| |
Verwaltungsklageversuch Oktober 2014
|
Anmerkung: Das Verwaltungsgericht ist für mehrere der
genannten staatlichen Institutionen nicht zuständig. Damit ist
dieser Klageversuch unprofessionell. Andererseits wird dem
Verwaltungsgericht sämtliche Rechtsfolgen für die Klägerin
mitgeteilt.
Aufgrund der Unprofessionalität wurde dieser
Klageversuch nicht bearbeitet, d.h. die Anlagen wurden nicht
gelesen, möglicherweise auch nicht alle Seiten dieses Schriftstücks.
Auf meine Bitte sollten meine Schreiben beim Verwaltungsgericht
bleiben und bekamen daher das Aktenzeichen 4 AR
48/14.
Anwalt 12 bekam im Juni 2015 diese
Unterlagen und hat dann noch ohne die gewünschte Mitarbeit von mir
Eingaben gemacht, die von der Reihenfolge und den Inhalten nicht
meinen Wünschen entsprachen.
Aber bezahlen muss ich dafür. |
|
Verwaltungsklageversuch 2014
ohne Anlagen 226 g |
G. Moser, Adresse mit Tel.-Nr. Verwaltungsgericht Freiburg
Postfach 19 01 51
79061 Freiburg
27.10.2014
Vorbemerkungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wahrscheinlich sind Sie schockiert über diese vielen
Unterlagen.
Es sind übrigens nicht alle. Es könnten noch mehr sein. Siehe
Aktenzeichenliste am Ende.
Inhaltlich ist es nicht soviel. Es geht um meine nicht gewährten
Rechte, die mir verschiedene staatliche Institutionen verweigern.
Die Unterlagen und alle Akten zu meinem Fall belegen, dass ich mich
seit 5 Jahren erfolglos um Gerechtigkeit bemühe.
Ich hoffe daher, dass Sie mir helfen.
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der Nachbarfamilie-X gab es vermutlich
rechtswidrige Verhaltensweisen von der Polizei, vom B....
Bürgermeister, vom Landratsamt Baurecht und Soziales, vom
Amtsgericht und oberen Instanzen, von der Staatsanwaltschaft und
oberen Instanzen, vom Petitionsausschuss des Landtags von
Baden-Württemberg, was das Verwaltungsgericht klären soll.
Es ist sogar möglich, dass Falschaussagen der
Nachbarin-X durch
einen Widerspruch im Rahmen vom Baurecht durch die Klägerin getätigt
wurden.
Zu möglichen Fristen:
Vorsorglich, für den Fall, dass bestimmte Klagefristen und
Antragsfristen versäumt sein sollten, beantrage ich die Gewährung
der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumnis der
genannten Frist.
Begründung:
Einem Teil der hier erhobenen Klagepunkte hätte vermutlich das
Amtsgericht Lörrach und die Staatsanwaltschaft Lörrach nachgehen
müssen. Dazu hat die Klägerin eine Strafanzeige ohne anwaltlichen
Beistand geschrieben. Die Strafanzeige ist rechtzeitig erfolgt und
wurde in allen Instanzen (Staatsanwaltschaft Lörrach,
Generalstaatsanwalt Karlsruhe, Justizministerium Baden-Württemberg)
abgelehnt.
Verstoß gegen Artikel 6 Europäische Menschenrechtskonvention,
d.h. keine ausreichende Zeit, einen Anwalt zu finden, kein Recht auf
Zeugen.
Arglistiges Verhalten der Nachbarn.
Mögliche Willkür beim Landratsamt Baurecht und Soziales.
Keine umfassende anwaltliche Vertretung durch Rechtsanwälte, so dass
rechtliche Nachteile für die Klägerin entstanden sind.
Gesundheitliche Folgen und hohe Kosten für die Klägerin durch die
Belastungen.
Ich erhebe Klage und beantrage:
|
I. |
Antragsgruppe: Betreuungsverfahren |
1. |
Verstoß gegen das rechtliche Gehör
Die inhaltliche Formulierung des Polizeiberichts, die Weitergabe an
die Gemeinde Binzen und an das Landratsamt Lörrach wurde der
Klägerin nicht mitgeteilt. Erst über die Akteneinsicht zum
gerichtlichen Betreuungsverfahren erfuhr die Klägerin von den
Falschaussagen der Nachbarin. |
2. |
Feststellen, in welchem Umfang sich meine Nachbarn x und y X....
den Polizisten B. privat und/oder dienstlich kennen.
Feststellen, in welchem Ausmaß (zeitlich, inhaltlich) über die
Klägerin belastende Aussagen getätigt wurden. |
3. |
Feststellen, ob das Landratsamt Lörrach zu schnell und ungeprüft
Betreuungen für erwachsene Personen beim Amtsgericht anregt. |
4. |
Das beklagte Landratsamt wird verpflicht, kein gerichtliches
Betreuungsverfahren gegen mich anzuregen.
Falls dies nicht möglich ist: Keine Anregung ohne vorheriges
rechtliches Gehör. |
5. |
Das beklagte Landratsamt hat die Akten im Zusammenhang mit der
Betreuungssache relativ schnell vernichtet und der nachfolgende
Schriftwechsel ebenfalls |
6. |
Eine Neufassung des Polizeiberichts, der 10 Jahre lang in der
Betreuungsakte unter nochmaliger Befragung der Anzeigeerstatterin
Nachbarin-X, und falls erforderlich Zeugenbefragung.
Die beklagte Polizei hat einen drastischen Polizeibericht über die
Klägerin verfasst und war nicht bereit, ihn abzuändern. Er wird beim
Amtsgericht 10 Jahre lang aufbewahrt. Vermutlich vertraute Richter
Trefzer völlig diesem Bericht und ignorierte sämtliche Einwendungen von
der Klägerin zu Beginn des Verfahrens.
