Auch der Rest der Petitionsbearbeitung ergab nichts Neues. Also
alles aus den Akten entnommen, ohne eigenen Beitrag und vermutlich
ohne meine wiederholten Einwände wirklich zu lesen. Dann ohne
Rücksprache oder Rückfragen sofort online veröffentlichen.
Eine derartige Vorgehensweise habe ich den Volksvertretern nicht
zugetraut.
Weitere Einwände im 1. Teil des Petitions-Widerspruchs.In einem Telefongespräch mit einem Mitarbeiter des Büros des
Petitionsausschusses, habe ich erwähnt, dass ich mich jetzt an den
Pranger stellen muss.
Wie ich angefangen habe, das zu tun, können Sie meiner Fall-Homepage
entnehmen.
(Hier fehlt im Moment ein Satz)
Ihre Ablehnung war für mich schockierend, die immer schlimmer wurde.
Ich hatte wieder Herzbeschwerden, Kopfschmerzen und mir war übel. An
Schlaf war sowieso nicht zu denken.
Seit 4 Jahren befinde ich mich
in einem Albtraum, der mit einfachen rechtsstaatlichen Mitteln schon
längst beendet sein könnte. Aber auch Sie gewähren mir nicht ein
einziges.
Mit meinen derzeitigen Maßnahmen aufzufallen, fällt mir auch nicht
leicht.
Aber ich weiß keinen anderen Ausweg.
Wie ich schon Ihrem Mitarbeiter mitteilte, scheinen Nazi-Attacken
Familientradition zu sein.
Ich habe ihnen eine dreiseitige Aktenliste geschickt.
Könnte ich von Ihnen erfahren, welche Akten außer der
Staatsanwaltschaftsakten sie gesichtet haben.
Vermutlich haben Sie auch nicht die gesamten
Staatsanwaltschaftsakten gelesen, weil darin wieder Anträge,
Bitten, Hinweise sind, damit mir normale übliche Rechtsmittel
gewährt werden. Außerdem bin ich nicht sicher, ob die
Staatsanwaltschaft alle Akten ausgehändigt hat. Rechtsanwältin
Grether hat bei ihrer Akteneinsicht erst nach energischer Nachfrage
die Beiakte (Kopie des Betreuungsakte einschließlich des ärztlichen
Gutachtens bekommen). Aus der damaligen Akteneinsicht war nicht zu
erkennen, ob die Staatsanwaltschaft etwas zu meinen Gunsten getan
hat. Nur Betreuungsakten kopieren und meine Einwendungen und
Unterlagen zu ignorieren, ist recht seltsam.
Für diese Antwort setze ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen.
Mit der veröffentlichten Petition setzen Sie mir sowie weiter zu.
Soll ich in einen Hungerstreik oder ähnliches treten, damit mir
rechtsstaatliche Mittel gewährt werden.
In der veröffentlichten Petition wird erwähnt:
Die Petentin selbst habe in diversen Schreiben ein auffälliges
Verhalten in der Öffentlichkeit eingeräumt.
(Diesen Satz empfinde ich als Frechheit)
Beschreiben Sie bis in 14 Tagen konkret und ausführlich mein mir
unterstelltes auffälliges Verhalten und begründen Sie, dass damit
eine Entmündigung verbunden sein kann.
Beachten Sie auch, was meine Nachbarn dazu beigetragen haben. Ein
Straftäter hat auch das Recht, sein Verhalten zu begründen.
Entwurf für meine Fall-Homepage: Siehe
Schaltfläche (aktualisiert)
Nationalsozialistische Tendenzen im deutschen
Entmündigungswesen, aufgezeigt an diesem Fall
Textteile vorübergehend entfernt
________________________________________
Damit habe ich nicht gerechnet,
dass durch eine Petition meine Lage
verschlimmert wird.
G. Moser |