Adresse der Freiburger Staatsanwaltschaft ........................
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21.08.2013
Strafanzeige gegen die Rechtsanwaltskanzlei ...,
Rechtsanwältin-X und ihre Mandanten x und y Nachbarn-X.
Schreiben vom 13.08.2013 und ............. ./. M. wegen Einleitung
Strafverfahren und Unterlassung, deren Zeichen: ........
Sehr geehrte Damen und Herren,
2009 wurde im Auftrag von Nachbarin-X ein Polizeibericht
erstellt, durch den ich in ein gerichtliches Betreuungsverfahren
gekommen bin, und zwar mit dem Zwang zu einem psychiatrischen
Gutachten.
Seither gibt es erfolglose Schreiben an
Nachbarin-X , ihre
Falschaussagen zurückzunehmen, erfolglose Beschwerden an die
Polizei, fast erfolglose Beschwerden bei den Zivilgerichten und
erfolglose Beschwerden bei der Staatsanwaltschaft.
Vom Polizeibericht habe ich erst durch die Akteneinsicht beim
Amtsgericht Lörrach erfahren, als das gerichtliche
Betreuungsverfahren eingeleitet wurde. Wie und warum genau er dort
hingekommen ist, hat sich noch nie klären lassen.
Im Rahmen dieses Falls wurden mir grundlegende rechtsstaatliche
Mittel verweigert, z.B. Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts durch
Verhör von Nachbarin-X , die Polizei hat sich trotz meiner
Beschwerden immer auf die Inhalte des Polizeiberichts bezogen und
hat ihn nicht abgeändert, ich hatte kein Recht auf Zeugen bei
Polizei, bei den Zivilgerichten und bei der Staatsanwaltschaft,
ebenfalls kein rechtliches Gehör bei in meinem Fall angegebenen
staatlichen Institutionen. Außerdem gibt es weitere Rechtsverstöße
gegen mich im Zusammenhang mit dem öffentlichen Baurecht, dem
Nachbarschaftsrecht und dem Gewerberecht, außerdem Aktenvernichtung.
Ab Dezember 2011 habe ich die Homepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de veröffentlicht, damit
andere Menschen sich schneller informieren können, was mir 2009
nicht möglich war.
Ab Januar 2012 habe ich die Homepage
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de veröffentlicht, in der
viele Teile meines Falls enthalten sind. Am Anfang habe ich alle
Name anonymisiert, so dass nicht einmal zu erkennen war, dass das
mein Fall ist. In diesem Jahr habe ich Namen von mir und Angehörige
von staatlichen Institutionen veröffentlicht, nicht jedoch die Namen
meiner Nachbarn-X.
Ziel dieser Fallhomepage ist eine Gesetzesänderung. Dort sind auch
öffentlichen Petitionen von mir zu finden, die vom Bundestag nicht
zur Abstimmung freigegeben wurden, und zwar ohne wirklich
nachvollziehbare Gründe.
Im März 2013 reichte ich eine Petition beim Landtag von
Baden-Württemberg ein mit dem Hauptziel, den Wahrheitsgehalt des
Polizeiberichts festzustellen. Dazu gab es auch eine Liste mit allen
bisherigen Aktenzeichen und dem Kurzinhalt der Akten.
Im Juli 2013 wurde die stark gekürzte Petition vom Landtag
abgelehnt. So wie die Petition formuliert wurde, ist es ziemlich
sicher, dass sich der Petitionsausschuss an die Begründungen der
Staatsanwaltschaft aus den Jahren 2009 und 2010 gehalten hat, gegen
die ich erneut Beschwerde eingelegt habe, die zur Zeit bearbeitet
wird.
Nach der Ablehnung meiner Petition war ich so schockiert und
wütend, dass ich einige neue Seiten eingefügt habe, z.B.
Nationalsozialistische Tendenzen im deutschen Entmündigungssystem
und Bericht über meine Plakataktionen am Haus und Grundstück.
Zu diesen letzten Aktionen und zu meiner Fall-Homepage gibt es
die beiden beigefügten Rechtsanwaltsschreiben und mein Schreiben mit
meinen Einwendungen.
Aus meinen Einwendungen ergibt sich, dass die
Rechtsanwaltskanzlei Y so gegen mich vorgeht, dass Nötigung und
Erpressung vorliegen kann.
Die Rechtsanwältin hat Aussagen von meinen Nachbarn übernommen,
deren Wahrheitsgehalt sie online auf der monierten Homepage
überprüfen hätte können.
Die Kanzlei zwingt mich unter Androhung von einem
Gerichtsverfahren beim Amtsgericht Lörrach die fehlerhafte
Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Nach dem zunächst in der
Vergangenheit liegenden Datum, hat sie sich über eine Anwaltskanzlei
bereit erklärt, die Frist einmalig zu verlängern. Da die
Anwaltskanzlei vorgestern aufgrund meines umfangreichen Falls wegen
Arbeitsüberlastung abgesagt hat, muss ich alleine rechtlich
reagieren.
Auf dem Postweg kann ich nicht mehr reagieren. Daher muss ich
persönlich nach Bad Krozingen fahren, um meine Einwendungen
rechtzeitig abzugeben. In der zugehörigen Kanzlei in Kandern wäre
das für mich einfacher gewesen.
Außerdem kann ich nachweisen, dass ich und Rechtsanwalt M. gemäßigt
gegen Nachbarin-X vorgegangen sind.
Nach 4 Jahren erfolglosen Beschwerden und damit auch Nichteinhaltung
von Artikel 6 und Artikel 13 der Europäischen
Menschenrechtskonvention bestehe ich auf mein menschliches Recht,
wütend zu werden, wenn mir wiederholt grundlegende rechtsstaatliche
Mittel verweigert werden.
Mit freundlichem Gruß
G.M. |