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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    

Verwaltungsklageversuch Oktober 2014


Anmerkung: Das Verwaltungsgericht ist für mehrere der genannten staatlichen Institutionen nicht zuständig. Damit ist dieser Klageversuch unprofessionell. Andererseits wird dem Verwaltungsgericht sämtliche Rechtsfolgen für die Klägerin mitgeteilt.

Aufgrund der Unprofessionalität wurde dieser Klageversuch nicht bearbeitet, d.h. die Anlagen wurden nicht gelesen, möglicherweise auch nicht alle Seiten dieses Schriftstücks. Auf meine Bitte sollten meine Schreiben beim Verwaltungsgericht bleiben und bekamen daher das Aktenzeichen 4 AR 48/14.

Anwalt 12 bekam im Juni 2015 diese Unterlagen und hat dann noch ohne die gewünschte Mitarbeit von mir Eingaben gemacht, die von der Reihenfolge und den Inhalten nicht meinen Wünschen entsprachen.
Aber bezahlen muss ich dafür.

Verwaltungsklageversuch 2014 ohne Anlagen 226 g



G. Moser, Adresse mit Tel.-Nr.

Verwaltungsgericht Freiburg
Postfach 19 01 51

79061 Freiburg

27.10.2014

     

Vorbemerkungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wahrscheinlich sind Sie schockiert über diese vielen Unterlagen.

Es sind übrigens nicht alle. Es könnten noch mehr sein. Siehe Aktenzeichenliste am Ende.

Inhaltlich ist es nicht soviel. Es geht um meine nicht gewährten Rechte, die mir verschiedene staatliche Institutionen verweigern.
Die Unterlagen und alle Akten zu meinem Fall belegen, dass ich mich seit 5 Jahren erfolglos um Gerechtigkeit bemühe.
Ich hoffe daher, dass Sie mir helfen.

Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit der Nachbarfamilie-X gab es vermutlich rechtswidrige Verhaltensweisen von der Polizei, vom B.... Bürgermeister, vom Landratsamt Baurecht und Soziales, vom Amtsgericht und oberen Instanzen, von der Staatsanwaltschaft und oberen Instanzen, vom Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg, was das Verwaltungsgericht klären soll.

Es ist sogar möglich, dass Falschaussagen der Nachbarin-X durch einen Widerspruch im Rahmen vom Baurecht durch die Klägerin getätigt wurden.

Zu möglichen Fristen:

Vorsorglich, für den Fall, dass bestimmte Klagefristen und Antragsfristen versäumt sein sollten, beantrage ich die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumnis der genannten Frist.

Begründung:

Einem Teil der hier erhobenen Klagepunkte hätte vermutlich das Amtsgericht Lörrach und die Staatsanwaltschaft Lörrach nachgehen müssen. Dazu hat die Klägerin eine Strafanzeige ohne anwaltlichen Beistand geschrieben. Die Strafanzeige ist rechtzeitig erfolgt und wurde in allen Instanzen (Staatsanwaltschaft Lörrach, Generalstaatsanwalt Karlsruhe, Justizministerium Baden-Württemberg) abgelehnt.

Verstoß gegen Artikel 6 Europäische Menschenrechtskonvention, d.h. keine ausreichende Zeit, einen Anwalt zu finden, kein Recht auf Zeugen.

Arglistiges Verhalten der Nachbarn.
Mögliche Willkür beim Landratsamt Baurecht und Soziales.
Keine umfassende anwaltliche Vertretung durch Rechtsanwälte, so dass rechtliche Nachteile für die Klägerin entstanden sind.
Gesundheitliche Folgen und hohe Kosten für die Klägerin durch die Belastungen.

Ich erhebe Klage und beantrage:
 

I.

Antragsgruppe: Betreuungsverfahren

1.

Verstoß gegen das rechtliche Gehör
Die inhaltliche Formulierung des Polizeiberichts, die Weitergabe an die Gemeinde Binzen und an das Landratsamt Lörrach wurde der Klägerin nicht mitgeteilt. Erst über die Akteneinsicht zum gerichtlichen Betreuungsverfahren erfuhr die Klägerin von den Falschaussagen der Nachbarin.

2.

Feststellen, in welchem Umfang sich meine Nachbarn x und y X....  den Polizisten B. privat und/oder dienstlich kennen.
Feststellen, in welchem Ausmaß (zeitlich, inhaltlich) über die Klägerin belastende Aussagen getätigt wurden.

3.

Feststellen, ob das Landratsamt Lörrach zu schnell und ungeprüft Betreuungen für erwachsene Personen beim Amtsgericht anregt.

4.

Das beklagte Landratsamt wird verpflicht, kein gerichtliches Betreuungsverfahren gegen mich anzuregen.
Falls dies nicht möglich ist: Keine Anregung ohne vorheriges rechtliches Gehör.

5.

Das beklagte Landratsamt hat die Akten im Zusammenhang mit der Betreuungssache relativ schnell vernichtet und der nachfolgende Schriftwechsel ebenfalls

6. Eine Neufassung des Polizeiberichts, der 10 Jahre lang in der Betreuungsakte unter nochmaliger Befragung der Anzeigeerstatterin Nachbarin-X, und falls erforderlich Zeugenbefragung.
Die beklagte Polizei hat einen drastischen Polizeibericht über die Klägerin verfasst und war nicht bereit, ihn abzuändern. Er wird beim Amtsgericht 10 Jahre lang aufbewahrt. Vermutlich vertraute Richter Trefzer völlig diesem Bericht und ignorierte sämtliche Einwendungen von der Klägerin zu Beginn des Verfahrens.
Erst durch die Einschaltung des Landesbeauftragten für Datenschutz gelang es mir, die Zivilgerichtsbarkeit von seinen irreführenden Formulierungen zu überzeugen. (Beschwerde der Klägerin durch das Landgericht Lörrach).
   
II.

Antraggruppe: Bau- und Gewerberecht

7.

Unterlassene Diensthandlungen und begünstigendes Verhalten durch das Landratsamt Lörrach bezüglich der Nachbarn X (Gewerbe im Wohngebiet, Stellplatzpflicht, Andere Nutzung eines Neubaus)

8.

Begünstigendes Verhalten von Bürgermeister M. gegenüber meinen Nachbarn X.

