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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Eingabe an das Verwaltungsgericht

Veröffentlicht am 25.10.2017.


Dieser Rechtsfall-Albtraum kann nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und meinen Darstellungen auf dieser Homepage zum Suizid führen. Die Homepage belegt das skrupellose Verhalten der beteiligten Personen als Mitglieder verschiedener staatlicher Institutionen und begünstigt permanent Nachbarin-X, durch das dieser Rechtsfall entstanden ist.
Damit wird die Europäische Menschenrechtskonvention unmöglich eingehalten


Moser- Adresse.....
 

Verwaltungsgericht Freiburg   (Kopie an Anwalt 12)
Habsburgerstr. 103
79104 Freiburg

31.08.2015

Antrag auf humanen Suizid

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage hiermit einen humanen Suizid, weil ich seit 2009 erfolglos gegen Falschaussagen gegen mich kämpfe und von mir ein Persönlichkeitsbild in diversen Akten entstanden ist, das ich nicht akzeptieren kann. Mein Grundstückeingang und der der Denunziantin liegen nur wenige Meter voneinander entfernt. Ich werde also seit über 6 Jahren meinen Denunziantennachbarn vorgeführt und somit gedemütigt.

Durch die Belastungen muss ich Medikamente nehmen, u.a. auch Psychopharmaka. Ich verabscheue aber die Einnahme von Psychopharmaka. Daher gibt es seit 2009 Phasen mit der Einnahme von Psychopharma zur Unterdrückung der Angstsymptome durch meinen Rechtsfall, verbunden mit körperlichen Symptomen, vor allem Herzbeschwerden. Nach einer gewissen Einnahmezeit habe ich geglaubt, dass ich ohne Medikamenteneinnahme auskommen kann.

Durch die vielen erfolglosen und belastenden Ereignisse in meinem Rechtsfall werden die körperlichen Symptome wieder so schlimm, dass ich doch wieder bereit bin, ein von mir gehasstes Medikament einzunehmen.

Mit dem Recht auf Zeugen aus der Nachbarschaft könnten meine Angstsymptome wesentlich gemildert werden. Dieses Recht wurde mir aber mehrfach von der Polizei, der Staatsanwaltschaft, den Zivilgerichten und dem Petitionsausschuss BW verweigert. Mein derzeitiger Anwalt ist der Meinung, dass ich auch nicht beim Verwaltungsgericht das Recht auf Zeugen im Sinne einer umfangreichen Nachbarschaftsbefragung habe.

Im letzten ablehndenden Urteil vom Landgericht Freiburg wurde bestätigt, dass keine normalen ärztlichen Atteste akzeptiert werden, sondern nur psychiatrische Gutachten. Letztere lehne ich inzwischen kategorisch ab. In den Medien gibt es genügend Beweise über ihre zweifelhafte Gültigkeit. Beispiel: Schaltfläche „Ärztliche Gutachten“ bei www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de.
Wenn ich dazu noch einmal gezwungen werde, wähle ich vermutlich den Freitod.

Meine Hausärztin hat mir kürzlich empfohlen, mein Haus zu verkaufen und wegzuziehen. Das möchte ich nicht. Ich möchte mich nicht durch Mobbing meiner Nachbarn in Kooperation mit staatlichen Institutionen zum Hausverkauf bewegen zu lassen. Außerdem nützt dies sowieso nichts. In diversen Akten sind Falschaussagen meiner Nachbarn enthalten, die ein falsches Persönlichkeitsbild von mir wiedergeben.
Dagegen habe ich jetzt über 6 Jahre erfolglos gekämpft.

Ich habe durch den Rechtsfall Schulden, Gesundheitsschäden, mein Ruf ist ruiniert und ich kann nicht mehr angstfrei leben.

Daher bin ich der Meinung, dass ich ein Recht auf Suizid in Form einer Narkotisierung mit anschließendem Einschläfern in einem staatlichen baden-württembergischen Krankenhaus habe. Ich werde dieses Recht vermutlich nicht sofort in Anspruch nehmen.
Mit diesem Recht kann ich in Ruhe meinen Tod planen, und meine Angelegenheiten so regeln, dass nach meinem Tod kaum Arbeit für Dritte entsteht.
Vermutlich würde ich dieses Recht auf Suizid in einigen Jahren umsetzen.

Seit über 6 Jahren werden mir rechtsstaatliche Mittel zu meinen Gunsten verweigert.
Daher ist es nicht übertrieben, wenn ich jetzt aufgebe und wenigstens das Recht auf einen humanen Suizid habe.

Die Maßnahmen in den letzten 6 Jahren sind verwandt mit nationalsozialistischen Maßnahmen gegen mich. Daher beantrage ich jetzt auch eine nationalsozialistische Maßnahme gegen mich, nämlich das Recht auf Euthanasie in einem Krankenhaus.

In allen Staaten gibt es Suizide von belastetenden Menschen. Leider sind alle freiwilligen Suizide qualvoll oder unsicher. Der sicherste Suizid scheint „Sich Erhängen“ zu sein.
Erhängen ist aber ein schrecklicher, qualvoller Tod. Überdosen an Medikamenten können schwere Gesundheitsschäden mit sich führen und nicht unbedingt den Tod verursachen.