Erst durch die Einschaltung des Landesbeauftragten für Datenschutz
gelang es mir, die Zivilgerichtsbarkeit von seinen irreführenden
Formulierungen zu überzeugen. (Beschwerde der Klägerin durch das
Landgericht Lörrach). |
|
|
II. |
Antraggruppe: Bau- und Gewerberecht |
7. |
Unterlassene Diensthandlungen und begünstigendes Verhalten durch das
Landratsamt Lörrach bezüglich der Nachbarn X (Gewerbe im Wohngebiet,
Stellplatzpflicht, Andere Nutzung eines Neubaus) |
8. |
Begünstigendes Verhalten von Bürgermeister M. gegenüber meinen
Nachbarn X. |
9. |
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits. |
Klage
Hiermit erhebe ich Klage gegen folgende staatliche Institutionen:
|
I) |
Angehörige der Polizei von Baden-Württemberg:
Polizeirevier Weil am Rhein, Polizeidirektion Lörrach,
Regierungspräsidium Freiburg, Innenministerium Baden-Württemberg,
Abt. 3 Landespolizeipräsidium |
II) |
Angehörige des Sozialwesens
Landratsamt Lörrach, Dezernat V, Soziales & Jugend,
Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Soziales |
III) |
Angehörige des staatlichen Bau-und Gewerbewesens im Ort Binzen
Landratsamt Lörrach, Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung
Baurecht, Ehemaliger Bürgermeister von Binzen May, Möglicherweise
der Gemeinderat von Binzen in der Zusammensetzung aus den Jahren
etwa 2005 bis etwa 2011 |
IV) |
Mögliche Amtspflichtverletzung des Bürgermeisters im Zusammenhang
mit dem Polizeibericht ? |
V) |
Angehörige der Zivilgerichtsbarkeit:
Amtsgericht Lörrach, Landgericht Freiburg, Oberlandesgericht
Karlsruhe |
VI) |
Angehörige der Staatsanwaltschaft
Staatsanwaltschaft Lörrach, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe,
Justizministerium Baden-Württemberg |
VII) |
Landtag von Baden-Württemberg, Petitionsausschuss,
Konrad-Adenauer-Straße 3, 70173 Stuttgart |
wegen
Feststellung von Amtspflichtverletzungen
mir gegenüber
und zwar immer im Zusammenhang
mit meinen Nachbarn-X
|
I) |
Verdacht der
Amtspflichtverletzung bei der Polizei: |
1) |
Angehörige der Polizei von
Baden-Württemberg: |
|
a) |
Polizeirevier Weil am Rhein (POM B.,
Revierleiter W.l, PHK W.)
Basler Straße 7, 79576 Weil am Rhein |
|
b) |
Polizeidirektion Lörrach,
Weinbrennerstraße 6, 79539 Lörrach |
|
c) |
Regierungspräsidium Freiburg,
Abteilung 6 Landespolizei, weggefallen seit 01.01.2014,
Bissierstraße 7, 79114 Freiburg |
|
d) |
Innenministerium Baden-Württemberg,
Abt. 3 Landespolizeipräsidium
|
2) |
Zugehörige Aktenzeichen: |
Aktenzeichen |
Datum |
Behörde |
7...../2009/PR |
09.07.2009 |
Polizeibericht von PM B....., Polizeirevier Weil am
Rhein |
ohne |
06.08.2009 |
Email-Auskunft bei LKA Prävention wegen des
Polizeiberichts bei Andreas Maier |
FESt E1 / 0.......-1 |
19.10.2009 |
Polizeidirektion Lörrach, Weinbrennerstr. 8, 79589
Lörrach |
61-R-......-6/Moser G. |
12.11.2010 |
Regierungspräsidium Freiburg Abteilung 6
Landespolizeidirektion |
|
|
Fehler, falscher Angabe ........... |
7236-2009-GR/2012 |
03.01.2012 |
Polizeirevier Weil am Rhein, 79576 Weil am Rhein, Herr
Ernst Gruidl |
3-0300.8/
Moser, G. |
13.06.2012 |
Auskünfte über Einträge bei der Polizei über mich beim
Innenministerium Baden-Württemberg |
110B-1237.5-1 |
15.06.2012 |
Auskünfte über Einträge bei der Polizei über mich beim
Landeskriminalamt Baden-Württemberg |
86 Js 7..../13 |
Aug. 2013 |
Strafverfahren wegen Bedrohung gegen mich (mangels
Tatbestand eingestellt, aber über 1800 Euro Anwaltskosten, daher
faktische Bestrafung) |
3) |
Einige Belege dazu: Anlagenkonvolut V 1 Nr. 1 - 24 |
|
|
4) |
Gründe: |
|
a) |
Inhalt und Weiterleitung des Polizeiberichts vom 9.07.2009 an die
Gemeinde B. und an das Landratsamt Lörrach. Das Landratsamt Lörrach
hat ihn an das Amtsgericht Lörrach weitergeleitet, so dass für die
Klägerin ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet wurde.
Siehe Anlage V 1 - 1 Damit verbundene
Probleme:
|
|
|
a1) |
Die Anzeigeerstatterin gab sich als qualifizierte Fachkraft zu den
von ihr gemachten Aussagen aus. Bis heute gibt es für die Klägerin
keinen Nachweis, ebenfalls gibt es in keiner zugehörigen Akten einen
Nachweis. |
|
|
a2) |
Die Aussagen waren sehr drastisch. Die Polizei hat zuwenig
Begründungen und Beweise verlangt. |
|
|
a3) |
Die Polizei hat nichts unternommen, um vor Ort bei der Klägerin
diese drastischen Aussagen festzustellen. |
|
|
a4) |
Die Polizei hat die Anzeigeerstatterin bezüglich ihrer zivil- und
strafrechtlichen Möglichkeiten beraten. |
|
|
a5) |
Die Klägerin erfuhr von dem Polizeibericht erst über die
Akteneinsicht beim Amtsgericht, nachdem das gerichtliche
Betreuungsverfahren gegen sie eingeleitet wurde. Beim sofortigen
persönlichen Besuch beim Polizeirevier Weil am Rhein an einem Montag
wurde sie abgewiesen mit der Begründung, dass PM B. erst am
Freitag wieder auf dem Revier zu sprechen sei. |
|
|
a6) |
In der Folgezeit gab es verschiedene erfolglose Schreiben und ein
Gespräch mit dem Revierleiter Herrn W.. Obwohl die Klägerin
auf die Falschaussagen der Anzeigeerstatterin hinwies, hatten ihre
Beschwerden keinen Erfolg.
Die Polizei hielt an den Ausführungen der Anzeigeerstatterin fest. |
|
|
a7) |
Die Polizei hat die Klägerin nicht bezüglich ihrer zivil- und
strafrechtlichen Möglichkeiten beraten. Sie hat es aber bei der
Anzeigeerstatterin getan. |
|
|
a8) |
Die Klägerin hat den Polizisten B. bis heute noch nie gesehen. |
|
|
a9) |
Der Wunsch ihn einmal kurz zu sehen, wurde vom Polizeirevier Weil am
Rhein abgelehnt. |
|
|
a10) |
Aus einem späteren Schreiben vom Ehemann der Anzeigeerstatterin
ergibt sich, dass er den Polizisten B. kennt.
