Sie war zuständig für
meine Klage beim Amtsgericht
Lörrach gegen Nachbarin-X.
Weil Anwalt 7 mit hintergangen hat
und ich bei meinem langjährigen, unnötigen Rechtsfall keinen Anwalt
mehr fand, habe ich selbst geklagt. Offiziell war es eine
Schadenersatzklage gegen Nachbarin-X.
Aus dem Klagetext ergibt sich jedoch, dass mein Hauptanliegen der
Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts im Auftrag von
Nachbarin-X war.
Dieser Wahrheitsgehalt kann nur mit Zeugen und durch
spezielle Fragen an Nachbarin-X belegt werden. Dies haben die
Polizei, die Zivilgerichte (Amtsgericht und
höhere Ebenen und Verwaltungsgericht), die
Staatsanwaltschaft, der Petitionsausschuss im Landtag von
Baden-Württemberg und das Landratsamt Lörrach verhindert.
Seit 2009 gibt es verschiedene Falschaussagen,
Beleidigungen usw. durch Nachbarin-X,
gegen die ich mich bis heute vergeblich wehre.
Das Urteil von Richterin Dr. Puchinger ist für mich so
demütigend, dass ich teilweise Herzbeschwerden bekomme, wenn ich es
lese.
Das Hauptproblem aus meiner Sicht ist
Anwältin 10, die es unterlassen hat, Falschaussagen in der
Klageerwiderung der Gegenpartei zu berichtigen. Dazu hatte sie
schriftliche Unterlagen und wegen der Klageerwiderung habe ich sie
als Anwältin bevollmächtigt.
Erst aufgrund eines
Zeitungsartikels im Januar 2016 ist mir klar, dass Richterin
Dr. Puchinger für die mündliche Verhandlung im Eingangsbereich des
Amtsgerichts und während der Verhandlung einen
Sicherheitsmann wegen mir angefordert hat.
Da ich noch nie bei einem Gerichtsverfahren persönlich beim
Amtsgericht war, habe ich lange geglaubt, dass dies normaler Alltag
ist.
Dem war aber nicht so. Ich vermute, dass die
Richterin Dr. Puchinger die Aussagen von
Nachbarin-X weitgehend als wahr akzeptiert hat.
So behauptete Nachbarin-X, dass ich in der Vergangenheit mehrfach auf sie
losgegangen sein. Das ist eine schlimme Lüge und die
eigene Anwältin 10 ist darauf
weder schriftlich noch während der Verhandlung darauf eingegangen.
Außerdem hat sie es unterlassen, mich zu informieren, dass es
unüblich ist, dass ein Sicherheitsmann während einer Verhandlung
anwesend ist.
Richterin Dr. Puchinger hat es auch unterlassen, mich zu
informieren, dass Anwalt 12
Akteneinsicht beantragt hatte, nachdem ihm schon längst die
Vollmacht entzogen hatte. Das Krasse daran ist, dass
Anwalt 12 meine einstweilige
Verfügung gegen ihn als Grund angab. Erst bei einer späteren
Akteneinsicht habe ich das herausgefunden.
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