |
Moser |
Info von Polizei. Es gibt nur eine Anzeige über mich, die von
der Nachbarin x.....
Mehr... |
19.12.2009 |
Moser |
Gemeinde |
Bitte Termin beim Ortsplaner
Mehr..... |
19.12.2009 |
Moser |
Anwalt 3 |
Information über Daten-
schutzantwort
Mehr.... |
23.12.2009 |
Moser |
Daten-
schutz |
Email: Danke
Mehr... |
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G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 4
2010 |
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Feb 2010 |
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18.02.2010 |
Moser |
Amts-
gericht |
2.
Akteneinsicht mit handschriftlichen Notizen und Aktenkopien
Dabei entdecke ich, dass Staatsan-
wältin
Dr. Reil. die Akten zur Einsicht hatte. |
28.02.2010 |
Moser |
Staats-
anwältin
Dr. Reil |
Einige Fragen,
auch zur Akteneinsicht
Mehr... |
Mrz 2010 |
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01.03.2010 |
Staats-
anwältin
Dr. R. |
Moser |
Dr. Reil hat alles
gelesen, muss sich nicht an meine Ermittlungswünsche halten,
, d.h. keine Befragung bzw. keine Zeugen möglich
Mehr... |
Okt 2010 |
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04.10.2010 |
Moser |
Regierungspräsidium
Referat 21 – Baurecht
Referat 22 – Gewerberecht
Referat 23 – Rechtsaufsicht Sozialwesen
Referat 24 – Amtshaftung
Referat 14 – Rechtsaufsicht Verwaltung
Referat 61 – Amtshaftung im Zusammenhang mit polizeilichem
Handeln
Land-
gericht Freiburg
Justizministerium Abteilung III –
Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften
x-Rechtsschutz, Finanzamt x z.Hd. xx,Ratgeber Recht SWR,
Daten-
schutz
Beschwerde: Überblick
über
Anwaltskosten, 4 Ziele, Anträge
an versch. Staatl. Inst.
Mehr... |
08.10.2010 |
Justiz-
min.
Staats-
anwalt
Dr. Stohrer |
Moser |
Auslegung des
Schreibens vom 5.10.2010 als weitere Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen den Generalstaats-
anwalt Karlsruhe , daher ihm zugeschickt zur erneuten Prüfung.
Mehr... |
22.10.2010 |
Moser |
Justiz-
min.
Staats-
anwalt |
Mehr... |
Nov 2010 |
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02.11.2010 |
Justiz-
min.
Staats-
anwalt |
Moser |
Beschwerde
abgelehnt
Mehr... |
23.11.2010 |
Moser |
Land-
gericht |
Stellungnahme zum
Schreiben vom 9.11.2010 und weitere Informationen dazu.
Beschwerde gegen die Einleitung und Durchführung eines
Betreuungsverfahrens gegen mich durch Richter Trefzer
Mehr... |
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G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 5 |
2012 |
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Mai 2012 |
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15.05.2012 |
Anwältin 4 |
Land-
gericht |
Fax Denn wenn
der Staats-
anwalt nicht wahrheitsgemäß ermitteln kann, brechen Völkerrecht
und hier StGB und StPO auf einen Schlag zusammen. Das ist
Revisionsrecht: meine ich.
Mehr... |
22.05.2012 |
Moser |
Staats-
anwalt |
Akteneinsicht.
Keine Ermittlungen erkennbar. Es gibt aber eine Beiakte, die
Kopien aus der Betreuungsakte des Amtsgericht enthält. Dabei ist
auch das ärztliche Gutachten. |
23.05.2012 |
Moser |
Staats-
anwalt |
Brief mit
Erkenntnissen aus der Akteneinsicht und Beschwerdeankündigung.
Mehr..... |
28.05.2012 |
Moser |
Staats-
anwalt |
Antrag auf
Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund meiner Erkenntnisse aus
der Akteneinsicht vom 22.05.2012.
