Gertrud Moser, Adresse ..... Persönliche
Abgabe bei der Infothek
Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstraße 4
79540 Lörrach
21.01.2015
Aktenzeichen X......... , Ihr Urteil vom 30.12.2014
Keine Zeugenbefragung trotz langer Zeugenliste
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 2009 passieren ständig Pannen zu meinen Ungunsten.
Weil ein Anwalt keine Klage eingereicht hat, obwohl er es mir
per Email bestätigt hat, habe ich selbst eine Klage mit einer
Zeugenliste eingereicht. Darauf gab es eine schriftliche
Klageerwiderung mit falschen Inhalten.
Nach einer Woche gab ich die Berichtigungen meiner aktuellen
Rechtsanwältin ab. Erst nach dem Gütetermin erfuhr ich über eine
Internetrecherche, dass man auf eine Klageerwiderung innerhalb
von 2 Wochen wieder schriftlich antworten kann. Das ist nicht
geschehen, weil ich es nicht wusste.
Am 11. Dezember 2014 gab es ein Gütetermin und eine
anschließende Verhandlung.
Auf die Frage an meine Anwältin, ob Sie meine Kommentare zur
Klageerwiderung dabei habe, gab sie mir keine Antwort. Außer
einem unwichtigen Antrag hat sie nichts in der Verhandlung
gesagt.
Zeugen wurden nicht persönlich geladen.
Am 30. Dezember 2014 wurde das Urteil geschrieben. Im Urteil
sind die falschen Angaben in der Klageerwiderung gegen mich
verwendet worden. Daher muss ich die gesamten Prozesskosten
bezahlen.
Was ich nicht wusste, dass man Zeugen benennen und ihre
Aussagen angeben kann.
In der Klageerwiderung wurden zwei Zeugen genannt einschließlich
eines Sachverhalts.
Darunter war auch mein Bruder, der davon nichts wusste.
Kürzlich habe ich einen Brief an den zweiten Zeugen geschickt
und ihn gefragt, ob er weiß, dass er als Zeuge genannt wurde und
ob der ihm zugeordnete Text aus seiner Sicht richtig ist.
Bis jetzt habe ich keine Antwort bekommen.
Ich weiß erst jetzt, dass man Zeugen mit ihren Aussagen in
Klageschriften verwenden darf.
Nur wenige Zeugen aus meiner Zeugenliste wussten, dass ich sie
angegeben habe.
Ich war der Meinung, dass die Zeugen sowieso die Wahrheit sagen
müssen und wollte damit auch eine mögliche Zeugenbeeinflussung
ausschließen.
Einige möglichen Zeugen habe ich kürzlich informiert, dass
sie auf meiner Liste stehen und kurz erzählt warum. Eine Zeugin
konnte nicht glauben, was mir von meiner
Nachbarin-X vorgeworfen
wird und dass ich mich seit über 5 Jahren erfolglos dagegen
wehre. Sie hielt einen solchen Fall für unmöglich.
Von Ihnen hätte ich gerne eine ausführliche Antwort,
warum mir seit über 5 Jahren das Recht auf Zeugen verweigert
wird.
Ich schreibe jetzt selbst Zeugen an und bitte sie, Aussagen
über mich und meine Nachbarn zu treffen.
Seit dem 13. Januar 2015 habe ich mein Testament geändert.
Alleinerbe ist ...................... (nicht veröffentlichter
Textteil)
Nach diesem Urteil ohne Recht auf Zeugen und die Wahrheit bin
ich natürlich noch schlimmer gesundheitlich belastet, u.a. muss
ich neue Medikamente nehmen, mein Tinnitus hat sich
verschlimmert.
Leider läuft jetzt ein Verfahren gegen den
Anwalt 7 und für Auslöserin des
Verfahrens, Nachbarin-X, gibt es immer noch keine Rechtsfolgen.
G. Moser |