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Ich darf den Polizisten nicht sehen, der den Polizeibericht über
mich verfasst hat
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Polizeibericht von B. im Auftrag von
Nachbarin-X gegen
Moser (Email am 7.8.2013 an die Polizei)
Gegen den oben sicher bei Ihnen bekannten Polizeibericht mit
Falschaussagen kämpfe ich bis heute immer noch an, wobei mir übliche
rechtsstaatliche Mittel verweigert werden. Dieser Bericht hat mein
Leben total negativ verändert.
Ihr Polizeiangehöriger B., den ich noch nie in meinem Leben
gesehen habe, hatte polizeiliche Maßnahmen in Zusammenarbeit mit
Nachbarin-X gegen mich veranlasst.
Diesen Menschen möchte ich einmal kurz sehen. Dazu möchte ich nicht
Ihr Gebäude betreten.
Ich stelle den Antrag, dass ich ihn einmal vor ihrem Haupteingang
sehen darf.
Dazu brauche ich einen Termin mit Datum und Uhrzeit. Ich werde
pünktlich sein. Zwei Minuten dürften genügen.
Moser |
Ergänzung meiner gestrigen Email, dass ich einmal den Polizisten
B. persönlich sehen möchte.
(Email am 7.8.2013 an die Polizei)
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Ich hätte gerne eine schriftliche Bestätigung von Ihnen, dass ich
den Polizisten B. zum ersten Mal gesehen habe.
Falls Sie den Begriff "zum ersten Mal" nicht bestätigen können, weil
ich ihm schon begegnet bin, ohne dass ich das gewusst habe, dann
lassen Sie diesen Zusatz weg.
Moser |
AW: Ergänzung meiner gestrigen Email, dass ich einmal den
Polizisten
B. persönlich sehen möchte.
Von: "WEIL-AM-RHEIN.PREV" <WEIL-AM-RHEIN.PREV@polizei.bwl.de>
An: "Moser" <....@........de>
Datum: 12. Aug 2013 07:36
Guten Morgen Frau Moser,
ich habe mit dem Herrn B..... gesprochen.
Auch und gerade auf mein Anraten hin lehnt er ein Treffen mit Ihnen,
mag es auch noch so kurz sein, ab. Eine Bestätigung, dass Sie Herrn B..... noch nie in Ihrem Leben
gesehen haben, wird gleichfalls nicht erstellt.
Mit freundlichem Gruß,
E. G.
Erster Polizeihauptkommissar
Leiter Führungsgruppe
stellv. Revierleiter
Basler Str. 7
7..... Weil am Rhein |
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