Mehr.... |
Jul 2012 |
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06.07.2012 |
Moser |
Staats-
anwalt |
Email mit
Briefanhang
Mehr.... |
06.07.2012 |
Moser |
Staats-
anwalt |
Brief zur obigen
Email
Mehr.... |
30.07.2012 |
Staats-
anwalt |
Moser |
Es liegen keine
Gesichtspunkte vor, die eine Wiederaufnahme des eingestellten
Verfahrens begründen können
Mehr.... |
unvollständig - wird demnächst ergänzt
3. Textteil:
Durch von Frau ( Nachname) veranlasste Bauarbeiten |
3.
Kommentar von G. Moser:
Falschaussage
In meinen Akten ist mehrfach angegeben,
dass nicht sie die Bauherrin war, sondern ihr Mann und dessen Bruder.
Im Laufe dieses langjährigen, ungerechten Rechtsfall
halte ich Nachbarin-X (Vor- und Zuname) vermutlich völlig zu Recht für
geltungssüchtig.
Diese Sucht haben Polizei, Justiz und eigene Anwält/innen durch
Untätigkeit vielfach unterstützt.
- 6 - |
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G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 6
4. Textteil:
und die hiervon
ausgelösten Vibrationen sei es zu einer Beschädigung des
Computers der Frau Moser gekommen. |
5. Kommentar von G.
Moser:
Wahre Aussage von Dr. Reil und der Schaden ist tatsächlich mit
entsprechen-dem Computerwissen denkbar. Das ist auch in verschiedenen
Akten von mir und Rechtsanwalt 12 bewiesen worden, und zwar
mit entsprechen-den Belegen und Texten.
Das Fatale war nun, dass diese Aussage der Nachbarin-X ( Nachname) bei
der Polizei, beim Landratsamt Lörrach,beim Amtsgericht Lörrach
(mehrfach, auch bei Richterin Dr. Puchinger), bei der Staatsanwalt
Lörrach und höheren Ebenen dazu geführt hat,
dass ich wohl geistig gestört bin.
Ursache für diese fatale Fehleinschätzung:
Mangelhafte Computerkenntnisse und
Faulheit, sich online darüber zu informieren.
Der Auslöser für mein Verhalten auf der Straßen war aber nicht dieser
belegte Computerschaden,
sondern die Erlebnisse am Tag zuvor und auch Jahre davor,
die sich bei mir angestaut hatten.
Die Beschreibungen dazu hatte ich zunächst nicht angegeben, um den
Fall nicht aufzubauschen.
Weil mein gesamter untergerechter Rechtsfall mit Ereignissen im Juli
2009 begann und immer noch andauert, bitte ich das Justizministerium BW
um Hilfe.
Nachbarin-X ( Nachname) durfte wieder 2017 vor der Polizei behaupten, dass
ich sie seit 2009 belästige usw.
Es gibt zwei Übersichten über die vielen Falschaussagen der (Vor- und
Zuname) über mich.
Die erste Übersicht ist in den Akten des noch nicht abgeschlossenen
Strafver-fahrens wegen Beleidigung gegen mich enthalten
(Falschaussagen Nr.1 bis Nr. 69 in Anlage S6, alle ohne Beweise)
In ähnlicher Form auch online veröffentlicht:
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/horror.htm
Die zweite Übersicht muss ich noch fertigstellen.
Sie enthält dann Falschaussagen ab Nr. 70 |
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G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 7
6. Textteil:
Ich meine mich zu erinnern, dass Frau Moser deswegen
schreiend auf die Straße (zu den Bauarbeitern?) gerannt sei, |
6. Kommentar von G.
Moser:
Falsche Aussage.
Frau Dr. Reil übernimmt hier Falschaussagen von Nachbarin-X (
Nachname).
a) Ich habe nicht geschrien.
b) Ich habe weder Blickkontakt noch an
die Bauarbeiter sonstige Kontaktaufnahmen aufgenommen.
Aus meinem in den Akten enthaltenen Entschuldigungsschreiben habe ich
mich nur an Ihren Mann gewandt.
Von dem erzählt sie nichts, auch nicht später vor dem Amtsgericht,
weil sie zu diesem Zeitpunkt m.E. nicht außerhalb ihres Grundstücks war.
Wann sie dann auch auf die Straße gekommen ist, habe ich nicht
beobachtet.