Die Klägerin hat beim Amtsgericht Lörrach beantragt daher, dass sie
den Polizisten B. einmal sehen darf, um festzustellen, ob sie ihn
als Bekannten oder Freund von Nachbarn-X erkennt. Aktenzeichen 2 C 1840/14 |
|
|
a11) |
Nach vielen Recherchen im Internet entdeckte die Klägerin, dass der
Landesbeauftragte für Datenschutz helfen könnte.
Daher gibt es dazu ein Aktenzeichen und Schriftwechsel.
H 3..../189 25.09.2009 Landesbeauftragte für den Datenschutz
Baden-Württemberg, Herr D.
|
|
|
a12) |
Recht auf Zeugen abgelehnt
Die Polizei verweigerte der Klägerin das Recht auf Zeugen, indem Sie
eine Nachbarschaftsbefragung ablehnte. Die Klägerin hat dazu sogar
einen möglichen Fragebogen ausgearbeitet. Auch die
Staatsanwaltschaft hat eine Kopie des Schreiben bekommen und bis
heute der Klägerin das Recht auf Zeugen verweigert. |
|
|
a13) |
Wichtiger Brief zur Entlastung der Klägerin wurde nicht beantwortet
Die Klägerin bat die Polizei um unangemeldete Kontrollen in ihrer
Straße, damit festgestellt wird, wer tatsächlich möglicherweise
auffällt. Darauf gab es von der Polizei keine Antwort und sicher
auch keine Kontrollen. |
|
|
a14) |
2014 wurde auf Betreiben der Anzeigeerstatterin und ihrem Ehemann
ein Strafverfahren wegen Bedrohung gegen die Klägerin eingeleitet.
Das Verhör sollte vom Polizeirevier Weil am Rhein durchgeführt
werden.
Da die Klägerin eine Rechtsanwältin zu ihrer Verteidigung
beantragte, wurde das Verhör abgesagt. Aus der späteren
Akteneinsicht ergibt sich, dass die Polizei noch einen Vorschlag
gemacht hat, nämlich den Tatbestand der Beleidigung. Außerdem wurde
der Sachverhalt der Bedrohung unzureichend beschrieben: Frau X fühlt
sich bedroht. In der Akte fehlen aber typische Beispiele, die zu
einem Bedrohungsverfahren führen können |
|
|
a15) |
Zu meinem Fall war der Journalist x......, tätig für die ......
Zeitung, bei der Polizeidirektion zum Interview zu meinem Fall.
Es hat sinngemäß mir berichtet, dass der Polizeibericht über mich
schon rechtens ist, weil ich zum Beispiel sehr gemäßigt gegen ihn
vorgegangen bin. |
II)
|
Verdacht der Amtspflichtverletzung beim
Sozialwesen
|
1)
|
Angehörige des Sozialwesens
|
|
a) |
Landratsamt Lörrach, Dezernat V, Soziales & Jugend, (E. Z., C. K.,
W. H.) Palmstraße 3, 79539 Lörrach |
|
b) |
Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Soziales, :Referat 23
–Rechtsaufsicht Sozialwesen (im Jahr 2010), Bissierstraße 7, 79114
Freiburg |
|
|
2) |
Zugehörige Aktenzeichen: |
Aktenzeichen |
Datum |
Behörde |
5......27 |
20.07.2009 |
Landratsamt Lörrach V/Jugend & Familie, Soziale Dienste
II (Vernichtet!?) |
4........0301 |
04.08.2009 |
Landratsamt Lörrach Betreuungsbehörde
(Vernichtet!?) |
2......1 |
06.08.2009 |
Landratsamt Lörrach Gesundheit |
51.....0 |
27.10.2010 |
Antwort an RA 4 vom Landratsamt Lörrach, Fachbereich
Soziales,
Frau Z....... |
ohne |
14.04.2012 |
Meine Briefe an die Landrätin M.D. und ihre Antworten
(3.5.2012), z.B. dass Akten vernichtet wurden |
3) |
Einige Belege dazu: Anlagenkonvolut
V 2 Nr. 1 - 24 |
4) |
Gründe: |
|
a) |
Kein rechtliches Gehör zum Polizeibericht vom 9.7.2009. Er wurde mit
einem Weiterleitungsschreiben an das Amtsgericht geschickt, und zwar
mit der Frage, ob eine rechtliche Vertretung erforderlich ist. |
|
b) |
Bis heute ist nicht nachvollziehbar, bei welchen Dezernaten bzw.
Mitarbeiter des Landratsamts der Polizeibericht angekommen und
bearbeitet wurde. Es gibt dazu widersprüchliche Aussagen. |
|
c) |
Mehrfache Aktenvernichtung, mindestens dreimal: Das 1. Mal wurde die
Aktenvernichtung gegenüber Anwalt 3 mitgeteilt.
Das 2. Mal der Klägerin gegenüber, die Akteneinsicht nehmen wollte.
Beim persönlichen Erscheinen wurde ihr mitgeteilt, dass es keine
Akten gibt.
Beim 3. Mal wurde die Aktenvernichtung im Schreiben der Landrätin
erwähnt.
Zwischen den Aktenvernichtungen gab es aber Schriftwechsel. |
|
d) |
Der Journalist ....... war für seinen Artikel in der..........
Zeitung im Juni 2010 beim Landratsamt zu meinem Fall und hat Frau H.
befragt. Daher klingt es unwahrscheinlich, wenn die
Betreuungsbehörde bzw. Frau H. nicht mehr weiß, war in meinem Fall
tatsächlich beim Landratsamt geschehen ist. |
|
|
5) |
Vorschlag an das Gericht: |
|
Bitte fordern Sie die Akten zu den von mir angegebenen Aktenzeichen
vom Sozialbereich an. Um die Aktenvernichtung nachweisen zu können,
müsste ich dann mit meinen Akten zum Verwaltungsgericht kommen und
dort die Akteneinsicht vornehmen. Meine Unterlagen sind geordnet und
digitalisiert, so dass ich schnell prüfen kann.
Die Aktenvernichtung habe ich schon bei der Staatsanwaltschaft im
Rahmen weiterer Strafrechtsverstöße mir gegenüber gemeldet. Die
Staatsanwaltschaft hat aber im Laufe der Jahre alle möglichen
Strafrechtsverstöße mir gegenüber abgelehnt. |
III)
|
Mögliche Amtspflichtverletzung des Bürgermeisters
im Zusammenhang mit dem Polizeibericht ? |
1) |
Ehemaliger Bürgermeister .......(Name und Adresse) |
|
|
2) |
Zugehörige Aktenzeichen keine oder die gleichen wie beim Landratsamt |
|
|
3) |
Einige Belege dazu: Anlagenkonvolut V 3 Nr.
