Gertrud Moser, 79589 Binzen, 22.08.2023
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Ich schlage vor,
dass erst ihre Falschaussagen festgestellt und festgehalten werden.
(Good-Cop-Methode).
Erst später kommen dann die Fragen zu den möglichen
Beweisen dazu. (Bad-Cop-Methode)
Personen mit Falschaussagen haben i.d.R. typische
Verhaltensweisen, Mimik und Gestik.
Daher unbedingt Videoaufnahmen.
Ich bitte das Justizministerium BW, zu garantieren,
dass in diesem Fall wirklich kompetente Personen aus der Justiz mein
Anliegen umsetzen.
Außerdem möchte ich natürlich hinterher die Videoaufzeichnung
anschauen und meine Stellungnahme dazu abgeben können.
2. Antrag:
Falls sich aus dem Verfahren des 1. Antrags kein Beweis für
die vielen Falschaussagen gibt, ist eine umfangreiche
Zeugenbefragung, vor allem aus der Nachbarschaft erforderlich.
Von mir gibt es schon Zeugenlisten in verschiedenen Verfahren,
die z.B. von Richterin Dr. Puchinger und Richter Frick ignoriert
wurden, aber auch von eigenen Anwält/innen.
Da es bei diesem Verfahren schon wieder viele Falschaussagen der
Nachbarin-X gibt,
habe ich erst hinterher im Protokoll entdeckt, dass Beweisanträge
möglich gewesen wären.
Mein ehemaliger Strafverteidiger hat keine einzigen Beweisantrag
gestellt und ohne Absprache mit mir ein kurzes Berufungsschreiben
weggeschickt.
Somit hat er mich mangelhaft vertreten.
So etwas darf m.E. nicht bei einem langjährigen Strafverteidiger
passieren.
Falls eine Zeugenbefragung durchgeführt wird, ist eine neue
Zeugenliste erforderlich,
weil manche Personen zu alt, tot oder weggezogen sind.
2. Antrag:
Es ist zu überprüfen,
ob sich die
Staatsanwält/innen Dr. Reil,
Sattler-Bartusch und
ihre unterstützenden Kolleg/innen
bei der Staatsanwaltschaft Lörrach,
Staatsanwaltschaft Freiburg und
Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe
sich offensichtlich mir gegenüber sei 2009 strafbar gemacht
haben.
Der Nachweis kann bis 2017 online bei meiner Fall-Homepage und in
den Akten durch meine Stellungnahmen belegt werden.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
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