Mit den Bauarbeitern hatte ich nichts zu tun, weil die weiter
entfernt auf der Baustelle arbeiteten und ich nur auf der öffentlichen
Straße.
Dieser Widerspruch ist der Polizei und Justiz bis heute nicht
aufgefallen.
7. Textteil:
weswegen Nachbarin-X ( Nachname) die Polizei verständigt habe |
7. Kommentar von G.
Moser:
Das ist richtig.
Bei der Polizei hat sie ganz schlimme, haarsträubende Falschaussagen
über mich gemacht
und das darf sie bis heute, wie die Falschaussagenlisten von ihr
belegen.
Und so bin ich bis zum heutigen Tag
dem Psychoterror meiner Nachbarin, der Polizei und Justiz ausgesetzt.
8. Textteil:
, die dann den Vorfall der Betreuungsbehörde gemeldet habe. |
8. Kommentar von G.
Moser:
Das ist nicht richtig.
Der damalige Polizist (Böning) scheint überhaupt nicht nach Beispielen für die
schrecklichen Vorwürfe über mich nachgefragt zu haben.
Das rechtliche Gehör wurde mir verweigert.
Hinter meinem Rücken wurde dieser schlimme Polizeibericht an die
Gemeinde Binzen und an das Landratsamt Lörrach geschickt.
Da der Polizist Böning kein Dezernat genannt hat, ist das Schreiben
bei der Poststelle gelandet. |
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G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 8
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Welchen Weg bzw. Stellen dieser Polizeibericht beim Landrat durchlaufen
hat, ist nicht geklärt worden. Es gibt dazu offensichtliche und
vermutliche Falschaussagen von Frau Herrmann, der Leiterin der
Betreuungsbehörde. Laut meiner telefonischen Auskunft von mir, wusste sie nichts vom
Polizeibericht.
Das kann wahr sein, weil eine nebengeordnete Stelle den Polizeibericht an
das Amtsgericht weitergeleitet hat.
Bei späteren Akteneinsichtsversuchen durch mich und den damaligen Anwalt
3 hat sie behauptet, dass die Akten vernichtet worden seien.
(Vermutliche Straftat). Da war eine Falschaussage. Behörden und
Bürger/innen müssen bestimmte Belege mehrere Jahre aufbewahren.
Bei einem der 6 Verwaltungsgerichtsverfahren, die der Anwalt x (Anwalt 12) unprofessionell ohne meine Wünsche zu
berücksichtigen, habe ich nach einer erfolglosen Gerichtsverhandlung
eine unbekannte Notiz von damals einer Landratsamtsmitarbeiterin
bekommen.
Die Akten waren also nicht vernichtet worden.
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9. Textteil:
Ich weiß nicht mehr,
ob dann wirklich ein Betreuungsverfahren eingeleitet wurde und
ob der von Frau Moser gegen Nachbarin-X ( Nachname) erhobene Tatvorwurf der der
Sachbeschädigung oder der falschen Verdächtigung (im Hinblick auf die
Verständigung der Betreuungsbehörde) gewesen ist. |
9. Kommentar von G.
Moser:
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Falschaussage von Dr. Reil und Schock: Jetzt muss ich mir zum ersten Mal in meinem Leben den Tatvorwurf der
Sachbeschädigung gefallen lassen !!!!!
Davon war auch nicht in den vielen Falschaussagen der Nachbarin-X (Vor- und
Zuname) die
Rede.
Wenn PHK Pfaff davon erfährt, wäre es denkbar, dass er diese Information
künftig gegen mich verwendet.
Frau Dr. Reil, LOStA Inhofer und die Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe
haben hier ohne Ermittlungen zur tatsächlichen „Falschen Verdächtigung"
der Nachbarin-X (Vor- und Zuname) verweigert.
Dabei hatte ich Vorschläge mit Fragebogen für die Nachbarschaft
geschickt. Bekanntlich haben Polizei und Justiz bis heute Ermittlungen
zu meinen Gunsten und Strafanzeigen gegen Nachbarin-X (Vor- und Zuname) abgelehnt.
Online weitgehend dokumentiert.
Ein Albtraum für mich.
