G. M., .......79589 Binzen ........... An Staatsanwaltschaft Lörrach 86 Js ..../13 Ergänzung der
Akte
und
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe Az .... in Zusammenhang mit Az
....
04.11.2013
Aktenzeichen 86 Js ..../13, Ergänzung der Akte
Sehr geehrte Damen und Herren,
Rechtsanwältin yyy hat ihr Schreiben zu meiner Verteidigung am
gleichen Tag an Sie weggeschickt, an dem sie mich auch mit einem
zweiten Schreiben informiert hat, dass sie jetzt die Akte vorliegen
hat.
Sie hat daher keine Rücksprache mit mir gehalten, obwohl sie
meinen Fall nicht in Form von mehreren, von mir zusammengestellten
dünnen Mappen nach Problemkreisen näher kennenlernen wollte. Das
habe ich ihr gegenüber bedauert.
Erst als ich es ausdrücklich wollte, habe ich Aktenkopien
erhalten. Vorgestern habe ich mich näher mit diesen Kopien
beschäftigt und festgestellt, dass ich erneut, wie folgt belastet
werde:
"Seit mehreren Jahren verhält sich Frau G.M. auffällig."
"Unsere Mandantin war vor ca. 4 Jahren bei der Polizei, da Frau
M. damals ein stark auffälliges Verhalten an den Tag legte. Unsere
Mandantin wollte sich nur Rat holen ...."
Hiermit beantrage ich, dass endlich im Sinne von Artikel 6
Europäische Menschenrechtskonvention eine staatsanwaltschaftliche
Untersuchung erfolgt. Wie die Untersuchung erfolgen kann, liegt der
Staatsanwaltschaft vor.
Außerdem beantrage ich im Sinne von Artikel 6 das Recht, Zeugen
benennen zu dürfen, wenn die Verantwortlichen diese Aussagen nicht
widerrufen bzw. konkretisieren.
G. M. |