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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief vom Polizeirevier Weil am Rhein

Veröffentlicht  am 5. Februar 2018


Baden-Württemberg
POLIZEIPRÄSIDIUM FREIBURG
POLIZEIREVIER WEIL AM RHEIN -FÜHRUNGSGRUPPE

Polizeirevier Weil am Rhein FüGr Basler Straße 7,79576 Weil am Rhein

Gertrud Moser
.....Str. x 9
79589 Binzen
Datum
Name
Durchwahl
E-Mail OE
Aktenzeichen
 
16.01.2018
E............
07621......
.....@polizei.bwl.de
-ohne-
(Bitte bei Antwort angeben)

Ihr Ersuchen vom 11.01.2018

Sehr geehrte Frau Moser,

der Vorgang auf den Sie Bezug nehmen wurde als Strafanzeige (polizeiliche Vorgangsnummer ST/2209853/2017) am 07.12.2017 an die Staatsanwaltschaft Freiburg-Zweigstelle Lörrach übersandt.

Das Verfahren wird dort unter dem Justiz-Aktenzeichen .................. geführt.

Bei dem von Ihnen angeführten Auszug aus der Ermittlungsakte, handelt es sich, wie Sie bereits erkannt haben, um den Inhalt einer Vernehmung.

Es ist die Aussage einer Zeugin,
die wir inhaltlich weder bestätigen noch dementieren können.

Die durch uns geführten Recherchen, im uns aus datenschutzrechtlichen Gründen zur Verfügung stehenden Aufzeichnungszeitraum, erbrachten keine weiteren beim Polizeirevier Weil am Rhein gespeicherten Vorkommnisse.

Sollten Sie darüber hinaus weitergehende Auskünfte über eventuell zu Ihrer Person bei der Polizei gespeicherten Daten wünschen, so bitte ich Sie, sich an die folgende zuständige Stelle zu wenden:

Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Referat 110
Taubenheimerstraße 85
70372 Stuttgart

Mit freundlichen Grüßen

E...........................
Polizeikommissar

GM-Kommentar:

Einfach unglaublich, wie sich die Polizei gegenüber Nachbarin-X begünstigend verhält und mir eine scheinheilige Antwort gibt.


Geändert am:   15.04.2023

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