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- 9 - |
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G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 9
10. Textteil:
Ich habe in der Folge nach Erhebung von Unterlagen
betreffend den Zustand von Frau
Moser das Verfahren gegen Nachbarin-X
( Nachname) gemäß § 170 Abs. 2
eingestellt.
Meiner Meinung nach hat Frau Moser hiergegen (erfolgslos)
Beschwerde eingelegt. |
10. Kommentar von G.
Moser:
Diese Aussage finde ich schockierend.
Aus den Ablehnungsschreiben der Staatsanwaltschaft und
Generalstaatsanwaltschaft 2009 war dies nicht direkt erkennbar.
Leider habe ich damals dem beauftragten Gutachter den Polizeibericht
gegeben und erzählt, wie sehr mich diese schrecklichen Falschaussagen
belasten.
Er meinte, dass ich mir deswegen keine Sorgen machen müsse und hat
mich beruhigt.
In vollsten Vertrauen zu ihm bin ich in der Folgezeit mehrfach zu
ihm, weil das Verfahren von Juli bis Ende Oktober 2009 gedauert hat und
der damalige Anwalt trotz meiner Schreiben nicht gegen den
Polizeibericht vorgegangen ist.
Irgendwann habe ich dann bei dem Gutachter den Eindruck bekommen,
dass irgendetwas nicht stimmt.
Ich weiß noch, was es für eine Qual für mich war als ich den letzten
Gesprächstermin bei ihm hatte. Daher kam ich auf den Gedanken, eine
zweite Akteneinsicht beim Amtsgericht zu beantragen.
Dort habe ich im Februar 2010 zum ersten Mal das Gutachten von ihm
gelesen und war schockiert.
Auf mein Schreiben am 17.03.2010
Anlage 3
dazu an ihn hat er natürlich nicht geantwortet. Ich habe noch
überlegt, ob ich noch Rechnungen von ihm bezahlen soll, habe es dann
doch getan.
Leider hat der damalige Rechtsanwalt 3 auch das
Gutachten gelesen und es für falsch gehalten, aber keine Vorschläge
gemacht, wie ich rechtlich dagegen vorgehen könnte.
Was ich auch nicht aus dem ersten Ablehnungsschreiben
der Staatsanwaltschaft erfahren hatte, ist, dass Dr. Reil eine Beiakte
mit dem psychiatrischen Gutachten angelegt hat.
Es ergibt aus diesem Gutachten m.E. keinen Grund,
die Ermittlungen zu den schrecklichen Falschaussagen meiner Nachbarin zu
meinen Gunsten zu unterlassen.
Einen derartigen Grund hätte es nur in der Nazi-Zeit gegeben, aber
nicht in einem Rechtsstaat.
Daher beurteile ich das Verhalten von Dr. Reil und
die der sie unterstützenden Staatsanwält/innen als rechtsstaatwidrig .
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G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 10
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11. Textteil:
Ich meine, sie hat dann (im Ergebnis ebenso erfolglos)
jedenfalls noch den Petitionsausschuss angerufen. |
11.
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Kommentar von G. Moser: |
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Online belegt, dass der Petitionsausschuss nicht, wie
versprochen, irgendeine Untersuchung gemacht hat.Aus den
eingereichten Belegen wurde eine Zusammenfassung geschrieben und
das ganze für rechtens erklärt.
Dabei bewertete er die (schnelle) Aktenvernichtung des
Landratsamts als positive Tat statt darin eine Straftat zu
erkennen.
Mehr Online genau dokumentiert:
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/petitionbw-2013.htm
In der Folgezeit wurde mehrfach von der Polizei und Justiz
der Petitionsausschuss praktisch als Beweis genannt, dass die
Polizei und Justiz keine Fehler gemacht haben.
M.E. Lächerlich.
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12. Textteil:
Ich hatte mit Frau Moser danach nichts mehr zu tun,
ihr Buchstabe fiel nicht in meine (damalige örtliche)
Zuständigkeit. |
12.
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Kommentar von G. Moser: |
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Danach ist vage bzw. ungenau.
