| Am 12.08.2013  leitete die Staatsanwaltschaft Lörrach ein 
			Strafverfahren wegen Bedrohung gegen mich ein. Ich wandte mich an eine Strafrechtlerin aus Lörrach. Schon beim 
			ersten Gespräch wurde eine Honorarvereinbarung getroffen. Dabei war noch nicht bekannt, wer tatsächlich das Strafverfahren 
			beantragt hatte und welche Inhalte es enthielt. (Später ergab sich natürlich, dass ich von 
			Nachbarin-X und ihrer 
			Anwältin angezeigt wurde. Das war die 1. Strafanzeige gegen mich in 
			meinem Leben.)
 Gleichzeitig mit der späteren Akteneinsicht schrieb die Anwältin 
			einen kurzen Brief, in dem sie beantragte, das Verfahren mangels 
			Tatbestand einzustellen. Ohne Rücksprache mit mir zu nehmen, 
			schickte sie den Brief weg. Ich beklagte mich darüber bei der Rechtsanwältin. Ich bekam erst später die Kopien der Staatsanwaltschaftsakte am 
			26.09.2014. Dort entdeckte ich wieder falsche Aussagen und falsche 
			Textinterpretationen über mich. Daher erstattet ich 
			Strafanzeige zu diesen falschen Inhalten, die 
			natürlich abgelehnt wurde. |