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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Impressum    

Protest-Fax an staatliche Institutionen am 1.12.2015:

Polizeirevier Weil am Rhein, Regierungspräsidium Freiburg /Polizei, Innenministerium Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Freiburg/Bau- Gewerberecht, Landratsamt Lörrach, Amtsgericht Lörrach, Landgericht Freiburg, Oberlandesgericht Karlsruhe, Amtsgericht Stuttgart, Verwaltungsgericht Freiburg, Verwaltungsgerichtshof BW, Staatsanwaltschaft Lörrach, Staatsanwaltschaft Freiburg, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Justizministerium BW, Staatsanwaltschaft Baden-Baden, Petitionsausschuss Land BW

1. Seite als Bild, damit die Aktenzeichen nicht lesbar sind:

Diese vielen Aktenzeichen sind nur im Zusammenhang mit der Nachbarfamilie X entstanden, und zwar durch den Polizeibericht über mich und die Verhaltensweisen der Gemeinde B. und des Landratsamt Lörrachs beim öffentlichen Bau- und Gewerberecht und der bis heute nicht nachvollziehbaren Bearbeitung des Polizeiberichts über mich. Außerdem haben das Amtsgericht, das Landgericht und die Staatsanwaltschaft sämtliche begründete Beschwerden abgelehnt.

G. Moser, 1.12.2015 Seite 2

Mein Fax vom 24.11.2015 - Fortsetzung 1.12.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

Es ist für mich nicht möglich, die vom Amtsgericht Lörrach festgesetzten Kosten an die gegnerische Partei zu überweisen.

Diese Demütigung als Fortsetzung von
über 6jährigen beleidigenden, falschen, nicht konkreten negativen Aussagen vor der baden-württembergischen Polizei, Justiz und Landratsamt Lörrach einschließlich ungenügender anwaltlicher Vertretung seit über 6 Jahren kann ich nicht hinnehmen.

2011 ist aus lauter Verzweiflung meine Fall-Homepage
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de entstanden. Damit belaste ich mich auch, aber Sie beweist auch Ihre Diskriminierungen mir gegenüber.

Durch ein zu unrecht eingeleitetes Strafverfahren gegen mich und dann eingestelltes Verfahren mangels Tatbestand sind mir höhere Kosten entstand, als ich jetzt zu bezahlen haben.

Wie in meinem Fax vom 24.11.2015 angekündigt habe ich aber heute

1.650 Euro

an die gemeinnützige Organisation Plan International e.V. überwiesen.

Meine Nachbarn haben in den Akten ein Persönlichkeitsbild von mir verursacht, mit dem ich nicht leben kann.

In den vielen entstandenen Akten
habe ich mehr- bzw. vielfach Rechte zu meinen Gunsten
 erfolglos beansprucht.

Damit ist es ausgeschlossen, dass ich irgendwie noch in Ruhe weiterleben kann.

Durch die mir nicht gewährten üblichen Rechte, einschließlich der Menschenrechte, haben Sie in den Akten demonstriert,
dass ich von einem Menschen zu einem Objekt degradiert worden bin.

Die Betreuungsakte darf nicht gelöscht werden, wohl aber durfte das Landratsamt Lörrach eine mehrfache Aktenvernichtung durchführen und meine Nachbarn beim Gewerberecht und öffentlichem Baurecht im Zusammenhang mit Stellplatzverpflichtungen begünstigen.

Meine Nachbarn dürfen mich mehrfach als auffällig ohne konkrete Beweise vor staatlichen Institutionen bezeichnen.

Wenn jemand hier in meiner Straße seit Jahren auffällig sein soll,
dann bin ich nicht diese Person,
sondern der ...................................der Verursacherin dieses langjährigen Rechtsfalls.


G. Moser, 1.12.2015 Seite 3

Ich wohne in einem Wohngebiet, in dem es kein Gewerbe geben darf.
Von ca. 2005 bis 2010 wurde das Gewerbe meiner Nachbarn von der Gemeinde B. und dem Landratsamt Lörrach offensichtlich geduldet.

