Moser-Adresse......
Amtsgericht
Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a
79539 Lörrach
11.07.2016
Neu ohne
Aktenzeichen
In Sachen
Moser gegen Nachbarin-Y, ...................................,
79589 Binzen
wegen jahrelangem Verstoß gegen die Bepflanzung der gemeinsamen
Grenze.
I.
Schon vor mehreren
Jahren sprach ich Frau Nachbarin-Y persönlich zur Bepflanzung
der gemeinsamen Grenze an. Die Grenze besteht aus einer
Betonmauer mit Betonpfosten und Maschendrahtzaun. Dabei befindet
sich der Draht direkt auf meinem Grundstück, wobei die Grenze in
der Mitte der Mauer verläuft.
Die Mauer dient auch als Stützmauer. Das Grundstück von Frau
Nachbarin-Y ist höher gelegen.
Ich teilte damals
Frau Nachbarin-Y mit, dass ich keinen Efeu mag. Efeu ist
mauerschädigend. Ich schlug vor, dass ich an der Grenze
Himbeeren pflanze, so dass Sie auch einen Nutzen davon hätte.
Auf diese Vorschläge bekam ich keine Antwort. Frau Nachbarin-Y
schwieg.
Der Efeu wurde von
Frau Nachbarin-Y nicht entfernt. Ich habe dann die zu mir
wachsenden Ranken entweder abgeschnitten oder ausgerissen. Um
mich vor Brennnesselsamen zu schützen, habe ich in den letzten
Jahren teilweise eine Folie mit Wäscheklammern an den Zaun
gehängt oder die Brennnesseln, die zu mir herüberwachsen
abgeschnitten.
In den letzten Jahren
wuchsen auf ihrer Seite junge Bäume und Sträucher direkt an der
Mauer. In einer Ecke befindet sich ein Holunderbaum, der nun so
groß geworden ist, dass er auch gegen die zweite Stützmauer von
Frau Nachbarin-Y gegenüber anderen Nachbarn drückt, dass diese
leicht geneigt ist. Allerdings gehört vermutlich ein kleiner
Grundstücksteil auch Frau Nachbarin-Y, so dass diese Tatsache
mich eigentlich nichts angeht, aber vermutlich in ihrem
Interesse ist.
Unter dem
Holunderbaum befindet sich ein bzw. mein Gartentor und ein
betonierter Weg. In den letzten Jahren habe ich die
überhängenden Zweige weggeschnitten. Jetzt mache ich das nicht
mehr. Daher ragen die Zweige jetzt in meinen Apfelbaum und
stören den Zugang zum Tor. Ich muss mich bücken.
Letztes Jahr schrieb
ich Frau Nachbarin-Y einen Brief mit Informationsmaterial zur
Grenzbepflanzung.
Anlage 1
Auf diesen Brief hat
sie überhaupt nicht reagiert hat. Sie hat keine störende
Bepflanzung entfernt. Um Zugang zum hinteren Teil meines
Grundstück zu erhalten, musste ich mich aufgrund
herüberwachsenden Zweige und Pflanzenranken einer Weinrebe
bücken.
Daher schrieb ich
kürzlich einen zweiten Brief mit einer Frist bis zum 3. Juli
2016.
Anlage 2
Am 2. Juli wurden ein Teil der
störenden Bepflanzung entfernt, d.h. ca. 1/3 der Jungbäume bzw.
Sträucher und die Weinrebe, aber kaum bzw. keinen Efeu. Fotos
dazu in Anlage 3
Soweit ich dies durch Stimmen mitbekommen habe, haben dies Herr
y Nachbar-X und sein Sohn erledigt. Frau Nachbarin-Y ist mit der
Ehefrau Nachbarin-X
gut bekannt oder befreundet. Vermutlich ist es beim Amtsgericht
inzwischen bekannt, welche Rechtsfolgen ich durch den
Polizeibericht im Auftrag von
Nachbarin-X seit 2009
ertragen muss. Kurz vor Bekanntwerden
des Polizeiberichts im Jahre 2009, habe ich mitbekommen, wie
Frau Nachbarin-Y und
Nachbarin-X miteinander getuschelt und gelacht haben,
wobei ich u.a. das Wort Computer hörte. Vermutlich hat
Nachbarin-X ihre Version
vom Festplattenschaden erzählt und mich als psychisch Kranke
denunziert. Daher können die
Verhaltensweisen von Frau Nachbarin-Y als ergänzende
Mobbingmaßnahmen zu
Nachbarin-X gedeutet werden.
Ich beantrage, daher, dass Frau Nachbarin-Y verpflichtet wird,
den Efeu, den die Stützmauer gefährdenden (und meinen
erschwerten Zugang zum Tor) Holunderbaum, die Jungbäume bzw.
verholzende Sträucher, die direkt an der Mauer wachsen, zu
entfernen. An der Straßenseite wachsen auf ihrem Grundstück
und auf meinem Grundstück zwei relativ hohe Nadelbäume. Mein
Nadelbaum stört nicht mit Zweigen das Grundstück von Frau
Nachbarin-Y. Ihr Nadelbaum schon. Dazwischen befindet sich ein
junger Haselnussstrauch von mir, dessen Zweige zeitweilig auch
auf das Nachbargrundstück wachsen. Ich schneide sie aber
mindestens jährlich zurück. Entlang meiner Grundstücksgrenze
wachsen Himbeeren und Topinambur. Falls der Topinambur für Frau
Nachbarin-Y zu hoch ist, kürze ich ihn gerne. Topinambur ist
eine Gemüsepflanze, deren Stängel im Herbst absterben und die
ich dann kompostiere. II. Ich beantrage, dass
Frau Nachbarin-Y die entstehenden Rechtskosten vollständig zu
tragen hat. Dafür habe ich genügende Gründe bei I. und den
Anlagen angegeben.
Der Streitwert soll nach dem Ermessen des Amtsgerichts
festgelegt werden.
G. Moser
|