9.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.


Klage

Hiermit erhebe ich Klage gegen folgende staatliche Institutionen:
 

I) Angehörige der Polizei von Baden-Württemberg:
Polizeirevier Weil am Rhein, Polizeidirektion Lörrach, Regierungspräsidium Freiburg, Innenministerium Baden-Württemberg, Abt. 3 Landespolizeipräsidium
II) Angehörige des Sozialwesens
Landratsamt Lörrach, Dezernat V, Soziales & Jugend, Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Soziales
III) Angehörige des staatlichen Bau-und Gewerbewesens im Ort Binzen
Landratsamt Lörrach, Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Baurecht, Ehemaliger Bürgermeister von Binzen May, Möglicherweise der Gemeinderat von Binzen in der Zusammensetzung aus den Jahren etwa 2005 bis etwa 2011
IV) Mögliche Amtspflichtverletzung des Bürgermeisters im Zusammenhang mit dem Polizeibericht ?
V) Angehörige der Zivilgerichtsbarkeit:
Amtsgericht Lörrach, Landgericht Freiburg, Oberlandesgericht Karlsruhe
VI) Angehörige der Staatsanwaltschaft
Staatsanwaltschaft Lörrach, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Justizministerium Baden-Württemberg
VII) Landtag von Baden-Württemberg, Petitionsausschuss, Konrad-Adenauer-Straße 3, 70173 Stuttgart

 

wegen Feststellung von Amtspflichtverletzungen
mir gegenüber
und zwar immer im Zusammenhang
mit meinen Nachbarn-X

 

I)

Verdacht der Amtspflichtverletzung bei der Polizei:

1)

 Angehörige der Polizei von Baden-Württemberg:

 

a)

Polizeirevier Weil am Rhein (POM B., Revierleiter W.l, PHK W.)
Basler Straße 7, 79576 Weil am Rhein

 

b)

Polizeidirektion Lörrach, Weinbrennerstraße 6, 79539 Lörrach

 

c)

Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 6 Landespolizei, weggefallen seit 01.01.2014, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg

 

d)

Innenministerium Baden-Württemberg, Abt. 3 Landespolizeipräsidium
 

2) Zugehörige Aktenzeichen:

 

Aktenzeichen Datum Behörde
7...../2009/PR

09.07.2009

Polizeibericht von PM B....., Polizeirevier Weil am Rhein
ohne

06.08.2009

Email-Auskunft bei LKA Prävention wegen des Polizeiberichts bei Andreas Maier
FESt E1 / 0.......-1

19.10.2009

Polizeidirektion Lörrach, Weinbrennerstr. 8, 79589 Lörrach
61-R-......-6/Moser G.

12.11.2010

Regierungspräsidium Freiburg Abteilung 6 Landespolizeidirektion
    Fehler, falscher Angabe ...........
7236-2009-GR/2012

03.01.2012

Polizeirevier Weil am Rhein, 79576 Weil am Rhein, Herr Ernst Gruidl
3-0300.8/
Moser, G.
13.06.2012 Auskünfte über Einträge bei der Polizei über mich beim Innenministerium Baden-Württemberg
110B-1237.5-1 15.06.2012 Auskünfte über Einträge bei der Polizei über mich beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg
86 Js 7..../13

Aug. 2013

Strafverfahren wegen Bedrohung gegen mich (mangels Tatbestand eingestellt, aber über 1800 Euro Anwaltskosten, daher faktische Bestrafung)

3) Einige Belege dazu: Anlagenkonvolut V 1 Nr. 1 - 24
    
4) Gründe:
  a) Inhalt und Weiterleitung des Polizeiberichts vom 9.07.2009 an die Gemeinde B. und an das Landratsamt Lörrach. Das Landratsamt Lörrach hat ihn an das Amtsgericht Lörrach weitergeleitet, so dass für die Klägerin ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet wurde. Siehe Anlage V 1 - 1

Damit verbundene Probleme:
 

    a1) Die Anzeigeerstatterin gab sich als qualifizierte Fachkraft zu den von ihr gemachten Aussagen aus. Bis heute gibt es für die Klägerin keinen Nachweis, ebenfalls gibt es in keiner zugehörigen Akten einen Nachweis.
    a2) Die Aussagen waren sehr drastisch. Die Polizei hat zuwenig Begründungen und Beweise verlangt.
    a3) Die Polizei hat nichts unternommen, um vor Ort bei der Klägerin diese drastischen Aussagen festzustellen.
    a4) Die Polizei hat die Anzeigeerstatterin bezüglich ihrer zivil- und strafrechtlichen Möglichkeiten beraten.
    a5)  Die Klägerin erfuhr von dem Polizeibericht erst über die Akteneinsicht beim Amtsgericht, nachdem das gerichtliche Betreuungsverfahren gegen sie eingeleitet wurde. Beim sofortigen persönlichen Besuch beim Polizeirevier Weil am Rhein an einem Montag wurde sie abgewiesen mit der Begründung, dass PM B. erst am Freitag wieder auf dem Revier zu sprechen sei.
    a6) In der Folgezeit gab es verschiedene erfolglose Schreiben und ein Gespräch mit dem Revierleiter Herrn W.. Obwohl die Klägerin auf die Falschaussagen der Anzeigeerstatterin hinwies, hatten ihre Beschwerden keinen Erfolg.
Die Polizei hielt an den Ausführungen der Anzeigeerstatterin fest.
    a7) Die Polizei hat die Klägerin nicht bezüglich ihrer zivil- und strafrechtlichen Möglichkeiten beraten. Sie hat es aber bei der Anzeigeerstatterin getan.
    a8) Die Klägerin hat den Polizisten B. bis heute noch nie gesehen.
    a9) Der Wunsch ihn einmal kurz zu sehen, wurde vom Polizeirevier Weil am Rhein abgelehnt.
    a10) Aus einem späteren Schreiben vom Ehemann der Anzeigeerstatterin ergibt sich, dass er den Polizisten B. kennt.
Die Klägerin hat beim Amtsgericht Lörrach beantragt daher, dass sie den Polizisten B. einmal sehen darf, um festzustellen, ob sie ihn als Bekannten oder Freund von Nachbarn-X erkennt. Aktenzeichen 2 C 1840/14
    a11) Nach vielen Recherchen im Internet entdeckte die Klägerin, dass der Landesbeauftragte für Datenschutz helfen könnte.
Daher gibt es dazu ein Aktenzeichen und Schriftwechsel.
H 3..../189 25.09.2009 Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg, Herr D.
 
