Am 12.08.2013 leitete die Staatsanwaltschaft Lörrach ein
Strafverfahren wegen Bedrohung gegen mich ein.
Ich wandte mich an eine Strafrechtlerin aus Lörrach. Schon beim
ersten Gespräch wurde eine Honorarvereinbarung getroffen.
Dabei war noch nicht bekannt, wer tatsächlich das Strafverfahren
beantragt hatte und welche Inhalte es enthielt.
(Später ergab sich natürlich, dass ich von
Nachbarin-X und ihrer
Anwältin angezeigt wurde. Das war die 1. Strafanzeige gegen mich in
meinem Leben.)
Gleichzeitig mit der späteren Akteneinsicht schrieb die Anwältin
einen kurzen Brief, in dem sie beantragte, das Verfahren mangels
Tatbestand einzustellen. Ohne Rücksprache mit mir zu nehmen,
schickte sie den Brief weg.
Ich beklagte mich darüber bei der Rechtsanwältin.
Ich bekam erst später die Kopien der Staatsanwaltschaftsakte am
26.09.2014. Dort entdeckte ich wieder falsche Aussagen und falsche
Textinterpretationen über mich.
Daher erstattet ich
Strafanzeige zu diesen falschen Inhalten, die
natürlich abgelehnt wurde. |