| Bescheinigung, dass ich den Polizisten B...... nach 4 Jahren zum 
			ersten Mal gesehen  habe  vorab habe ich 
			zwei nicht gerade freundliche Emails an Sie geschickt und bis heute 
			keine Reaktion bekommen. Hier die Wiederholung:  Gegen den oben sicher bei Ihnen bekannten Polizeibericht mit 
			Falschaussagen kämpfe ich bis heute immer noch an, wobei mir übliche 
			rechtsstaatliche Mittel verweigert werden. Dieser Bericht hat mein 
			Leben total negativ verändert.
 Ihr Polizeiangehöriger B., den ich noch nie in meinem Leben 
			gesehen habe, hatte polizeiliche Maßnahmen in Zusammenarbeit mit 
			Nachbarin-X gegen mich veranlasst.
 
 Diesen Menschen möchte ich einmal kurz sehen. Dazu möchte ich nicht 
			Ihr Gebäude betreten.
 Ich stelle den Antrag, dass ich ihn einmal vor ihrem Haupteingang 
			sehen darf.
 Dazu brauche ich einen Termin mit Datum und Uhrzeit. Ich werde 
			pünktlich sein. Zwei Minuten dürften genügen.
  Ich hätte gerne 
			eine schriftliche Bestätigung von Ihnen, dass ich den Polizisten 
			B. zum ersten Mal gesehen habe.  Falls Sie den 
			Begriff "zum ersten Mal" nicht bestätigen können, weil ich ihm schon 
			begegnet bin, ohne dass ich das gewusst habe, dann lassen Sie diesen 
			Zusatz weg.  Ich bin 
			der Meinung, dass ich nicht freundlich sein muss, weil Sie alle 
			meine Einwendungen und Beschwerden abgelehnt haben, in dem Sie 
			einfach die Aussagen von Nachbarin-X als wahr angenommen haben. Den 
			Polizisten möchte ich möglichst bald sehen. 
			 G. Moser |