    a12) Recht auf Zeugen abgelehnt
Die Polizei verweigerte der Klägerin das Recht auf Zeugen, indem Sie eine Nachbarschaftsbefragung ablehnte. Die Klägerin hat dazu sogar einen möglichen Fragebogen ausgearbeitet. Auch die Staatsanwaltschaft hat eine Kopie des Schreiben bekommen und bis heute der Klägerin das Recht auf Zeugen verweigert.
    a13) Wichtiger Brief zur Entlastung der Klägerin wurde nicht beantwortet
Die Klägerin bat die Polizei um unangemeldete Kontrollen in ihrer Straße, damit festgestellt wird, wer tatsächlich möglicherweise auffällt. Darauf gab es von der Polizei keine Antwort und sicher auch keine Kontrollen.
    a14) 2014 wurde auf Betreiben der Anzeigeerstatterin und ihrem Ehemann ein Strafverfahren wegen Bedrohung gegen die Klägerin eingeleitet.
Das Verhör sollte vom Polizeirevier Weil am Rhein durchgeführt werden.
Da die Klägerin eine Rechtsanwältin zu ihrer Verteidigung beantragte, wurde das Verhör abgesagt. Aus der späteren Akteneinsicht ergibt sich, dass die Polizei noch einen Vorschlag gemacht hat, nämlich den Tatbestand der Beleidigung. Außerdem wurde der Sachverhalt der Bedrohung unzureichend beschrieben: Frau X fühlt sich bedroht. In der Akte fehlen aber typische Beispiele, die zu einem Bedrohungsverfahren führen können
    a15) Zu meinem Fall war der Journalist x......, tätig für die ...... Zeitung, bei der Polizeidirektion zum Interview zu meinem Fall.
Es hat sinngemäß mir berichtet, dass der Polizeibericht über mich schon rechtens ist, weil ich zum Beispiel sehr gemäßigt gegen ihn vorgegangen bin.

 

II)
 
Verdacht der Amtspflichtverletzung beim Sozialwesen
 
1)
 
 Angehörige des Sozialwesens
 
  a) Landratsamt Lörrach, Dezernat V, Soziales & Jugend, (E. Z., C. K., W. H.) Palmstraße 3, 79539 Lörrach
  b) Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Soziales, :Referat 23 –Rechtsaufsicht Sozialwesen (im Jahr 2010), Bissierstraße 7, 79114 Freiburg
   
2) Zugehörige Aktenzeichen:

 

Aktenzeichen Datum Behörde
5......27

20.07.2009

Landratsamt Lörrach V/Jugend & Familie, Soziale Dienste II (Vernichtet!?)
4........0301

04.08.2009

Landratsamt Lörrach Betreuungsbehörde (Vernichtet!?)
2......1

06.08.2009

Landratsamt Lörrach Gesundheit
51.....0

27.10.2010

Antwort an RA 4 vom Landratsamt Lörrach, Fachbereich Soziales,
Frau Z.......
ohne

14.04.2012

Meine Briefe an die Landrätin M.D. und ihre Antworten (3.5.2012), z.B. dass Akten vernichtet wurden

 

3) Einige Belege dazu: Anlagenkonvolut V 2 Nr. 1 - 24

4)

Gründe:
  a) Kein rechtliches Gehör zum Polizeibericht vom 9.7.2009. Er wurde mit einem Weiterleitungsschreiben an das Amtsgericht geschickt, und zwar mit der Frage, ob eine rechtliche Vertretung erforderlich ist.
  b) Bis heute ist nicht nachvollziehbar, bei welchen Dezernaten bzw. Mitarbeiter des Landratsamts der Polizeibericht angekommen und bearbeitet wurde. Es gibt dazu widersprüchliche Aussagen.
  c) Mehrfache Aktenvernichtung, mindestens dreimal: Das 1. Mal wurde die Aktenvernichtung gegenüber Anwalt 3 mitgeteilt.
Das 2. Mal der Klägerin gegenüber, die Akteneinsicht nehmen wollte. Beim persönlichen Erscheinen wurde ihr mitgeteilt, dass es keine Akten gibt.
Beim 3. Mal wurde die Aktenvernichtung im Schreiben der Landrätin erwähnt.
Zwischen den Aktenvernichtungen gab es aber Schriftwechsel.
  d) Der Journalist ....... war für seinen Artikel in der.......... Zeitung im Juni 2010 beim Landratsamt zu meinem Fall und hat Frau H. befragt. Daher klingt es unwahrscheinlich, wenn die Betreuungsbehörde bzw. Frau H. nicht mehr weiß, war in meinem Fall tatsächlich beim Landratsamt geschehen ist.
   
5) Vorschlag an das Gericht:
  Bitte fordern Sie die Akten zu den von mir angegebenen Aktenzeichen vom Sozialbereich an. Um die Aktenvernichtung nachweisen zu können, müsste ich dann mit meinen Akten zum Verwaltungsgericht kommen und dort die Akteneinsicht vornehmen. Meine Unterlagen sind geordnet und digitalisiert, so dass ich schnell prüfen kann.

Die Aktenvernichtung habe ich schon bei der Staatsanwaltschaft im Rahmen weiterer Strafrechtsverstöße mir gegenüber gemeldet. Die Staatsanwaltschaft hat aber im Laufe der Jahre alle möglichen Strafrechtsverstöße mir gegenüber abgelehnt.

III)
 
Mögliche Amtspflichtverletzung des Bürgermeisters
im Zusammenhang mit dem Polizeibericht ?

