Betreff:
Widerspruch gegen die Bearbeitung und Entscheidung
meiner Petition 15/2512 oder 15/02512
Von: <xx@T-Online.de>
An: <petitionen@landtag-bw.de>
Datum: 24. Jul 2013 16:54
Sehr geehrte Damen und Herren,
am vergangenen Samstag erhielt ich per Brief die Bearbeitung und
Entscheidung meiner Petition 15/2512 oder 15/02512 vom März 2013.
Mit einer solchen Ablehnung habe ich überhaupt nicht gerechnet.
Sie sind mir in keinem Punkt entgegengekommen
und haben die Verursacherin des Polizeiberichts faktisch verteidigt.
Seit 4 Jahren versuche ich vergeblich gegen die verheerenden Folgen
dieses Polizeiberichts anzukämpfen. Je länger es dauert, desto
schwieriger sind Beweise zu meinen Gunsten zu erbringen.
Das ist sehr belastend für mich. Und jetzt muss ich wieder
versuchen, zu überzeugen.
Für diesen Widerspruch muss ich wieder sehr viele Aktenteile lesen
und zusammenstellen. Das dauert eine gewisse Zeit.
Hier die geplante Struktur des Widerspruchs bzw. sein Anfang:
Widerspruch
gegen die Bearbeitung von
Petition 15/02512 oder Petition 15/2512
Beginn als Online-Petition im März
2013, abgegeben in mehreren Teilen mit Anlagen
Die Petition wurde am 18. Juli 2013 vom Landtag
in keinem Punkt angenommen, d.h. faktisch abgelehnt und im
Internet veröffentlicht.
Überblick: I. Zusammenstellung der gesamten
Original-Petition
II. Text der Petition in der Drucksache
15/3705
III. Korrekturen und meine Stellungnahmen zu der
Petition in der Drucksache 15/3705.
IV. Auch der Landtag hat mir grundlegende
Bürgerrechte eines demokratischen Staates verweigert und die
Verursacherin des Polizeiberichts öffentlich verteidigt.
Moser
Straße x
D-79589 Binzen
Tel. ...
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de (Mein Fall mit wichtigen
Teilen daraus, verbunden mit einer nicht mehr gutzumachenden
Rufschädigung für mich)
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de (Meine
zusammengestellten Informationen für Menschen, die plötzlich in ein
gerichtliches Betreuungsverfahren geraten)