Rechtsanwaltskanzlei von
Nachbarin-X (Name und Adresse weggelassen)
Frau
Gertrud Moser
Adresse ....
13.08.2013
In Sachen
Nachbarn-X ./. Moser wegen Einleitung
Strafverfahren und Unterlassung. Ihre Zeichen: ..................
Sehr geehrte Frau Moser,
unsere Mandanten x und y Nachbarn-X haben uns
mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragt.
Vollmacht wird anwaltlich versichert.
Unsere Mandanten haben uns mitgeteilt, dass Sie
Plakate und Schilder an ihrem Haus aufhängen, die unter anderem
folgende Botschaften enthalten:
„Vier Jahre üble Nachrede ohne Folgen für die
Täterin"
Ebenfalls betreiben Sie eine Homepage unter der
Adresse
www
gerichtlichesbetreuungsverfahren.de.
Sie bezeichnen Frau
Nachbarin-X als
Anzeigeerstatterin und Arierin auf Ihrer Seite und unterstellen ihr
nationalsozialistische Tendenzen.
Sie bezeichnen Sie als „Lügengöttin".
Zudem drohen Sie ihr mit einem Menschenopfer.
Wir fordern Sie auf diese Äußerungen zu
unterlassen.
Unsere Mandantin ist nicht verantwortlich für
Ihr persönliches Schicksal.
Weiterhin informieren wir Sie darüber, dass wir
Ihre Drohung, ein Menschenopfer zu erbringen, bei der
Staatsanwaltschaft Lörrach angezeigt haben.
Als Anlage zu diesem Schreiben übersenden wir
Ihnen eine Unterlassungserklärung, die Sie uns unterschrieben bis
spätestens zum
Freitag, den 10. August 2013, um
12.00 Uhr
zurücksenden.
Werden Sie dies nicht fristgerecht erledigen,
sehen wir uns gezwungen, mittels der Einstweiligen Verfügung, die
Androhung eines Zwangsmittels gegen Sie zu beantragen.
Dies bedeutet, dass Sie für den Fall der
Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe bis zu 250.000 € oder
Ordnungshaft verurteilt werden können.
Weiterhin müssen wir Sie darauf hinweisen, dass
Ihre Äußerungen auch strafrechtliche Konsequenzen gemäß §§ 186, 187
StGB haben können. Der Strafrahmen für den Tatbestand einer
Verleumdung liegt bei Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren.
Wir weisen Sie weiterhin darauf hin, dass wir
in dieser Angelegenheit Schadensersatz fordern werden. Unsere
Mandantin ist durch Ihre Behauptungen und Ihr massives Angehen durch
Ihre Plakate und Ihre Homepage in der Öffentlichkeit in ihrem
Ansehen geschädigt worden. Somit sind Sie schadensersatzpflichtig.
Aufgrund Ihrer Äußerungen und Bedrohungen war
unsere Mandantin nun gezwungen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu
nehmen. Hierfür sind Sie ebenfalls ersatzpflichtig.
Gegenstandswert: 10.000,00 €
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