1 - 5 |
|
|
4)
|
Gründe:
|
|
a) |
Bürgermeister M. hat nach Aussage von
Nachbar-X bei ihm angerufen und gefragt, was mit mir los sei. Mit
mir hat er sich nicht in Verbindung gesetzt als er den
Polizeibericht erhalten hat. |
|
b) |
Kurz nach Einleitung des
Betreuungsverfahrens habe ich ihn angerufen und auf den
Polizeibericht hingewiesen. Er äußerte sich so, dass er sich nichts
bei dem Polizeibericht gedacht hat und ihn einfach nur abgeheftet
hat. |
|
c) |
Welche Pflichten er bei Erhalt eines
solchen Polizeiberichts hat, weiß ich bis heute nicht. Mein letzter
Anwalt hat mir auf diese Frage keine Antwort gegeben. Bei
Online-Recherchen habe ich auch keine Antwort gefunden. |
|
d) |
Aufgrund von Emailkontakten kann ich
belegen, dass Bürgermeister M. angeblich keine Zeit für ein Gespräch
zum Thema Polizeibericht und Stellplätze hatte. |
|
e) |
Bei einer späteren Akteneinsicht in B.
habe ich den Bericht nicht vorgefunden. Außerdem hatte ich den
Eindruck, dass Schreiben von mir fehlten.
16.11.2010: Gemeindemitarbeiterin per
telefonischer Rückfrage .... zur Akteneinsicht: Welche Akten zur
Person meine ich:
Ich erzähle kurz, dass es Folgen eines Polizeiberichts für mich
gegeben hat, dass er bei der Gemeinde liegt, auch vermutlich meine
Stellungnahme und ich möchte wissen, ob weitere Polizeiberichte
vorhanden sind. |
|
f) |
Er war für Baurecht zuständig, wusste
vom Gewerbe und dem Stellplatzmangel meiner Nachbarn X und den
Schreiben vom Landratsamt und hat kaum etwas zu meinen Gunsten
getan, z.B. bei der Stellplatzvorschrift oder bei meiner angeblichen
Pflicht zur Meldung einer baurechtlichen Nutzungsänderung.
|
IV) |
Verdacht der Amtspflichtverletzung beim Bau- und
Gewerbewesen |
1) |
Angehörige des staatlichen Bau- und Gewerbewesens im Ort Binzen |
|
a) |
Landratsamt Lörrach, Dezernat 4, Fachbereich Baurecht (damaliger
Leiter H., W. B., KBM M.), Palmstraße 3, 79539 Lörrach |
|
b) |
Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Baurecht, ausführlich:
Abteilung 2 – Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und
Gesundheitsweisen, (J. D., H. R.), Bissierstraße 7, 79114 Freiburg |
|
c) |
Ehemaliger Bürgermeister von ......, Adresse ..... |
|
d) |
Möglicherweise der Gemeinderat von ..... in der Zusammensetzung aus
den Jahren etwa 2005 bis etwa 2011,
Gemeindeverwaltung........(Adresse) |
|
2) |
Zugehörige Aktenzeichen: |
I. Angaben zu meinen Nachbarn-X
(Adresse...) |
Aktenzeichen |
Datum |
Behörde |
? |
? |
Landratsamt Baurecht: Neubau in der ...Str. .. |
10...- 10-03 |
16.09.2012 |
Landratsamt Baurecht |
1.... - 10-03 |
04.03.2010 |
Landratsamt Baurecht |
? |
? |
Existieren Akten seit etwa 2005 vom Gewerbe
............. Hinweise von mir zum Gewerbe sind auch in den Akten des
Landesbeauftragten für Datenschutz enthalten: H 3110/189 |
|
|
|
II. Angaben zu mir, d.h. Gertrud Moser,
....Adresse |
Aktenzeichen |
Datum |
Behörde |
6....-09-03 |
08.07.2009 |
Landratsamt Lörrach Baurecht |
ohne |
08.07.2009 |
Akten bei der Gemeinde Binzen zum
öffentlichen Baurecht und Gewerbe |
1....-09-03 |
22.07.2009 |
Landratsamt Baurecht |
6..-09-03/
6....6 |
12.08.2009 |
Landratsamt Lörrach Baurecht |
85 Js ..../09 |
03.10.2009 |
Staatsanwaltschaft Lörrach, Staatsanwältin
Dr. R.
Akte enthält Hinweise zum Baurecht von der Klägerin |
|
23.11.2009 |
Regierungspräsidium Freiburg Baurecht,
Emailkontakt mit Herrn H. R. |
10.....-10-03 |
13.09.2010 |
Angrenzer-Benachrichtigung im
Baugenehmigungsverfahren von der Gemeinde ....., . und Landratsamt
Lörrach Baurecht |
14-2.....2/0 |
26.10.2010 |
Regierungspräsidium Freiburg Abteilung
Steuerung und Verwaltung, Herr Hartmut S. |
21-0....-10 /
4..8-E |
03.11.2010 |
Regierungspräsidium Freiburg Abteilung 2
Wirtschaft... Bau..., Herr H.R. |
|
24.11.2010 |
Akteneinsicht durch mich Gertrud Moser bei
der Gemeinde Binzen. Meiner Meinung nach fehlen Akten |
092.3 |
11.02.2011 |
Landratsamt Lörrach Kommunalaufsicht |
ohne |
14.04.2012 |
Mein Briefe an die Landrätin M.D. Dammann
und ihre Antworten (3.5.2012) |
3) |
Einige Belege dazu: Anlagenkonvolut V 4 Nr.
1 - 24 |
|
|
4) |
Gründe: |
|
Willkürliche Stellplatz- und Nutzungsänderungsverpflichtungen für
mich, um von den folgenden Punkten abzulenken.
|
|
a) |
Als ich mich bei dem Neubaubeginn in der......Str. .... Einwendungen
erhob wegen mangelnder Stellplätze und nachfragte, ob das Gewerbe
von Nachbarn-X wirklich zulässig sei, ging das Landratsamt Lörrach
und die Gemeinde Binzen kaum darauf ein.
Stattdessen begann ein seltsames Verfahren gegen mich wegen eines
fehlende Stellplatzes und einer fehlenden Nutzungsänderung aufgrund
meiner geringfügigen Nachhilfe in Mathematik.
Das vermutlich seit 2005 bestehende Gewerbe wurde erst als nicht
zulässig befunden als ich einen Anwalt einschaltete. Angeblich
wusste das Landratsamt nichts von diesem Gewerbe.
Das glaube ich nicht. Anlage V4-14 vom
4.3.2010.
Erst am 1.4.2010 wurde das Gewerbe von Nachbar-X
Landratsamt in Frage gestellt und zwar nur, weil ich einen Anwalt
einschaltete und bezahlen musste. (Anlage
V4-15).
