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Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Adventskalender-Inhalt vom 11. Dez. 2024


Abschrift

Brief Nr. 1  an das  LG Freiburg und Justizministerium BW


Gertrud Moser, ....................Binzen, Tel. 0...........  Email ......
 
Per E-Mail und per  Postbrief

Landgericht Freiburg
Salzstraße 17

79098 Freiburg i.Br.

p.................@lgfreiburg.justiz.bwl.de

Per E-Mail und per Postbrief

Ministerium der Justiz und für Migration
Schillerplatz 4,

70173 Stuttgart

p................@jum.bwl.de
 

Az 56/19 5 Ns 86 Js 17536/17 Az JUMRIII-E-1402-1/287/9
Richterin Sonja Vees
JUMRIII-E-1402-1/287/1
Richter David Selig


22.08.2023

Strafverfahren wegen meiner angeblichen Beleidigung meiner Nachbarin-X
Az 56/19 5 Ns 86 Js 17536/17 und weitere Aktenzeichen

1. Antrag:

Hiermit beantrage ich die ausführliche Befragung
der in diesem Verfahren angeblichen Zeugin
Nachbarin-X

Durchführung:

Ein/e Richter/in und ein/e Staatsanwält/in,
die nachweisen können, dass sie in der Lage sind, eine notorische Lügnerin zu überführen.

Damit ich dies gesichert ist, möchte ich eine Aufzeichnung per Video.
In den USA ist dies seit Jahrzehnten üblich.
Dabei wird oft die Methode „Good Cop – Bad Cop" angewendet.

Wie Richter Frick in der Verhandlung gezeigt hat, ist sie zu völlig neuen Falschaussagen fähig, wenn man ihr zu erkennen gibt, dass man größtes Vertrauen zu ihr hat.

Da sie natürlich von meiner Homepage weiß, dass meine viele Versuche, sie der Falschaussagen zu überführen, gescheitert sind, wird sie sicherlich keine Bedenken zu ihren Aussagen haben.

Am 22. Nov. 2017 begann sie ihre Falschaussagen bei der Polizei mit

„Die Frau Gertrud Moser ist die unmittelbare Nachbarin von uns. Schon seit 2009 haben wir massiv Probleme mit dieser Frau, weil wir ständig von ihr belästigt und beleidigt werden. Die Polizei war schon mehrfach tätig, geändert hat sich leider nichts."

Daher können für die Befragung meine beiden Listen zu den über 100 Falschaussagen von ihr verwendet werden.

- 2 -


Gertrud Moser, 79589 Binzen, 22.08.2023                                                            Seite 2

 

Ich schlage vor,
dass erst ihre Falschaussagen festgestellt und festgehalten werden. (Good-Cop-Methode).

Erst später kommen dann die Fragen zu den möglichen Beweisen dazu. (Bad-Cop-Methode)

Personen mit Falschaussagen haben i.d.R. typische Verhaltensweisen, Mimik und Gestik.
Daher unbedingt Videoaufnahmen.

Ich bitte das Justizministerium BW, zu garantieren,
dass in diesem Fall wirklich kompetente Personen aus der Justiz mein Anliegen umsetzen.

Außerdem möchte ich natürlich hinterher die Videoaufzeichnung anschauen und meine Stellungnahme dazu abgeben können.

 
2. Antrag:

Falls sich aus dem Verfahren des 1. Antrags kein Beweis für die vielen Falschaussagen gibt, ist eine umfangreiche Zeugenbefragung, vor allem aus der Nachbarschaft erforderlich.

Von mir gibt es schon Zeugenlisten in verschiedenen Verfahren, die z.B. von Richterin Dr. Puchinger und Richter Frick ignoriert wurden, aber auch von eigenen Anwält/innen.

Da es bei diesem Verfahren schon wieder viele Falschaussagen der Nachbarin-X gibt,
habe ich erst hinterher im Protokoll entdeckt, dass Beweisanträge möglich gewesen wären.

Mein ehemaliger Strafverteidiger hat keine einzigen Beweisantrag gestellt und ohne Absprache mit mir ein kurzes Berufungsschreiben weggeschickt.
Somit hat er mich mangelhaft vertreten.
So etwas darf m.E. nicht bei einem langjährigen Strafverteidiger passieren.

Falls eine Zeugenbefragung durchgeführt wird, ist eine neue Zeugenliste erforderlich,
weil manche Personen zu alt, tot oder weggezogen sind.
 

2. Antrag:

Es ist zu überprüfen,

ob sich die

Staatsanwält/innen Dr. Reil,
Sattler-Bartusch und
ihre unterstützenden Kolleg/innen
bei der Staatsanwaltschaft Lörrach,
Staatsanwaltschaft Freiburg und
Generalstaatsanwaltschaft Karlruhe

sich offensichtlich mir gegenüber sei 2009 strafbar gemacht haben.

Der Nachweis kann bis 2017 online bei meiner Fall-Homepage und in den Akten durch meine Stellungnahmen belegt werden.


Mit freundlichem Gruß

G. Moser


 


Abschrift

Brief Nr. 2  an das  LG Freiburg und Justizministerium BW


Gertrud Moser, ....................Binzen, Tel. 0...........  Email ......
 
Per E-Mail und per  Postbrief

Landgericht Freiburg
Salzstraße 17

79098 Freiburg i.Br.

p.................@lgfreiburg.justiz.bwl.de

Per E-Mail und per Postbrief

Ministerium der Justiz und für Migration
Schillerplatz 4,

70173 Stuttgart

p................@jum.bwl.de
 

Az 56/19 5 Ns 86 Js 17536/17 Az JUMRIII-E-1402-1/287/9
Richterin Sonja Vees
JUMRIII-E-1402-1/287/1
Richter David Selig


22.08.2023

Strafverfahren wegen meiner angeblichen Beleidigung meiner Nachbarin-X
Az 56/19 5 Ns 86 Js 17536/17 und weitere Aktenzeichen

 

Ergänzung zum 1. Antrag:

Hiermit beantrage ich die ausführliche Befragung
der in diesem Verfahren angeblichen Zeugin
Nachbarin-X
 

Durchführung Nr. 2

Da ich früher mündliche Prüfung in verschiedenen Schulfächern durchgeführt habe,
bin ich auch in der Lage der „Zeugin“ Nachbarin-X angemessene Fragen zur Wahrheitsfindung zu stellen.

Nach 14 Jahren Demütigungen durch meine Nachbarin, der Polizei, Justiz, eigene Anwält/innen usw. möchte ich jeweils die erste Frage stellen, anschließend die Personen aus der Justiz mit möglichen Ergänzungsfragen.

Auch diese Möglichkeit soll per Videoaufnahmen festgehalten werden.

Da ich 71 Jahre alt bin, würde ich gerne noch Gerechtigkeit vor meinem Tod erfahren.
Daher möchte ich nicht noch weitere Jahre warten und hoffen.
 

Mit freundlichem Gruß

G. Moser
 

- 2 -

GM-Kommentar:

Stand: 14.12.2024 

Keine Antwort und offensichtlich keine Aktivitäten zu meinen Gunsten.

Schon bei den Römern galt: "Im Zweifel für den Angeklagten".

Das gilt heute auch. Aber in meinem Fall offensichtlich nicht,
d.h. ein grober Rechtsbruch mir gegenüber.

 


Geändert am:   14.12.2024

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