| Landtag 
			von Baden-Württemberg - Petitionsausschuss -
 Konrad-Adenauer-Straße 3
 70173 Stuttgart
 
			01.08.2013 Teil 3: 
			Widerspruch gegen die Bearbeitung von Petition 15/02512 oder Petition 15/2512
 Moser, 79589 Binzen – Polizeiliche 
			Ermittlungen
 Kein rechtliches Gehör Die ablehnenden Inhalte in der Petition 
			beziehen sich nur auf die Angaben meiner Nachbarin. In keinem Satz wird etwas von meiner Version 
			erwähnt. Obwohl Sie eine dreiseitige übersichtliche 
			Aktenliste bekommen haben, scheinen Sie nichts von meinen Argumenten 
			gelesen zu haben. Damit hat mir auch der Petitionsausschuss das 
			Recht auf rechtliches Gehör verweigert. G. Moser |