1. Aktenvernichtung 2010:
Auf den Antrag auf Akteneinsicht beim Landratsamts Soziales von Anwalt
Nr. 3 wurde ihm per
Schreiben
am 27.4.2010 erklärt, dass die Akten
vernichtet worden seien.2. Aktenvernichtung 2011:
8.12.2011 Landratsamt
Betreuungsbehörde erklärt gegenüber mir bei der geplanten Akteneinsicht, dass es keine
Akten gibt, weil sie vernichtet worden sind.
Dann wäre der Schriftwechsel mit dem Rechtsanwalt auch wieder
vernichtet worden. 3. Aktenvernichtung 2012:
30.5.2012 Brief von der Landrätin. Weil die
Akten vernichtet wurden, hat das Landratsamt -
Betreuungsbehörde telefonisch die gesamte Akte vom Amtsgericht
angefordert. Weil dies in einem Schreiben erwähnt wurde, habe ich
Widerspruch eingelegt. Interessant wäre zu wissen, ob das
Landratsamt diese angeblich besonders geschützten Akten bekommen
hätte. Dazu gibt es einen handschriftlichen Vermerk eines
Gerichtsmitarbeiters, der diesem Wunsch entgegen gekommen wäre.
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