| Auch der Rest der Petitionsbearbeitung ergab nichts Neues. Also 
			alles aus den Akten entnommen, ohne eigenen Beitrag und vermutlich 
			ohne meine wiederholten Einwände wirklich zu lesen. Dann ohne 
			Rücksprache oder Rückfragen sofort online veröffentlichen. Eine derartige Vorgehensweise habe ich den Volksvertretern nicht 
			zugetraut.
 Weitere Einwände im 1. Teil des Petitions-Widerspruchs.
 In einem Telefongespräch mit einem Mitarbeiter des Büros des 
			Petitionsausschusses, habe ich erwähnt, dass ich mich jetzt an den 
			Pranger stellen muss.Wie ich angefangen habe, das zu tun, können Sie meiner Fall-Homepage 
			entnehmen.
 (Hier fehlt im Moment ein Satz) Ihre Ablehnung war für mich schockierend, die immer schlimmer wurde. 
			Ich hatte wieder Herzbeschwerden, Kopfschmerzen und mir war übel. An 
			Schlaf war sowieso nicht zu denken.
 Seit 4 Jahren befinde ich mich 
			in einem Albtraum, der mit einfachen rechtsstaatlichen Mitteln schon 
			längst beendet sein könnte. Aber auch Sie gewähren mir nicht ein 
			einziges. Mit meinen derzeitigen Maßnahmen aufzufallen, fällt mir auch nicht 
			leicht.Aber ich weiß keinen anderen Ausweg.
 Wie ich schon Ihrem Mitarbeiter mitteilte, scheinen Nazi-Attacken 
			Familientradition zu sein. 
 Ich habe ihnen eine dreiseitige Aktenliste geschickt.
 Könnte ich von Ihnen erfahren, welche Akten außer der 
			Staatsanwaltschaftsakten sie gesichtet haben.
 
 Vermutlich haben Sie auch nicht die gesamten 
			Staatsanwaltschaftsakten gelesen, weil darin wieder Anträge, 
			Bitten, Hinweise sind, damit mir normale übliche Rechtsmittel 
			gewährt werden. Außerdem bin ich nicht sicher, ob die 
			Staatsanwaltschaft alle Akten ausgehändigt hat. Rechtsanwältin 
			Grether hat bei ihrer Akteneinsicht erst nach energischer Nachfrage 
			die Beiakte (Kopie des Betreuungsakte einschließlich des ärztlichen 
			Gutachtens bekommen). Aus der damaligen Akteneinsicht war nicht zu 
			erkennen, ob die Staatsanwaltschaft etwas zu meinen Gunsten getan 
			hat. Nur Betreuungsakten kopieren und meine Einwendungen und 
			Unterlagen zu ignorieren, ist recht seltsam.
 Für diese Antwort setze ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen. Mit der veröffentlichten Petition setzen Sie mir sowie weiter zu.
 Soll ich in einen Hungerstreik oder ähnliches treten, damit mir 
			rechtsstaatliche Mittel gewährt werden.
 In der veröffentlichten Petition wird erwähnt:
 Die Petentin selbst habe in diversen Schreiben ein auffälliges 
			Verhalten in der Öffentlichkeit eingeräumt.
			(Diesen Satz empfinde ich als Frechheit)
 
 Beschreiben Sie bis in 14 Tagen konkret und ausführlich mein mir 
			unterstelltes auffälliges Verhalten und begründen Sie, dass damit 
			eine Entmündigung verbunden sein kann.
 Beachten Sie auch, was meine Nachbarn dazu beigetragen haben. Ein 
			Straftäter hat auch das Recht, sein Verhalten zu begründen.
 
 Entwurf für meine Fall-Homepage: Siehe 
			Schaltfläche (aktualisiert)
 
 Nationalsozialistische Tendenzen im deutschen
 Entmündigungswesen, aufgezeigt an diesem Fall
   
			Textteile vorübergehend entfernt
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 Damit habe ich nicht gerechnet,
 dass durch eine Petition meine Lage 
			verschlimmert wird.
 
 G. Moser
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