Aktenaufbereitung - Info zu D......13
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt 7,Um Ihre Entscheidung, mich
als Mandantin aufzunehmen, informiere ich Sie über meine
Vorbereitungen für Sie:
Ich bin dabei meine Akten nahezu vollständig nochmals
ausdrucken und in einem Ordner mit Registern nach Datum
abzulegen. Bei jedem Schriftstück schreibe ich oben rechts mit
Bleistift das Datum, so dass nicht innerhalb eines Schriftstücks
gesucht werden muss.
In einer Tabelle habe ich auch viele Aktennummern aus
verschiedenen Akteneinsichten den entsprechenden Schriftstücken
zugeordnet.
Es gibt eine vollständige Aktenzeichenliste.
Außerdem gibt es Übersichten zum Schriftwechsel mit Polizei
oder Staatsanwaltschaft.
Dann erstelle ich nach etwa folgenden Beispielen an Sie
gerichtete Rechtsfragen:
1. Hat sich Bürgermeister x juristisch korrekt
verhalten?
Bürgermeister x führt mit mir Korrespondenz zum
öffentlichen Baurecht und weiß (vermutlich, sicher ?) vom
Polizeibericht. Vermutlich kannte er mich. Wenn nicht, ist mein
Schriftwechsel zum Baurecht ein Widerspruch zu den Inhalten im
Polizeibericht.
Bis heute weiß ich nicht, wie er sich hätte verhalten sollen.
Warum bekommt er einen Polizeibericht und tut nichts?
Laut Bemerkung meines Nachbarn hat er aber bei ihnen angerufen
und gefragt, was mit mir los sei.
Auf spätere Nachfrage von mir, hat er sich bei dem
Polizeibericht nichts dabei gedacht und ihn einfach nur
abgeheftet.
Bei späteren Email-Gesprächstermin-Anfragen hatte er keine Zeit.
(4.8.2009, Antwort 4.8.2009, 2.9.2009, Antwort 7.9.2009)
Die Kommunalaufsicht findet kein Fehlverhalten: 11.02.2011
2. Hat sich die Polizei juristisch korrekt verhalten?
Ich war persönlich auf dem Revier und es gab Schriftwechsel.
(8.9.2009, 13.9.2009, 19.10.2009, 22.10.2009, 14.12.2009,
18.12.2009, 21.1.2010, 2.2.2010, 28.2.2010)
Obwohl ich angab, dass meine Nachbarin-X gelogen hat, gab es keine
rechtliche Aufklärung bzw. Angebot, dass ich sie anzeigen
könnte. Laut Polizeibericht wurde meine
Nachbarin-X informiert,
wie sie gegen mich vorgehen könnte. Durch meinen persönlichen
Besuch und meine Schreiben hätte die Polizei auch erkennen
können, dass ich unmöglich den Beschreibungen im Polizeibericht
entspreche. ...
4. Verhalten von Richter Trefzer
Er hat meine Einwendungen (4.8.2009) völlig ignoriert. Das
Verfahren läuft einfach weiter.
Ich hätte erwartet, dass die Polizei ihn informiert, dass ich
nicht dem Polizeibericht entsprechen kann. Dieses Bild musste
sich ergeben, nachdem ich persönlich zu einem Gespräch beim
Revierleiter W. war. Richter Trefzer hat sich auch nicht an die
Polizei gewandt, obwohl ich das wollte. Rechtsbeugung durch den
Richter?
Zitat von Amtgerichtsdirektor L. am 27.12.2011:
„Ob im Übrigen Nachbarin-X anlässlich ihrer Anzeige bei der
Polizei, die zur Einleitung des Betreuungsverfahrens führte,
eine Falschaussage getätigt hat, war vom Amtsgericht vor
Einleitung des Betreuungsverfahrens und auch nach der Ablehnung
der Anordnung von Betreuung nicht zu prüfen."
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
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