Moser- Adresse.....
Verwaltungsgericht Freiburg (Kopie an
Anwalt 12)
Habsburgerstr. 103
79104 Freiburg
31.08.2015
Antrag auf humanen Suizid
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage hiermit einen humanen Suizid, weil ich seit
2009 erfolglos gegen Falschaussagen gegen mich kämpfe und von
mir ein Persönlichkeitsbild in diversen Akten entstanden ist,
das ich nicht akzeptieren kann. Mein Grundstückeingang und der
der Denunziantin liegen nur wenige Meter voneinander entfernt.
Ich werde also seit über 6 Jahren meinen Denunziantennachbarn
vorgeführt und somit gedemütigt.
Durch die Belastungen muss ich Medikamente nehmen, u.a. auch
Psychopharmaka. Ich verabscheue aber die Einnahme von
Psychopharmaka. Daher gibt es seit 2009 Phasen mit der Einnahme
von Psychopharma zur Unterdrückung der Angstsymptome durch
meinen Rechtsfall, verbunden mit körperlichen Symptomen, vor
allem Herzbeschwerden. Nach einer gewissen Einnahmezeit habe ich
geglaubt, dass ich ohne Medikamenteneinnahme auskommen kann.
Durch die vielen erfolglosen und belastenden Ereignisse in
meinem Rechtsfall werden die körperlichen Symptome wieder so
schlimm, dass ich doch wieder bereit bin, ein von mir gehasstes
Medikament einzunehmen.
Mit dem Recht auf Zeugen aus der Nachbarschaft könnten meine
Angstsymptome wesentlich gemildert werden. Dieses Recht wurde
mir aber mehrfach von der Polizei, der Staatsanwaltschaft, den
Zivilgerichten und dem Petitionsausschuss BW verweigert. Mein
derzeitiger Anwalt ist der Meinung, dass ich auch nicht beim
Verwaltungsgericht das Recht auf Zeugen im Sinne einer
umfangreichen Nachbarschaftsbefragung habe.
Im letzten ablehndenden Urteil vom Landgericht Freiburg wurde
bestätigt, dass keine normalen ärztlichen Atteste akzeptiert
werden, sondern nur psychiatrische Gutachten. Letztere lehne ich
inzwischen kategorisch ab. In den Medien gibt es genügend
Beweise über ihre zweifelhafte Gültigkeit. Beispiel:
Schaltfläche „Ärztliche
Gutachten“ bei
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de.
Wenn ich dazu noch einmal gezwungen werde, wähle ich vermutlich
den Freitod.
Meine Hausärztin hat mir kürzlich empfohlen, mein Haus zu
verkaufen und wegzuziehen. Das möchte ich nicht. Ich möchte mich
nicht durch Mobbing meiner Nachbarn in Kooperation mit
staatlichen Institutionen zum Hausverkauf bewegen zu lassen.
Außerdem nützt dies sowieso nichts. In diversen Akten sind
Falschaussagen meiner Nachbarn enthalten, die ein falsches
Persönlichkeitsbild von mir wiedergeben.
Dagegen habe ich jetzt über 6 Jahre erfolglos gekämpft.
Ich habe durch den Rechtsfall Schulden,
Gesundheitsschäden, mein Ruf ist ruiniert und ich kann nicht
mehr angstfrei leben.
Daher bin ich der Meinung, dass ich ein Recht auf Suizid in
Form einer Narkotisierung mit anschließendem Einschläfern in
einem staatlichen baden-württembergischen Krankenhaus habe. Ich
werde dieses Recht vermutlich nicht sofort in Anspruch nehmen.
Mit diesem Recht kann ich in Ruhe meinen Tod planen, und meine
Angelegenheiten so regeln, dass nach meinem Tod kaum Arbeit für
Dritte entsteht.
Vermutlich würde ich dieses Recht auf Suizid in einigen Jahren
umsetzen.
Seit über 6 Jahren werden mir rechtsstaatliche Mittel zu
meinen Gunsten verweigert.
Daher ist es nicht übertrieben, wenn ich jetzt aufgebe und
wenigstens das Recht auf einen humanen Suizid habe.
Die Maßnahmen in den letzten 6 Jahren sind verwandt mit
nationalsozialistischen Maßnahmen gegen mich. Daher beantrage
ich jetzt auch eine nationalsozialistische Maßnahme gegen mich,
nämlich das Recht auf Euthanasie in einem Krankenhaus.
In allen Staaten gibt es Suizide von belastetenden Menschen.
Leider sind alle freiwilligen Suizide qualvoll oder unsicher.
Der sicherste Suizid scheint „Sich Erhängen“ zu sein.
Erhängen ist aber ein schrecklicher, qualvoller Tod. Überdosen
an Medikamenten können schwere Gesundheitsschäden mit sich
führen und nicht unbedingt den Tod verursachen.