1)

Ehemaliger Bürgermeister .......(Name und Adresse)
   
2) Zugehörige Aktenzeichen keine oder die gleichen wie beim Landratsamt
   
3) Einige Belege dazu: Anlagenkonvolut V 3 Nr. 1 - 5
   
4)
 
Gründe:
 
  a)

Bürgermeister M. hat nach Aussage von Nachbar-X bei ihm angerufen und gefragt, was mit mir los sei. Mit mir hat er sich nicht in Verbindung gesetzt als er den Polizeibericht erhalten hat.

  b)

Kurz nach Einleitung des Betreuungsverfahrens habe ich ihn angerufen und auf den Polizeibericht hingewiesen. Er äußerte sich so, dass er sich nichts bei dem Polizeibericht gedacht hat und ihn einfach nur abgeheftet hat.

  c)

Welche Pflichten er bei Erhalt eines solchen Polizeiberichts hat, weiß ich bis heute nicht. Mein letzter Anwalt hat mir auf diese Frage keine Antwort gegeben. Bei Online-Recherchen habe ich auch keine Antwort gefunden.

  d)

Aufgrund von Emailkontakten kann ich belegen, dass Bürgermeister M. angeblich keine Zeit für ein Gespräch zum Thema Polizeibericht und Stellplätze hatte.

  e)

Bei einer späteren Akteneinsicht in B. habe ich den Bericht nicht vorgefunden. Außerdem hatte ich den Eindruck, dass Schreiben von mir fehlten.

16.11.2010: Gemeindemitarbeiterin per telefonischer Rückfrage .... zur Akteneinsicht: Welche Akten zur Person meine ich:
Ich erzähle kurz, dass es Folgen eines Polizeiberichts für mich gegeben hat, dass er bei der Gemeinde liegt, auch vermutlich meine Stellungnahme und ich möchte wissen, ob weitere Polizeiberichte vorhanden sind.

  f)

Er war für Baurecht zuständig, wusste vom Gewerbe und dem Stellplatzmangel meiner Nachbarn X und den Schreiben vom Landratsamt und hat kaum etwas zu meinen Gunsten getan, z.B. bei der Stellplatzvorschrift oder bei meiner angeblichen Pflicht zur Meldung einer baurechtlichen Nutzungsänderung.
 


IV) Verdacht der Amtspflichtverletzung beim Bau- und Gewerbewesen

1)

Angehörige des staatlichen Bau- und Gewerbewesens im Ort Binzen
  a) Landratsamt Lörrach, Dezernat 4, Fachbereich Baurecht (damaliger Leiter H., W. B., KBM M.), Palmstraße 3, 79539 Lörrach
  b) Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Baurecht, ausführlich:
Abteilung 2 – Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitsweisen, (J. D., H. R.), Bissierstraße 7, 79114 Freiburg
  c) Ehemaliger Bürgermeister von ......, Adresse .....
  d) Möglicherweise der Gemeinderat von ..... in der Zusammensetzung aus den Jahren etwa 2005 bis etwa 2011,
Gemeindeverwaltung........(Adresse)
 
2) Zugehörige Aktenzeichen:

 

I. Angaben zu meinen Nachbarn-X (Adresse...)
Aktenzeichen Datum Behörde
?

?

Landratsamt Baurecht: Neubau in der ...Str. ..
10...- 10-03

16.09.2012

Landratsamt Baurecht
1.... - 10-03

04.03.2010

Landratsamt Baurecht
?

?

Existieren Akten seit etwa 2005 vom Gewerbe ............. Hinweise von mir zum Gewerbe sind auch in den Akten des Landesbeauftragten für Datenschutz enthalten: H 3110/189
     
II. Angaben zu mir, d.h. Gertrud Moser, ....Adresse
Aktenzeichen

Datum

Behörde
6....-09-03

08.07.2009

Landratsamt Lörrach Baurecht
ohne

08.07.2009

Akten bei der Gemeinde Binzen zum öffentlichen Baurecht und Gewerbe
1....-09-03

22.07.2009

Landratsamt Baurecht
6..-09-03/
6....6

12.08.2009

Landratsamt Lörrach Baurecht
85 Js ..../09

03.10.2009

Staatsanwaltschaft Lörrach, Staatsanwältin Dr. R.
Akte enthält Hinweise zum Baurecht von der Klägerin

23.11.2009

Regierungspräsidium Freiburg Baurecht, Emailkontakt mit Herrn H. R.
10.....-10-03

13.09.2010

Angrenzer-Benachrichtigung im Baugenehmigungsverfahren von der Gemeinde ....., . und Landratsamt Lörrach Baurecht
14-2.....2/0

26.10.2010

Regierungspräsidium Freiburg Abteilung Steuerung und Verwaltung, Herr Hartmut S.
21-0....-10 /
4..8-E

03.11.2010

Regierungspräsidium Freiburg Abteilung 2 Wirtschaft... Bau..., Herr H.R.

24.11.2010

Akteneinsicht durch mich Gertrud Moser bei der Gemeinde Binzen. Meiner Meinung nach fehlen Akten
092.3

11.02.2011

Landratsamt Lörrach Kommunalaufsicht
ohne

14.04.2012

Mein Briefe an die Landrätin M.D. Dammann und ihre Antworten (3.5.2012)

 

3) Einige Belege dazu: Anlagenkonvolut V 4 Nr. 1 - 24
   
4) Gründe:
  Willkürliche Stellplatz- und Nutzungsänderungsverpflichtungen für mich, um von den folgenden Punkten abzulenken.
 
   a) Als ich mich bei dem Neubaubeginn in der......Str. .... Einwendungen erhob wegen mangelnder Stellplätze und nachfragte, ob das Gewerbe von Nachbarn-X wirklich zulässig sei, ging das Landratsamt Lörrach und die Gemeinde Binzen kaum darauf ein.

Stattdessen begann ein seltsames Verfahren gegen mich wegen eines fehlende Stellplatzes und einer fehlenden Nutzungsänderung aufgrund meiner geringfügigen Nachhilfe in Mathematik.

Das vermutlich seit 2005 bestehende Gewerbe wurde erst als nicht zulässig befunden als ich einen Anwalt einschaltete. Angeblich wusste das Landratsamt nichts von diesem Gewerbe.

Das glaube ich nicht. Anlage V4-14 vom 4.3.2010.

Erst am 1.4.2010 wurde das Gewerbe von Nachbar-X Landratsamt in Frage gestellt und zwar nur, weil ich einen Anwalt einschaltete und bezahlen musste. (Anlage V4-15).