Weil durch die unterlassenen Ermittlungen und dabei auch
ablehnende Demütigungen habe ich mit Datum vom
1. April 2019 vier Schreiben an Richter Trefzer,
Staatsanwältin Dr. Reil, Staatsanwältin Sattler-Bartusch und an
die ehemalige Richterin beim AG Lörrach, dann StA’in in Lörrach
Schadenersatz beansprucht,
weil sehr hohe Kosten durch ihre unzureichende Bearbeitung
meiner Fälle entstanden sind. Das ist mit richtigen Gründen in
unserem Rechtsstaat möglich.
|
Daraus haben StA’in Dr. Reil und StA’in Sattler Bartusch ein
Erpressungsverfahren gegen
mich eingeleitet.
Das ist skandalös, weil offensichtlich der Tatbestand der
Erpressung nicht vorlag.
Und dann bekommen sie noch Unterstützung von der
Staatsanwaltschaft Freiburg. Die Generalstaatsanwaltschaft
Karlsruhe hat dann festgestellt,
dass der Tatbestand nicht erfüllt war. So sind gemäß wurde dann
geschrieben, dass ich doch eine gewisse Schuld trage.
Für mich ein unmögliches Verhalten der Generalstaatsanwaltschaft
Karlsruhe, und zwar bei allen Strafverfahren, also auch meine
abgelehnten Strafanzeigen.
Für mich ist die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eine
rechtsstaatswidrige Institution.
- 11 - |
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G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 11
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Interne Homepage:
Nr. 17 |
Juli
2019 |
Az ST/1177815/2019 Polizeirevier Weil am Rhein
Ihre Vorladung vom 8. Juli zum 25. Juli 2019 wegen angeblicher
Erpressung zum Nachteil Staatsanwältin Dr. Reil und Erster
Staatsanwältin Sattler-Bartusch durch meine Schreiben vom 1.
April 2019
Ereignisse,
|
Nr. 18 |
Sep-
2019 |
Az 86 Js 11983/19
Anzeigensache gegen Zeuge-x und Nachbarin-X wegen des Verdachts
der falschen uneidlichen Aussage abgelehnt von StA’in
Sattler-Bartusch
Ereignisse, |
Nr. 19 |
Okt
2019 |
200 Js 17515/19 Staatsanwaltschaft Freiburg
Ermittlungsverfahren wegen Erpressung
Ereignisse,
AS-Liste |
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Juni.
2020 |
35 Zs 865/20 Ablehnung der Beschwerde vom 22.05.2020
durch Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe (Erste
Staatsanwältin Kottisch-Borchmann) |
13 a. Textteil:
Irgendwann später wurde mir bekannt, dass sie auf
ihrer Homepage ehrenrührige Äußerungen zu meinem
Nachteil
(... 13b Textteil .....)
veröffentlicht hatte, |
13a.
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Kommentar von G. Moser: |
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Wenn die Online sind, warum hat sie dann nicht wenigstens
ein Beipiel angegeben? |
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13b. Textteil:
(und jedenfalls auch dem von RiinLG Dr. Puchinger)
Gemeint: Auch ehrenrührige Äußerungen zu Dr. Puchinger |
13b.
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Kommentar von G. Moser: |
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Wieso gibt Dr. Reil Beweise dazu nicht einmal ansatzweise an.
Bei der Justiz muss man doch Behauptungen beweisen.
Meine Kommentare zu Dr. Puchingen sind online.
Sachliche Kritik und Kommentare sind in einem Rechtsstaat
zulässig.
Online: Klage beim Amtsgericht Lörrach 2014 Az 2 C 1446/14
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/amtsgericht-2c1446-14.htm
Ich habe zum ersten Mal alleine geklagt, weil der
Rechtsanwalt Dr. Dr. (Vorname Nachname) (Online Anwalt 7) mich
hintergangen hat, indem er beispielsweise mir vorgegaugelt hat,
dass er eine Klage eingereicht hat.
Dr. Puchinger hat keine beantragten Zeugen geladen. Die
anwesende Rechtsanwältin (Vorname Zuname) (Online: Anwältin 10)
hat mir unnötigerweise vor eingeschärft, ich soll ja nicht die
Richterin unterbrechen.
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G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 12
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Bei der Verhandlung hatte sie keine Unterlagen vor mir auf dem Tisch.
