Landtag
von Baden-Württemberg
- Petitionsausschuss -
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart
01.08.2013
Teil 3:
Widerspruch gegen die Bearbeitung von
Petition 15/02512 oder Petition 15/2512
Moser, 79589 Binzen – Polizeiliche
Ermittlungen
Kein rechtliches Gehör
Die ablehnenden Inhalte in der Petition
beziehen sich nur auf die Angaben meiner Nachbarin.
In keinem Satz wird etwas von meiner Version
erwähnt.
Obwohl Sie eine dreiseitige übersichtliche
Aktenliste bekommen haben, scheinen Sie nichts von meinen Argumenten
gelesen zu haben.
Damit hat mir auch der Petitionsausschuss das
Recht auf rechtliches Gehör verweigert.
G. Moser |