Die vermutlich gesetzlich notwendige Nutzungsänderung der Firma X spielt erst im Sommer 2010 eine Rolle.
Beispiel Anlage V4-19
 

  b) Ich bitte daher, das Verwaltungsgericht, die Zulässigkeit des Gewerbes von Nachbar-X seit etwa 2005 bis heute zu überprüfen. Seine etwa 2009 bestehende Homepage ist in Grundzügen auf der beiliegenden DVD gespeichert. Vermutlich gibt es mindestens entsprechende Daten beim Finanzamt Lörrach.
 
  c) Einige Jahre vor und im Jahr 2009 wurden öffentliche Parkplätze in der .......-Straße vor allem mit den Mietern des Nachbarn-X-Mietshauses und von Kunden oder Lieferanten des Nachbarn-X-Gewerbes (Groß- und Einzelhandel) belegt.

Seit der Fertigstellung des Seniorenheims in ........ (und tatsächlich ........-Str. 2) werden öffentliche Parkplätze vom Seniorenheim benötigt.

Dann wurde die Hausarztpraxis ....... dort integriert, so dass weitere Stellplätze benötigt werden. Einige Zeit später kam zog ein weiterer Hausarzt aus einem Nachbarort in die Praxis ein. Für die Mitarbeiter/innen und die Patient/innen werden daher Parkplätze benötigt.

Soweit ich mich entsinne hat schon früh ein Gemeinderat bemängelt, dass es im Seniorenheim zuwenig Parkplätze geben könnte.

Ich bitte daher um Überprüfung, ob beim Seniorenheim vor dem Einzug der Hausarztpraxis tatsächlich genügend Stellplätze vorhanden waren. Dann nach dem Einzug und dann noch als ein weiterer Hausarzt dazukam.
 

  d) Zu den benötigten Stellplätzen des Miethauses von Nachbarn-X gibt es Hinweise in meinen Einwendungen im Rahmen der Angrenzerbenachrichtigung vom 13.10.2010. Bis heute wird die im Keller vorgesehene Garage nicht für die Mieter des Hauses benutzt, sondern vermutlich privat oder gewerblich von Nachbarn-X.
 Für die Mieter von 3 Etagen gibt es nur einen Stellplatz, ansonsten werden öffentliche Parkplätze benötigt.
 
  e) Laut Veröffentlichung im Gemeindeblatt von 2009 (Anlage V 4 - 1)sollte der Neubau von Nachbar-X und seinem Bruder ein Wohngebäude mit Büro für einen Freiberufler sein.

Stattdessen wurde geplant, das .....unternehmen ....... unterzubringen, das relativ viele Mitarbeiter/innen und Kunden hat. www...............de.

Aufgrund der Mitarbeiterzahl und der oft kommenden Kunden wurden meiner Meinung nach zuwenig Parkplätze geplant. Die bestehenden Parkplätze sind auch vom Untergrund unbequem. Vermutlich um Abwassergebühren zu sparen, wurde ein spezielle Art von gepresstem Kiesbelag aufgetragen.

Daher parken sowohl Mitarbeiter als auch Kunden oft an meiner Grundstücksgrenze, für die ich Verkehrssicherungspflicht habe.

Auf dem Grundstück befindet sich eine Garage für zwei PKW.
Die wird aber für meine Nachbarn-X genutzt. Ebenfalls wird das Grundstück zum Parken für das Wohnmobil von ihnen genutzt.
 

  f) Die Existenz einer Hausarztpraxis ist natürlich sehr wichtig. Dann kann man auch bei der Stellplatzpflicht großzügig sein.
Sie wird hier nur als Vergleich für die Ungerechtigkeit des Landratsamts aufgeführt im Vergleich zu den anderen Argumenten.
     
  Meine Beschwerde und Schadenersatzforderung an das Landratsamt
in Anlage V 2 – 16.

Schreiben vom Landratsamt zu den genannten Problemen bei den
Anlagen V 2 – 17 aus dem Jahr 2012.


V) Verdacht der Amtspflichtverletzung bei der Zivilgerichtsbarkeit

1)

Angehörige der Zivilgerichtsbarkeit
  a) Amtsgericht Lörrach, Bahnhofstraße 4, 79540 Lörrach, Direktor W.L., Richter Trefzer (inzwischen beim Amtsgericht Freiburg, Holzmarkt 2, 79098 Freiburg)
  b) Landgericht Freiburg, Freiburg, Salzstraße 17, 79098 Freiburg
  c)  Oberlandesgericht Karlsruhe, Hoffstraße 10, 76133 Karlsruhe
 
2) Zugehörige Aktenzeichen:

 

XVII 9...

28.07.2009

Amtsgericht Lörrach - Vormundschaftsgericht - Richter Trefzer
E 1...

27.01.2012

Amtsgericht Lörrach, Bahnhofstr. 4 und 4a, 79539 Lörrach, Direktor Lorenz
4 T 2.../10

06.10.2010

Landgericht Freiburg, Salzstraße 17, 79098 Freiburg
31...III

25.10.2010

Oberlandesgericht Karlsruhe, Hoffstraße 10, 76133 Karlsruhe, Herr S.
14 Wx .../12
und 4 T 2.../10

14.08.2012

Oberlandesgericht Karlsruhe, Hoffstraße 10, 76133 Karlsruhe, Dr. B. und W.
3 C 13.../14

29.09.2014

Klage vom 24.08.2014 gegen Nachbarin-X, am 7.10. zurückgezogen und als Beschwerde für die Betreuungsakten eingereicht. XVII 9.......
2 C 14.../14

09.10.2014

Zweite Klage vom 7.10.2014 an das Amtsgericht gegen Nachbarin-X zu ihren Aussagen im Polizeibericht und im Strafverfahren wegen Bedrohung gegen mich.

Am 11.12.2014 um 9.30 Uhr ist ein Gütetermin geplant.

 

3) Einige Belege dazu: Anlagenkonvolut V 5
   
4) Gründe:
  Nach der Einleitung des gerichtlichen Betreuungsverfahrens erfuhr ich über die Akteneinsicht, dass ein Polizeibericht im Auftrag von Nachbarin-X existiert.
Trotz meiner sofortigen Einwendungen hatte ich bis heute:
  a) kein Recht auf Zeugen
  b)  Nachbarin-XX musste bis heute ihre Aussagen weder belegen noch begründen.
  Der Polizeibericht war meiner Meinung nach irreführend abgefasst. Richter Trefzer sollte sich daher mit der Polizei in Verbindung setzen. Das hat er nicht getan.

