Am Ende eines solchen Termins trifft das Gericht eine
Entscheidung. Das deutsche Strafrecht geht aber grundsätzlich davon aus, dass
ein Strafgericht im Rahmen einer Hauptverhandlung alle Beweise
persönlich zur Kenntnis nimmt und Zeugen auch persönlich hört, um zu
einem gerechten Ergebnis zu kommen.
Das Gericht zieht sich eventuell zur geheimen Beratung zurück
und verkündet danach das Urteil im Namen des Volkes:
Das Gericht kann von den Anträgen der Staatsanwaltschaft oder
des Verteidigers abweichen oder eigenständig entscheiden)
Mögliche Entscheidungen durch das Gericht:
Freispruch
Einstellung des
Strafverfahrens
Verurteilung zu Geld- oder Freiheitsstrafe
Bei der Verhängung einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren
kann die
Vollstreckung der Strafe auch zur Bewährung ausgesetzt werden.
Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen
und
Freiheitsstrafen von nicht mehr als drei Monaten
erscheinen nicht in
einem Führungszeugnis,
wenn im Register keine weitere Strafe
eingetragen ist.
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