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Protest-Fax an staatliche Institutionen am 1.12.2015:
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Polizeirevier Weil am Rhein, Regierungspräsidium
Freiburg /Polizei, Innenministerium Baden-Württemberg,
Regierungspräsidium Freiburg/Bau- Gewerberecht, Landratsamt Lörrach,
Amtsgericht Lörrach, Landgericht Freiburg, Oberlandesgericht
Karlsruhe, Amtsgericht Stuttgart, Verwaltungsgericht Freiburg,
Verwaltungsgerichtshof BW, Staatsanwaltschaft Lörrach,
Staatsanwaltschaft Freiburg, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe,
Justizministerium BW, Staatsanwaltschaft Baden-Baden,
Petitionsausschuss Land BW |
1. Seite als Bild, damit die Aktenzeichen
nicht lesbar sind: |
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Diese vielen Aktenzeichen sind nur im Zusammenhang mit der
Nachbarfamilie X entstanden, und zwar durch den Polizeibericht über
mich und die Verhaltensweisen der Gemeinde B. und des Landratsamt
Lörrachs beim öffentlichen Bau- und Gewerberecht und der bis heute
nicht nachvollziehbaren Bearbeitung des Polizeiberichts über mich.
Außerdem haben das Amtsgericht, das Landgericht und die
Staatsanwaltschaft sämtliche begründete Beschwerden abgelehnt. |
G. Moser, 1.12.2015 Seite 2
Mein Fax vom 24.11.2015 - Fortsetzung 1.12.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
Es ist für mich nicht möglich, die vom Amtsgericht Lörrach
festgesetzten Kosten an die gegnerische Partei zu überweisen.
Diese Demütigung als Fortsetzung von
über 6jährigen beleidigenden, falschen, nicht konkreten negativen
Aussagen vor der baden-württembergischen Polizei, Justiz und
Landratsamt Lörrach einschließlich ungenügender anwaltlicher
Vertretung seit über 6 Jahren kann ich nicht hinnehmen.
2011 ist aus lauter Verzweiflung meine
Fall-Homepage
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de entstanden. Damit
belaste ich mich auch, aber Sie beweist auch Ihre Diskriminierungen
mir gegenüber.
Durch ein zu unrecht eingeleitetes Strafverfahren gegen mich und
dann eingestelltes Verfahren mangels Tatbestand sind mir höhere
Kosten entstand, als ich jetzt zu bezahlen haben.
Wie in meinem Fax vom 24.11.2015 angekündigt habe
ich aber heute
1.650 Euro
an die gemeinnützige Organisation Plan International e.V.
überwiesen.
Meine Nachbarn haben in den Akten ein
Persönlichkeitsbild von mir verursacht, mit dem ich nicht leben
kann.
In den vielen entstandenen Akten
habe ich mehr- bzw. vielfach Rechte zu meinen Gunsten
erfolglos beansprucht.
Damit ist es ausgeschlossen, dass ich irgendwie
noch in Ruhe weiterleben kann.
Durch die mir nicht gewährten üblichen Rechte,
einschließlich der Menschenrechte, haben Sie in den Akten
demonstriert,
dass ich von einem Menschen zu einem Objekt degradiert worden
bin.
Die Betreuungsakte darf nicht gelöscht werden, wohl
aber durfte das Landratsamt Lörrach eine mehrfache Aktenvernichtung
durchführen und meine Nachbarn beim Gewerberecht und öffentlichem
Baurecht im Zusammenhang mit Stellplatzverpflichtungen begünstigen.
Meine Nachbarn dürfen mich mehrfach als auffällig
ohne konkrete Beweise vor staatlichen Institutionen bezeichnen.
Wenn jemand hier in meiner Straße seit Jahren auffällig sein
soll,
dann bin ich nicht diese Person,
sondern der ...................................der Verursacherin
dieses langjährigen Rechtsfalls.
G. Moser, 1.12.2015 Seite 3
Ich wohne in einem Wohngebiet, in dem es kein Gewerbe geben darf.
Von ca. 2005 bis 2010 wurde das Gewerbe meiner Nachbarn von der
Gemeinde B. und dem Landratsamt Lörrach offensichtlich geduldet.