Im Rahmen einer späteren Beschwerde äußerte sich Direktor Lorenz, dass man die Aussagen von Nachbarin-X nicht überprüfen musste, weil ich krank sein soll.

Ich finde diese Aussage eine Ungeheuerlichkeit und nicht mit dem Grundgesetz und anderen geltenden Gesetzen in der Bundesrepublik vereinbar.

Soll das etwa heißen:
Psychisch Kranke dürfen straf- und folgenlos mit falschen Aussagen bei der Polizei und beim Amtsgericht belastet werden?

Im Rahmen des gerichtlichen Betreuungsverfahrens wurde ich zu einem psychiatrischen Gutachten gezwungen, gegen das ich erfolglos Beschwerde eingelegt hatte.

Der Gerichtsbeschluss erfolgte am 7.10.2009. Er wurde aber erst Ende Oktober zugestellt. Erst dann erfuhr ich, dass die mögliche Betreuung durch das Gericht abgelehnt wurde. Laut Gesetz muss in einem Betreuungsverfahren der Betroffenen regelmäßig über den Verlauf des Verfahrens informiert werden.

Weitere Beschwerden wurden abgelehnt.

Im Rahmen meiner Beschwerde beim Landgericht Freiburg wurden alle Punkte abgelehnt. Es gibt nur eine Ausnahme: Die Kosten des ersten Rechtsanwalts und minimale Verwaltungskosten wurden im Verlauf längerer Wartezeit ersetzt.

Beschwerden beim Oberlandesgericht waren ebenfalls erfolglos.

Ich bitte daher das Verwaltungsgericht, meine in den Akten enthaltenen Beschwerden nach ihrer Berechtigung zu prüfen.

Ich bin der Meinung, dass die Zivilgerichtsbarkeit auch zu ihren Fehlern stehen muss. Sie erwartet ein solchen Verhalten auch von Angeklagten in Zivilverfahren.

Sittenwidrig halte ich meine Verurteilung mit dem Aktenzeichen 5 C 1..../12. Weil ich das Vorgehen der Polizei, des Landratsamts und der Amtsgerichts für rechtswidrig hielt, habe ich mich an einen Journalisten gewandt. Das ergibt sich auch aus meiner Verteidigung. Trotzdem hat mich das Amtsgericht Lörrach verurteilt.

Dies war die erste Verurteilung durch ein Zivilgericht in meinem Leben und hat mich sehr belastet.

Zur Zeit gibt es eine zurückgezogene Klage und eine neue Klage von mir, weil ich im Moment einen untätigen bzw. seltsam tätigen Rechtsanwalt habe.

Mehrere Anwälte haben inzwischen mit verschiedenen Gründen abgesagt, die ich nicht immer für gerechtfertigt halte.
Am 23.10.2014 habe ich erfahren, dass es am

11.12.2014, 9.30 Uhr, Dienstzimmer 3.52, 3. OG,

Bahnhofstraße 4, Amtsgericht Lörrach eine Güteverhandlung gibt.

Ich bin der Meinung, dass ein Mitglied des Verwaltungsgerichts aufgrund dieser Klage anwesend sein sollte,
um Fragen zu möglichen Behörden- bzw. Gerichtsfehlern zu klären.

Da es sehr viele sind, erwarte ich nur, dass Stellungnahmen wenigstens zu einem Teil der angesprochenen Punkte möglich sind.

Es ist nicht sicher, ob ich einen Anwalt für mich finde, der zu diesem Termin mich unterstützt. Ich bitte daher, dass ein Mitglied des Verwaltungsgerichts unangemeldet bei diesem Termin erscheint.


VI) Verdacht der Amtspflichtverletzung bei der Staatsanwaltschaft

1)

Angehörige der Staatsanwaltschaft:
  a) Staatsanwältin Dr. R., LSTA I., Staatsanwältin S.
Staatsanwaltschaft Lörrach, Bahnhofstraße 4, 79540 Lörrach.
LStA I. leitet inzwischen die Staatsanwaltschaft Freiburg,
  b) Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Stabelstraße 2, 76133 Karlsruhe
  c) Justizministerium Baden-Württemberg, Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart. Abteilung III – Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften
 
2) Zugehörige Aktenzeichen:
   
  Moser gegen Nachbarin-X

 

85 Js 9..../09

03.10.2009

Staatsanwaltschaft Lörrach, Staatsanwältin Dr. Reil
3 Zs 2.../09

27.11.2009

Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Stabelstr. 2, 76133 Karlsruhe
E-1....2010
/884

08.10.2010

Justizministerium Baden-Württemberg, Postfach 103461, 70029 Stuttgart, Dr. Stohrer
 

28.05.2012

An Staatsanwaltschaft Lörrach: Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund meiner Erkenntnisse aus der Akteneinsicht vom 22.5.2012. Wurde später abgelehnt.

 

  Moser gegen Nachbarin-X und ihren Ehemann

 

82 Js 8..../13

21.08.2013

Staatsanwaltschaft Lörrach, LSTA Inhofer,
Anzeige wegen möglicher Nötigung und Erpressung durch Rechtsanwältin und meine Nachbarn bei Staatsanwaltschaft Freiburg. Weiterleitung an Lörrach. Erfolgloser Widerspruch gegen die Bearbeitung von Lörrach von mir
3 Zs 2.../09

27.11.2009

Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Stabelstr. 2, 76133 Karlsruhe
E-1....
2010/884

08.10.2010

Justizministerium Baden-Württemberg, Postfach 103461, 70029 Stuttgart, Dr. S.
 

28.05.2012

An Staatsanwaltschaft Lörrach: Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund meiner Erkenntnisse aus der Akteneinsicht vom 22.5.2012. Wurde später abgelehnt.

 

  Nachbarin-X und ihr Ehemann gegen Moser
86 Js 7../13 Sommer 2013 Staatsanwaltschaft Lörrach, Staatsanwältin S.

 

  Moser gegen Nachbarin-X und ihren Ehemann
85 Js 9.../09

03.10.2009

Staatsanwaltschaft Lörrach, Staatsanwältin Dr. R.
3 Zs 2.../09

27.11.2009

Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Stabelstr. 2, 76133 Karlsruhe
E-1....
2010/884

08.10.2010

Justizministerium Baden-Württemberg, Postfach 103461, 70029 Stuttgart, Dr. Stohrer
 

28.05.2012

An Staatsanwaltschaft Lörrach: Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund meiner Erkenntnisse aus der Akteneinsicht vom 22.5.2012. Wurde später abgelehnt.