Die vermutlich gesetzlich notwendige Nutzungsänderung der Firma X
spielt erst im Sommer 2010 eine Rolle.
Beispiel Anlage V4-19
|
|
b) |
Ich bitte daher, das Verwaltungsgericht, die Zulässigkeit des
Gewerbes von Nachbar-X seit etwa 2005 bis heute zu überprüfen. Seine
etwa 2009 bestehende Homepage ist in Grundzügen auf der beiliegenden
DVD gespeichert. Vermutlich gibt es mindestens entsprechende Daten
beim Finanzamt Lörrach.
|
|
c) |
Einige Jahre vor und im Jahr 2009 wurden öffentliche Parkplätze in
der .......-Straße vor allem mit den Mietern des
Nachbarn-X-Mietshauses und von Kunden oder Lieferanten des
Nachbarn-X-Gewerbes (Groß- und Einzelhandel) belegt. Seit der
Fertigstellung des Seniorenheims in ........ (und tatsächlich
........-Str. 2) werden öffentliche Parkplätze vom Seniorenheim
benötigt.
Dann wurde die Hausarztpraxis ....... dort integriert, so dass
weitere Stellplätze benötigt werden. Einige Zeit später kam zog ein
weiterer Hausarzt aus einem Nachbarort in die Praxis ein. Für die
Mitarbeiter/innen und die Patient/innen werden daher Parkplätze
benötigt.
Soweit ich mich entsinne hat schon früh ein Gemeinderat
bemängelt, dass es im Seniorenheim zuwenig Parkplätze geben könnte.
Ich bitte daher um Überprüfung, ob beim Seniorenheim vor dem
Einzug der Hausarztpraxis tatsächlich genügend Stellplätze vorhanden
waren. Dann nach dem Einzug und dann noch als ein weiterer Hausarzt
dazukam.
|
|
d) |
Zu den benötigten Stellplätzen des Miethauses von Nachbarn-X gibt es
Hinweise in meinen Einwendungen im Rahmen der
Angrenzerbenachrichtigung vom 13.10.2010. Bis heute wird die im
Keller vorgesehene Garage nicht für die Mieter des Hauses benutzt,
sondern vermutlich privat oder gewerblich von Nachbarn-X.
Für die Mieter von 3 Etagen gibt es nur einen Stellplatz, ansonsten werden
öffentliche Parkplätze benötigt.
|
|
e) |
Laut Veröffentlichung im Gemeindeblatt von 2009 (Anlage V 4 -
1)sollte der Neubau von Nachbar-X und seinem Bruder ein Wohngebäude
mit Büro für einen Freiberufler sein.
Stattdessen wurde geplant, das .....unternehmen .......
unterzubringen, das relativ viele Mitarbeiter/innen und Kunden hat.
www...............de.
Aufgrund der Mitarbeiterzahl und der oft kommenden Kunden wurden
meiner Meinung nach zuwenig Parkplätze geplant. Die bestehenden
Parkplätze sind auch vom Untergrund unbequem. Vermutlich um
Abwassergebühren zu sparen, wurde ein spezielle Art von gepresstem
Kiesbelag aufgetragen.
Daher parken sowohl Mitarbeiter als auch Kunden oft an meiner
Grundstücksgrenze, für die ich Verkehrssicherungspflicht habe.
Auf dem Grundstück befindet sich eine Garage für zwei PKW.
Die wird aber für meine Nachbarn-X genutzt. Ebenfalls wird das
Grundstück zum Parken für das Wohnmobil von ihnen genutzt.
|
|
f) |
Die Existenz einer Hausarztpraxis ist natürlich sehr wichtig.
Dann kann man auch bei der Stellplatzpflicht großzügig sein.
Sie wird hier nur als Vergleich für die Ungerechtigkeit des
Landratsamts aufgeführt im Vergleich zu den anderen Argumenten. |
|
|
|
|
Meine Beschwerde und Schadenersatzforderung an das Landratsamt
in Anlage V 2 – 16.Schreiben
vom Landratsamt zu den genannten Problemen bei den
Anlagen V 2 – 17 aus dem Jahr 2012. |
V) |
Verdacht der Amtspflichtverletzung bei der
Zivilgerichtsbarkeit |
1) |
Angehörige der Zivilgerichtsbarkeit |
|
a) |
Amtsgericht Lörrach, Bahnhofstraße 4, 79540 Lörrach, Direktor W.L.,
Richter Trefzer (inzwischen beim Amtsgericht Freiburg, Holzmarkt 2, 79098
Freiburg) |
|
b) |
Landgericht Freiburg, Freiburg, Salzstraße 17, 79098 Freiburg |
|
c) |
Oberlandesgericht Karlsruhe, Hoffstraße 10, 76133 Karlsruhe |
|
2) |
Zugehörige Aktenzeichen: |
XVII 9... |
28.07.2009 |
Amtsgericht Lörrach -
Vormundschaftsgericht - Richter Trefzer |
E 1... |
27.01.2012 |
Amtsgericht Lörrach, Bahnhofstr. 4 und 4a, 79539
Lörrach, Direktor Lorenz |
4 T 2.../10 |
06.10.2010 |
Landgericht Freiburg, Salzstraße 17,
79098 Freiburg |
31...III |
25.10.2010 |
Oberlandesgericht Karlsruhe, Hoffstraße
10, 76133 Karlsruhe, Herr S. |
14 Wx .../12
und 4 T 2.../10 |
14.08.2012 |
Oberlandesgericht Karlsruhe, Hoffstraße 10, 76133
Karlsruhe, Dr. B. und W. |
3 C 13.../14 |
29.09.2014 |
Klage vom 24.08.2014 gegen
Nachbarin-X, am 7.10.
zurückgezogen und als Beschwerde für die Betreuungsakten eingereicht.
XVII 9....... |
2 C 14.../14 |
09.10.2014 |
Zweite Klage vom 7.10.2014 an das Amtsgericht gegen
Nachbarin-X zu ihren Aussagen im Polizeibericht und im Strafverfahren
wegen Bedrohung gegen mich. Am 11.12.2014 um 9.30 Uhr ist ein
Gütetermin geplant. |
3) |
Einige Belege dazu: Anlagenkonvolut V 5 |
|
|
4) |
Gründe: |
|
Nach der Einleitung des gerichtlichen Betreuungsverfahrens erfuhr
ich über die Akteneinsicht, dass ein Polizeibericht im Auftrag von
Nachbarin-X existiert.
