| Aktenaufbereitung - Info zu D......13 
 Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt 7,
 Um Ihre Entscheidung, mich 
				als Mandantin aufzunehmen, informiere ich Sie über meine 
				Vorbereitungen für Sie:  Ich bin dabei meine Akten nahezu vollständig nochmals 
				ausdrucken und in einem Ordner mit Registern nach Datum 
				abzulegen. Bei jedem Schriftstück schreibe ich oben rechts mit 
				Bleistift das Datum, so dass nicht innerhalb eines Schriftstücks 
				gesucht werden muss. In einer Tabelle habe ich auch viele Aktennummern aus 
				verschiedenen Akteneinsichten den entsprechenden Schriftstücken 
				zugeordnet. Es gibt eine vollständige Aktenzeichenliste. Außerdem gibt es Übersichten zum Schriftwechsel mit Polizei 
				oder Staatsanwaltschaft. Dann erstelle ich nach etwa folgenden Beispielen an Sie 
				gerichtete Rechtsfragen: 1. Hat sich Bürgermeister x juristisch korrekt 
				verhalten? Bürgermeister x führt mit mir Korrespondenz zum 
				öffentlichen Baurecht und weiß (vermutlich, sicher ?) vom 
				Polizeibericht. Vermutlich kannte er mich. Wenn nicht, ist mein 
				Schriftwechsel zum Baurecht ein Widerspruch zu den Inhalten im 
				Polizeibericht.  Bis heute weiß ich nicht, wie er sich hätte verhalten sollen.Warum bekommt er einen Polizeibericht und tut nichts?
 Laut Bemerkung meines Nachbarn hat er aber bei ihnen angerufen 
				und gefragt, was mit mir los sei.
 Auf spätere Nachfrage von mir, hat er sich bei dem 
				Polizeibericht nichts dabei gedacht und ihn einfach nur 
				abgeheftet.Bei späteren Email-Gesprächstermin-Anfragen hatte er keine Zeit. 
				(4.8.2009, Antwort 4.8.2009, 2.9.2009, Antwort 7.9.2009)
 Die Kommunalaufsicht findet kein Fehlverhalten: 11.02.2011
 2. Hat sich die Polizei juristisch korrekt verhalten?Ich war persönlich auf dem Revier und es gab Schriftwechsel. 
				(8.9.2009, 13.9.2009, 19.10.2009, 22.10.2009, 14.12.2009, 
				18.12.2009, 21.1.2010, 2.2.2010, 28.2.2010)
 Obwohl ich angab, dass meine Nachbarin-X gelogen hat, gab es keine 
				rechtliche Aufklärung bzw. Angebot, dass ich sie anzeigen 
				könnte. Laut Polizeibericht wurde meine 
				Nachbarin-X informiert, 
				wie sie gegen mich vorgehen könnte. Durch meinen persönlichen 
				Besuch und meine Schreiben hätte die Polizei auch erkennen 
				können, dass ich unmöglich den Beschreibungen im Polizeibericht 
				entspreche. ...
 4. Verhalten von Richter TrefzerEr hat meine Einwendungen (4.8.2009) völlig ignoriert. Das 
				Verfahren läuft einfach weiter.
 Ich hätte erwartet, dass die Polizei ihn informiert, dass ich 
				nicht dem Polizeibericht entsprechen kann. Dieses Bild musste 
				sich ergeben, nachdem ich persönlich zu einem Gespräch beim 
				Revierleiter W. war. Richter Trefzer hat sich auch nicht an die 
				Polizei gewandt, obwohl ich das wollte. Rechtsbeugung durch den 
				Richter?
 Zitat von Amtgerichtsdirektor L. am 27.12.2011:
 „Ob im Übrigen Nachbarin-X anlässlich ihrer Anzeige bei der 
				Polizei, die zur Einleitung des Betreuungsverfahrens führte, 
				eine Falschaussage getätigt hat, war vom Amtsgericht vor 
				Einleitung des Betreuungsverfahrens und auch nach der Ablehnung 
				der Anordnung von Betreuung nicht zu prüfen."
 Mit freundlichem GrußG. Moser
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 Moser-Adresse
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