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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

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Strafanzeige gegen gegnerische Anwältin Aug. 2013


Adresse der Freiburger Staatsanwaltschaft ........................
Per Email als PDF-Dokument

21.08.2013

Strafanzeige gegen die Rechtsanwaltskanzlei ..., Rechtsanwältin-X und ihre Mandanten x und y Nachbarn-X.
Schreiben vom 13.08.2013 und ............. ./. M. wegen Einleitung Strafverfahren und Unterlassung, deren Zeichen: ........

Sehr geehrte Damen und Herren,

2009 wurde im Auftrag von Nachbarin-X ein Polizeibericht erstellt, durch den ich in ein gerichtliches Betreuungsverfahren gekommen bin, und zwar mit dem Zwang zu einem psychiatrischen Gutachten.

Seither gibt es erfolglose Schreiben an Nachbarin-X , ihre Falschaussagen zurückzunehmen, erfolglose Beschwerden an die Polizei, fast erfolglose Beschwerden bei den Zivilgerichten und erfolglose Beschwerden bei der Staatsanwaltschaft.

Vom Polizeibericht habe ich erst durch die Akteneinsicht beim Amtsgericht Lörrach erfahren, als das gerichtliche Betreuungsverfahren eingeleitet wurde. Wie und warum genau er dort hingekommen ist, hat sich noch nie klären lassen.

Im Rahmen dieses Falls wurden mir grundlegende rechtsstaatliche Mittel verweigert, z.B. Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts durch Verhör von Nachbarin-X , die Polizei hat sich trotz meiner Beschwerden immer auf die Inhalte des Polizeiberichts bezogen und hat ihn nicht abgeändert, ich hatte kein Recht auf Zeugen bei Polizei, bei den Zivilgerichten und bei der Staatsanwaltschaft, ebenfalls kein rechtliches Gehör bei in meinem Fall angegebenen staatlichen Institutionen. Außerdem gibt es weitere Rechtsverstöße gegen mich im Zusammenhang mit dem öffentlichen Baurecht, dem Nachbarschaftsrecht und dem Gewerberecht, außerdem Aktenvernichtung.

Ab Dezember 2011 habe ich die Homepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de veröffentlicht, damit andere Menschen sich schneller informieren können, was mir 2009 nicht möglich war.

Ab Januar 2012 habe ich die Homepage www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de veröffentlicht, in der viele Teile meines Falls enthalten sind. Am Anfang habe ich alle Name anonymisiert, so dass nicht einmal zu erkennen war, dass das mein Fall ist. In diesem Jahr habe ich Namen von mir und Angehörige von staatlichen Institutionen veröffentlicht, nicht jedoch die Namen meiner Nachbarn-X.
Ziel dieser Fallhomepage ist eine Gesetzesänderung. Dort sind auch öffentlichen Petitionen von mir zu finden, die vom Bundestag nicht zur Abstimmung freigegeben wurden, und zwar ohne wirklich nachvollziehbare Gründe.

Im März 2013 reichte ich eine Petition beim Landtag von Baden-Württemberg ein mit dem Hauptziel, den Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts festzustellen. Dazu gab es auch eine Liste mit allen bisherigen Aktenzeichen und dem Kurzinhalt der Akten.

Im Juli 2013 wurde die stark gekürzte Petition vom Landtag abgelehnt. So wie die Petition formuliert wurde, ist es ziemlich sicher, dass sich der Petitionsausschuss an die Begründungen der Staatsanwaltschaft aus den Jahren 2009 und 2010 gehalten hat, gegen die ich erneut Beschwerde eingelegt habe, die zur Zeit bearbeitet wird.

Nach der Ablehnung meiner Petition war ich so schockiert und wütend, dass ich einige neue Seiten eingefügt habe, z.B. Nationalsozialistische Tendenzen im deutschen Entmündigungssystem und Bericht über meine Plakataktionen am Haus und Grundstück.

Zu diesen letzten Aktionen und zu meiner Fall-Homepage gibt es die beiden beigefügten Rechtsanwaltsschreiben und mein Schreiben mit meinen Einwendungen.

Aus meinen Einwendungen ergibt sich, dass die Rechtsanwaltskanzlei Y so gegen mich vorgeht, dass Nötigung und Erpressung vorliegen kann.
Die Rechtsanwältin hat Aussagen von meinen Nachbarn übernommen, deren Wahrheitsgehalt sie online auf der monierten Homepage überprüfen hätte können.

Die Kanzlei zwingt mich unter Androhung von einem Gerichtsverfahren beim Amtsgericht Lörrach die fehlerhafte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Nach dem zunächst in der Vergangenheit liegenden Datum, hat sie sich über eine Anwaltskanzlei bereit erklärt, die Frist einmalig zu verlängern. Da die Anwaltskanzlei vorgestern aufgrund meines umfangreichen Falls wegen Arbeitsüberlastung abgesagt hat, muss ich alleine rechtlich reagieren.

Auf dem Postweg kann ich nicht mehr reagieren. Daher muss ich persönlich nach Bad Krozingen fahren, um meine Einwendungen rechtzeitig abzugeben. In der zugehörigen Kanzlei in Kandern wäre das für mich einfacher gewesen.

Außerdem kann ich nachweisen, dass ich und Rechtsanwalt M. gemäßigt gegen Nachbarin-X vorgegangen sind.

Nach 4 Jahren erfolglosen Beschwerden und damit auch Nichteinhaltung von Artikel 6 und Artikel 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention bestehe ich auf mein menschliches Recht, wütend zu werden, wenn mir wiederholt grundlegende rechtsstaatliche Mittel verweigert werden.

Mit freundlichem Gruß
G.M.

GM-Kommentar: Natürlich hatte diese Strafanzeige keinerlei Erfolg.

Geändert am:   04.09.2019

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