 

3) Einige Belege dazu: Anlagenkonvolut V 6 Nr. 1 - 20
   
4) Gründe:
   
  a1) Meine ausführlichen Strafanzeigen mit Begründungen wurde alle abgelehnt.
Die meiner Meinung nach unsachliche und mit Fehlern beschriebene Strafanzeige der Rechtsanwältin x... führte zur Einleitung eines Strafverfahrens gegen mich.
In den Akten zu allen Aktenzeichen gibt es genügend Argumente. Da ich kürzlich einen Unfall hatte und mein rechtes Handgelenk gebrochen hatte, bitte ich das Gericht die Akten anzufordern und danach zu untersuchen, welche Amtspflichtverletzungen noch außer den hier genannten vorliegen. Ich bin sicher, dass sie einige finden werden.
 
  a2)  Zur ersten abgelehnten Strafanzeige wurde einerseits behauptet, das sich die Staatsanwaltschaft nicht an meine Ermittlungswünsche halten muss, d.h. es gab weder eine Zeugenbefragung noch musste Nachbarin-X ihre Aussagen zum Polizeibericht weder belegen noch begründen.

Durch eine Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft im Frühjahr 2012 entdeckte ich, dass es eine Beiakte mit Kopien aus der Betreuungsakte gab einschließlich des ärztlichen Gutachtens. Dabei bekam ich den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft nur Betreuungsakten kopiert hat und sonst nicht zu meinen Gunsten getan hat.
 

  a3)  Nachdem der Petitionsausschuss des Landtags meine Petition abgeändert und abgelehnt hatte, veröffentlichte ich das Thema „Nationalsozialistische Tendenzen im deutschen Entmündigungssystem". Dadurch bin ich in ein Strafverfahren wegen Bedrohung gekommen, das zwar mangels Tatbestand eingestellt wurde, mich aber über 1.800 Euro gekostet hat. Die Kopien in der Akte sind möglicherweise schlecht lesbar. Gerne sende ich Ihnen auf Wunsch lesbare Seiten zu. Aktenzeichen: 86 Js ......./13.
 
  a4) Meine Strafanzeige und Strafantrag am 11.12.2013 habe ich erstellt, nachdem ich die Aktenkopien der Akte 86 Js ....../13 (Strafverfahren wegen Bedrohung gegen mich) bekommen hatte.

Auf diese Strafanzeige reagierte die Staatsanwaltschaft Lörrach erst nach meiner Nachfrage im Januar und zwar am 05.02.2014 mit dem Aktenzeichen 80 Js 1...../14 und der Ablehnung der Strafanzeige.

In dieser Zeit hatte ich Kontakt zu einem neuen Rechtsanwalt (Anwalt 7). Ich legte zur Ablehnung Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft ein und erwartete eine erneute Ablehnung.

Es gibt nun Schriftwechsel mit dem Anwalt, dass er einen Schriftsatz abgeben sollte. Das hat er nicht getan, und zwar mit der Begründung, dass ich keinen Erfolg gehabt hätte. Ob diese Aussage wahr oder falsch ist, weiß ich bis heute nicht.

Aufgrund späterer Verhaltensweisen des Anwalts mir gegenüber habe ich den Eindruck gewonnen, dass er mich nie wirklich vertreten wollte.
Das Amtsgericht Lörrach hat am 23.10.2014 die wichtigsten Schriftstücke von mir bekommen, um diese Aussage zu belegen.

 


VII) Verdacht der Amtspflichtverletzung beim Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg

1)

Angehörige des Petitionsausschuss:
  Abgeordnete Gaby Rolland, MdL, Berichterstatterin meiner Petition
Abgeordnete Beate Böhlen, MdL, Vorsitzende des Petitionsausschuss
Landtag von Baden-Württemberg, Petitionsausschuss, Konrad-Adenauer-Straße 3, 70173 Stuttgart
 
2) Zugehörige Aktenzeichen:

 

Petition 15/02512

oder

15/2512

13.03.2013

Petition beim Landtag von Baden-Württemberg.
Schwerpunkt: Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts. Später Ablehnung. Vermutlich wurde eine Zusammenfassung von den mich belastenden, von mir eingeschickten Belegen gemacht, aber keine Akteneinsicht. Ich habe eine Aktenzeichenliste eingeschickt. Die einzelnen Punkte meiner Petition wurden nicht bearbeitet, d.h. es wurde nicht die Originalpetition veröffentlicht.

Veröffentlichte "Petition" in Farbe mit den Textquellen.

Petition 15/02937

25.02.2013

Widerspruch gegen den Petitionsbeschluss
7 Js 2087/14

14.01.2014

Ermittlungsverfahren gegen Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg wegen Verleumdung durch Staatsanwaltschaft Stuttgart, 70049 Stuttgart. Abgelehnt.
Laut Rechtsanwaltsempfehlung soll es keinen Sinn haben, dagegen Beschwerde einzulegen.

3) Anlagenkonvolut V 7 Nr. 1 - 25
   
4) Gründe:
  Der Petitionsausschuss sollte eigentlich das Fehlverhalten von Behörden untersuchen.
Bei mir ist das ziemlich sicher nicht geschehen. Die Originalpetition wurde trotz Zusage nicht bearbeitet. Stattdessen wurde eine gekürzte Petition, deren Text nicht von mir stammt, bearbeitet, abgelehnt und veröffentlicht.

Die Originalpetitionsschriftstücke und die veröffentlichte sind in den Anlagen enthalten.
Dabei ist eine farbmarkierte Petitionsversion, um die Textquellen zu belegen.

Meine Widersprüche blieben erfolglos.
Schließlich erstattete ich Strafanzeige wegen Verleumdung bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, die abgelehnt wurde, weil Abgeordnete einen besonderen Schutz genießen.

   
5) Antrag an das Gericht:
  Auch wenn die Abgeordneten Immunitätsschutz haben, kann das Verwaltungsgericht aufgrund der Petitionsrichtlinien von 2013 beurteilen (Anlage V 7 - 25),
ob sich die Abgeordneten in meinem Fall an diese Richtlinien gehalten haben oder nicht.
 

