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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Fehler zugeben

 


Fehler einzugestehen ist auch eine Form von Zivilcourage
und kann sehr nachteilig und falsch gewertet werden, wie es mir passiert ist.


Meine Entschuldigung an die staatlich anerkannte Denunziantin wird von der Staatsanwaltschaft, dem Amtsgericht und dem Landgericht als Schuldanerkenntnis gewertet, wobei dann die Falschaussagen und Übertreibungen der staatlich anerkannten Denunziantin aufgrund des Entschuldigungsschreibens akzeptiert werden. Zwischen beiden Schriftstücken gibt es aber erhebliche Unterschiede und um die zu beweisen wurden dem Opfer der staatlich anerkannten Denunziantin folgende übliche Rechte verweigert:

Rechtliches Gehör bei der Polizei und beim Landratsamt Lörrach  vor der Einleitung des gerichtlichen Betreuungsverfahrens.

Recht auf Zeugen wurde von der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Amtsgericht Lörrach, dem Oberlandesgericht Karlsruhe mehrfach verweigert. Folgende Aussagen der staatlich anerkannten Denunziantin könnten durch eine Befragung der Nachbarschaft leicht widerlegt werden:

1.  Andauerndes Auffallen

2.  Auffallen, so dass Behörden informiert werden müssten

3.  Seltsames Verhalten

4.   Befragung der Nachbarschaft, ob Verhaltensweisen beobachtet wurden, die man einer Behörde melden sollte.

Weitere Aussagen wurden ungeprüft akzeptiert:

5.  Die Betroffene ist in familiären Kreis als psychisch krank (Falschaussage)

6.  Die Betroffene ist in polizeilichen Kreisen als psychisch krank bekannt. Dazu gab es eine Anfrage vom Landesbeauftragten für Datenschutz, nach der es keine Eintragung bei der Polizei gab.

Die Polizei hat die staatlich anerkannte Denunziantin noch bezüglich ihrer zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen gegen ihr Opfer belehrt.
Nach Bekanntwerden des Polizeiberichts und seiner Folge hat sich das Opfer mit der Polizei in Verbindung gesetzt und auf die Falschaussagen hingewiesen. Die Polizei hat dazu keine Gegenanzeige gemacht und das Opfer der staatlich anerkannten Denunziantin mit zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen  belehrt. Alle weiteren Beschwerden wurden abgelehnt.


Fehler einzugestehen ist in der Politik gefährlich,
weil selbst bei unbedeutenden und nicht verschuldeten Fehlern leider Rücktrittforderungen verursacht werden können.

Polizei, Behörden und die Justiz sind meist nicht bereit Fehler einzugestehen,
erwarten aber ein solches Verhalten von den Bürgerinnen und Bürgern


Geändert am:   11.02.2022

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