Trotz meiner sofortigen Einwendungen hatte ich bis heute: |
|
a) |
kein Recht auf Zeugen |
|
b) |
Nachbarin-XX musste bis heute ihre Aussagen weder belegen noch
begründen. |
|
Der Polizeibericht war meiner Meinung nach irreführend abgefasst.
Richter Trefzer sollte sich daher mit der Polizei in Verbindung setzen.
Das hat er nicht getan. Im Rahmen einer späteren Beschwerde
äußerte sich Direktor Lorenz, dass man die Aussagen von
Nachbarin-X
nicht überprüfen musste, weil ich krank sein soll.
Ich finde diese Aussage eine Ungeheuerlichkeit und nicht mit dem
Grundgesetz und anderen geltenden Gesetzen in der Bundesrepublik
vereinbar.
Soll das etwa heißen:
Psychisch Kranke dürfen straf- und folgenlos mit falschen Aussagen
bei der Polizei und beim Amtsgericht belastet werden?
Im Rahmen des gerichtlichen Betreuungsverfahrens wurde ich zu
einem psychiatrischen Gutachten gezwungen, gegen das ich erfolglos
Beschwerde eingelegt hatte.
Der Gerichtsbeschluss erfolgte am 7.10.2009. Er wurde aber erst
Ende Oktober zugestellt. Erst dann erfuhr ich, dass die mögliche
Betreuung durch das Gericht abgelehnt wurde. Laut Gesetz muss in
einem Betreuungsverfahren der Betroffenen regelmäßig über den
Verlauf des Verfahrens informiert werden.
Weitere Beschwerden wurden abgelehnt.
Im Rahmen meiner Beschwerde beim Landgericht Freiburg wurden alle
Punkte abgelehnt. Es gibt nur eine Ausnahme: Die Kosten des ersten
Rechtsanwalts und minimale Verwaltungskosten wurden im Verlauf
längerer Wartezeit ersetzt.
Beschwerden beim Oberlandesgericht waren ebenfalls erfolglos.
Ich bitte daher das Verwaltungsgericht, meine in den Akten
enthaltenen Beschwerden nach ihrer Berechtigung zu prüfen.
Ich bin der Meinung, dass die Zivilgerichtsbarkeit auch zu ihren
Fehlern stehen muss. Sie erwartet ein solchen Verhalten auch von
Angeklagten in Zivilverfahren.
Sittenwidrig halte ich meine Verurteilung mit dem Aktenzeichen 5
C 1..../12. Weil ich das Vorgehen der Polizei, des Landratsamts und
der Amtsgerichts für rechtswidrig hielt, habe ich mich an einen
Journalisten gewandt. Das ergibt sich auch aus meiner Verteidigung.
Trotzdem hat mich das Amtsgericht Lörrach verurteilt.
Dies war die erste Verurteilung durch ein Zivilgericht in meinem
Leben und hat mich sehr belastet.
Zur Zeit gibt es eine zurückgezogene Klage und eine neue Klage
von mir, weil ich im Moment einen untätigen bzw. seltsam tätigen
Rechtsanwalt habe.
Mehrere Anwälte haben inzwischen mit verschiedenen Gründen
abgesagt, die ich nicht immer für gerechtfertigt halte.
Am 23.10.2014 habe ich erfahren, dass es am
11.12.2014, 9.30 Uhr, Dienstzimmer 3.52, 3. OG,
Bahnhofstraße 4, Amtsgericht Lörrach eine Güteverhandlung gibt.
Ich bin der Meinung, dass ein Mitglied des Verwaltungsgerichts
aufgrund dieser Klage anwesend sein sollte,
um Fragen zu möglichen Behörden- bzw. Gerichtsfehlern zu klären.
Da es sehr viele sind, erwarte ich nur, dass Stellungnahmen
wenigstens zu einem Teil der angesprochenen Punkte möglich sind.
Es ist nicht sicher, ob ich einen Anwalt für mich finde, der zu
diesem Termin mich unterstützt. Ich bitte daher, dass ein Mitglied
des Verwaltungsgerichts unangemeldet bei diesem Termin erscheint. |
VI) |
Verdacht der Amtspflichtverletzung bei der
Staatsanwaltschaft |
1) |
Angehörige der Staatsanwaltschaft: |
|
a) |
Staatsanwältin Dr. R., LSTA I., Staatsanwältin S.
Staatsanwaltschaft Lörrach, Bahnhofstraße 4, 79540 Lörrach.
LStA I. leitet inzwischen die Staatsanwaltschaft Freiburg, |
|
b) |
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Stabelstraße 2, 76133 Karlsruhe |
|
c) |
Justizministerium Baden-Württemberg, Schillerplatz 4, 70173
Stuttgart. Abteilung III – Dienstaufsicht über die
Staatsanwaltschaften |
|
2) |
Zugehörige Aktenzeichen: |
|
|
|
Moser gegen Nachbarin-X |
85 Js 9..../09 |
03.10.2009 |
Staatsanwaltschaft Lörrach,
Staatsanwältin Dr. Reil |
3 Zs 2.../09 |
27.11.2009 |
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe,
Stabelstr. 2, 76133 Karlsruhe |
E-1....2010
/884 |
08.10.2010 |
Justizministerium Baden-Württemberg,
Postfach 103461, 70029 Stuttgart, Dr. Stohrer |
|
28.05.2012 |
An Staatsanwaltschaft Lörrach: Antrag
auf Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund meiner Erkenntnisse aus der
Akteneinsicht vom 22.5.2012. Wurde später abgelehnt. |
82 Js 8..../13 |
21.08.2013 |
Staatsanwaltschaft
Lörrach, LSTA Inhofer,
Anzeige wegen möglicher Nötigung
und Erpressung durch Rechtsanwältin und meine Nachbarn bei
Staatsanwaltschaft Freiburg. Weiterleitung an Lörrach. Erfolgloser
Widerspruch gegen die Bearbeitung von Lörrach von mir |
3 Zs 2.../09 |
27.11.2009 |
Generalstaatsanwaltschaft
Karlsruhe, Stabelstr. 2, 76133 Karlsruhe |
E-1....
2010/884 |
08.10.2010 |
Justizministerium
Baden-Württemberg, Postfach 103461, 70029 Stuttgart, Dr. S. |
|
28.05.2012 |
An Staatsanwaltschaft
Lörrach: Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund meiner
Erkenntnisse aus der Akteneinsicht vom 22.5.2012. Wurde später
abgelehnt. |
86 Js 7../13 |
Sommer 2013 |
Staatsanwaltschaft
Lörrach, Staatsanwältin
S. |
85 Js 9.../09 |
03.10.2009 |
Staatsanwaltschaft
Lörrach, Staatsanwältin Dr. R. |
3 Zs 2.../09 |
27.11.2009 |
Generalstaatsanwaltschaft
Karlsruhe, Stabelstr. 2, 76133 Karlsruhe |
E-1....
