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Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Adventskalender-Inhalt zum 15. Dez. 2024


Am 20.07.2023 war ich vormittags zur persönlichen Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Freiburg. Da man keine kostenlosen Kopien bekommt, habe ich die mir nicht bekannten Schriftstücke fotografiert.

Nachmittags und an den folgenden Tagen war ich mit Aktenbearbeitung und Briefentwürfen beschäftigt und war entsetzt über die vorgefundenen Informationen.

Daraus ergaben sich meine folgenden Aktivitäten am 31. Juli 2023:
 


Brief an die Staatsanwaltschaft Freiburg
Abschrift


Gertrud Moser, Adrerssdaten

Als Postbrief und per Email mit PDF-Anhang an poststelle@st...........bwl.de

Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau
z.Hd. Staatsanwalt Dr. B....................
Heinrich-von-Stephan-Straße 1

79100 Freiburg im Breisgau

AZ 210 Js 19162/23
Meine Kommentare und Stellungnahme nach der Akteneinsicht am 20.07.2023

31. Juli 2023

Sehr geehrter Herr Dr. B........,
sehr geehrte Damen und Herren,

in meiner Email vom 21. Juli 2023 habe ich angekündigt, dass ich zu dieser Akte eine Stellungnahme abgebe, obwohl Sie das Strafverfahren eingestellt haben.

Am Donnerstag Vormittag (20.07.2023) hatte ich Akteneinsicht .

  

1.  In Schreiben davor hatte ich tatsächlich recht,
was ich von der Polizei und der Staatsanwältin zu erwarten hatte.
 
2.  Ich bin schockiert über die Gründe und Äußerungen von zwei wichtigen Personen, die unseren Rechtsstaat vertreten und
somit Gerechtigkeit für Bürger/innen garantieren sollen.
 
3.  Ich beantrage beim Justizministerium, dass untersucht werden sollte, ob es generell schockierend ist,
wie die Staatsanwältin Dr. Reil, Staatsanwaltschaft Lörrach und
PHK Pfaff, Polizeirevier Weil am Rhein sich in dieser Akte geäußert haben.
 
4.  Eine Beschwerde über den Dienstweg der Staatsanwaltschaft, z.B. Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe halte ich für sinnlos, weil die Generalstaatsanwaltschaft nachweislich Rechtsbrüche gegen mich toleriert und so die Staatsanwaltschaft Lörrach bedingungslos unterstützt. Das belegen meine Akten seit 2009.
 
5.  Analog ist auch eine Beschwerde über den Dienstweg der Polizei sinnlos.
Gerade bei der Polizei werden häufig, vielleicht auch oft Fehler zu Ungunsten von Bürger/innen nicht zugegeben und somit beseitigt.
Das belegen meine Akten seit 2009
und die vielen Infos in den Medien, ebenso bestimmte Äußerungen des Innenministers Strobl in der letzten Zeit.
Auf meine schriftlichen Beschwerden beim Innenministerium wurden wurde nicht geantwortet.
 

- 2 -


Gertrud Moser, 79589 Binzen,   31.07.2023                                                          Seite 2

 
6.  Ich habe keinerlei Beschwerden zu Dr. B................,
aber zum Verhalten von aktuellen und ehemaligen Staatsanwält/innen von der Staatsanwaltschaft Freiburg.
Daher könnte er befangen sein oder zumindest in einen Rollenkonflikt geraten,
wenn er von meinen Schreiben erfährt,
die ich direkt beim Landgericht Freiburg und beim Justizministerium BW einreiche.
 
7.  Ich habe gestern eine Email an das Landgericht Freiburg geschickt.
Im beiliegenden PDFBrief habe ich nochmals auf die unzureichende Tätigkeit des offiziellen Anwalts von mir hingewiesen und u.a. um die Beiziehung dieser Akte gebeten, wobei das heutige Schreiben auch enthalten sein sollte.
 
8.  Ich beantrage im Rahmen eines extra Schreibens an das Justizministerium in etwa folgendes:

Im Gegensatz zu den vielen Falschaussagen einer einzigen Person bin ich eine ruhige, friedliche Anwohnerin.
Das möchte ich durch eine gründliche rechtsstaatliche Untersuchung bestätigt haben, die koordiniert durch die Justiz und Polizei ablaufen soll.

Falls eine Verjährung eingetreten sein sollte, habe ich sie nicht verursacht,
sondern die Polizei und Justiz. Ich unterstelle ihnen grobe Fahrlässigkeit oder Schlimmeres, z.B. Arglist.

Von dieser Untersuchung sollen das Polizeirevier Weil am Rhein, die Lörracher und Freiburger Justiz ausgeschlossen werden.
Auch die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe.

Durch die Aussagen meiner Nachbarin bin ich extrem finanziell und psychisch belastet und es ist kein Ende abzusehen.

Beiliegend die Anlagen, wobei für diese Akte Anlage 1 und Anlage 2 am wichtigsten sind.
 

9.  Anlage 3
ist ein Schreiben zu umfassenden Falschaussagen des Gutachters 2009 über mich.
Weil ich einen sehr gemäßigten, vielleicht auch feigen Anwalt hatte, bekam ich keinerlei rechtliche Informationen von ihm, um diese Falschaussagen zu berichtigen.

Aufgrund der Akteneinsicht bei Ihnen, habe ich die enthaltenen Texte kommentiert.
Nach 14 Jahren weiß ich, dass er eindeutig den Tatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt.

Möglich ist, dass seine Falschaussagen verjährt sind, in Wirklichkeit aber nach den Aussagen von Dr. Reil sind, dass keine Ermittlungen zu meinen Gunsten durchgeführt wurden.

- 3 -


 Gertrud Moser, 79589 Binzen,   31.07.2023                                                          Seite 3

 
  Etwas später hat mich der zuständige Amtsarzt angerufen und mich gefragt, warum ich nicht zu ihm gekommen bin. Er hatte medizinische Unterlagen von mir und hat erkannt, dass der Gutachter gelogen hat. Allerdings bekam ich von ihm keinen Hinweis, juristisch gegen den Gutachter vorzugehen.
 
10. Anlage 4 und 5 dokumentieren den Albtraum von über 100 Falschaussagen von Nachbarin-X über mich seit 2009, die von der Polizei, Justiz und eigenen, untätigen Anwält/innen akzeptiert werden.

Mit freundlichem Gruß

G. Moser

   

 
Anlage 1: Zu den Aussagen der Staatsanwältin Dr. Reil
 
Anlage 2: Zu den Aussagen von PHK Pfaff, PR Weil am Rhein
 
Anlage 3: Schreiben an den Gutachter zu seinen Falschaussagen am 17.03.2010
 
Anlage 4: Alle Falschaussagen meiner Nachbarin-X von 2009 – 2016
 Nicht die Originalliste, sondern eine ähnliche, abgeändert, um die Falschaussagen online hervorzuheben.
 
Anlage 5: Falschaussagen meiner Nachbarin-X von 2017 bis heute
 

GM-Kommentar:

Ständige Wiederholungen von mir wie in der Werbung !!!


Geändert am:   23.12.2024

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