27.08.2013 |
Polizeirevier
Weil |
Moser |
Vorladung aufgrund der Einleitung eines Strafverfahrens
wegen Bedrohung gegen mich im Auftrag von Nachbarin-X.
Mehr... Es
lag offensichtlich keine Bedrohung anhand der eingereichten Unterlagen
vor. Nachbarin-X fühlte sich bedroht, ohne Gründe anzugeben.
Erst nach der Einstellung mangels Tatbestand bekam ich Aktenkopien von der
Strafverteidigerin, in denen sie dann
wieder diverse Falschaussagen über mich ohne Beweise angegeben konnte.
Solche Schlampereien, eigentlich Straftaten mir gegenüber, kann sich die
Lörracher Staatsanwaltschaft leisten.
Es war das erste Strafverfahren in meinem Leben gegen mich. Ich erinnere
ich, wie geschockt und aufgeregt war. Ich bin dann im Wald beim beim
Mooswegli spazieren gegangen und habe versucht, mich zu beruhigen. Ich
kannte ja nicht einmal den Grund für diesen Vorwurf. Die sofort
eingeschaltete Strafverteidigerin hat nach ihrer notwendigen Arbeit ihr
Mandant eingestellt. Ich habe die Aktenkopien erst am Schluss bekommen und
dann entdeckt, was Nachbarin-X über mich zu Unrecht behauptet hat. Dafür
schien die Strafverteidigerin nicht
zuständig zu sein.
Ich habe dann nach einem neuen Anwalt gesucht und
Anwalt 7 gewählt. Im Nachhinein bin ich bei ihm sozusagen vom Regen
in die Traufe gekommen. Er hat mich hingehalten, erst so getan, als würde er
sich an die Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltsschaft wenden. Er hat
aber nur Akteneinsicht genommen. Später hat er eine Klage vor dem Amts- oder
Landgericht vorgeschlagen. usw.
Schließlich hat er mich belogen, wonach er angeblich eine Klage eingereicht
hat, was ich erst nach längerer Zeit bemerkte.
usw.
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