Da Sie dieses nur nachrichtlich an das Ministerium der Justiz
und für Migration gesandt hatten und ihm auch kein Anliegen zu
entnehmen war, das in die unsere Zuständigkeit fiel, war eine
Antwort unterblieben.Auch aktuell sehen wir nicht, wie das
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg in
Ihrer Angelegenheit derzeit für Sie tätig werden könnte.
Rein vorsorglich möchten wir Sie daher erneut darauf
hinweisen, dass zur Ausübung der Dienstaufsicht über die
Beamtinnen und Beamten einer Staatsanwaltschaft grundsätzlich
der Behördenleiter berufen ist.
Gegen dessen Entscheidungen ist eine
Dienstaufsichtsbeschwerde zum Generalstaatsanwalt möglich.
In Bezug auf richterliche Entscheidungen verbietet der
Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit dem Ministerium der
Justiz und für Migration und allen anderen Regierungs- und
Verwaltungsstellen, in laufende Gerichtsverfahren einzugreifen,
ge-
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troffene Entscheidungen oder Maßnahmen aufzuheben oder solche
nachträglich abzuändern.
Ausschließlich mit den dafür zur Verfügung stehenden
Rechtsbehelfen können richterliche Entscheidungen angegriffen
werden.
Eine konkrete Rechtsberatung für Ihren Einzelfall ist dem
Ministerium der Justiz und für Migration ebenfalls nicht
gestattet.
Die Rechtsberatung in Einzelfällen ist den rechtsberatenden
Berufen — insbesondere den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
— vorbehalten und in vielen Fällen kostenpflichtig.
Über die Möglichkeiten einer Beratungshilfe, wenn Sie nicht
über die nötigen finanziellen Mittel zur Beauftragung eines
Rechtsanwaltes verfügen, kann Sie die Rechtsantragsstelle des
Amtsgerichts an Ihrem Wohnort informieren.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sonja Vees
Richterin
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