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2. Polizeibericht im Auftrag von Nachbarin-X
bzw.
2. Anzeige von
Nachbarin-X bei
der Polizei
mit
drastischen Falschaussagen beim Polizeirevier Weil am Rhein
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Hier das tatsächlich Geschehene (keine Straftat!!!):
Vorfall am Mittwochmorgen (22.11.2017) etwa kurz vor 8 Uhr.
Ich habe gerade mein Auto teilweise ausgeräumt, weil ich
einen Werkstatt-Termin wegen meines defekten Auspuffs hatte.
Nachbarin-X kam mit
ihrem Hund aus dem Holztor, hinter dem sie und ihre Familie
wohnt. Ich habe ihr dann zugerufen:
"Wann nehmen Sie endlich
Ihre Falschaussagen zurück.
Jeden Morgen wache ich wie unter
einem Schock auf."
Sie hat darauf nicht reagiert.
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Hier die späteren Aktivitäten und die neue Lügengeschichte von
Nachbarin-X. Weil ihr das Polizeirevier Weil am Rhein, die
Staatsanwaltschaft Lörrach und das Amtsgericht Lörrach schon wieder
geglaubt haben,
ist wieder ein neuer Aktenberg entstanden:
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Ausdruck am 15. Februar 2019 der PDF-Dokumente,
erhalten durch einen Akteneinsichtsauftrag an einen Rechtsanwalt
(natürlich kostenpflichtig).
Gesamtgewicht 4,202 kg unnützer Aktenberg (Stand
Jan 2019)
In diesem Aktenberg und den übrigen
Aktenbergen existiert von Nachbarin-X kein einziges
selbstverfasstes und selbst erstelltes Schreiben, weil die Polizei,
die Staatsanwaltschaft Lörrach und die Gerichte ihr die Drecksarbeit
abnehmen. Als
Nachbarin-X ihre
Lügen vor dem Amtsgericht Lörrach am 19. Nov. 2018 als "Zeugin"
wiederholen sollte, musste sie nur vor der Tür warten. Dafür bekam sie
ca. 88 Euro vom Amtsgericht Lörrach. Ich sollte 500 Euro bezahlen, was
ich nicht getan habe.
Nachbarin-X hat sich ungerechtfertigt bereichert, weil ihre Lügen bei
der Polizei akzeptiert wurden. Wie es weitergeht, weiß ich nicht. Jetzt
dauert mein Albtraum durch
Nachbarin-X schon 10 Jahre.
"Genial" ist, dass ein Mitarbeiter des Steuerberaters
X einen Satz bzw. eine Falschaussage als "Zeuge" bestätigt hat. Damit
habe ich geringe Chancen auf Gerechtigkeit. |
Veröffentlicht am
26.01.2018
Wie möchte mir
Nachbarin-X mit diesen falschen
Aussagen schaden?
Strafanzeige, Strafbefehl, Vorstrafe? Oder möchte sie mich in einen
natürlichen Herztod oder in den Selbstmord treiben (als angebliche
Sozialtherapeutin) ? (Text vom
24.09.2018)
Da Außenstehende nicht beurteilen können, ob
diese Aussagen von Nachbarin-X der Wahrheit entsprechen oder nicht, gilt der obere grüne
Text. Leider glauben Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht immer
noch, dass sie wahr sind. Der pure langjährige Albtraum durch diese
skrupellose Lügnerin. (Text vom 04.10.2018)
Es gibt genügend andere
Personen, die von diesen drastischen Lügen wissen. Trotzdem schweigen
sie und helfen somit Nachbarin-X. |
Erst am 29. Aug.
2018 gab es eine Antwort bzw. das erste Gerichtsschreiben
zu meinem Einspruch vom
10. Jan 2018.
Polizei, Amtsgericht und
Staatsanwaltschaft wissen genau, wie sie mich quälen können. Damit
huldigen sie Nachbarin-X (nachbarliches Lügenluder) und verkürzen meine
Lebenserwartung.
In der TV-Serie "Anwälte der Toten" wird berichtet, wie
eine Frau durch einen Schockanruf gestorben ist. Der Täter hat auch sehr
viele Schockanrufe bei anderen Frauen getätigt und später lebenslänglich bekommen.
https://www.tvnow.de/rtl/anwaelte-der-toten/schaedel-im-wald-blei-im-schaedel/player
Ich werde in diesem Fall seit 2009 laufend belastet mit schockierenden
Erlebnissen und lebe noch. Die Übeltäter sind hier verschiedenen
Personen (Polizei, Landratsamt, Gerichte, Staatsanwaltschaft, eigene
Anwälte u. Anwältinnen), die mich gemeinschaftlich mobben und eigentlich für
Gerechtigkeit zuständig sind. |
Abschrift am 7.01.2018 von G. Moser vom
Foto
AS 9 |
Polizeipräsidium Freiburg
Polizeirevier Weil am Rhein - Bezirksdienst
Basler Str. 7
79576 Weil am Rhein
Seite 1, 22.11.2017 Basler Straße 7 |
Weil am Rhein, 22.11.2017
Telefon: 07621 ...................
Durch: 07621 ................
Sachbearbeiter: L.................