Ich habe eine unnötige Stellplatzakte beim Landratsamt,
während meine Nachbarn durch ihre frühere Firma, durch die Mieter im Mietshaus, durch ihre 4 Kfzs, durch die Vermietung des Neubaus aus dem Jahr 2009 an ein Steuerberatungsunternehmen mit mehreren oder vielen Mitarbeiter/innen und häufigem Kundenverkehr erheblich zum Verkehrsaufkommen und der Belegung von öffentlichen Stellplätzen beigetragen haben.
Ich bin mir sicher, dass keine Stellplatzakte für meine Nachbarn existiert.

Ich habe daher heute 1.650 Euro nicht auf das von der Kanzlei ............... angegebene Anderkonto zu überwiesen,
sondern auf das Konto der vom DZI anerkannten gemeinnützige Organisation Plan Interna-tional e.V.. Hier ein Ausschnitt vom heutigen Online-Banking:

Als Verwendungszweck habe ich angegeben:
Spende statt Erstattung der Anwaltskosten an eine Denunziantin.

Morgen versuche ich einen zweiten Kredit für meinen Rechtsfall zu bekommen,da kein Ende in Sicht ist.

Durch das Persönlichkeitsbild von mir, das meine Nachbarin-X in verschiedenen Akten erzeugt hat, habe ich seit 2009 keine Ruhe mehr.


Durch das deutsche Entmündigungssystem sind die Grundlagen gelegt, mich jederzeit wieder in ein solches Verfahren zu bringen und mich meiner wichtigsten Rechte zu berauben: volle Geschäftsfähigkeit, Verfügung über das Vermögen, Aufenthaltsrecht, usw.

Das ist eine unbeschreibliche Demütigung,
die nicht einmal Gewalttätern angetan wird.

 

G. Moser, 1.12.2015 Seite 4


Für die im Verteiler angegebenen staatlichen Institutionen, die mir wichtige Rechte versagt haben, schlage ich folgendes Verfahren vor:

Pro Aktenzeichen könnte ein Betrag von 1650 Euro : 62 = 26,61 Euro für die Anzeigenerstatterin ........ auf das untenstehende Konto überwiesen werden, um sie für ihr Denunziantentum zu belohnen. Natürlich freut sie sich bestimmt auch über höhere Beträge.

Hier die zugehörige Tabelle:

1

Aktenzeichen

          26,61 €

2

Aktenzeichen

          53,23 €

3

Aktenzeichen

          79,84 €

4

Aktenzeichen

       106,45 €

5

Aktenzeichen

       133,06 €

6

Aktenzeichen

       159,68 €

7

Aktenzeichen

       186,29 €

8

Aktenzeichen

       212,90 €

9

Aktenzeichen

       239,52 €

10

Aktenzeichen

       266,13 €

Überweisungstext: Anwaltskosten für die Anzeigenerstatterin ............

Kanzlei .............. , Anderkonto ............., IBAN DE...........

Unterschrift G. Moser


Anlage 1 (Mein Brief an die gegnerische Kanzlei vom 23.11.2015)
 
Adresse der Kanzlei
.....................
Kopien an die im Brief
genannten staatlichen Institutionen

23.11.2015

In Sachen Nachbarn-X ./. Moser seit 2009

Mobbing durch Familie X mit Hilfe folgender staatlichen Institutionen und durch unterlassener wichtiger Aktivitäten meiner bisherigen Anwälte zw. Anwältinnen bis auf eine Ausnahme:
Polizei bis zum Innenministerium, Landratsamt Lörrach, Amtsgericht Lörrach, Landgericht Freiburg, Staatsanwaltschaft Lörrach bzw. Freiburg, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Petitionsausschuss im Landtag von Baden-Württemberg

Laut Kostenfestsetzungsbeschluss vom 29.09.2015, eingegangen am 19.11.2015 bei RA y, muss ich neben meinen bisherigen verschiedenen hohen Kosten, die Anwaltskosten für meine erfolgslosen Klagen beim Amts- und Landgericht bezahlen.

