Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt 7, meine
Akten sind jetzt fertig. Ich würde Sie gerne persönlich
vorbeibringen, damit Sie einen kurzen Eindruck von mir bekommen.
Ich bin aber auch bereit, Sie per Post zu schicken.
Von der Staatsanwaltschaft Lörrach habe ich kein Schreiben zu
meiner Strafanzeige vom 11.12.2013 bekommen, auch nichts zu
meiner Beschwerde
wegen des Bedrohungsverfahrens.
Am 8. Januar 2014 habe ich tatsächlich Strafanzeige gegen den
Petitionsausschuss erstattet mit ausführlichen Unterlagen
(Briefgewicht
über 300 g). Es gibt daher ein Aktenzeichen mit dem Vermerk,
dass ein
Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung eingeleitet wurde (Datum:
14.01.2014)
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
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