Moser,
xStraße,
Binzen
11.02.2010
Polizeibericht über mich im Auftrag meiner Nachbarin, Frau Denunziantin, junior
und ihre Verbreitung bei mehreren Behörden
Sehr geehrte Nachbarinnen und Nachbarn,
sehr geehrte Damen und Herren,
im Juli 2009 hat mich Frau Denunziantin, junior mit verschiedenen Aussagen bei der Polizei gemeldet,
die aus meiner Sicht falsch oder stark übertrieben waren.
Vom Polizeibericht erfuhr ich zunächst nichts. Er wurde ohne mein Wissen an die Gemeinde
Binzen
und an das Landratsamt (ohne Dezernatangabe) geschickt.
Eine Stelle des Landratsamts hat den Bericht an das Amtsgericht weitergeleitet.
Etwa einen Monat später bekam ich einen Brief vom Amtsgericht, der für mich sehr schlimme
Folgen hatte (rechtlich und gesundheitlich).
Bei der Akteneinsicht beim Amtsgericht entdeckte ich als einzige Ursache dafür den Polizeibericht
im Auftrag meiner Nachbarin-X und ein Weiterleitungsschreiben vom Landratsamt.
Meine Nachbarin-X hat zum Beispiel bei der Polizei angegeben,
dass ich andauernd auffallen soll.
Diese Aussage ist für mich und für die rechtlichen Folgen besonders wichtig.
Sie ist für mich eine schlimme Lüge.
Die Bitte, Frau Nachbarin-X nochmals zu befragen, wurde von der Polizei und der Staatsanwaltschaft
abgelehnt.
Einige von Ihnen kennen mich nur vom Sehen her, andere nur flüchtig usw.
Falls Sie nicht wissen, wer ich bin. Ich gehe oft mit einer Bobtailhündin (langes Fell, mittelgroß,
grau-weiß) spazieren und bis vor einiger Zeit mit einem Dalmatiner (weiß, schwarzgepunktet).
Vielleicht sind Sie bereit, bei der Polizei anzurufen und anzugeben, ob Sie dieser Aussage
zustimmen könne oder nicht. Polizei Lörrach, Weinbrennerstraße 8,
79539 Lörrach, Tel. 07621 / .....
Ob Sie angerufen haben, würde mich natürlich auch interessieren, d.h. ich würde mich über
einen Informationsanruf von Ihnen freuen.
Sie könnten auch das beiliegende Formular bitte mit Namensangabe bei mir in den Briefkasten
werfen oder direkt an die Polizei schicken.
Falls Sie gehört haben sollen, dass ich in Polizeikreisen bekannt bin, gilt folgendes:
Vor der Behörde des Landesbeauftragten für Datenschutz in Baden-Württemberg habe ich
die Auskunft, dass es außer der Meldung meiner Nachbarin-X keine Eintragung bei der Polizei
über mich gibt.
Mit freundlichem Gruß
Moser
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