Nachdem meine Klagen beim Amts- und Landgericht
gescheitert waren, entschloss sich mein bisheriger Anwalt, beim
Verwaltungsgericht zu klagen, zunächst nur gegen den Landkreis
Lörrach.
Meine Bitte, auch die Polizei zu verklagen, hat
er zunächst abgelehnt und es schließlich doch getan.
Für diese beiden Klagen hat er meine
unprofessionelle Klage vom Verwaltungsgericht zurückbekommen.
In der Folgezeit gab es verschiedenen Eingaben von ihm, von
denen er einige einreichte, ohne, dass ich sie vorher lesen
konnte.
Zweimal habe ich ihm geschrieben, dass ich alle Schreiben vorher
lesen möchte, bevor er sie wegschickt.
Eine Eingabe sollte er wieder zurücknehmen und
sie zusammen mit mir bearbeiten. Dazu habe ich ihm
Vollmachtsentzug zur Wahl gestellt.
Er hat es nicht getan und mir erwidert, dass ich ohne Anwalt
beim Verwaltungsgericht möglicherweise für prozessunfähig
erklärt werde.
Als er mir kürzlich ein Entwurfsschreiben und
eine neue Vollmacht dafür zuschickte, habe ich das Schreiben
abgeändert und es ihm mit der unterschriebenen Vollmacht
gebracht.
Als er dann wieder eine andere Eingabe mit der neuen Vollmacht
beim Verwaltungsgericht gemacht hat, habe ich ihm per Fax die
Vollmacht beim Verwaltungsgericht entzogen und die Vollmacht für
die übrigen Eingaben ruhen lassen.
Seit vergangenem Samstag weiß ich, dass ich zwei Schreiben dazu
binnen zwei Wochen abgeben kann und dass ein Verhandlungstermin
am 14. Januar 2014 festgelegt wurde. |