Da die Polizei seit über 6 Jahren meine Nachbarn einseitig
unterstützt, lehne ich es ab, von ihr künftig eine mögliche
Hilfe zu bekommen. Für den Fall, dass es doch notwendig sein
sollte, beantrage ich drei Dosen Zyanid, die ich an
verschiedenen Orten deponiere, z.B. in einer Kapsel an meinem
Körper. Ich besitze dafür schon drei Kapseln zur Aufbewahrung.
Falls ich in eine Notsituation gerate, kann es sein, dass ich
lieber Zyanid schlucke, als die Polizei um Hilfe zu bitten. So
wie ich von der Polizei seit über 6 Jahren behandelt werde, ist
mein Anliegen nicht übertrieben.
Die deutschen gerichtlichen Betreuungsverfahren verstoßen
offensichtlich gegen die Grund- und Menschenrechte. Das müsste
auch den beteiligten privaten und staatlichen Juristen
auffallen, ebenfalls einem Teil der Politiker. Die
Bundesrepublik verleugnet diese Tatsache.
Ein Beweis sind die Reden von Mitgliedern des
Bundesjustizministeriums vor dem UN-Behindertenrechtskonvention
Komitee in Genf am 27.3.2015.
Ich habe die drei Videos auf meiner Homepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de bei den
Schaltflächen „Zwangspsychiatrie“
und „Begriff
Betreuung“ eingebunden.
Eine
Rede von Georg Litter ist als Anlage hier vorhanden.
Seine Rede über das Betreuungsrecht, besteht teilweise aus
verschachtelten Sätzen, die bei einer internationalen Konferenz
nur schwer simultan übersetzt werden können. Er verwendet
unübliche Begriffe, nicht konkrete Aussagen und macht sogar
falsche Angaben.
Ich habe die Rede anhand des Videos niedergeschrieben. Im
Video sind Kommentare vom Werner-Fuss-Zentrum in Berlin
eingeblendet. Diese Kommentare habe ich auch in einem zweiten
Text in etwa eingefügt. Diesen Kommentaren schließe ich mich
voll an.
Außerdem habe ich
2012 und
2014 Vorschläge zur Verbesserung des deutschen
Betreuungsrechts gemacht, die als öffentliche Petitionen zur
Abstimmung der Allgemeinheit im Internet zur Verfügung gestellt
wurden. Alle wurden zur Veröffentlichung abgelehnt, und zwar mit
ähnlichen nicht konkreten Gründen wie in den Reden vor der
internationalen Konferenz. Sie sind bei den Schaltflächen „Petitionen
2012“ und „Petitionen
2014“ auf
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de
veröffentlicht.
Mit Verbesserungen im Betreuungsrecht könnte ich beruhigter
leben. Dazu geschieht aber nichts. Viele Probleme und
Missbrauchsfälle sind auf meiner Homepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de aufgeführt.
Keine Verbesserungen im Betreuungsrecht stärken das Recht auf
Suizid.
Die Alterssuizid-Rate steigt seit Jahren. Die Anwendung des
Betreuungsrecht gegen Bürger/innen ebenfalls. Ich sehe darin
einen engen Zusammenhang und bin mir sicher, dass mit dem
Betreuungsunrecht Bürger/innen in den Tod getrieben
worden sind.
Die Einstellung zum Suizid war in der Geschichte nicht immer
einheitlich. Bei einigen antiken Philosophen galt der
selbstbestimmte Tod als das Größte, was der Mensch vollbringen
kann, z.B. bei Seneca. Der Suizid war also die letzte große
Freiheit des Menschen, die er vollbringt.
Mehr siehe Schaltfläche „Suizid“
bei
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de
In den Niederlanden wurde einer deutschen Frau mit extremen
Angstsymptomen das Recht auf Suizid mit Hilfe von Medizinern
gewährt.
Wenn Sie mir nicht dieses Recht gewähren, könnte ich es in den
Niederlanden beantragen und beweisen, dass der deutsche Staat
durch bisherige Sanktionen gegen mich extreme Angstsymptome
hervorgerufen hat. Ich habe meinen Fall digitalisiert und kann
ihn schnell per DVD an eine niederländische Adresse schicken.
Im Sommer 2014 und im Frühjahr 2015 bin ich jeweils nach
einer Vollnarkose im Krankenhaus weinend aufgewacht und mein
Rechtsfall war mir sofort präsent. Ich kann meine Angstsymptome
nicht mit dem Verstand bekämpfen. Daher muss mir ein Suizid
gewährt werden.
Die Anzeigeerstatterin,
die den Polizeibericht
verursacht hat, darf mich auch weiterhin abfälligen und mit
falschen Angaben belasten. Angeblich ist sie Betreuerin für
psychisch Kranke.
Das ist dann pures Nazirecht, wenn man keinen Respekt vor
angeblich „psychisch Kranken" hat. Sie
ist aus meiner Sicht völlig ungeeignet für diese Tätigkeit.
Aber keine staatliche Institution greift ein. Das Dritte Reich
lässt grüßen.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
Anlagen:
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