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!
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Adventskalender-Inhalt vom 1. Dez. 2024


Hier wird die letzte Antwort vom Justizministerium an mich veröffentlicht,
und zwar als Bilder und als Abschrift mit meinen Kommentaren.

Dann werden die zugehörigen Schriftstücke zeitlich rückwärts bekannt gegeben.
 


Abschrift
 


Antwort vom Justizministerium BW


Baden-Württemberg

MINISTERIUM DER JUSTIZ FÜR MIGRATION

Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg ▪ Pf. 103461 ▪ 70029 Stuttgart
 

Frau
Gertrud Moser
......................
Per E-Mail: ....................@........de
Datum: 30. Juli 2024
Name:   Herr Klotz
Durchwahl: 0711.............
 Aktenzeichen: JUMRIX-E-1402-1/287/30
(Bitte bei Antwort angeben)

Ihre erneuten Zuschriften vom 29. und 30. Juli 2024

Sehr geehrte Frau Moser,

Ihre obigen, erneuten Zuschriften sind im Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg eingegangen. Sie nehmen darin unter anderem auf ein laufendes Gerichtsverfahren Bezug.

Wie wir Ihnen bereits mit Antwortschreiben vom 4. Mai 2023 mitgeteilt haben, verbietet es der Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit dem Ministerium der Justiz und für Migration sowie allen anderen Regierungs- und Verwaltungsstellen, in laufende Gerichtsverfahren einzugreifen, getroffene Entscheidungen oder Maßnahmen aufzuheben oder solche nachträglich abzuändern.

Es ist vielmehr weiterhin so, dass gerichtliche Entscheidungen ausschließlich mit den dafür zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen angegriffen werden können.

Mit besagtem Antwortschreiben haben wir Sie zusätzlich darauf hingewiesen, dass dem Justizministerium eine Rechtsberatung in Einzelfällen nicht gestattet ist.

Auch im Übrigen dürfen wir auf unsere bisherigen Antwortschreiben vom 21. Februar 2020, vom 3. Juli 2023 sowie vom 1. Dezember 2023 verweisen.

Darin haben wir Ihnen die für die Entgegennahme von Strafanzeigen zuständigen Stellen erläutert und

- 2 -

Ihnen im Einzelnen den Gang der Dienstaufsicht über Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aufgezeigt.

Hierauf nehmen wir abschließend – auch um Wiederholungen zu vermeiden – noch einmal ausdrücklich Bezug.


Wir bedauern, Ihnen keine anderslautende Auskunft erteilen zu können, hoffen insoweit auf Ihr Verständnis und wünschen Ihnen persönlich alles Gute.


Mit freundlichen Grüßen
gez. Robert Klotz
Oberregierungsrat
 


GM-Kommentar:
Das Antwortschreiben erweckt den Eindruck, dass ich völlig zu Unrecht mehrere Schreiben an das Justizministerium geschickt habe.

Dazu nur zu folgendem Satz:

"Darin haben wir Ihnen die für die Entgegennahme von Strafanzeigen zuständigen Stellen erläutert und

Ihnen im Einzelnen den Gang der Dienstaufsicht über Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aufgezeigt."

Aus meinem hier umfangreich dokumentierten Rechtsfall ergibt sich klar,
dass ich mich bei diesem "Ratschlag" schon längst auskenne.

Wenn aber Richter und Staatsanwält/innen eindeutig gegen geltende Gesetze verstoßen und ich darauf vorher mit diversen Schreiben erfolglos hingewiesen habe. Dann bleibt nur noch das Justizministerium übrig.

Dass ich eine Strafanzeige bei den hier im Kreis Lörrach oder in Freiburg zuständigen Stellen abgebe, ist ausgeschlossen, weil bei diesen Stellen die rechtswidrig handelnden Personen beteiligt sind. Darauf habe ich im vorangegangenen Schreiben hingewiesen.
 

Siehe Überblick über die Staatsanwaltschaft

So ermittelt 2009 Staatsanwältin Dr. Reil trotz verheerender Falschaussagen der Nachbarin-X nichts zu meinen Gunsten.

2013 bringt mich Staatsanwältin Sattler-Bartusch in ein Strafverfahren wegen Bedrohung, obwohl der Tatbestand offensichtlich nicht gegeben ist.
Aus der Akte ergaben sich dann weitere Falschaussagen der Nachbarin-X.
Meine Strafanzeigen gegen sie wurden wie üblich von der Staatsanwaltschaft abgelehnt und nicht ermittelt.

Die Übersicht zeigt auch, dass ich mich erfolglos beschwert habe.
 


Geändert am:   10.12.2024

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