Ich habe eine unnötige Stellplatzakte beim Landratsamt,
während meine Nachbarn durch ihre frühere Firma, durch die Mieter im
Mietshaus, durch ihre 4 Kfzs, durch die Vermietung des Neubaus aus
dem Jahr 2009 an ein Steuerberatungsunternehmen mit mehreren oder
vielen Mitarbeiter/innen und häufigem Kundenverkehr erheblich zum
Verkehrsaufkommen und der Belegung von öffentlichen Stellplätzen
beigetragen haben.
Ich bin mir sicher, dass keine Stellplatzakte für meine Nachbarn
existiert.
Ich habe daher heute 1.650 Euro nicht auf das von der Kanzlei
............... angegebene Anderkonto zu überwiesen,
sondern auf das Konto der vom DZI anerkannten gemeinnützige
Organisation Plan Interna-tional e.V.. Hier ein Ausschnitt vom
heutigen Online-Banking:
Als Verwendungszweck habe ich angegeben:
Spende statt Erstattung der Anwaltskosten an eine Denunziantin.
Morgen versuche ich einen zweiten Kredit für meinen Rechtsfall zu
bekommen,da kein Ende in Sicht ist.
Durch das Persönlichkeitsbild von mir, das meine
Nachbarin-X in
verschiedenen Akten erzeugt hat, habe ich seit 2009 keine Ruhe mehr.
Durch das deutsche Entmündigungssystem sind die Grundlagen gelegt,
mich jederzeit wieder in ein solches Verfahren zu bringen und mich
meiner wichtigsten Rechte zu berauben: volle Geschäftsfähigkeit,
Verfügung über das Vermögen, Aufenthaltsrecht, usw.
Das ist eine unbeschreibliche
Demütigung,
die nicht einmal Gewalttätern angetan wird.
G. Moser, 1.12.2015 Seite 4
Für die im Verteiler angegebenen staatlichen Institutionen, die mir
wichtige Rechte versagt haben, schlage ich folgendes Verfahren vor:
Pro Aktenzeichen könnte ein Betrag von 1650 Euro : 62 = 26,61
Euro für die Anzeigenerstatterin ........ auf das untenstehende
Konto überwiesen werden, um sie für ihr Denunziantentum zu belohnen.
Natürlich freut sie sich bestimmt auch über höhere Beträge.
Hier die zugehörige Tabelle: |
1 |
Aktenzeichen |
26,61 € |
2 |
Aktenzeichen |
53,23 € |
3 |
Aktenzeichen |
79,84 € |
4 |
Aktenzeichen |
106,45 € |
5 |
Aktenzeichen |
133,06 € |
6 |
Aktenzeichen |
159,68 € |
7 |
Aktenzeichen |
186,29 € |
8 |
Aktenzeichen |
212,90 € |
9 |
Aktenzeichen |
239,52 € |
10 |
Aktenzeichen |
266,13 € |
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Überweisungstext: Anwaltskosten für die Anzeigenerstatterin
............
Kanzlei .............. , Anderkonto ............., IBAN
DE...........Unterschrift G. Moser |
Anlage 1 (Mein Brief an die gegnerische Kanzlei vom
23.11.2015) |
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Adresse der Kanzlei
..................... |
Kopien an die im Brief
genannten staatlichen Institutionen |
23.11.2015
In Sachen Nachbarn-X ./. Moser seit 2009
Mobbing durch Familie X mit Hilfe folgender staatlichen
Institutionen und durch unterlassener wichtiger Aktivitäten meiner
bisherigen Anwälte zw. Anwältinnen bis auf eine Ausnahme:
Polizei bis zum Innenministerium, Landratsamt Lörrach, Amtsgericht
Lörrach, Landgericht Freiburg, Staatsanwaltschaft Lörrach bzw.
Freiburg, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Petitionsausschuss im
Landtag von Baden-Württemberg
Laut Kostenfestsetzungsbeschluss vom 29.09.2015, eingegangen am
19.11.2015 bei RA y, muss ich neben meinen bisherigen verschiedenen
hohen Kosten, die Anwaltskosten für meine erfolgslosen Klagen beim
Amts- und Landgericht bezahlen.
