Der Folgenbeseitigungsanspruch ist ein öffentlich-rechtlicher
Anspruch des Bürgers gegen die öffentliche Hand bzw. gegen Behörden.
Begründung: Rechtsbeeinträchtigungen zu beseitigen, die aus
rechtswidrigem hoheitlichem Handeln resultieren.Mögliche
Gesetze dafür:
Grundgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Polizeigesetze der
Länder, Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), usw.
Voraussetzungen: |