2010/884 |
08.10.2010 |
Justizministerium
Baden-Württemberg, Postfach 103461, 70029 Stuttgart, Dr. Stohrer |
|
28.05.2012 |
An Staatsanwaltschaft
Lörrach: Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund meiner
Erkenntnisse aus der Akteneinsicht vom 22.5.2012. Wurde später
abgelehnt. |
3) |
Einige Belege dazu: Anlagenkonvolut V 6 Nr.
1 - 20 |
|
|
4) |
Gründe: |
|
|
|
a1) |
Meine ausführlichen Strafanzeigen mit Begründungen wurde alle
abgelehnt.
Die meiner Meinung nach unsachliche und mit Fehlern beschriebene
Strafanzeige der Rechtsanwältin x... führte zur Einleitung eines
Strafverfahrens gegen mich.
In den Akten zu allen Aktenzeichen gibt es genügend Argumente. Da
ich kürzlich einen Unfall hatte und mein rechtes Handgelenk
gebrochen hatte, bitte ich das Gericht die Akten anzufordern und
danach zu untersuchen, welche Amtspflichtverletzungen noch außer den
hier genannten vorliegen. Ich bin sicher, dass sie einige finden
werden.
|
|
a2) |
Zur ersten abgelehnten Strafanzeige wurde einerseits
behauptet, das sich die Staatsanwaltschaft nicht an meine
Ermittlungswünsche halten muss, d.h. es gab weder eine
Zeugenbefragung noch musste Nachbarin-X ihre Aussagen zum
Polizeibericht weder belegen noch begründen. Durch eine
Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft im Frühjahr 2012 entdeckte
ich, dass es eine Beiakte mit Kopien aus der Betreuungsakte gab
einschließlich des ärztlichen Gutachtens. Dabei bekam ich den
Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft nur Betreuungsakten kopiert
hat und sonst nicht zu meinen Gunsten getan hat.
|
|
a3) |
Nachdem der Petitionsausschuss des Landtags meine Petition
abgeändert und abgelehnt hatte, veröffentlichte ich das Thema
„Nationalsozialistische Tendenzen im deutschen Entmündigungssystem".
Dadurch bin ich in ein Strafverfahren wegen Bedrohung gekommen, das
zwar mangels Tatbestand eingestellt wurde, mich aber über 1.800 Euro
gekostet hat. Die Kopien in der Akte sind möglicherweise schlecht
lesbar. Gerne sende ich Ihnen auf Wunsch lesbare Seiten zu.
Aktenzeichen: 86 Js ......./13.
|
|
a4) |
Meine Strafanzeige und Strafantrag am 11.12.2013 habe ich erstellt,
nachdem ich die Aktenkopien der Akte 86 Js ....../13 (Strafverfahren
wegen Bedrohung gegen mich) bekommen hatte. Auf diese Strafanzeige
reagierte die Staatsanwaltschaft Lörrach erst nach meiner Nachfrage
im Januar und zwar am 05.02.2014 mit dem Aktenzeichen 80 Js
1...../14 und der Ablehnung der Strafanzeige.
In dieser Zeit hatte ich Kontakt zu einem neuen Rechtsanwalt
(Anwalt 7). Ich legte zur Ablehnung Beschwerde bei der
Generalstaatsanwaltschaft ein und erwartete eine erneute Ablehnung.
Es gibt nun Schriftwechsel mit dem Anwalt, dass er einen
Schriftsatz abgeben sollte. Das hat er nicht getan, und zwar mit der
Begründung, dass ich keinen Erfolg gehabt hätte. Ob diese Aussage
wahr oder falsch ist, weiß ich bis heute nicht.
Aufgrund späterer Verhaltensweisen des Anwalts mir gegenüber habe
ich den Eindruck gewonnen, dass er mich nie wirklich vertreten
wollte.
Das Amtsgericht Lörrach hat am 23.10.2014 die wichtigsten
Schriftstücke von mir bekommen, um diese Aussage zu belegen. |
VII) |
Verdacht der Amtspflichtverletzung beim
Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg |
1) |
Angehörige des Petitionsausschuss: |
|
Abgeordnete Gaby Rolland, MdL, Berichterstatterin meiner Petition
Abgeordnete Beate Böhlen, MdL, Vorsitzende des Petitionsausschuss
Landtag von Baden-Württemberg, Petitionsausschuss,
Konrad-Adenauer-Straße 3, 70173 Stuttgart |
|
2) |
Zugehörige Aktenzeichen: |
Petition 15/02512
oder
15/2512 |
13.03.2013 |
Petition beim Landtag von Baden-Württemberg.
Schwerpunkt: Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts. Später Ablehnung.
Vermutlich wurde eine Zusammenfassung von den mich belastenden, von mir
eingeschickten Belegen gemacht, aber keine Akteneinsicht. Ich habe eine
Aktenzeichenliste eingeschickt. Die einzelnen Punkte meiner Petition
wurden nicht bearbeitet, d.h. es wurde nicht die Originalpetition
veröffentlicht.Veröffentlichte
"Petition" in Farbe mit den Textquellen. |
Petition 15/02937 |
25.02.2013 |
Widerspruch gegen den Petitionsbeschluss |
7 Js 2087/14 |
14.01.2014 |
Ermittlungsverfahren gegen Petitionsausschuss des
Landtags Baden-Württemberg wegen Verleumdung durch Staatsanwaltschaft
Stuttgart, 70049 Stuttgart. Abgelehnt.
Laut Rechtsanwaltsempfehlung soll es keinen Sinn haben, dagegen
Beschwerde einzulegen. |
3) |
Anlagenkonvolut V 7 Nr.
1 - 25 |
|
|
4) |
Gründe: |
|
Der Petitionsausschuss sollte eigentlich das Fehlverhalten von
Behörden untersuchen.
Bei mir ist das ziemlich sicher nicht geschehen. Die
Originalpetition wurde trotz Zusage nicht bearbeitet. Stattdessen
wurde eine gekürzte Petition, deren Text nicht von mir stammt,
bearbeitet, abgelehnt und veröffentlicht.Die
Originalpetitionsschriftstücke und die veröffentlichte sind in den
Anlagen enthalten.
Dabei ist eine farbmarkierte Petitionsversion, um die Textquellen zu
belegen.
Meine Widersprüche blieben erfolglos.