VIII)
 
Weitere wichtige Informationen zum Fall
 
1) Durch die Feststellungen des Verwaltungsgerichts soll folgende Vermutung unterstützt werden:
   
  Nachbarin-X war nachmittags mit ihren Aussagen über mich bei der Polizei.
Morgens habe ich bei der Gemeinde und beim Landratsamt Widerspruch gegen das Bauvorhaben wegen mangelnder Stellplätze erhoben. Außerdem habe ich die Frage gestellt, ob mein Nachbar ohne Genehmigung ein Gewerbe (Einzel-, Groß- und Internethandel) betreiben dürfe. Daher ist es nicht ausgeschlossen, dass die Aussagen bei der Polizei ein Racheakt gegen mich sind.

Im Beschwerdeschreiben 2010 an das Landgericht Freiburg (Az 4 T ..../10) habe ich die Vermutung geäußert, dass meine Nachbarn zu ihren 4 angrenzenden und gegenüberliegenden Grundstücken mein Grundstück haben möchten.
Begründungen sind in verschiedenen Akten enthalten.

   
2) Aufgrund der Erlebnisse in diesem Rechtsfall entstanden zwei Homepages

Im Dezember 2011 und im Januar 2012 begann ich mit Veröffentlichungen im Internet, um auf die Ungerechtigkeiten bei gerichtlichen Betreuungsverfahren und in meinem Fall hinzuweisen.

www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de (Allgemeine Informationshomepage) und www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de (Teile aus dem langjährigen Fall)

   
3) Aufgrund der Erlebnisse in diesem Rechtsfall gab es Vorschläge für Öffentliche Petitionen beim Deutschen Bundestag, die alle zur Veröffentlichung abgelehnt wurden.
  Siehe Schaltfläche Petitionen bei www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de
Pet 4-17-07-4034-037530
Pet 4-17-07-4034-037254
usw.

Anlagen V 8 – 1 bis 10

   
4) Mir sind inzwischen überdurchschnittlich hohe Kosten entstanden.
Dazu gibt es Hinweise in den Akten beim Amtsgericht, aber nicht über alle Kosten.
Anlagen V 8 – 11

 

 

IX)
 
Abschließende Bemerkungen
 
1) Leider mute ich dem Gericht sehr viel Arbeit zu.
   
2) Größere Panne in der letzten Zeit mit einem Rechtsanwalt (von November 2013 bis August 2014) (Anwalt 7). Sie sind teilweise beschrieben beim Amtsgericht in Beschwerdeschreiben zum Aktenzeichen XVII 9...... Anlagekonvolut V 9

Meiner privaten Krankenversicherung und dem Landesbesoldungsamt habe ich kürzlich mitgeteilt, dass ein Teil meiner Krankheitskosten seit 2009 durch diesen umfangreichen Rechtsfall bedingt sind. Die private Krankenversicherung hat Belege, nach denen mich möglicherweise mein derzeitiger (?) bzw. letzter Anwalt betrogen hat.
Sie hat auch Belege, dass die derzeitige belastende Situation für mich auch ein wichtiger Faktor für meinen kürzlichen Sturzunfall auf einer Straße mit Armgelenksbruch, vielen Prellungen und Kieferproblemen.

   
3) Meine Akten haben inzwischen den Umfang eines dicken Buches.
Die an Anwalt 7 geschickten zwei Aktenordner sind auf Youtube zu sehen und der Adresse http://www.youtube.com/watch?v=VuP1o6hefl0 (Aufbau und Fotos von den Aktenkopien nach 4 ½ Jahren) auf dem Youtube-Kanal Betreuungsverfahren.
Außerdem ist das Video auch in die Homepage www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de unter Aktuelles 3. Mai 2014.

Mir ist unbegreiflich, wie so viele staatliche juristische und sonstige Mitarbeiter/innen an meinem Fall kaum etwas zu meinen Gunsten getan haben.

Außerdem ist es mit einem großen Aktenberg fast unmöglich,
einen neuen Rechtsanwalt zu finden.

 

   
5) Sind nationalsozialistische Tendenzen in meinem Fall erkennbar?

Aus meinen Akten ergibt sich, dass ich im Laufe der Jahre aufgrund der vielen Misserfolge auch mal wütend wurde. Als der Petitionsausschuss meine Original-Einzelpetition nicht bearbeitete, sondern irgendetwas zusammenschrieb ohne einen Nachweis von wirklicher Petitionsarbeit zu erbringen, begann ich meinen Fall mit nationalsozialistischen Tendenzen im deutschen Entmündigungssystem zu beschreiben.

Ich komme aus einer vermutlich von Nationalsozialisten traumatisierten Familie, deren Mitglieder teilweise im KZ waren. Mein Vater wurde von den Nazis wegen Verbreitung von Schriften verurteilt (Belege: meine Info-Homepage). Schon früh als Kind hörte ich von meinen Tanten und Onkel von der Schreckensherrschaft der Nazis. Schon sehr früh habe ich in einem Buch meines Onkels Fotos von KZ-Opfern gesehen.

Ich verbreite seit einigen Jahren auch Schriften auf moderne Art, und zwar auf www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de (Allgemeine Informationshomepage) und auf www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de (Teile aus meinem langjährigen Fall):

Besonders skandalös finde ich die nicht gerechtfertigte Entmündigung und  Demütigung der Chemikerin Anna Moosmayer  durch einen Amtsrichter aus dem Bodenseeraum.
Auf der allgemeinen Homepage gibt es dazu eine extra Schaltfläche.
 

6) Dieses Klageschreiben habe ich ohne fremde Hilfe alleine verfasst.
Während dieses bisher 5jährigen Rechtsfall habe ich vermutlich nicht immer richtig reagiert. Am Anfang jedoch bin ich gemäßigt vorgegangen und habe erfolglos bei allen beteiligten staatlichen Institutionen auf die Rechtsbrüche mir gegenüber hingewiesen.

Im nachhinein haben mir auch meine bisherigen Anwälte kaum geholfen, obwohl ich bei zwei Anwälten relativ lange gewartet habe.

 

  Unterschrift G. Moser

 



Geändert am:   30.04.2023

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