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Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Brief an Anwalt 12


Moser-Adresse .....

An
Anwalt 12-Adresse

3.11.2015

Kaum Hoffnung auf die Gewährung von Schadenersatz
Kaum Hoffnung auf Aktenlöschung
Beweismittel für die Klage gegen die Polizei

Sehr geehrter Anwalt 12

Wie im Betreff erwähnt habe ich kaum Hoffnung auf irgendeinen Erfolg in der nächsten Zeit.

Grund: Die tatsächlichen Folgen und finanziellen Belastungen werden nicht insgesamt vor Gericht vorgetragen. Die Hauptbelastung sind die Anwaltskosten und meine großer Arbeits- und Zeitaufwand für die Erstellung der Unterlagen. Außerdem gibt es hohe Druckkosten und unzählige Portoaufwendungen.

Die von Ihnen angegebenen Gründe für eine mögliche Aktenlöschung halte ich nicht für ausreichend. Ich bin in den Klageerwiderungen beim Amtsgericht und Landgericht massiv belastet und nicht verteidigt worden, obwohl ich Anwältin 10 und Ihnen schriftliche Gegenargumente abgegeben habe. Damit bin ich jetzt noch stärker belastet, was einer Aktenlöschung widerspricht.

Beim Verwaltungsgericht können Sie dieses Ziel im Rahmen der bestehenden Aktenzeichen angeben. Ich bin mir aber sicher, dass eine Klage dazu beim Landgericht erfolglos ist und damit nur Kosten verursacht.

Daher habe ich alleine eine Strafanzeige gestellt. Es ist meine letzte Chance, gegen die neuen Vorwürfe in den Klageerwiderungen vorzugehen.
Da noch keine Reaktion erfolgt ist, habe ich etwas Hoffnung, aber keine große.

Ihr erster Brief mit dem Ziel der Aktenlöschung hat bei mir den Eindruck erweckt, dass er wirkungslos ist und so war es auch. Eine Aktenlöschung halte ich nur für möglich, wenn auf die vielen Ungerechtigkeiten u.a. auch durch das Amts- und Landgericht hingewiesen wird. Das werden Sie meiner Meinung nach nicht tun. Wenn meine eben genannten Argumente richtig sind, dann stellen Sie das Ziel der Aktenlöschung ein.

Meine finanziellen Belastungen durch die verschiedenen Klagen wachsen sowieso immer mehr und ich habe keine Hoffnung, irgendeinen Cent zurückzubekommen.

Sie haben die gemeinsame Zusammenarbeit mit mir abgelehnt, obwohl ich argumentiert habe, dass Sie Ihr Wissen als Anwalt und ich das Wissen über die Ereignisse habe.

Außerdem kann ich schnell im Internet benötigtes Fachwissen finden. Kein Anwalt kann die umfangreiche Gesetzgebung und die Gesetzesauslegung in der Bundesrepublik kennen.
Allerdings ist es dafür fast zu spät. Im November und Anfang Dezember sind jedes Jahr die wichtigsten Geflügelausstellungen, für die ich verbindliche Hotelbuchungen und Bahnfahrkarten habe.

Ein weiterer Grund ist Ihr Hinweis in der Vergangenheit, dass man bei einer Klage vor Gericht nicht zu viel schreiben sollte. Dieses Argument kann ich nicht akzeptieren. Wenn es viele ungerechte Ereignisse gibt, dann muss eben mehr geschrieben werden.

Als Beweis für die ungerechte Behandlung durch die Polizei haben Sie den 410 g schweren Schriftwechsel vom Verwaltungsgericht bekommen, den ich für meine ausführlich begründeten Zwecke verwenden wollte. So wie ich Sie kenne, werden Sie diesen gesamten Schriftwechsel nicht als Beweis gegen die Polizei verwenden. Falls doch, ist es für Sie viel zu teuer und arbeitsaufwändig, Mehrfachkopien davon anzufertigen. Das würde ich tun.

Genauso ist es beim Landratsamt Lörrach. Durch meine Schilderungen und den Schriftwechsel mit dem Landratsamt Baurecht, Gewerberecht und Soziales lassen sich Amtspflichtsverletzungen belegen. Das sind wieder sehr viele Schriftstücke, die ich erstellen und in Mehrfachform ausdrücken könnte.

Aufgrund dieser Ereignisse einschließlich der mehrfachen Aktenvernichtung ist es wirklich nicht ausgeschlossen, dass das Landratsamt das Schreiben an das Amtsgericht weitergeleitet hat, um die Amtspflichtverletzungen im Bau- und Gewerberecht zu vertuschen.

Mit freundlichem Gruß
G. Moser


Geändert am:   10.01.2019

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