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Regierungspräsidium Freiburg Polizei an Moser

REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG LANDESPOLIZEIDIREKTION
Regierungspräsidium Freiburg • Abteilung 6 79095 Freiburg

Mitarbeiter Jürgen Sturm
Aktenzeichen 61-R-0301.3-6/Moser 
12.11.2010

Frau 
Moser 
xStraße 
Binzen   

Anmeldung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit einem Polizeibericht des Polizeireviers Weil am Rhein an das Bürgermeisteramt Binzen  und an das Landratsamt Lörrach;
Ihr Schreiben vom 04.10.2010

Sehr geehrte Frau Moser,

in dieser Angelegenheit teile ich Ihnen zu den erhobenen Schadenersatzansprüchen folgendes mit:

Ausweislich der vorliegenden Unterlagen der Polizeidirektion Lörrach hat die Anzeigeerstatterin Frau x..... das Polizeirevier Weil am Rhein am 08.07.2009 über ein Vorkommnis vom 07.07.2009 informiert. 

Eine Mehrfertigung dieser Anzeige (Polizeibericht) ist dann an das Bürgermeisteramt Binzen  und das Landratsamt Lörrach weitergeleitet worden. In der Folge ist Ihnen sowie Ihrer weiblichen Begleitung vom Leiter des Polizeireviers Weil am Rhein, Herrn EPHK W....., der Grund und die Rechtmäßigkeit des genannten Polizeiberichts umfassend erläutert worden.

Weiterhin sind auch mit Schreiben der Polizeidirektion Lörrach vom 21.01.2010 Ihrem Rechtsanwalt, Herrn Anwalt 3, Grund und Rechtmäßigkeit des Berichts mitgeteilt worden.

Auch Ihre in dieser Sache erhobene Beschwerde hat die Polizeidirektion Lörrach mit Schreiben vom 14.12.2009 zurückgewiesen. Der Inhalt dieser Schreiben ist Ihnen bekannt. Hiernach scheidet eine Amtspflichtverletzung definitiv aus, so dass ich Ihre erhobenen Schadenersatzansprüche als vollkommen unbegründet zurückweisen muss.

Haben Sie deshalb bitte auch Verständnis, dass ich angesichts der Ihnen bereits mehrfach dargelegten eindeutigen Sach- und Rechtslage von der Beantwortung weiterer Schreiben in gleicher Sache absehen werde.

Mit freundlichen Grüßen
Sturm


Geändert am:   30.04.2023

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