Obwohl sie von mir die schriftlich die Berichtigungen der Falschaussagen
der Nachbarin-X (Vor- und Zuname) hatte, hat sie keinen einzigen Kommentar dazu
abgegeben, als Nachbarin-X (Vor- und Zuname) und ihre Anwältin darüber berichteten.
Ich hatte zu großen Respekt vor der Richterin, um dann einzugreifen.
Als ich später die Anwältin verklagt habe, hat sie negativ über mich
geschrieben und bekam nochmals eine Anwaltsvergütung.
Nach dem Urteil des Amtsgericht Lörrach
muss also eine Rechtsanwältin weder etwas Schriftliches bei Gericht
einreichen noch in der Verhandlung auf die Falschaussagen hinweisen,
die schon in der schriftlichen Klageerwiderung kamen.
Online aus meiner Zeitreihe 2014 und
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/zeitreihe2014.htm
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Datum |
Von |
An |
Kurzinhalt
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30.12.2014
|
Amts-
gericht |
Moser,
Nachbarin-X
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2 C 1446/14
Demütigendes Urteil von der Richterin Dr. Puchinger.
Klage wird abgewiesen, daher muss ich alle Rechtskosten
tragenn.
Mehr...
Eingang am 7.1.2015 |
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http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2014/2014-12/2014-12-30-amtsgericht-urteil.htm
Unten mein Kommentar
GM-Kommentar:
Ein Keulenhieb der Richterin Dr. Puchinger gegen mich.
Ihre Demütigungen, tendenziösen und unsachlichen Urteilsbestandteile und
unterlassenen Untersuchungen zum tatsächlichen Tatbestand (Zeugen,
Befragung der skrupellosen Denunziantin) verursachen bei mir
Herzbeschwerden.
Daher ist sie auch verantwortlich für die drastische Verringerung meiner
Lebenserwartung in diesem umfangreichen Mobbingfall.
(Aktuell: Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger
oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach.
Stand März 2017)
Am 13.12.2024: Inzwischen vermutlich Richterin beim Landgericht
Freiburg.
Siehe Urteilskritik vom Dezember 2016 und vom 26.04.2017
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2016/2016-12/2016-12-21-urteilskritik.htm
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/2017/2017-04/2017-04-26-urteilskritik.htm
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14. Textteil:
.weswegen ich zu einem nicht mehr näher bekannten
Zeitpunkt schon einmal Strafanzeige erstattet und
Strafantrag gegen sie gestellt hatte. |
14.
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Kommentar von G. Moser: |
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Strafanzeige wegen Erpressung in Kooperation mit StA’in
Sattler-Bartusch,
obwohl der Tatbestand der Erpressung offensichtlich nicht
gegeben war.Eine Schande für den deutschen Rechtsstaat und
ein rechtsstaatswidriges Verhalten der beteiligten Staatsanwält/innen.
Siehe Kommentar 13a
- 13 - |
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G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 13
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15. Textteil:
Es gibt ein Urteil erster Instanz, das auch einige
Jahre alt sein dürfte.
Über die Berufung der Frau Moser hat das LG immer noch
nicht entschieden. |
15.
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Kommentar von G. Moser: |
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Ja, dass ist richtig.
(Ergänzt am 13.12.2024: Stimmt
immer noch) 2017 machte meine Nachbarin-X
(Vor- und Zuname) wieder verheerende Falschaussagen über die
Polizei über meine angeblichen Äußerungen und mein Verhalten.
Nur eine angebliche mündliche Aussage von mir wurde durch
einen Zeugen bestätigt.
Für die restlichen unbewiesenen, viel schlimmeren Aussagen hat
Richter Frick sie für glaubwürdig erklärt und mich anschließend
noch beleidigt.
Dies hat der zuständige „Strafverteidiger (Nachname) " fast
widerspruchslos akzeptiert und ein kurzes Berufungschreiben
abgegeben ohne es mir vorher vorzulegen.
In der Verhandlung hat er auch keine Beweisanträge gestellt,
obwohl das laut Protokoll möglich war.
