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Adventskalender-Inhalt vom 6. Dez. 2024


Abschrift

Brief an Justizministerium BW und LG Freiburg


Gertrud Moser, .............................................., 07621 / ......................
.......................@.....................
 

 

Per E-Mail .............@jum.bwl.de und per Postbrief als Einschreiben
 
Ministerium der Justiz und für Migration
Schillerplatz 4

70173 Stuttgart

p...................@jum.bwl.de
 

Az JUMRIII-E-1402-1/287/9
Richterin Sonja Vees
JUMRIII-E-1402-1/287/1
Richter David Selig

JUMRIII-E-1402-1/287/22
Oberregierungsrat und Bürgerreferent (?!?)
 
Kopie per Email an das
 
Landgericht Freiburg

 
Az 56/19 5 Ns 86 Js 17536/17
 

 

 

 


3. Januar 2024

 

Ihre Antwort vom 1. Dez. 2023

Eingang am 5. Dez. 2023

ist der blanke Hohn für mich !!!

So etwas passt überhaupt nicht zu einem Rechtsstaat !!!
 

 

Begründungen
  

1. Auf wichtige Schreiben von der Polizei und Justiz haben die Bürger/innen
oft nur eine 14-tägige Frist, um darauf reagieren zu können.

Auf mein ausführliches Schreiben mit Anlagen vom 11. September 2023
hat bis heute überhaupt niemand vom Justizministerium geantwortet.

Inzwischen sind also fast 4 Monate ohne Antwort vergangen.

 

Das war natürlich sehr schlau,
denn möglicherweise sind dann gesetzliche Frist für die Abgabe einer Strafanzeige und eines Strafantrags abgelaufen,
obwohl mehrere Strafanzeigen von mir fristgemäß bei Ihnen und beim Landgericht Freiburg angekommen sind.

Aus meinem Schreiben vom 11. September 2023 habe (ich) eine ausführliche rechtsstaatliche Untersuchung meines Falls beantragt.

Unter Punkt 6 wollte ich die Lörracher, Freiburger und Karlsruhe Justiz ausschließen, wofür es offensichtliche Gründe in den als Anlagen enthaltenen Strafanzeigen gibt.

Aufgrund des Verhaltens der Polizei seit 2009 sollte diese ausgeschlossen werden.
 

- 2 -
 



















2.


 

G. Moser, Antwort an das Justizministerium BW am 03.01.2024                                                                 Seite 2
 
  Und dann bekam ich meiner Meinung nach eine unverschämte Antwort nur zur Anzeige vom 26. Oktober 2023, wo ich Strafanzeigen abgeben soll.

Ich wollte eindeutig, dass eine zuverlässige, rechtsstaatliche Institution diese Strafanzeigen bearbeitet.

Wenn es so etwas angeblich nicht gibt,
dann sollte meiner Meinung nach
die derzeitige Justizministerin Marion Gentges zurücktreten.

Das Landgericht Freiburg hat auch nicht reagiert,
obwohl es in dem noch nicht entschiedenen Fall nur einen Zeugen für eine angebliche mündliche Aussage von mir gibt.

Skandalös ist dann, dass viele unbewiesene Falschaussagen der Nachbarin-X (Vornahme Zuname) zu meinem angeblichen Verhalten und angeblichen weiteren mündlichen Aussagen von mir keine Beweise existieren.

Mein Fall muss also eindeutig dem Landesverfassungsschutz von mir gemeldet werden.

Es ist skandalös, wie viele Angehörige von Polizei und Justiz vielfach rechtsstaatwidrig handeln.

Das habe ich unzählige Male beschrieben, natürlich mit vielen Wiederholungen

und die zuständigen Polizei- und Justizangehörigen haben das angeblich nicht begriffen.

Stattdessen werde ich bei einem Rechtsschaden von über 30.000 Euro noch verhöhnt und beleidigt.

 

2. Auf wichtige Schreiben von der Polizei und Justiz haben die Bürger/innen
oft nur eine 14-tägige Frist, um darauf reagieren zu können.

Auf mein Schreiben vom 26.10.2023 in Form eines PDF-Dokuments per Email und als Postbrief haben Sie mir erst nach etwa 5 Wochen geantwortet.

Gelesen habe ich Ihre Schreiben erst am 18.12.2023,
weil ich zuvor in einer Klinik und dann in einer REHA.

Nach meiner Rückkehr am 12.12.2023 habe ich mit dem Lesen noch gewartet,
weil ich sowieso keine positive Antwort erwartet hatte.

Derartiges erlebe ich seit 15 Jahren von der Polizei und Justiz.

Dass Ihre Antwort aber so unverschämt ausfällt, damit habe ich nicht gerechnet.,
und dass von einem angeblichen Bürgerreferenten.
 

G. Moser

Geändert am:   24.12.2024

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