Schließlich erstattete ich Strafanzeige wegen Verleumdung bei der
Staatsanwaltschaft Stuttgart, die abgelehnt wurde, weil Abgeordnete
einen besonderen Schutz genießen. |
|
|
5) |
Antrag an das Gericht: |
|
Auch wenn die Abgeordneten Immunitätsschutz haben, kann das
Verwaltungsgericht aufgrund der Petitionsrichtlinien von 2013
beurteilen (Anlage V 7 - 25),
ob sich die Abgeordneten in meinem Fall an diese Richtlinien
gehalten haben oder nicht.
|
VIII)
|
Weitere wichtige Informationen zum Fall
|
1) |
Durch die Feststellungen des Verwaltungsgerichts soll folgende
Vermutung unterstützt werden: |
|
|
|
Nachbarin-X war nachmittags mit ihren Aussagen über mich bei der
Polizei.
Morgens habe ich bei der Gemeinde und beim Landratsamt Widerspruch
gegen das Bauvorhaben wegen mangelnder Stellplätze erhoben. Außerdem
habe ich die Frage gestellt, ob mein Nachbar ohne Genehmigung ein
Gewerbe (Einzel-, Groß- und Internethandel) betreiben dürfe. Daher
ist es nicht ausgeschlossen, dass die Aussagen bei der Polizei ein
Racheakt gegen mich sind.Im Beschwerdeschreiben 2010 an
das Landgericht Freiburg (Az 4 T ..../10) habe ich die Vermutung
geäußert, dass meine Nachbarn zu ihren 4 angrenzenden und
gegenüberliegenden Grundstücken mein Grundstück haben möchten.
Begründungen sind in verschiedenen Akten enthalten. |
|
|
2) |
Aufgrund der Erlebnisse in diesem Rechtsfall entstanden zwei
Homepages Im Dezember 2011 und im Januar 2012 begann ich mit
Veröffentlichungen im Internet, um auf die Ungerechtigkeiten bei
gerichtlichen Betreuungsverfahren und in meinem Fall hinzuweisen.
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de (Allgemeine
Informationshomepage) und
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
(Teile aus dem langjährigen Fall) |
|
|
3) |
Aufgrund der Erlebnisse in diesem Rechtsfall gab es Vorschläge
für Öffentliche Petitionen beim Deutschen Bundestag, die alle zur
Veröffentlichung abgelehnt wurden. |
|
Siehe Schaltfläche Petitionen bei
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de
Pet 4-17-07-4034-037530
Pet 4-17-07-4034-037254
usw.
Anlagen V 8 – 1 bis 10 |
|
|
4) |
Mir sind inzwischen überdurchschnittlich hohe Kosten entstanden.
Dazu gibt es Hinweise in den Akten beim Amtsgericht, aber nicht über
alle Kosten.
Anlagen V 8 – 11 |
IX)
|
Abschließende Bemerkungen
|
1) |
Leider mute ich dem Gericht sehr viel Arbeit zu. |
|
|
2) |
Größere Panne in der letzten Zeit mit einem Rechtsanwalt (von
November 2013 bis August 2014) (Anwalt 7).
Sie sind teilweise beschrieben beim Amtsgericht in
Beschwerdeschreiben zum Aktenzeichen XVII 9......
Anlagekonvolut V 9
Meiner privaten Krankenversicherung und dem Landesbesoldungsamt habe
ich kürzlich mitgeteilt, dass ein Teil meiner Krankheitskosten seit
2009 durch diesen umfangreichen Rechtsfall bedingt sind. Die private
Krankenversicherung hat Belege, nach denen mich möglicherweise mein
derzeitiger (?) bzw. letzter Anwalt betrogen hat.
Sie hat auch Belege, dass die derzeitige belastende Situation für
mich auch ein wichtiger Faktor für meinen kürzlichen Sturzunfall auf
einer Straße mit Armgelenksbruch, vielen Prellungen und
Kieferproblemen. |
|
|
3) |
Meine Akten haben inzwischen den Umfang eines dicken Buches.
Die an Anwalt 7 geschickten zwei Aktenordner sind auf Youtube zu sehen und der Adresse
http://www.youtube.com/watch?v=VuP1o6hefl0
(Aufbau und Fotos von den Aktenkopien nach 4 ½ Jahren) auf dem Youtube-Kanal Betreuungsverfahren.
Außerdem ist das Video auch in die Homepage
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de unter Aktuelles 3. Mai 2014.
Mir ist unbegreiflich, wie so viele staatliche juristische und
sonstige Mitarbeiter/innen an meinem Fall kaum etwas zu meinen
Gunsten getan haben.
Außerdem ist es mit einem großen Aktenberg fast unmöglich,
einen neuen Rechtsanwalt zu finden.
|
|
|
5) |
Sind nationalsozialistische Tendenzen in meinem Fall erkennbar? Aus meinen Akten ergibt sich, dass ich im Laufe der Jahre aufgrund
der vielen Misserfolge auch mal wütend wurde. Als der
Petitionsausschuss meine Original-Einzelpetition nicht bearbeitete,
sondern irgendetwas zusammenschrieb ohne einen Nachweis von
wirklicher Petitionsarbeit zu erbringen, begann ich meinen Fall mit
nationalsozialistischen Tendenzen im deutschen Entmündigungssystem
zu beschreiben.
Ich komme aus einer vermutlich von Nationalsozialisten
traumatisierten Familie, deren Mitglieder teilweise im KZ waren.
Mein Vater wurde von den Nazis wegen Verbreitung von Schriften
verurteilt (Belege: meine Info-Homepage). Schon früh als Kind hörte
ich von meinen Tanten und Onkel von der Schreckensherrschaft der
Nazis. Schon sehr früh habe ich in einem Buch meines Onkels Fotos
von KZ-Opfern gesehen.
Ich verbreite seit einigen Jahren auch Schriften auf moderne Art,
und zwar auf
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de (Allgemeine
Informationshomepage) und auf
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de (Teile aus meinem
langjährigen Fall):
Besonders skandalös finde ich die nicht gerechtfertigte Entmündigung
und
Demütigung der Chemikerin Anna Moosmayer
durch einen Amtsrichter aus dem Bodenseeraum.
Auf der allgemeinen Homepage gibt es dazu eine extra Schaltfläche.
|
6) |
Dieses Klageschreiben habe ich ohne fremde Hilfe alleine verfasst.
Während dieses bisher 5jährigen Rechtsfall habe ich vermutlich nicht
immer richtig reagiert. Am Anfang jedoch bin ich gemäßigt
vorgegangen und habe erfolglos bei allen beteiligten staatlichen
Institutionen auf die Rechtsbrüche mir gegenüber hingewiesen.
Im nachhinein haben mir auch meine bisherigen Anwälte kaum geholfen,
obwohl ich bei zwei Anwälten relativ lange gewartet habe. |
|