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6.2.2012 Amtsgericht Lörrach


Aktenzeichen: 5 C .......
Anstelle der Verkündung zugestellt andie Klagepartei am die beklagte Partei am ...

 Amtsgericht Lörrach

Im Namen des Volkes

Urteil

In dem Rechtsstreit
Journalist 1, Adresse ..... - Kläger -

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ..................... Freiburg, Gz.: Journalist1 / Moser

gegen

Moser .......Binzen - Beklagte -

wegen Forderung

hat das Amtsgericht Lörrach durch den Richter am Amtsgericht Dahmen am 06.02.2012 ohne mündliche Verhandlung gemäß § 495a ZPO
für Recht erkannt:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 229,55 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinsp. a. seit dem 19.07.2012 zu bezahlen.  
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.  
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.  

Tatbestand

Von einer Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe

Die zulässige Klage ist begründet. Gemäß § 97 Abs. 2 UrhG hat der Kläger Anspruch auf Ersatz der geltend gemachten Rechtsanwaltskosten in Höhe des zugesprochenen Betrages.
Durch die Veröffentlichung von Artikeln des Klägers auf der Webseite der Beklagten hat diese das Urheberrecht des Klägers verletzt, da sie zuvor sein Einverständnis nicht eingeholt hatte. Der Kläger war deshalb berechtigt, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um seinen Unterlassungsanspruch durchzusetzen. Die hierdurch entstandenen Rechtsanwaltskosten hat die Be-
klagte zu ersetzen. Die Höhe ist nicht zu beanstanden. Bei einem angemessenen Streitwert von 2.000 € beträgt eine 1,3fache Gebühr nebst Auslagen und Mehrwertsteuer die zugesprochenen 229,55 €.

Die Höhe der Kosten ist vorliegend auch nicht gemäß § 97 a UrhG auf 100 € begrenzt, da kein einfach gelagerter Fall vorliegt. Dies scheitert vorliegend schon daran, dass die Beklagte mehrfach angeschrieben werden musste.

Der Zinsanspruch folgt aus dem Gesichtspunkt des Verzuges.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO.

Dahmen
Richter am Amtsgericht


Geändert am:   10.01.2019

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