G. Moser, Adresse.....
Anwältin 10
Adresse......
28.01.2015
Auf eine Klageerwiderung kann innerhalb 14 Tagen
schriftlich geantwortet werden
Sehr geehrte Anwältin 10,
erst nach der Gerichtsverhandlung habe ich über eine
Internetrecherche festgestellt, dass man auf eine
Klageerwiderung schreiben kann. Ich habe die Klageerwiderung
eingescannt und meine Kommentare bzw. Berichtigungen nach einer
Woche bei Ihnen abgegeben.
Ich habe den Eindruck, dass diese Unterlassung das Urteil
gegen mich beeinflusst hat.
Wenn ich diese Information rechtzeitig von Ihnen bekommen hätte,
hätte ich auf die Klageerwiderung geantwortet.
Im Moment ist offen, ob eine neue Rechtsanwältin tatsächlich
für mich Berufung einlegt.
Ich bin sehr belastet. Meine Ohrgeräusche sind lauter geworden.
Gegen meinen letzten Anwalt hat die RAK eine Eingabe bei der
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe gemacht. Das nützt mir aber
nichts.
Die Verursacherin des Polizeiberichts muss keine Rechtsfolgen
tragen und hat eine Anwältin, die aus meiner Sicht viele
unsachliche und unrichtige Textteile in ihren Schriften hat.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser |