| Nachdem meine Klagen beim Amts- und Landgericht 
				gescheitert waren, entschloss sich mein bisheriger Anwalt, beim 
				Verwaltungsgericht zu klagen, zunächst nur gegen den Landkreis 
				Lörrach.  Meine Bitte, auch die Polizei zu verklagen, hat 
				er zunächst abgelehnt und es schließlich doch getan.  Für diese beiden Klagen hat er meine 
				unprofessionelle Klage vom Verwaltungsgericht zurückbekommen.In der Folgezeit gab es verschiedenen Eingaben von ihm, von 
				denen er einige einreichte, ohne, dass ich sie vorher lesen 
				konnte.
 Zweimal habe ich ihm geschrieben, dass ich alle Schreiben vorher 
				lesen möchte, bevor er sie wegschickt.
 Eine Eingabe sollte er wieder zurücknehmen und 
				sie zusammen mit mir bearbeiten. Dazu habe ich ihm 
				Vollmachtsentzug zur Wahl gestellt.Er hat es nicht getan und mir erwidert, dass ich ohne Anwalt 
				beim Verwaltungsgericht möglicherweise für prozessunfähig 
				erklärt werde.
 Als er mir kürzlich ein Entwurfsschreiben und 
				eine neue Vollmacht dafür zuschickte, habe ich das Schreiben 
				abgeändert und es ihm mit der unterschriebenen Vollmacht 
				gebracht. Als er dann wieder eine andere Eingabe mit der neuen Vollmacht 
				beim Verwaltungsgericht gemacht hat, habe ich ihm per Fax die 
				Vollmacht beim Verwaltungsgericht entzogen und die Vollmacht für 
				die übrigen Eingaben ruhen lassen.
 
 Seit vergangenem Samstag weiß ich, dass ich zwei Schreiben dazu 
				binnen zwei Wochen abgeben kann und dass ein Verhandlungstermin 
				am 14. Januar 2014 festgelegt wurde.
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