Da die Polizei seit über 6 Jahren meine Nachbarn einseitig unterstützt, lehne ich es ab, von ihr künftig eine mögliche Hilfe zu bekommen. Für den Fall, dass es doch notwendig sein sollte, beantrage ich drei Dosen Zyanid, die ich an verschiedenen Orten deponiere, z.B. in einer Kapsel an meinem Körper. Ich besitze dafür schon drei Kapseln zur Aufbewahrung.

Falls ich in eine Notsituation gerate, kann es sein, dass ich lieber Zyanid schlucke, als die Polizei um Hilfe zu bitten. So wie ich von der Polizei seit über 6 Jahren behandelt werde, ist mein Anliegen nicht übertrieben.

Die deutschen gerichtlichen Betreuungsverfahren verstoßen offensichtlich gegen die Grund- und Menschenrechte. Das müsste auch den beteiligten privaten und staatlichen Juristen auffallen, ebenfalls einem Teil der Politiker. Die Bundesrepublik verleugnet diese Tatsache.

Ein Beweis sind die Reden von Mitgliedern des Bundesjustizministeriums vor dem UN-Behindertenrechtskonvention Komitee in Genf am 27.3.2015.

Ich habe die drei Videos auf meiner Homepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de bei den Schaltflächen „Zwangspsychiatrie“ und „Begriff Betreuung“ eingebunden.

Eine Rede von Georg Litter ist als Anlage hier vorhanden.
Seine Rede über das Betreuungsrecht, besteht teilweise aus verschachtelten Sätzen, die bei einer internationalen Konferenz nur schwer simultan übersetzt werden können. Er verwendet unübliche Begriffe, nicht konkrete Aussagen und macht sogar falsche Angaben.

Ich habe die Rede anhand des Videos niedergeschrieben. Im Video sind Kommentare vom Werner-Fuss-Zentrum in Berlin eingeblendet. Diese Kommentare habe ich auch in einem zweiten Text in etwa eingefügt. Diesen Kommentaren schließe ich mich voll an.

Außerdem habe ich 2012 und 2014 Vorschläge zur Verbesserung des deutschen Betreuungsrechts gemacht, die als öffentliche Petitionen zur Abstimmung der Allgemeinheit im Internet zur Verfügung gestellt wurden. Alle wurden zur Veröffentlichung abgelehnt, und zwar mit ähnlichen nicht konkreten Gründen wie in den Reden vor der internationalen Konferenz. Sie sind bei den Schaltflächen „Petitionen 2012“ und „Petitionen 2014“ auf www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de veröffentlicht.
Mit Verbesserungen im Betreuungsrecht könnte ich beruhigter leben. Dazu geschieht aber nichts. Viele Probleme und Missbrauchsfälle sind auf meiner Homepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de aufgeführt.
Keine Verbesserungen im Betreuungsrecht stärken das Recht auf Suizid.

Die Alterssuizid-Rate steigt seit Jahren. Die Anwendung des Betreuungsrecht gegen Bürger/innen ebenfalls. Ich sehe darin einen engen Zusammenhang und bin mir sicher, dass mit dem Betreuungsunrecht Bürger/innen in den Tod getrieben worden sind.

Die Einstellung zum Suizid war in der Geschichte nicht immer einheitlich. Bei einigen antiken Philosophen galt der selbstbestimmte Tod als das Größte, was der Mensch vollbringen kann, z.B. bei Seneca. Der Suizid war also die letzte große Freiheit des Menschen, die er vollbringt.
Mehr siehe Schaltfläche „Suizid“ bei www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de

In den Niederlanden wurde einer deutschen Frau mit extremen Angstsymptomen das Recht auf Suizid mit Hilfe von Medizinern gewährt.
Wenn Sie mir nicht dieses Recht gewähren, könnte ich es in den Niederlanden beantragen und beweisen, dass der deutsche Staat durch bisherige Sanktionen gegen mich extreme Angstsymptome hervorgerufen hat. Ich habe meinen Fall digitalisiert und kann ihn schnell per DVD an eine niederländische Adresse schicken.

Im Sommer 2014 und im Frühjahr 2015 bin ich jeweils nach einer Vollnarkose im Krankenhaus weinend aufgewacht und mein Rechtsfall war mir sofort präsent. Ich kann meine Angstsymptome nicht mit dem Verstand bekämpfen. Daher muss mir ein Suizid gewährt werden.

Die Anzeigeerstatterin, die den Polizeibericht verursacht hat, darf mich auch weiterhin abfälligen und mit falschen Angaben belasten. Angeblich ist sie Betreuerin für psychisch Kranke.
Das ist dann pures Nazirecht, wenn man keinen Respekt vor angeblich „psychisch Kranken" hat. Sie ist aus meiner Sicht völlig ungeeignet für diese Tätigkeit. Aber keine staatliche Institution greift ein. Das Dritte Reich lässt grüßen.

Mit freundlichem Gruß

G. Moser

Anlagen:
 

1.
 
Aktenzeichen, die sich aus dem Polizeibericht, dem Bau- und Gewerberecht 2009 entstanden sind.
 
2. Rede von Georg Litter (Bundesjustizministerium) vom März 2015

Links zum Thema:

Selbsttötung auf Rezept
(veröffentlicht am Fr, 03. März 2017 auf badische-zeitung.de)

Recht auf Sterbehilfe?
 (veröffentlicht am Mi, 24. November 2010 auf badische-zeitung.de)


Geändert am:   04.09.2019

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