Ihre weitere Zuschrift vom 26. Oktober 2023
Sehr geehrte Frau Moser,
Ihre obige, weitere Zuschrift ist Ministerium der Justiz und für
Migration Baden-Württemberg eingegangen. Darin erstatten Sie unter
anderen eine Strafanzeige.
Bitte haben Sie Verständnis, dass das Ministerium der Justiz und für
Migration in dieser Angelegenheit nicht tätig werden kann.
Strafanzeigen können bei den Polizeidienststellen, den
Staatsanwaltschaften und den Amtsgerichten erstattet werden, nicht aber
bei einem Ministerium (§ 158 der Strafprozessordnung).
Im Übrigen verweisen wir zur Vermeidung von Wiederholungen auf unsere
bisherigen Antwortschreiben an Sie.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Hinweisen weitergeholfen zu haben und
wünschen Ihnen abschließend alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Robert Klotz
Oberregierungsrat
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