Diese Kosten sind ausgelöst
durch falsche Aussagen von
Nachbarin-X
bei der Polizei
und Beleidigungen, Demütigungen, nicht konkrete negative und falsche
Aussagen bei der Staatsanwaltschaft, beim Amtsgericht
und beim Landgericht
und natürlich an mich
mit Hilfe der Kanzlei ...........
Alle oben genannten staatlichen Institiutionen haben mir seit
2009 übliche rechtsstaatliche Mittel und Beweise zu meinen Gunsten
verweigert,
obwohl der der Arbeits-, Geld- und Zeitaufwand nicht sehr hoch ist.
Ich halte daher den
Kostenfestsetzungsbeschluss für sittenwidrig,
weil mit Hilfe der Rechtsanwaltskanzlei ......... Prozessbetrug mir
gegenüber begangen wurde. Die Begründungen dafür habe ich in einer
umfangreichen Stellungnahme belegt.
Ich plane daher, den Geldbetrag in Höhe von etwa 1.650 Euro nicht
auf das von der Kanzlei ............angegebene Anderkonto zu
überweisen,
sondern auf das Konto der vom DZI anerkannten gemeinnützige
Organisation
Plan International e.V.
Postbank (Giro)
IBAN: DE26200100200105010204
BIC: PBNKDEFF
Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich die Spende in meinem
Namen oder im Auftrag von
Nachbarin-X überweisen soll.
Sie ist die Übertäterin, die mein Leben nachhaltig negativ
beeinflusst hat und ein umfangreiches Rechtschaos verursacht hat,
teilweise dokumentiert auf www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de.
Die obengenannten staatlichen Institutionen können sich ja die
Kosten aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss untereinander aufteilen
und auf das folgende Anderkonto
1.601,25 Euro laut Berechnungen von RA y überweisen:
Kanzlei ........, Anderkonto ......., IBAN DE....
G. Moser
Plan International Deutschland e.V. , Bramfelder Straße 70, 22305
Hamburg
Website www.plan.de
Träger des DZI Spenden-Siegels seit 07.11.1996
Arbeitsschwerpunkte
Bildung, Entwicklungszusammenarbeit, Familienfürsorge,
Frauenförderung, Gesundheitshil-fe, Kampagnen-, Bildungs- und
Aufklärungsarbeit, Katastrophenhilfe, Kinderpatenschaft, Kinder- und
Jugendhilfe, Menschenrechte, Völkerverständigung
Länderschwerpunkte
Ägypten, Albanien, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bolivien,
Brasilien, Burkina Faso, China, Dominikanische Republik, Ecuador, El
Salvador, Ghana, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Honduras,
Indien, Indone-sien, Kambodscha, Kamerun, Kenia, Kolumbien, Laos,
Liberia, Malawi, Mali, Mosambik, Myanmar, Nepal, Nicaragua, Niger,
Nigeria, Pakistan, Paraguay, Peru, Philippinen, Ruanda, Sambia,
Südsudan, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Sri Lanka, Sudan,
Tansania, Thailand, Timor-Leste, Togo, Uganda, Vietnam
Anlagen:
Für die staatlichen Institutionen den Kostenfestsetzungsbeschluss
und den zugehörigen Brief der Kanzlei....................... |
Adresse der gegnerischen Partei
............................
An Herrn Rechtsanwalt .............., Kopie an
Rechtanwältin ...............
18.11.2015
In Sachen Nachbarn-X ./. Moser wegen Schadenersatz
Unser Zeichen: ......................
Sehr geehrte Frau Kollegin ...............,
sehr geehrter Herr Kollege ...............,
in der vorbezeichneten Angelegenheit beziehen wir uns auf den
Kostenfeststellungsbeschluss des Amtsgerichts Lörrach vom
29.09.2015, Az 2 C 1446/14
Zur Vermeidung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Ihre
Mandantin haben wir diese aufzufordern, die dort festgesetzten
Kosten in Höhe von 1.562,63 € nebst Zinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 09.06.2015
bis spätestens
02.12.2015
auf unser unten bezeichnetes Anderkonto zu überweisen.
Mit freundlichen, kollegialen Grüßen
Unterschrift
Rechtsanwältin yyyy
Anderkonto: .............. IBAN ........................ |
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