Diese Kosten sind ausgelöst
durch falsche Aussagen von Nachbarin-X bei der Polizei

und Beleidigungen, Demütigungen, nicht konkrete negative und falsche Aussagen bei der Staatsanwaltschaft, beim Amtsgericht und beim Landgericht
und natürlich an mich

mit Hilfe der Kanzlei ...........

Alle oben genannten staatlichen Institiutionen haben mir seit 2009 übliche rechtsstaatliche Mittel und Beweise zu meinen Gunsten verweigert,
obwohl der der Arbeits-, Geld- und Zeitaufwand nicht sehr hoch ist.

Ich halte daher den
Kostenfestsetzungsbeschluss für sittenwidrig,
weil mit Hilfe der Rechtsanwaltskanzlei ......... Prozessbetrug mir gegenüber begangen wurde. Die Begründungen dafür habe ich in einer umfangreichen Stellungnahme belegt.

Ich plane daher, den Geldbetrag in Höhe von etwa 1.650 Euro nicht auf das von der Kanzlei ............angegebene Anderkonto zu überweisen,

sondern auf das Konto der vom DZI anerkannten gemeinnützige Organisation

Plan International e.V.
Postbank (Giro)

IBAN: DE26200100200105010204
BIC: PBNKDEFF

Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich die Spende in meinem Namen oder im Auftrag von Nachbarin-X überweisen soll.
Sie ist die Übertäterin, die mein Leben nachhaltig negativ beeinflusst hat und ein umfangreiches Rechtschaos verursacht hat, teilweise dokumentiert auf www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de.

Die obengenannten staatlichen Institutionen können sich ja die Kosten aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss untereinander aufteilen und auf das folgende Anderkonto
1.601,25 Euro laut Berechnungen von RA y überweisen:

Kanzlei ........, Anderkonto ......., IBAN DE....

G. Moser

 

Plan International Deutschland e.V. , Bramfelder Straße 70, 22305 Hamburg
Website www.plan.de Träger des DZI Spenden-Siegels seit 07.11.1996

Arbeitsschwerpunkte
Bildung, Entwicklungszusammenarbeit, Familienfürsorge, Frauenförderung, Gesundheitshil-fe, Kampagnen-, Bildungs- und Aufklärungsarbeit, Katastrophenhilfe, Kinderpatenschaft, Kinder- und Jugendhilfe, Menschenrechte, Völkerverständigung

Länderschwerpunkte
Ägypten, Albanien, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bolivien, Brasilien, Burkina Faso, China, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Ghana, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Honduras, Indien, Indone-sien, Kambodscha, Kamerun, Kenia, Kolumbien, Laos, Liberia, Malawi, Mali, Mosambik, Myanmar, Nepal, Nicaragua, Niger, Nigeria, Pakistan, Paraguay, Peru, Philippinen, Ruanda, Sambia, Südsudan, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Sri Lanka, Sudan, Tansania, Thailand, Timor-Leste, Togo, Uganda, Vietnam

Anlagen:
Für die staatlichen Institutionen den Kostenfestsetzungsbeschluss und den zugehörigen Brief der Kanzlei.......................


 

Adresse der gegnerischen Partei ............................

 

An Herrn Rechtsanwalt ..............,    Kopie an Rechtanwältin ...............

 

18.11.2015

In Sachen Nachbarn-X ./. Moser wegen Schadenersatz

Unser Zeichen: ......................

 

Sehr geehrte Frau Kollegin ...............,
sehr geehrter Herr Kollege ...............,

 

in der vorbezeichneten Angelegenheit beziehen wir uns auf den Kostenfeststellungsbeschluss des Amtsgerichts Lörrach vom 29.09.2015, Az 2 C 1446/14

 

Zur Vermeidung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Ihre Mandantin haben wir diese aufzufordern, die dort festgesetzten Kosten in Höhe von 1.562,63 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 09.06.2015 bis spätestens

 

02.12.2015

 

auf unser unten bezeichnetes Anderkonto zu überweisen.

 

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen

Unterschrift

Rechtsanwältin  yyyy

 

Anderkonto: ..............   IBAN ........................


Geändert am:   11.01.2019

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