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Antwort vom Justizministerium BW


Abschrift nach Einscannen

Baden-Württemberg
MINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR MIGRATION


Ministerium der Justiz und fur Migration
Baden-Wurttemberg • Pf 103461 • 70029 Stuttgart

Frau
Gertrud Moser
......................
79589 Binzen
Datum:

Name:

Durchwahl:

 Aktenzeichen:

4. Mai 2023

Frau Vees

0711 2..........

JUMRIII-E-1402-1/287/9
(Bitte bei Antwort angeben)


Ihre Zuschrift vom 28. April 2023

Sehr geehrte Frau Moser.

Ihre oben genannte Zuschrift an das Ministerium der Justiz und für Migration haben wir erhalten.

Soweit Sie darin eine fehlende Reaktion auf ein von Ihnen stammendes Schreiben vom 31. März 2023 bemängeln, möchten wir darauf hinweisen, dass ausweislich unserer Akten ein solches Schreiben hier nicht registriert wurde.

Aktenkundig ist lediglich ein Schreiben vom 30. April 2022.

GM-Kommentar:

Die Richterin Vees hat recht. Ich habe das Schreiben an die Staatsanwaltschaft Lörrach geschickt mit dem Hinweis auf den Dienstweg nach oben bis zum Justizministerium BW.
Das ist offensichtlich nicht geschehen.


Da Sie dieses nur nachrichtlich an das Ministerium der Justiz und für Migration gesandt hatten und ihm auch kein Anliegen zu entnehmen war, das in die unsere Zuständigkeit fiel, war eine Antwort unterblieben.

Auch aktuell sehen wir nicht, wie das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg in Ihrer Angelegenheit derzeit für Sie tätig werden könnte.

Rein vorsorglich möchten wir Sie daher erneut darauf hinweisen, dass zur Ausübung der Dienstaufsicht über die Beamtinnen und Beamten einer Staatsanwaltschaft grundsätzlich der Behördenleiter berufen ist.

Gegen dessen Entscheidungen ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde zum Generalstaatsanwalt möglich.

In Bezug auf richterliche Entscheidungen verbietet der Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit dem Ministerium der Justiz und für Migration und allen anderen Regierungs- und Verwaltungsstellen, in laufende Gerichtsverfahren einzugreifen, ge-

Seite 2

troffene Entscheidungen oder Maßnahmen aufzuheben oder solche nachträglich abzuändern.

Ausschließlich mit den dafür zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen können richterliche Entscheidungen angegriffen werden.

Eine konkrete Rechtsberatung für Ihren Einzelfall ist dem Ministerium der Justiz und für Migration ebenfalls nicht gestattet.

Die Rechtsberatung in Einzelfällen ist den rechtsberatenden Berufen — insbesondere den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten — vorbehalten und in vielen Fällen kostenpflichtig.

Über die Möglichkeiten einer Beratungshilfe, wenn Sie nicht über die nötigen finanziellen Mittel zur Beauftragung eines Rechtsanwaltes verfügen, kann Sie die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts an Ihrem Wohnort informieren.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Sonja Vees

Richterin
 


Geändert am:   23.12.2024

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