Bescheinigung, dass ich den Polizisten B...... nach 4 Jahren zum
ersten Mal gesehen habe vorab habe ich
zwei nicht gerade freundliche Emails an Sie geschickt und bis heute
keine Reaktion bekommen. Hier die Wiederholung:
Gegen den oben sicher bei Ihnen bekannten Polizeibericht mit
Falschaussagen kämpfe ich bis heute immer noch an, wobei mir übliche
rechtsstaatliche Mittel verweigert werden. Dieser Bericht hat mein
Leben total negativ verändert.
Ihr Polizeiangehöriger B., den ich noch nie in meinem Leben
gesehen habe, hatte polizeiliche Maßnahmen in Zusammenarbeit mit
Nachbarin-X gegen mich veranlasst.
Diesen Menschen möchte ich einmal kurz sehen. Dazu möchte ich nicht
Ihr Gebäude betreten.
Ich stelle den Antrag, dass ich ihn einmal vor ihrem Haupteingang
sehen darf.
Dazu brauche ich einen Termin mit Datum und Uhrzeit. Ich werde
pünktlich sein. Zwei Minuten dürften genügen.
Ich hätte gerne
eine schriftliche Bestätigung von Ihnen, dass ich den Polizisten
B. zum ersten Mal gesehen habe.
Falls Sie den
Begriff "zum ersten Mal" nicht bestätigen können, weil ich ihm schon
begegnet bin, ohne dass ich das gewusst habe, dann lassen Sie diesen
Zusatz weg.
Ich bin
der Meinung, dass ich nicht freundlich sein muss, weil Sie alle
meine Einwendungen und Beschwerden abgelehnt haben, in dem Sie
einfach die Aussagen von Nachbarin-X als wahr angenommen haben. Den
Polizisten möchte ich möglichst bald sehen.
G. Moser |