Es gibt noch eine zweite Möglichkeit. Auf meinem Grundstück war
in den vergangen Jahren ab und zu ein Eichhörnchen zu sehen.
Daher habe ich mich auch nicht über die vielen Nussschalen und
jungen Nussbäumchen in meinem Garten gewundert.
Auf meinem Grundstück gibt es sonst keinen Nussbaum.
Nun ist es so, dass Eichhörnchen auch Obst fressen. Vielleicht
ist das Eichhörnchen mal zwischen dem Betonpfosten und dem
Kompostbehälter von Frau Y gehüpft und hat dabei eine
Pflaume, Zwetschge, Mirabelle oder ähnliche Frucht fallen
gelassen. Diese letzte Möglichkeit halte ich nicht so
wahrscheinlich.
Frau Y hat während der Verhandlung erzählt, dass ihr
Bruder Förster ist.
Daher kann sie sich bestimmt bei ihm informieren, auf welche Art
und Weise sich Bäume verbreiten können und welche Wirkung ihre
Wurzeln haben.
Die Bepflanzung an der Grenze hat sie nicht
alleine entfernt. Ich habe nur mitbekommen, dass der Ehemann von
Nachbarin-X und
sein Sohn fleißig gearbeitet haben. Von ihrer Mitarbeit habe ich
nichts mitgekommen. In der Verhandlung sprach sie aber in
Ich-Form.
Die geänderten Gerichtskosten von 260 Euro, die ich schon
bezahlt hatte, sind durch die Verringerung des Streitswerts auf
etwa 35 Euro gesenkt worden.
Das hat sich ja richtig gelohnt, jahrelang die Arbeit mir
aufzuhalsen.
Daher erhebe ich Widerspruch gegen die drastische Verringerung
des Streitwerts.
Frau Y hat kein Bedauern zu Ihrem langjährigen
Verhalten gezeigt.
Sie hat nicht einmal vollständig die herüberwachsenden Pflanzen
entfernt, was ich als Respektlosigkeit empfinde.
Die Gerichtsverhandlung war eigentlich unnötig, weil ich zwei
Briefe zuvor an sie geschrieben hatte. Brief 1, Brief 2
Vor einigen oder mehr Jahren wuchs eine japanische Weinbeere
durch eine Ranke von meinen Pflanzen auf Ihr Grundstück. Da
diese Pflanze sehr viele kleine Stacheln hat, hatte ich Ihr
angeboten, dass ich sie entferne oder ihr passende
Gartenhandschuhe gebe. Das hat sie abgelehnt.
G. Moser |