Moser,
xStraße,
Gemeinde B
AMTSGERICHT Lörrach
- Vormundschaftsgericht -
7-x BW-x
21.10.2009
Beschwerde zum Aktenzeichen: XVII 9635
Ihr Schreiben vom 28.7.2009, Eingang bei mir 30.07.2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit setze ich Ihnen eine Frist von einer Woche, mir plausibel bzw. mit Hilfe der geltenden Gesetze in der Bundesrepublik zu erklären, warum ich immer noch gegen meinen Willen in einem Betreuungsverfahren bin.
Falls Sie die Frist nicht einhalten, werde ich mich beim Landgericht und Justizministerium beschweren.
1. Als Basis des eingeleiteten Verfahrens wurde ein Polizeibericht im Auftrag meiner
Nachbarin-X verwendet.
Davon habe ich erst durch ihr Verfahren erfahren, d.h. ich hatte keine Möglichkeit mich gegen die enthaltenen Falschaussagen und Übertreibungen zu wehren.
Somit wurde gegen ein Grundprinzip unserer geltenden Gesetze verstoßen.
2. Der Polizeibericht ist irreführend abgefasst. Nach mehreren Kontakten durch mich mit der Polizei hat sich dies bestätigt. Obwohl ich Sie in meinem Schreiben vom 4.8.2009 gebeten habe, sich entsprechende Auskünfte direkt bei der Polizei zu holen, haben Sie dies vermutlich nicht getan.
3. Das Weiterleitungsschreiben von Frau Betreuungsanregerin /Landratsamt enthielt eine Frage nach der gesetzlichen Betreuung. In Ihrem Brief an mich heißt es dagegen „aufgrund einer Anregung durch das Landratsamt ..."
(original: „augrund einer Anregng durch das Landratsamt..."
Das Landratsamt hat nur weitergeleitet und nichts angeregt. Das sollte das Gericht prüfen.
4. Ihr Schreiben war so abgefasst, dass ich keine Möglichkeit hat, mich in Ruhe nach einem Anwalt umzusehen und mich zu wehren. Amtsarzt und Betreuungsbehörde wurden angewiesen, sofort tätig zu werden. Ich habe auf die Schnelle einen Anwalt gefunden und musste sofort einen meiner Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Meiner Meinung nach wäre das nicht nötig gewesen.
Die ärztliche Schweigepflicht wird normalerweise nur in sehr wichtigen Fällen aufgehoben. Durch dieses Verfahren bin ich dazu genötigt worden. Im Nachhinein bereue ich meine Zustimmung.
5. Da ich mir während meiner beruflichen Ausbildung und auch auf anderen Wegen rechtliche Grundlagen angeeignet hatte, war mir die weitreichenden möglichen Folgen sofort klar. Eines meiner wichtigsten Rechte als Bürgerin war in Gefahr geraten. Und so etwas bereitet Angst, obwohl ich als relativ mutig und engagiert gelte. Aus diesem Grund brauchte ich mehrfach ärztlich Hilfe. Ich habe kurz danach Ohrgeräusche (Tinnitus) bekommen, die bis heute andauern.
6. Meiner Meinung nach haben Sie in Zusammenarbeit mit der Polizei und meiner
Nachbarin-X dieses Leiden bei mir ausgelöst, so das ich es aus meiner Sicht als fahrlässige Körperverletzung sehe.
7. Auch Rechtanwalt RA Nr. 2 hat in seinem Schreiben erwähnt, dass ich von meinen Nachbarn
belästigt werde. Ich habe inzwischen die Staatsanwaltschaft um Hilfe gebeten, um diese Aussage zu belegen.
8. Eine Münchner Anwaltskanzlei informiert online, dass das Betreuungsverfahren gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst. So wie es bei mir abgelaufen ist, ist dies sicherlich der Fall.
9. Alle Personen in meinem Umkreis, die von meinem Fall erfahren haben, haben nicht gewusst, das es die sogenannte Mitteilung über eine psychisch verdächtige Person bei der Polizei gibt, von der die betroffene Person nichts erfährt und die bei anderen Behörden verbreitet wird. Meine
Nachbarin-X gibt sich als kompetente
Betreuerin für psychisch Kranke aus und hat somit von dieser m.E. hinterhältigen Methode gewusst. Erst aufgrund der Akteneinsicht bei Ihnen habe ich erfahren, dass sie diesen Beruf ausübt. Vorher wusste ich nur, dass sie etwas Soziales macht.
10. Mein Ruf ist durch die Verbreitung des Polizeiberichts grundlegend verschlechtert worden. Da der Bericht auch bei der Gemeinde
Gemeinde B
gelandet ist und meine Nachbarin-X eventuell auch zu seiner Verbreitung beigetragen hat.
11. Die Polizei hat im Auftrag meiner
Nachbarin-X ein falsches Persönlichkeitsbild von mir geschaffen .
Der Polizeibericht hat durch seine Inhalte, seine Verbreitung und seine Folgen meine Lebensgrundlage als normale Bürgerin zerstört.
Und dies ohne mein Wissen, d.h. ohne dass ich mich rechtzeitig wehren konnte.
Sie haben sofort darauf mit einem Betreuungsverfahren reagiert.
Daher habe ich Angst, dass er auch in Zukunft eine Gefahr für mich bedeutet.
12. Aufgrund dieser Ausführungen sind die Voraussetzungen des § 1896 BGB nicht gegeben. Sie haben m.E. die erforderliche Sorgfalt zur Prüfung dieser Vorraussetzungen nicht angewendet.
13. Ich überlege, ob ich Kontakt zu einer Journalistin aufnehmen soll, damit über die Tagespresse eventuell weitere Personen gefunden werden, die ebenfalls zu Unrecht in ein Betreuungsverfahren geraten sind.
14. Viele Menschen sind heute aufgrund schlimmer, ungerechter Erlebnisse psychisch angeschlagen. Dabei spielen auch verschiedene Ängste eine Rolle.
Das Betreuungsverfahren, das ich jetzt hautnah kennengelernt habe, sollte meiner Meinung nach eine Hilfe sein, für Personen, die die Betreuung nach dem Gesetz benötigen, z.B. psychisch Kranke. Dieser Personenkreis ist besonders durch Ängste belastet. Wenn dann förmlichen Schreiben von einem Vormundschaftsgericht die rechtliche Betreuung ankündigen sehe ich darin keinerlei Hilfe sondern eher das Gegenteil, eine enorme Angstverstärkung.
Moser
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