| 1. Aktenvernichtung 2010: Auf den Antrag auf Akteneinsicht beim Landratsamts Soziales von Anwalt
        Nr. 3 wurde ihm per 
			Schreiben
        am 27.4.2010 erklärt, dass die Akten
        vernichtet worden seien.
 2. Aktenvernichtung 2011:8.12.2011 Landratsamt 
			Betreuungsbehörde erklärt gegenüber mir bei der geplanten Akteneinsicht, dass es keine
        Akten gibt, weil sie vernichtet worden sind.
 Dann wäre der Schriftwechsel mit dem Rechtsanwalt auch wieder 
			vernichtet worden.
 3. Aktenvernichtung 2012:30.5.2012 Brief von der Landrätin. Weil die 
			Akten vernichtet wurden, hat das Landratsamt - 
			Betreuungsbehörde telefonisch die gesamte Akte vom Amtsgericht 
			angefordert. Weil dies in einem Schreiben erwähnt wurde, habe ich 
			Widerspruch eingelegt. Interessant wäre zu wissen, ob das 
			Landratsamt diese angeblich besonders geschützten Akten bekommen 
			hätte.  Dazu gibt es einen handschriftlichen Vermerk eines 
			Gerichtsmitarbeiters, der diesem Wunsch entgegen gekommen wäre.
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