In der Hauptverhandlung war ihnen eine
Verfahrenseinstellung gegen Zahlung von 500,-- €
angeboten worden.
Hätten Sie dieses Geld gezahlt, wäre das Verfahren
endgültig eingestellt worden.
Wenn sie dies nicht machen, wird es fortgesetzt und
es kommt wieder zu einer Hauptverhandlung vor dem
Amtsgericht Lörrach.
Im Moment hofft das Gericht wohl noch darauf, dass
Sie lediglich aus Versehen nicht gezahlt haben und hat
deshalb nochmals gemahnt.
Ohne Ihre Zahlung muss aber – wie gesagt – neu
verhandelt werden.
In der Sache wird ist in dem führenden Verfahren der
Vorwurf der Beleidigung erhoben.
Hierfür sind die Zeugen zu hören. Wenn diese
bestätigen, dass Sie Nachbarin-X ein „elendes
Lügenluder“ genannt haben, ist der Tatbestand erwiesen.
Anmerkung von mir am
14.12.2024:
Es gibt weltweit unzählige Falschaussagen
vor einem Gericht von Zeugen, teils
absichtlich, teils unabsichtlich.
Darauf weist der Strafverteidiger nicht
hin. |
Diese sind aber bisher nicht gehört worden, da die
Haupthandlung gleich nach Ihrer Anhörung unterbrochen
und vorläufig eingestellt wurde.
Die Aussage von Nachbarin-X als
Geschädigte ist nicht so bedeutsam.
Der Zeuge xxxx schrieb aber auf AS 31:
Es ist überraschend, dass eine Beleidigung überhaupt
verfolgt wird.
Üblicherweise verweist die Staatsanwaltschaft solche
Fälle „mangels öffentlichen Interesses“ auf dem
Privatklageweg.
Bei Ihnen ist das jetzt anders.
Offenbar haben Sie die Justiz schon entsprechend
geärgert,
dass diese jetzt so reagiert.
|