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Blinde,
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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
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Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


(Eigentlich überflüssige) Klage gegen Nachbarin Y


Moser-Adresse......
 

Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a

79539 Lörrach

11.07.2016

Neu ohne Aktenzeichen

In Sachen
Moser gegen Nachbarin-Y, ..................................., 79589 Binzen
wegen jahrelangem Verstoß gegen die Bepflanzung der gemeinsamen Grenze.

I.

 

Schon vor mehreren Jahren sprach ich Frau Nachbarin-Y persönlich zur Bepflanzung der gemeinsamen Grenze an. Die Grenze besteht aus einer Betonmauer mit Betonpfosten und Maschendrahtzaun. Dabei befindet sich der Draht direkt auf meinem Grundstück, wobei die Grenze in der Mitte der Mauer verläuft.
Die Mauer dient auch als Stützmauer. Das Grundstück von Frau Nachbarin-Y ist höher gelegen.

 

Ich teilte damals Frau Nachbarin-Y mit, dass ich keinen Efeu mag. Efeu ist mauerschädigend. Ich schlug vor, dass ich an der Grenze Himbeeren pflanze, so dass Sie auch einen Nutzen davon hätte. Auf diese Vorschläge bekam ich keine Antwort. Frau Nachbarin-Y schwieg.

 

Der Efeu wurde von Frau Nachbarin-Y nicht entfernt. Ich habe dann die zu mir wachsenden Ranken entweder abgeschnitten oder ausgerissen. Um mich vor Brennnesselsamen zu schützen, habe ich in den letzten Jahren teilweise eine Folie mit Wäscheklammern an den Zaun gehängt oder die Brennnesseln, die zu mir herüberwachsen abgeschnitten.

 

In den letzten Jahren wuchsen auf ihrer Seite junge Bäume und Sträucher direkt an der Mauer. In einer Ecke befindet sich ein Holunderbaum, der nun so groß geworden ist, dass er auch gegen die zweite Stützmauer von Frau Nachbarin-Y gegenüber anderen Nachbarn drückt, dass diese leicht geneigt ist. Allerdings gehört vermutlich ein kleiner Grundstücksteil auch Frau Nachbarin-Y, so dass diese Tatsache mich eigentlich nichts angeht, aber vermutlich in ihrem Interesse ist.

 

Unter dem Holunderbaum befindet sich ein bzw. mein Gartentor und ein betonierter Weg. In den letzten Jahren habe ich die überhängenden Zweige weggeschnitten. Jetzt mache ich das nicht mehr. Daher ragen die Zweige jetzt in meinen Apfelbaum und stören den Zugang zum Tor. Ich muss mich bücken.
 

Letztes Jahr schrieb ich Frau Nachbarin-Y einen Brief mit Informationsmaterial zur Grenzbepflanzung.

Anlage 1

 

Auf diesen Brief hat sie überhaupt nicht reagiert hat. Sie hat keine störende Bepflanzung entfernt. Um Zugang zum hinteren Teil meines Grundstück zu erhalten, musste ich mich aufgrund herüberwachsenden Zweige und Pflanzenranken einer Weinrebe bücken.

 

Daher schrieb ich kürzlich einen zweiten Brief mit einer Frist bis zum 3. Juli 2016.

Anlage 2

Am 2. Juli wurden ein Teil der störenden Bepflanzung entfernt, d.h. ca. 1/3 der Jungbäume bzw. Sträucher und die Weinrebe, aber kaum bzw. keinen Efeu. Fotos dazu in

Anlage 3

Soweit ich dies durch Stimmen mitbekommen habe, haben dies Herr y Nachbar-X und sein Sohn erledigt. Frau Nachbarin-Y ist mit der Ehefrau Nachbarin-X gut bekannt oder befreundet. Vermutlich ist es beim Amtsgericht inzwischen bekannt, welche Rechtsfolgen ich durch den Polizeibericht im Auftrag von Nachbarin-X seit 2009 ertragen muss.

Kurz vor Bekanntwerden des Polizeiberichts im Jahre 2009, habe ich mitbekommen, wie Frau Nachbarin-Y und Nachbarin-X miteinander getuschelt und gelacht haben, wobei ich u.a. das Wort Computer hörte. Vermutlich hat Nachbarin-X ihre Version vom Festplattenschaden erzählt und mich als psychisch Kranke denunziert.

Daher können die Verhaltensweisen von Frau Nachbarin-Y als ergänzende Mobbingmaßnahmen zu Nachbarin-X gedeutet werden.

Ich beantrage, daher, dass Frau Nachbarin-Y verpflichtet wird, den Efeu, den die Stützmauer gefährdenden (und meinen erschwerten Zugang zum Tor) Holunderbaum, die Jungbäume bzw. verholzende Sträucher, die direkt an der Mauer wachsen, zu entfernen.

An der Straßenseite wachsen auf ihrem Grundstück und auf meinem Grundstück zwei relativ hohe Nadelbäume. Mein Nadelbaum stört nicht mit Zweigen das Grundstück von Frau Nachbarin-Y. Ihr Nadelbaum schon. Dazwischen befindet sich ein junger Haselnussstrauch von mir, dessen Zweige zeitweilig auch auf das Nachbargrundstück wachsen. Ich schneide sie aber mindestens jährlich zurück.

Entlang meiner Grundstücksgrenze wachsen Himbeeren und Topinambur. Falls der Topinambur für Frau Nachbarin-Y zu hoch ist, kürze ich ihn gerne. Topinambur ist eine Gemüsepflanze, deren Stängel im Herbst absterben und die ich dann kompostiere.

II.

Ich beantrage, dass Frau Nachbarin-Y die entstehenden Rechtskosten vollständig zu tragen hat. Dafür habe ich genügende Gründe bei I. und den Anlagen angegeben.

Der Streitwert soll nach dem Ermessen des Amtsgerichts festgelegt werden.
 

G. Moser
 


GM-Kommentar:
Veröffentlicht am 03.01.2017

Geändert am:   11.01.2019

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