Az: SPH/2209853/2017 |
G E S C H Ä D I G T E N - V E R N E H M U N
G
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Vernehmungsort
Basler Straße 7 |
79576 Weil am Rhein
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Beginn 22.11.2017
08:30 Uhr |
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Zur Person |
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Name: |
Nachbarin-X |
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Geburtsname |
............ |
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Vorname |
...... |
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Geburtsdatum |
.........1964 |
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Geburtsort/-land |
........... |
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Familienstand |
verheiratet |
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Staatsangehörigkeit |
deutsch |
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Geschlecht |
weiblich |
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Wohnsitz
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79589 Binzen
x-Str. ..... |
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Telefon privat |
07621............. |
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Tätigkeit |
Sozialtherapeutin |
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Sprache |
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Gesetzl. Vertreter
Wohnsitz/Anschrift
Verwandtschaftsverhältnisse |
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Strafantrag |
ja |
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Einstellungsnachricht |
wird erwünscht |
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Täter-Opfer-Ausgleich |
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Belehrung Vor meiner Vernehmung
bin ich belehrt worden über mein(e):
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Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 StPO |
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Untersuchungsverweigerungsrecht gemäß § 81c StPO i.V.m. § 52
StPO |
x |
Wahrheitspflicht gemäß § 57 StPO |
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Widerspruchsrecht gemäß § 57 StPO |
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Nennung einer ladungsfähigen Anschrift gemäß § 68 StPO
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Befugnisse als Verletzte(r) im Strafverfahren
Auf meine Befugnisse gemäß § 406i StPO bin ich durch
Aushändigung des/der |
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Merkblatts "Rechte von Verletzten und Geschädigten im
Strafverfahren"1 |
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Broschüre "Opferschutz - Tipps und Hinweise Ihrer Polizei" |
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VU-Opferbroschüre "Was geschieht, wenn's passiert ist? |
hingewiesen worden. Ansprüche Opferentschädigungsgesetz (nur
bei Gewalttaten)
Auf meine möglichen Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz
(OEG) bin ich durch Aushändigung des/der |
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Merkblatts der Versorgungsämter in Baden-Württemberg über die
Ent-schädigung für Opfer von Gewalttaten 2 |
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Broschüre "Opferschutz - Tipps und Hinweise Ihrer Polizei" |
hingewiesen worden.
Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass die obige(n)
Belehrung(en) erfolgt ist/sind und von mir verstanden wurde(n).
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Nachbarin-X
Ich möchte aussagen. Unterschrift der Geschädigten/des
Geschädigten
__________________________
1 Entfällt ....
2 Entfällt......
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Zur Sache Die Frau Gertrud Moser
ist die unmittelbare Nachbarin von uns. Schon seit 2009 haben
wir massiv Probleme mit dieser Frau, weil wir ständig von ihr
belästigt und beleidigt werden.
Die Polizei war schon mehrfach
tätig, geändert hat sich leider nichts. |
GM-Kommentar:
Die Aussage zur Polizei ist falsch. Der zuständige Polizeibeamte
hat dies nicht geprüft. Erst auf
schriftliche Nachfrage
an das
Polizeirevier Weil am Rhein ergab sich, dass dort
zu dieser
Aussage nichts bekannt ist.
Analoges ist schon 2009 passiert und
hat diesen umfangreichen Rechtsfall ausgelöst. |
Heute Morgen bin ich gegen 07:50 Uhr mit dem Hund aus dem
Haus. Frau Moser stand am Auto und hat ohne Anlass angefangen,
herumzuschreien. U.a. sagte sie: "Jeden Morgen wache ich auf und
habe einen Schock, du elendiges Lügenluder".Zeuge für diese Aussage war
Herr .............. vom
gegenüberliegenden Steuerbüro .................... Ich habe
darauf nichts entgegnet und ging weiter.
Als ich von der Gassi-Runde zurückkam, war sie immer noch
oder wieder auf der Straße. Sie hat sofort wieder angefangen
herumzuschreiben. Sie schrie: "Du psychopathisches Lügenluder".
"Sie können machen was Sie wollen, ich schreie weiter rum. Das
steht mir zu, ich darf meine Wut öffentlich rausschreien und das
mache ich jetzt immer". Ich bin ohne etwas zu entgegnen zurück
zu unterem Haus. Frau Moser hat mich verfolgt bis zur Gartentüre
und nicht aufgehört zu brüllen.
Es gibt andauernd solche Vorfälle, so dass ich inzwischen
Angst habe, dass die Sache eskaliert und Frau Moser irgendwann
tätlich werden könnte gegen mich. Ich fühle mich verfolgt von
ihr und habe Angst. Ich weiß nicht mehr, was ich tun soll. Wir
werden einen Anwalt aufsuchen.
Ich stelle Strafantrag gegen Frau Moser und wünsche
Einstellungsnachricht.
Ende der Vernehmung 08.46 Uhr
selbst gelesen, genehmigt und unterschrieben
Nachbarin-X
x.................
(Angest. im Schreibdienst)
geschlossen
L............., POK
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GM-Kommentar: Berichtigung und Stellungnahme zu den falschen
(primitiven) Angaben
von
Nachbarin-X am 10.01.2018 an
das Amtsgericht Lörrach. |
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