Ihre erneuten Zuschriften vom 29. und 30. Juli 2024
Sehr geehrte Frau Moser,
Ihre obigen, erneuten Zuschriften sind im Ministerium der
Justiz und für Migration Baden-Württemberg eingegangen. Sie
nehmen darin unter anderem auf ein laufendes Gerichtsverfahren
Bezug.
Wie wir Ihnen bereits mit Antwortschreiben vom 4. Mai 2023
mitgeteilt haben, verbietet es der Grundsatz der richterlichen
Unabhängigkeit dem Ministerium der Justiz und für Migration
sowie allen anderen Regierungs- und Verwaltungsstellen, in
laufende Gerichtsverfahren einzugreifen, getroffene
Entscheidungen oder Maßnahmen aufzuheben oder solche
nachträglich abzuändern.
Es ist vielmehr weiterhin so, dass gerichtliche
Entscheidungen ausschließlich mit den dafür zur Verfügung
stehenden Rechtsbehelfen angegriffen werden können.
Mit besagtem Antwortschreiben haben wir Sie zusätzlich darauf
hingewiesen, dass dem Justizministerium eine Rechtsberatung in
Einzelfällen nicht gestattet ist.
Auch im Übrigen dürfen wir auf unsere bisherigen
Antwortschreiben vom 21. Februar 2020, vom 3. Juli 2023 sowie
vom 1. Dezember 2023 verweisen.
Darin haben wir Ihnen die für die Entgegennahme von
Strafanzeigen zuständigen Stellen erläutert und
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Ihnen im Einzelnen den Gang der Dienstaufsicht über
Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und
Staatsanwälte aufgezeigt.
Hierauf nehmen wir abschließend – auch um Wiederholungen zu
vermeiden – noch einmal ausdrücklich Bezug.
Wir bedauern, Ihnen keine anderslautende Auskunft erteilen zu
können, hoffen insoweit auf Ihr Verständnis und wünschen Ihnen
persönlich alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Robert Klotz
Oberregierungsrat
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