Ihr Ersuchen vom 11.01.2018 Sehr geehrte Frau Moser,
der Vorgang auf den Sie Bezug nehmen wurde als Strafanzeige
(polizeiliche Vorgangsnummer ST/2209853/2017) am 07.12.2017 an
die Staatsanwaltschaft Freiburg-Zweigstelle Lörrach übersandt.
Das Verfahren wird dort unter dem Justiz-Aktenzeichen
.................. geführt.
Bei dem von Ihnen angeführten Auszug aus der Ermittlungsakte,
handelt es sich, wie Sie bereits erkannt haben, um den Inhalt
einer Vernehmung.
Es ist die Aussage einer Zeugin,
die wir inhaltlich weder bestätigen noch dementieren können.
Die durch uns geführten Recherchen, im uns aus
datenschutzrechtlichen Gründen zur Verfügung stehenden
Aufzeichnungszeitraum, erbrachten keine weiteren beim
Polizeirevier Weil am Rhein gespeicherten Vorkommnisse.
Sollten Sie darüber hinaus weitergehende Auskünfte über
eventuell zu Ihrer Person bei der Polizei gespeicherten Daten
wünschen, so bitte ich Sie, sich an die folgende zuständige
Stelle zu wenden:
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Referat 110
Taubenheimerstraße 85
70372 Stuttgart
Mit freundlichen Grüßen
E...........................
Polizeikommissar |