Am Anfang habe ich mich im Januar 2018 selbst verteidigt und
die erste Verhandlung ohne Anwalt erlebt. Hinterher habe ich
mich online kundig gemacht wie ein zweites Verfahren vor dem
Amtsgericht stattfinden kann.
Das ist 2019 geschehen, und zwar wieder mit umfangreichen
Demütigungen für mich.
Meiner Meinung nach habe ich im Januar 2018 genügend
übersichtliche Gründe zu meiner Verteidigung schriftlich
abgegeben.
Da Polizei, Justiz und eigene Anwälte offensichtlich in
meinem Fall argumente-resistent sind,
habe ich kein Recht mehr auf ein normales Leben und
bin zum menschlichen Müll geworden.
Daher sollen nach meinem Tod meine Urne und meine Hundeurnen
in einem doppelten Müllsack auf der Kreismülldeponie Lörrach
entsorgt werden.
Dieser schriftliche Wunsch hat dann wieder ein
Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung von StA’in Dr. Reil gegen
ausgelöst.
Ich als menschlicher Müll, werde also seit 2009 von meiner
Nachbarin, der Polizei, Justiz, eigenen Anwält/innen u.a
gedemütigt und gequält,
so dass inzwischen über 30.000 Euro Rechtskosten entstanden
sind. |
16. Textteil:
Seit damals ist Frau Moser immer wieder mit
demselben Sachverhalt vorstellig geworden (die Justiz
habe ihr Unrecht getan), wobei sie immer wieder
dieselben Personen bezichtigt. |
16.
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Kommentar von G. Moser: |
|
Analog 15. Kommentar von mir
|
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- 14 - |
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G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 14
|
17. Textteil:
Sofern Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich
gerne noch einmal. Mit besten Grüßen
Dr. Jutta Reil
Erste Staatsanwältin
StA Lö- Adresse .....
|
17.
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Kommentar von G. Moser: |
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Dazu gab es offensichtlich noch ein Telefonat mit dem
Staatsanwalt Dr. Bertolini. Er wollte von ihr die Zustimmung für
die Einstellung des Verfahrens.
Die hat Dr. Reil verweigert.Daher ist es ein kleiner
Lichtblick,
dass Dr. Bertolini das Verfahren trotzdem eingestellt hat.
|
Abschließende Stellungnahme:
Wie online dokumentiert, haben 2009 die fatale
rechtsstaatwidrige und menschenrechtswidrige Verhaltensweisen meiner
Nachbarin-X ( Nachname), der Polizei, der Gerichte, der Staatsanwaltschaft,
eigene Anwält/innen, Petitionsausschuss usw. mein Leben und meinen Ruf
zerstört.
Und es ist kein Ende abzusehen. Ich werde seit 2009 unmenschlich
gequält.
Vor Richter/innen darf ich nachweislich über Jahre
hinweg von meinem ehemaligen Rechtsanwalt 12 schriftlich
vielfach beleidigt werden, während er sich vielfach meinen Wünschen
widersetzt. Es gibt dazu relativ viele Aktenzeichen und er war für mich
der bisher teuerste Anwalt ohne eine einzigen rechtlichen Erfolg.
Online unter Anwalt 12 dokumentiert.
Einmal habe ich ihn erfolglos wegen Erpressung bei
der Staatsanwaltschaft Lörrach angezeigt.
Ich bitte, unbedingt diesen Fall (online dokumentiert)
zu überprüfen
und mit dem Ablauf des Erpressungsverfahrens gegen
mich von den Staatsan-wältinnen Dr. Reil und Sattler-Bartusch zu
vergleichen.
Das hat wieder viel Geld und Nerven gekostet.
Hier lag eindeutig keine Erpressung vor, sondern eine normale
Schadenersatzforderung mit Begründung wie es in unserem deutschen
Rechtsstaat üblich ist.
Dieses Verhalten war eindeutig rechtsstaatwidrig und
skandalös.
Dabei haben noch Mitglieder der Staatsanwaltschaft Freiburg und der
General-staatsanwaltschaft Karlsruhe kooperiert.
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- 15 - |
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G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 15
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Im Moment ist dieser Fall noch nicht online, aber als Aktenzeichen auf
meiner Homepage veröffentlicht.Mein Fall und meine Akten
dokumentieren eindeutig vielfach das rechtsstaatwidrige Handeln gegen
mich.
Welchen Sachverstand und juristische Kenntnisse haben eigentlich ein
Teil der beteiligten Personen in meinem Fall?
Ich denke bewiesen zu haben, dass er miserabel ist und das können
angeblich polizeiliche und juristische Personen auf höheren Ebenen
nicht erkennen?
Klar, wenn man Schreiben nicht gründlich durchliest, sondern vermutlich
nur über-fliegt oder einfach ignoriert.
In den Akten ist erkennbar, dass Staatsanwäl/tinnen keine
ausführlichen richtigen Gründe angeben müssen. Da gibt es oft
Markierungen oder Ausrufezeichen.
Ablehnungen sind oft teilweise typische Textteile, die vermutlich schon
als Textbausteine bei der Staatsanwaltschaft vorhanden sind.
Es ist wohl sicher, dass begründete Strafanzeigen von der
Staatsanwaltschaft abgelehnt werden, vor allem wenn sie nicht von
Rechtsanwält/innen geschrieben sind.
Das ist in meiner Aktendokumentation belegt.
Dann aber werden sie faktisch zu Kompliz/innen von Straftäter/innen und
können bei den Betroffenen verheerende Belastungen, sowohl psychisch als
auch finanziell.
Der finanzielle Schaden ist dann um ein vielfaches höher, wie bei
Ladendiebstählen, die bei Wiederholungen oft zu Haft führen, obwohl der
Schaden unter 1000 oder 2000 Euro liegt.
Beispiel 1 von Dr. Reil:
Badische Zeitung, 20.12.2002
74 Jahre, 15. Diebstahl
Von Stefan Sahli Laufenburg
Laufenburger Rentner zu drei Monaten Haft verurteilt / Lebensmittel und
Vogelfutter stibitzt.
Quelle:
https://www.badische-zeitung.de/74-jahre-15-diebstahl--164008694.html
Beispiel 2
Am 8. April 2019 habe ich als Zuschauerin an einem
Strafverfahren wegen wiederholtem Ladendiebstahl teilgenommen. Zuvor war
die beschuldigte Frau schon einmal in Haft. Jetzt sollte sie wieder ins
Gefängnis gehen, falls die Berufung durch ihre Strafverteidigerin
misslingt.
Aus diesem Anlass habe ich mich näher mit den Folgen von Ladendiebstahl
befasst.
Dabei habe ich festgestellt, dass Ladendiebstahl sehr hart bestraft
wird.
Durch Falschaussagen meiner Nachbarin-X habe ich seit
10 Jahren erhebliche, ungerechte Rechtsfolgen und Rechtskosten und sie
hat immer noch keine Rechtsfolgen. Das finde äußerst ungerecht im
Vergleich zu Ladendieb-stahlfällen.
Online bei
http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/ladendiebstahl.htm
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G. Moser
Kommentare zu StA’in Dr. Reil am 28.07.2023
Seite 16
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Beispiel 3
Stern: Diebstahl aus Altersarmutsgründen? 85-Jährige muss nun ins
GefängnisEine 85-jährige Rentnerin muss sich wegen wiederholten
Ladendiebstahls vor Gericht verantworten – und verliert. Für geklaute
Waren im Gesamtwert von 18,73 Euro muss sie nun hinter Gitter.
10. April 2019:
https://www.stern.de/panorama/stern-crime/diebstahl-aus-altersarmutsgruenden--85-jaehrige-muss-nun-ins-gefaengnis-8661154.html
Mein Schaden beträgt mindestens 30.000 Euro.
Dann müssten auch mal Polizisten, Richter/innen und Staatsanwält/innen
analog belangt werden.
Schlimm ist auch meine Anwaltsdokumentation.
Offensichtlich ist man der Willkür von Rechtsanwält/innen ausgeliefert
und meine Falldokumentation belegt, dass die Justiz das offensichtliche
rechtswidrige Verhalten von Rechtsanwält/innen duldet.
Paradebeispiel ist online Anwalt 12 (Rechtsanwalt Vorname, Nachname)
G. Moser
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